Hej Heike,
Das mit der Überprüfung vom MDK hör ich auch zum ersten Mal. Was ist das überhaupt? Vieleicht variiert das ja auch zwischen den Bundesländern. Ich hab damals meinen Antrag gestellt und hatte 3 Wochen später den Ausweis & 80%. Ich musste lediglich auf dem Antrag einwilligen, dass das Amt beim Doc Informationen einholt.Allerdings war das in Schleswig-Holstein, da macht das das "Amt für soziale Dienste". Ich weiss jetzt nicht, ob das dasselbe ist wie bei Euch?
*sie kann ja nicht so topfit vor dem Arzt/Ärztin sitzen ...
Kann sie doch. Der Grad der Behinderung wird bei MH nämlich nicht auf Grund von konkreten Beschwerden/Behinderungen vergeben, sondern stellt eine Art "Leidenspauschale" für die Gesamterkrankung dar(In S-H jedenfalls). Von daher kann deine Tochter ruhig Klimmzüge an der Gardinenstange machen, wenn ihr danach ist, auf den SB-Ausweis hat das keine Auswirkung.

hatte zu dem Thema auch schonmal 'nen
Schwerbehinderungs - Link gepostet
Ach ja, die Haare: Ich hatte ja nun auch keine Lust auf so'n Skinhead-Bild im Ausweis und hab deswegen mal nachgefragt: Kein Problem! Formlose Begründung zum Antrag und ich hatte 'nen Ausweis ohne Bild.
Jason
IIa/IIIa, Diagnose 06.2004, 8 X BEACOPP esk. 08.2004-03.2005, Remission 04.2005
MH 2004
Rezidiv 08.2012, 2 x R-DHAP, anschl. Hochdosis & Stamzelltransplantation
MH 2012
R-DHAP - Blog
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