Krankengeld

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Holger
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Krankengeld

Beitragvon Holger » 11.11.2005 12:51

:sasmeck: AAARGH! :sasmeck:
Kennt sich hier jemand mit der Berechnung des Krankengeldes bei vorangegangener Kurzarbeit aus?
Habe gerade das Schreiben mit der Höhe bekommen und krieg hier das totale Kotzen! :kotz:

Im April wurde in unserer Firma für alle Mitarbeiter das Gehalt reduziert. Auf Grundlage dieses reduzierten Gehaltes gab es dann auch noch Kurzarbeitergeld, also echt wenig. Ab 1.10. ist die Kurzarbeit aufgehoben und das Gehalt wurde für alle Mitarbeiter auch wieder angehoben.

Nun kriege ich ab 24.10. Krankengeld. Berechnungsgrundlage: Mein Einkommen von Juni bis August! Also da wo es gerade besonders wenig war und was überhaupt nichts mit meinem regulären Gehalt zu tun hat! :sasmeck:
Das Krankengeld sind dadurch monatlich etwa 500 Euro netto weniger als ich kriegen würde wenn ich arbeite! :kotz:
Muß man jetzt schon einen Kredit aufnehmen, wenn man krank wird?? Oder soll ich mit MH nebenbei schwarz im Straßenbau arbeiten? :sasmeck: :kotz:

Hab schon bei der KK angerufen, aber die meinten nur daß sei halt gesetzlich so geregelt und bei mir eben dumm gelaufen...
:sasmeck: :kotz: :kotz: :kotz: :sasmeck:

Weiß jemand, ob man da irgendwas machen kann?

Holger
25.08.05: Diagnose MH, Mischtyp, Stadium IVa (Milz- und KM-Befall)
Therapie: 8 x BEACOPP eskaliert, recht gut vertragen
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11.04.2006: Laut PET-CT alles wieder weg!
...
2009: nächste Kontrolle im Dezember
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Rodi
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Beitragvon Rodi » 11.11.2005 12:59

Hallo Holger,

allgemein gilt ja: bloß nicht unverschuldet krank werden!

Hört sich echt mies an, was Du da schreibst und ich hab noch so im Hinterkopf, dass sich das Krankengeld aus dem durchschnittlichen Jahresgehalt errechnet hat bei meinem Freund. Gebe aber zu, dass ich mir nicht sicher bin, gerade auch nachdem ich Deinen Text gelesen habe.

Bevor Du hier anderen die Schwarzarbeit wegnimmst: Antrag beim Härtefonds der Krebshilfe stellen, da gäbe es zumindest eine einmalige Zahlung (war hier auch grad wieder Thema)!

Alles Gute
Bianca
Diagnose meines Mannes:
Diagnose (Januar 05): MH IIb mit RF (>3 Areale und hohe BSG), HD 14 Arm A (4 Zyklen ABVD), 30 Gy, beendet 08/05, 3. Nachsorge am 01.09.06:alles o.k.!

A n d r e a s
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Beitragvon A n d r e a s » 11.11.2005 13:49

Hallo Holger,

das ist natürlich ein besonders besch... Effekt.

In diesen SGB-Angelegenheiten bin ich nicht besonders firm, aber Ihr hattet Kurzarbeit, also eine Sache, mit der sich auch das Arbeitsamt auskennen muss (sollte), und vielleicht hilft dort ein klärender Anruf weiter.

Eine ganz anderer Umstand bringt möglicherweise etwas(!!!) Milderung: Hast Du schon einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis gestellt, und hast Du darüber bereits einen Bescheid? Hast Du auch ein zurückliegendes Datum der Erkrankung angegeben?

Wenn ja, würde ich umgehend den Dir somit zustehenden Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen lassen.

Hintergrund dessen ist, dass sowohl das Kurzarbeitergeld als auch das Krankengeld vom Netto(!)-Gehalt errechnet werden. Eure Lohnbuchhaltung zu bitten, Deine zurückliegenden monatlichen Gehaltsabrechnungen schon ab Wirksamkeit des Behindertenfreibetrages nachträglich zu ändern, bringt alle Beteiligten (Krankenkasse, Agentur für Arbeit) nämlich nochmal in den Zugzwang, ihre Köpfchen anzustrengen und die Rechenschieber zu bewegen - bei Eurer Lohnbuchhaltung halt aber auch. Aber auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt ergibt sich eine geänderte Berechnungsbasis durch geändertes Nettoentgelt.

Ich kann Dir jedoch keinen Erfolg versprechen.

