Lohnsteuerjahresausgleich: Schwerbehinderung und Fahrtkosten

Hier kann nach Herzenslust geklönt werden. Alles, was nicht unbedingt mit Morbus Hodgkin zu tun hat, gehört hier rein.
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Stefan
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Lohnsteuerjahresausgleich: Schwerbehinderung und Fahrtkosten

Beitragvon Stefan » 04.03.2006 16:20

Hallo Leute,

ich habe in den letzten Tage meinen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht und das Programm Quicksteuer hat mich noch auf etwas aufmerksam gemacht, was ich im Rahmen von Vergünstigungen durch Schwerbehinderung noch nicht gehört habe:
Man kann pauschal bei einem GdB ab 80 (alternativ GdB ab 70 mit Merkzeichen G) 900€ als Fahrtkosten zusätzlich in seinem Lohnsteuerjahresausgleich ansetzen, ohne dafür einen Nachweis zu erbringen.

Ich hab hier mal den Hilfetext kopiert:

Unter welchen Voraussetzungen können Behinderte Fahrtkosten absetzen?
Behinderte Menschen mit einem bestimmten Grad der Behinderung können zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag Aufwendungen für Privatfahrten als außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art geltend machen. Allerdings rechnet das Finanzamt auf die Fahrtkosten - wie auf andere außergewöhnliche Belastungen - eine zumutbare Belastung an. Welchen Betrag Sie geltend machen können, hängt von der Schwere Ihrer Behinderung ab:

1. Grad der Behinderung von mindestens 80 oder GdB von mindestens 70 mit Merkzeichen "G"

Sie können Privatfahrten ohne Einzelnachweis mit 3.000 km absetzen. Dies entspricht einem Pauschbetrag von 900 Euro (3.000 km x 0,30 Euro).

2. Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl"

In diesen Fällen können Sie nachgewiesene Privatfahrten bis zu 15.000 km absetzen und diese mit der Dienstreisepauschale von 0,30 Euro bewerten. Wenn Sie also entsprechende Fahrten mit 15.000 km nachweisen oder glaubhaft machen können, ist ein Betrag von 4.500 Euro absetzbar (15.000 km x 0,30 Euro). Falls eine höhere Fahrleistung durch eine berufsqualifizierende Ausbildung bedingt ist, die nach Art und Schwere der Behinderung nur mit Hilfe eines Pkw durchgeführt werden kann, können über 15.000 km hinaus weitere 5.000 km berücksichtigt werden. Sofern Sie zusätzlich zu dieser Fahrleistung auch noch Kosten für öffentliche Verkehrsmittel geltend machen, wird das Finanzamt die Fahrleistung von 15.000 km entsprechend kürzen.

3. Grad der Behinderung unter 70

Behinderte mit einem Grad der Behinderung von weniger als 70 müssen nachweisen, dass die durch Privatfahrten entstandenen Kosten durch die Behinderung verursacht worden sind, z. B. Fahrten zum Arzt, zur Massage, zur Apotheke usw.


Also ich wusste das nicht und es macht schon ein paar Mark aus (sagt jedenfalls die tolle Software, was wohl der tolle Finanzbeamte sagt).
Also, vielleicht hilft es ja irgendwem, viele Grüße
Stefan!
MH, Diagnose am 14.01.2005, Stadium IIb, (HD14 Arm A) 4x ABVD, 30 Gray, 2. Nachsorge mit Erfolg bestanden

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Holger
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Beitragvon Holger » 05.03.2006 09:50

Hallo,

Ich benutze das Programm von WISO, daß mir etwas ähnliches angeboten hat. Allerdings muß man aufpassen wenn man nicht das ganze Jahr schwerbehindert war. Ich hab den Behindertenstatus erst ab November und kann dementsprechend nur anteilig Kilometer absetzen.Aber immerhin.

Holger
25.08.05: Diagnose MH, Mischtyp, Stadium IVa (Milz- und KM-Befall)
Therapie: 8 x BEACOPP eskaliert, recht gut vertragen
Nachwirkungen: z.T. Gelenkschmerzen u.ä.
11.04.2006: Laut PET-CT alles wieder weg!
...
2009: nächste Kontrolle im Dezember
--> Vorstellung<--

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emmely
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Beitragvon emmely » 05.03.2006 11:45

Haloo
Ich hab mal ne Frage zu dem Schwerbehindertenausweis. Mir wurde erzählt man könne ihn schon wärend der Chemo beantragen, andere wiederum sagen erst nach der Chemo. Was ist nun richtig.
viele Grüße
emmely

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Puschel
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Beitragvon Puschel » 05.03.2006 16:30

