Hallo,
ich habe mal eine Frage an Euch die das Arbeitsrecht betrifft; vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Wir hatten in der Firma seit Mai 2005 Kurzarbeit angemeldet und wurden nun alle wegen der schlechten Auftragslage entlassen. Zu Beginn der Kurzarbeit hat man uns gesagt das, sollten wir arbeitslos werden, die Kurzarbeit keinerlei Auswirkungen auf die Höhe des Arbeitslosengeldes hat, sprich das Arbeitslosengeld wird nach dem Gehalt berechnet das man ohne Kurzarbeit erzielt hätte. Jetzt allerdings wird dem Arbeitsamt ein sogenanntes "fiktives" Gehalt bestätigt und das berechnet sich aus 80 % des Bruttolohnes denn während der Dauer der Kurzarbeit hat der Arbeitgeber ja nur Sozialabgaben aus 80 % des eigentlichen Bruttogehaltes entrichten müssen ????? Kennt sich da jemand von Euch aus ??? Bin total verzweifelt denn das würde beim Arbeitlosengeld einen Unterschied von 200 Euro machen und nach Aussage habe ich schlechte Vermittlungschancen da a)schwerbehindert und b) über 40 ....
LG
Monika
Arbeitsrecht
Hallo Monika,
schau mal hier http://forum.hodgkin-info.de/viewtopic.php?t=1415
Die gleiche Frage hatte Holger vor ein paar Tagen...
Es hört sich immer sehr dramatisch an,wenn man alles durchrechnet und dann sieht,was zu leben unter dem Strich raus kommt und leider muss man viel Geduld aufbringen und viel Schreibkram und Laufereien in Kauf nehmen,aber du kannst ,wenn das Geld nur gering ist,das du bekommst (ALG) noch das ALG II beantragen (würde ich sowieso machen ist einen Versuch wert).
Im letzten Jahr um diese Zeit war ich auch nur am Heulen.Nur weil die Krankenkasse zu Beginn meiner Krankheit nicht die Kosten übernahm,bin ich auch ins Hartz IV gerutscht.Es war ein harter Kampf,habe viele Widersprüche eingelegt,aber es hat sich dann gelohnt.
Bekommst du keine Rente?Für mich war das der bessere Weg (dauert aber auch).
Also viel Glück dann...
LG Bonny
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Die gleiche Frage hatte Holger vor ein paar Tagen...
Es hört sich immer sehr dramatisch an,wenn man alles durchrechnet und dann sieht,was zu leben unter dem Strich raus kommt und leider muss man viel Geduld aufbringen und viel Schreibkram und Laufereien in Kauf nehmen,aber du kannst ,wenn das Geld nur gering ist,das du bekommst (ALG) noch das ALG II beantragen (würde ich sowieso machen ist einen Versuch wert).
Im letzten Jahr um diese Zeit war ich auch nur am Heulen.Nur weil die Krankenkasse zu Beginn meiner Krankheit nicht die Kosten übernahm,bin ich auch ins Hartz IV gerutscht.Es war ein harter Kampf,habe viele Widersprüche eingelegt,aber es hat sich dann gelohnt.
Bekommst du keine Rente?Für mich war das der bessere Weg (dauert aber auch).
Also viel Glück dann...
LG Bonny
Genau kenne ich mich nicht aus, aber ich glaube das mit den 80% stimmt so nicht.
Soweit ich weiß, entspricht das fiktive Gehalt ungefähr dem, was Du verdient hättest, wenn die Firma keine Kurzarbeit gemacht hätte. Und das wird dann fürs Arbeitslosengeld zugrundegelegt. (Fürs Krankengeld auch, hoffe ich!) Wie das mit den Sozialabgaben des Arbeitgebers ist weiß ich nicht, aber ich glaube für den Arbeitnehmer werden insgesamt 100% der Sozialabgaben bezahlt. Möglicherweise teilt sich das der Arbeitgeber mit dem Staat, aber das kann Dir ja egal sein!
Frag am besten nochmal beim Arbeitsamt nach!
Bei der Recherche nach meinem Krankengeld habe ich im Internet das komplette Sozialgesetzbuch gefunden. Ist zwar ätzend zu lesen, aber vielleicht kommst Du damit weiter:
http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/gesetze.htm
Für Dich trifft z.B. SGB III, §131 zu.
Hier nochmal ne verständlichere Erklärung:
http://www.olaf-nensel.de/sgbiii/faq/alg/hoehenachkug.html
Soweit ich weiß, entspricht das fiktive Gehalt ungefähr dem, was Du verdient hättest, wenn die Firma keine Kurzarbeit gemacht hätte. Und das wird dann fürs Arbeitslosengeld zugrundegelegt. (Fürs Krankengeld auch, hoffe ich!) Wie das mit den Sozialabgaben des Arbeitgebers ist weiß ich nicht, aber ich glaube für den Arbeitnehmer werden insgesamt 100% der Sozialabgaben bezahlt. Möglicherweise teilt sich das der Arbeitgeber mit dem Staat, aber das kann Dir ja egal sein!
Frag am besten nochmal beim Arbeitsamt nach!
Bei der Recherche nach meinem Krankengeld habe ich im Internet das komplette Sozialgesetzbuch gefunden. Ist zwar ätzend zu lesen, aber vielleicht kommst Du damit weiter:
http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/gesetze.htm
Für Dich trifft z.B. SGB III, §131 zu.
Hier nochmal ne verständlichere Erklärung:
http://www.olaf-nensel.de/sgbiii/faq/alg/hoehenachkug.html
25.08.05: Diagnose MH, Mischtyp, Stadium IVa (Milz- und KM-Befall)
Therapie: 8 x BEACOPP eskaliert, recht gut vertragen
Nachwirkungen: z.T. Gelenkschmerzen u.ä.
11.04.2006: Laut PET-CT alles wieder weg!
...
2009: nächste Kontrolle im Dezember
--> Vorstellung<--
Therapie: 8 x BEACOPP eskaliert, recht gut vertragen
Nachwirkungen: z.T. Gelenkschmerzen u.ä.
11.04.2006: Laut PET-CT alles wieder weg!
...
2009: nächste Kontrolle im Dezember
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