ich habe in den letzten Tage meinen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht und das Programm Quicksteuer hat mich noch auf etwas aufmerksam gemacht, was ich im Rahmen von Vergünstigungen durch Schwerbehinderung noch nicht gehört habe:
Man kann pauschal bei einem GdB ab 80 (alternativ GdB ab 70 mit Merkzeichen G) 900€ als Fahrtkosten zusätzlich in seinem Lohnsteuerjahresausgleich ansetzen, ohne dafür einen Nachweis zu erbringen.
Ich hab hier mal den Hilfetext kopiert:
Unter welchen Voraussetzungen können Behinderte Fahrtkosten absetzen?
Behinderte Menschen mit einem bestimmten Grad der Behinderung können zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag Aufwendungen für Privatfahrten als außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art geltend machen. Allerdings rechnet das Finanzamt auf die Fahrtkosten - wie auf andere außergewöhnliche Belastungen - eine zumutbare Belastung an. Welchen Betrag Sie geltend machen können, hängt von der Schwere Ihrer Behinderung ab:
1. Grad der Behinderung von mindestens 80 oder GdB von mindestens 70 mit Merkzeichen "G"
Sie können Privatfahrten ohne Einzelnachweis mit 3.000 km absetzen. Dies entspricht einem Pauschbetrag von 900 Euro (3.000 km x 0,30 Euro).
2. Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl"
In diesen Fällen können Sie nachgewiesene Privatfahrten bis zu 15.000 km absetzen und diese mit der Dienstreisepauschale von 0,30 Euro bewerten. Wenn Sie also entsprechende Fahrten mit 15.000 km nachweisen oder glaubhaft machen können, ist ein Betrag von 4.500 Euro absetzbar (15.000 km x 0,30 Euro). Falls eine höhere Fahrleistung durch eine berufsqualifizierende Ausbildung bedingt ist, die nach Art und Schwere der Behinderung nur mit Hilfe eines Pkw durchgeführt werden kann, können über 15.000 km hinaus weitere 5.000 km berücksichtigt werden. Sofern Sie zusätzlich zu dieser Fahrleistung auch noch Kosten für öffentliche Verkehrsmittel geltend machen, wird das Finanzamt die Fahrleistung von 15.000 km entsprechend kürzen.
3. Grad der Behinderung unter 70
Behinderte mit einem Grad der Behinderung von weniger als 70 müssen nachweisen, dass die durch Privatfahrten entstandenen Kosten durch die Behinderung verursacht worden sind, z. B. Fahrten zum Arzt, zur Massage, zur Apotheke usw.
Also ich wusste das nicht und es macht schon ein paar Mark aus (sagt jedenfalls die tolle Software, was wohl der tolle Finanzbeamte sagt).
Also, vielleicht hilft es ja irgendwem, viele Grüße
Stefan!