HAllo Emmely, zu deiner Frage wann man den Schwerbehindertenausweis beantragen kann.
Also meiner wurde während der chemozeit beantragt, ist glaube ich bei den meisten von hier auch. Also du kannst ihn beantragen.
Wäre mir neu wenn es erst nach der therapie geht. :?
Diagnose im Feb. 05, noduläre Sklerose, Stadium II BE, (BSG, Mediastinalbefall, extranodaler Befall, 3 Areale befallen), Therapie mit 6 Zyklen BEACOPPesk.
1-12 Nachsorgeuntersuchung:alles in Ordnung *Jippy*
Nach gut fünf Jahren ist alles noch in bester Ordnung und es gibt keine Probleme...
Fein fein..
Keine Auffälligkeiten, deshalb heißt es, nur noch 1 x im Jahr zur Nachsorge...*yeah*



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Jason
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Beitragvon Jason » 05.03.2006 18:53

@Emmely
Du kannst das Ding rückwirkend ab Therapiebeginn beantragen!

Jason
IIa/IIIa, Diagnose 06.2004, 8 X BEACOPP esk. 08.2004-03.2005, Remission 04.2005
MH 2004
Rezidiv 08.2012, 2 x R-DHAP, anschl. Hochdosis & Stamzelltransplantation
MH 2012

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JU
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Beitragvon JU » 05.03.2006 19:08

hallo!

was für "vorteile" hat man durch den behindertenausweis im alltag eigentlich?

lg
ju
Diagn. Sept. '05
-> MH 2ae mit Risikofaktoren
-> HD14 mit 4xABVD & 30 Gray
-> Remission

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Annette
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Beitragvon Annette » 05.03.2006 19:29

bekommt man den als "nhl'ler" auch???? bzw. im ösiland??? hat das schon wer gemacht?

lg annette
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1. Frage dich: Was könnte als Schlimmstes passieren?
2. Sei bereit, dies notfalls zu akzeptieren.
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Boa
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Beitragvon Boa » 05.03.2006 21:07

Hallo Annette!

Ich glaube mich zu erinnern, dass es auf der krebs kompass hp einen extra Bereich für Österreich gibt. Und da gibt es einen thread, der diese Dinge wie Behindertenausweise etc. behandelt. Bin mir aber nicht gaaanz sicher (und ehrlich gesagt auch zu faul um jetzt nachzusehen ;))


lg von einer Ösiline (nicht zu verwechseln mit Ölsardine :cool_wink:
April 2005_MH 2B-8xBeacopp, 17 Bestrahlungen. 1.+2.+3.+4.+5.+6. NU(Juni 08) - TUTTO PERFETTO

"If life gives you lemmons, ask for Tequila and salt."

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Beitragvon sassi » 05.03.2006 21:12

hallo annette
ich habs zwar nicht gemacht, aber du kriegst in Ö. auch den behindertenausweis. musst halt drum ansuchen.

sassi
hier der link zum ösiforum im kk-thema behindertenausweis: KLICK
Diagn.7/99:MH 4b,BEACOPP,.Bestrahlung, 2010-Brustkrebs

http://forum.hodgkin-info.de/viewtopic.php?p=9147#9147

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Beitragvon Annette » 05.03.2006 22:03

hi boa, hi sassi!

aha ok, danke für den link, werd ich mir mal angucken!

lg annette
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Judith
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Beitragvon Judith » 06.03.2006 07:31

Hallihallo,

hat jemand eine Ahnung, ob der Schwerbehindertenausweis sich irgendwie auf die Rente auswirkt :?:
Ich habe zwar keinen und werde/würde als Hausfrau auch kaum Rente bekommen, aber es interessiert mich trotzdem.
Hab gegoogelt, aber da steht unter "finanziellen Vorteilen" nichts darüber drin.

LG, Judith

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Trammen
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Beitragvon Trammen » 06.03.2006 08:06

Hallo Judith,

der Schwerbehindertenausweis hat keinerlei Aussage zu Rentengeschichten, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit.

Der Grad der Behinderung wird nach dem 9 Sozialgesetzbuch nachanderen Maßstäben beurteilt als die Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, die nach dem Rentenversicherungsrecht beurteilt werden.

Schöne Woche wünsche ich
MH 9/05 2b-3b 8*BEACOPP Basis

17.3.6 alles deutlich kleiner als 1cm. Jetzt kommt das Leben wieder von vorn.

21.6.6 Immer noch alles gut, puh bin ich erleichtert

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Judith
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Beitragvon Judith » 06.03.2006 09:35

Danke :) !

Arminio

Beitragvon Arminio » 06.03.2006 11:48

(und ehrlich gesagt auch zu faul um jetzt nachzusehen )


lg von einer Ösiline (nicht zu verwechseln mit Ölsardine


Also die beiden waren echt gut. Ich habe lange lachen müssen. :lol:

Tschüss ihr Ölsardinen , ähh Ösilinen :lol02:

Gruß Armin


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