Beitragvon Axel B. » 23.08.2007 13:11
Und weiter gehts ...
Gedichte:
Das Urheberrecht verfällt nach 70 Jahren. Aber wie oben schon erwähnt, ist nur relevant, wer die exklusiven Nutzungsrechte an dem entsprechenden Werk besitzt. Ist dies ein Verlag, der Bücher mit diesem Gedicht enthält, dann wird es kompliziert.
Bei Musik würde es sogar noch komplizierter werden. Da könnte man sagen: "OK, Mozart ist schon lange über 70 Jahre tot, also darf ich seine Musik legal kopieren und weiter verbreiten". Dem ist aber nicht so. Leider werden die Musikaufnahmen als eigene kreative Werke angesehen und unterliegen selbst wieder dem Urheberrecht bzw. einem Nutzungsrecht und dies hält in den meisten Fällen ein Musikverlag. Und wie zimperlich Muiskverlage sein können, konnte man in vergangener Zeit an von privat veröffentlichen Songtexten erleben ...
Smilies:
Es gibt extra Smilie-Seiten, die sogar ausdrücklich erlauben, ihre Smilies zu nutzen. Da dürfte es keine Probleme geben. Aber es gibt auch Seiten, die das nicht tun. Diese haben meistens einen Linkschutz eingebaut, der verhindert, dass Smilies in andere Seiten eingebaut werden können. Denn, wenn man immer nur auf die Smilies von einer anderen Seite verlinkt, begeht man sog. Traffic-Klau. Das bedeutet, dass bei jedem Seitenaufruf, die Smilie-Daten von der fremden Seite geladen werden. Bei entsprechend vielen Aufrufen entsteht auf der fremden Seite dann Traffic, der nicht ganz unerheblich ist, denn viele Webspaceangebote haben nur einen limitierten Traffic. Und den will eigentlich jeder für sich nutzen und nicht irgendwelchen "Schmarotzern" überlassen. Ich weiß nicht, ob es da schon Rechtssprechungen gibt. Aber ich bin schon ein paar mal von anderen Webseitenbetreibern gebeten worden, den Smilietraffic zu unterbinden.
Indem man den Smilie auf seinen eigenen Webspace hochläd und darauf verlinkt, umgeht man dieses Problem, da nun der Traffic auf dem eigenen Webspace entsteht. Bleibt nur die Frage, wer die Urheber- und Nutzungsrechte an den jeweiligen Smilies besitzt ...
Diagnose: (18.09.2000) MH IIa, Nodulär-sklerosierender Subtyp, 1 Riskofaktor (3 Lnn-Areale befallen)
Behandlung: 4xABVD + 30Gy (HD11)
Vollremission (04.05.2001) bis heute ...
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