Gruß
Andreas

alty*

Beitragvon alty* » 11.11.2005 13:55

Hey Holger,

dumme Sache. Bei mir in der Firma war auch gerade Kurzarbeit angesagt, als ich krank wurde. Das Krankengeld berechnet sich aber nicht aus dem Kurzarbeitergeld. Es wird das Einkommen zu Grunde gelegt, das du hättest, wenn keine Kurzarbeit eingetreten wäre (sogenanntes fiktives Einkommen). Wenn allerdings innerbetrieblich und einvernehmlich das Gehalt im Berechnungszeitraum gekürzt wurde , ist es für dich wirklich schlecht gelaufen - dann berechnet es sich daraus. Bin allerdings kein Arbeitsrechtler. Ich lasse mich gern eines Besseren belehren, aber so erscheint es mir auch logisch.
Ich hatte z.B. Pech, dass durch die Abgabenfreiheit von Schichtzuschlägen, diese bei der Berechnung des Krankengeldes nicht herangezogen wurden - was auch nachvollziehbar ist - so hatte ich auch Verluste von 300 - 400 €uronen im Monat wegzustecken.
Tja Holger, krank darf man nicht werden. Da wird man schnell arm. Aber in solchen Fällen zeigt sich wieder, wie sinnvoll doch eine BU-Versicherung ist - vorausgesetzt, man hat sie bei einer Versicherung, die im Falle des Falles nicht auch noch anfängt zu feilschen.
Wünsche dir weiterhin viel Glück und versuche es ruhig mal, wie Bianca es sagte. Ich konnte damals auch eine kleine Beihilfe von der Krebshilfe in Anspruch nehmen (200 €). Kam mir wirklich gelegen, weil meine große Tochter gerade eingeschult wurde. Und man glaubt ja nicht, was heutzutage Bleistifte kosten. :lol:

Bis später LG Alty

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armin
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Beitragvon armin » 11.11.2005 14:04

Hy Holger,

schwierige Sache - du bist dir bei deiner Berechnung schon bewusst, daß das Krankengeld max. 68% des durchschnittlichen Jahreseinkommens beträgt - daher vielleicht das Minus v. 500 €.
Betriebsinterne Vereinbarungen wurden ja v. dir nicht unterschrieben, :?:
ansonsten würde ich sagen- cést la vie.
Ich war 4 mal beim Amtsarzt las Privatversicherter und mußte meine finanzielle Situation offenbaren - um annähernd mein versichertes privates Karankentagegeld überhaupt zu bekommen. Echte Schweinerei ist das !
Gruß Armin
Diag. 2/2004 ,MH 2a (Mischtyp) mit Risikofaktor (Bulk im Mediastinum 6,5x4,3x4,4cm und 3 Areale befallen) 1xABV Rest ABVD (4 Zyklen) ,30 Gy, Totale Vollremission , offiziell geheilt

A n d r e a s
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Beitragvon A n d r e a s » 11.11.2005 15:52

Hallo nochmal.

... daß das Krankengeld max. 68% des durchschnittlichen Jahreseinkommens beträgt - ...


32% => 500 €
100% => 1.532,50 € Netto-Monatsgehalt
:think2: :huh:

@Holger
Ist es denn so, dass Du neben Kurzarbeit auch auf einen Teil Deines Grundgehalts verzichtet hast?

Gehaltsverzicht:
  • 100% Arbeitszeit bei z.B. 80% Grundgehalt
  • => 80% Netto-Monats-Einkommen
Kurzarbeit:
  • z.B. 60% Arbeitszeit bei 60% Grundgehalt
  • z.B. 40 % Freizeit bei 40% Grundgehalt x 70%* = 28% Kurzarbeitergeld
  • => 88%* Netto-Monats-Einkommen

*) 70% Kurzarbeitergeld unter Vorbehalt!

Einmalzahlungen (z.B. zus. Urlaubsgeld, Jahresleitung, Weihnachtsgeld, 13. Monatsgehalt und wie sie alle heißen mögen) sowie nicht sozialversicherungspflichtige Entgelte (sh. Alty's Beitrag) werden bei der Berechnung des Krankengeldes nicht berücksichtigt.
Aber: Meines Wissens werden auch vom Kurzarbeitergeld Sozialversicherungsbeiträge (darunter auch KV-Beiträge) an die Sozialversicherungsträger abgeführt. Daher mein Hinweis, bei der Agentur f. Arbeit mal nachzufragen. Es ist ja nicht auszuschließen, dass in diesem Fall die KK auch bei der Agentur f. Arbeit weiteres hinzuzurechnendes Nettoeinkommen berücksichtigen müsste.

Wenn Du jedoch auf Gehalt verzichtet hast, dann stehen die Aussichten auf höheres Krankengeld schlecht. Davon wären nicht zuletzt auch weniger Kankenversicherungsbeiträge abgeführt worden.

Gruß
Andreas

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Tiffy
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Beitragvon Tiffy » 11.11.2005 21:07

Hi Holger,

ich würde dir empfehlen, vorsorglich Widerspruch (aber erst kurz vor Ende des Fristablaufes, so ca. 1 Woche, mit Beleg) einzulegen, mit der Begründung, dass der Betrag für dich nicht nachvollziehbar ist und du einen höheren errechnet hast. Dadurch gewinnst du Zeit, um dich schlau zu machen.

LG roro

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Holger
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Beitragvon Holger » 11.11.2005 23:48

Hallo,

erstmal danke für Eure Antworten! Werd die Tips nächste Woche nach und nach abarbeiten... Hab mich inzwischen etwas beruhigt, hoffe aber immer noch, daß ich da noch was machen kann! Den Schwerbehindertenausweis habe ich leider erst vor kurzem beantragt und noch keinen Bescheid erhalten.

Mit der Tatsache daß mein Gehalt gekürzt wurde und daß das Krankengeld auf das gekürzte Gehalt bezogen wird habe ich mich schon abgefunden. (Hab zwar nichts unterschrieben, aber es gab eine Betriebsvereinbarung). Die erwähnten ca. 500 Euro weniger sind daher auch schon auf das gekürzte Nettogehalt bezogen! Wenn ich das errechnete Krankengeld mit meinem "normalen" Gehalt vergleiche (also dem, was ich schon seit Ewigkeiten wegen der schlechten Lage nicht mehr bekommen habe), sind es sogar 800 Euro weniger :?

Ich mag mich aber nicht damit abfinden, daß das Krankengeld anscheinend auf das Kurzarbeitergeld bezogen wird. Die Kurzarbeit ist ja aufgehoben und meine Kollegen kriegen auch wieder das normale Geld. Mir macht das Hoffnung was Alty geschrieben hat. Mit diesem fiktiven Einkommen, daß ich ohne Kurzarbeit bekommen hätte, müßte es wesentlich besser aussehen.

Ich werde mir Montag von unserem Sekretariat ein Schreiben aufsetzen lassen, was ich ohne Kurzarbeit verdient hätte und das zusammen mit einem Widerspruch an die KK schicken. Vermutlich ist das mit der Kurzarbeit irgendwie an denen vorbeigegangen... Und bei der Agentur für Arbeit erkundige ich mich auch mal.

Wie ist denn das mit den maximal 68% des Jahreseinkommens gemeint? Vom Brutto- oder Nettoeinkommen?

Ich hab mir mal grob ausgerechnet, was ich ohne Kurzarbeit, aber mit der Gehaltskürzung durchschnittlich in den letzten 3 Monaten vor der Krankheit verdient hätte.
Das errechnete Krankengeld wären 39% dieses Bruttogehalts, bzw. 66% dieses Nettogehaltes. Das ist doch zu wenig, oder?

Holger
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arminio

Beitragvon arminio » 12.11.2005 06:42

Hy Holger,

meines Wissens beträgt das Krankengeld max. 70% d. zuletzt bezahlten Nettogehalts. Bei Arbeitsunfällen 80% d. Nettogehalts.
Daher kommen viele zu ihrer Krankheit auch noch in eine finanzielle Notsituation - man gewöhnt sich ja an alle Einkommen :wink: und möchte ungerne weniger.
Viel Glück bei deinen Recherchen und dem Widerspruch !

LG Armin

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Holger
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Beitragvon Holger » 12.11.2005 08:46

Ich hab hier die Gesetzestexte zum Krankengeld gefunden.

Unter anderem:
SGB §47 Abs.2 hat geschrieben:Das Krankengeld beträgt 70 vom Hundert des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt). Das aus dem Arbeitsentgelt berechnete Krankengeld darf 90 vom Hundert des bei entsprechender Anwendung des Absatzes 2 berechneten Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen...


SGB §47b Abs.3 hat geschrieben:Für Versicherte, die während des Bezuges von Kurzarbeiter- oder Winterausfallgeld arbeitsunfähig erkranken, wird das Krankengeld nach dem regelmäßigen Arbeitsentgelt, das zuletzt vor Eintritt des Arbeitsausfalls erzielt wurde (Regelentgelt), berechnet.


Ich verstehe das so:
Da ich noch während der Kurzarbeitszeit das erste Mal wegen MH krank war (Lymphknotenentnahme), müßte das letzte Gehalt vor der Kurzarbeit maßgeblich sein. Das war sogar noch eins ohne Gehaltskürzung! :D Und von diesem Bruttogehalt gibts dann 70%, abzüglich Sozialversicherungsbeiträge. Wenn das mehr ist als 90% des damaligen Nettogehaltes, gibt es eben die.

Ich bin mir jetzt ziemlich sicher, daß die sich verrechnet haben!

Holger
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Beitragvon Tiffy » 12.11.2005 15:20

Hi Holger,

ich sehe das auch so. Natürlich gönne ich dir das höhere Geld. Dann kannst du zum Treffen wenigstens einen (oder mehrere ausgeben) und wir müssen dich nicht durchfüttern, siehe: Macht mir was zu Essen! :wink:

LG roro

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Beitragvon Holger » 29.11.2005 11:35

Nach diversen Schreiben und Telefonaten tut sich jetzt endlich was. Die Krankenkasse legt jetzt wie gewünscht das Gehalt von vor der Kurzarbeit zugrunde. Also kriege ich mehr Krankengeld und für letzten Monat eine Nachzahlung :carrot:

Es lohnt sich also auf jeden Fall, nachzuhaken wenn einem etwas komisch vorkommt!

Danke nochmal für Eure Beiträge zu dem Thema!
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Beitragvon Tiffy » 29.11.2005 14:49

Glückwunsch Holger, jetzt bist du ja eine richtig "gute Partie". Mal sehen, was Su dazu sagt.

LG roro


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