Schwerbehindertenausweis

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katharina912

Schwerbehindertenausweis

Beitragvon katharina912 » 30.01.2005 18:54

Hi,

war am Dienstag im Klinikum zur Blutkontrolle und in der Zwischenzeit bei der Sozialberaterin des Krankenhauses!

Sie hat für mich den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis gestellt. Jetzt im Nachhinein kommen mir ganz viele Leute mit ganz vielen Sachen über diesen Ausweis...

1. ich habe mehr Urlaub? Wieviel?

2. es gibt verschiedene Arten von Schwerbehindertenausweisen? Welche Art werde ich wohl kriegen und womit hängt sowas zusammen?

3. besteht wohl ein besonderer Kündigungsschutz?

Könnt ihr mir da vielleicht weiterhelfen? Ich wunder mich überhaupt warum ich sowas kriege, weil ich doch "nur" Krebs habe, was doch heilbar ist und wo ich keine bleibenden Schäden beibehalten werde (hoffe ich doch). Ich fühle mich also nicht "schwerbehindert".

Lieben Gruß und danke, eure Katharina

eva187
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Beitragvon eva187 » 30.01.2005 19:08

Hallo Katharina,

ich war auch leicht perplex, als mein Arzt meinte ich solle mir einen "Schwerbehindertenausweis" ausstellen lassen.
Aber - wir wären dumm, wenn wir es nicht täten -

Du hast tatsächlich 5 Tage mehr Urlaub im Jahr. Außerdem eine geringe Steuererleichterung (kommt auf den Einstufungsgrad an, bei mir 60%) und man kann Dir nicht so ohne weiteres kündigen (Kündigung muß vom Versorgungsamt "genehmigt" werden)
Außerdem sind manchmal die Eintrittspreise vergünstigt.

Der Ausweis gilt ja nicht für immer, sondern ca. 1,5 bis 2 Jahre, danach kann man versuchen, ihn nochmal verlängern zu lassen.

Man hat also schon ein paar Vorteile und die sollten wir doch mitnehmen (wenn uns schon dieser M. Hodgkin plagt)

Viele Grüße
Evi

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Purmaus
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Beitragvon Purmaus » 30.01.2005 19:27

Hallo Katharina,
erst mal vorweg: du kannst ja mal über die Suchen-Funktion gehen. Wir haben hier schon viel zum Schwerbehindertenausweis gesagt. Aber von mir jetzt nur soviel: nimm alles mit, was dir irgendwie eine Vergünstigung bringt. Warum auch nicht? Du bekommst schon mal 5 Tage Zusatzurlaub, und eine kleine Steuerersparnis. Man kommt günstiger ins Kino etc... Den Zusatzurlaub wirst du bestimmt brauchen, bei den vielen Arztbesuchen, die man weiterhin hat. Selbst nach der Kur muss der Arbeitgeber dir erst mal Urlaub geben, wenn du das beantragst. Willst du dafür immer deinen regulären Urlaub aufbrauchen? Hm, für letztes Jahr ist dir die Steuerersparnis schon mal abhanden gekommen, da du jetzt erst den Ausweis beantragst, dann gilt er auch erst ab jetzt. Naja, hat dir wohl niemand so genau erklärt. Also, viel Spaß beim Suchen! Schönen Sonntag noch. LG Petra
MH II a,RF Bulk mediastina Diagnose 11/03
2 BEACOPP esk.+ 2 ABVD 12/03 - 03/04
Bestrahlung 04-05/04
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CT 04.07.2006: Restgewebe nur noch im Durchmesser 2,3 cm übrig *freu*
CT 10/2008 Restgewebe \\\\\"verkalkt\\\\\"

06/2014: Zungengrundkarzinom als Bestrahlungsfolge
Ich lebe seit 08.07.2014 ohne Zunge, ohne Kehlkopf.
kann nicht sprechen, nicht essen, ernähre mich künstlich.

ICH LIEBE MEIN LEBEN UND LEBE ES GERN. IMMERNOCH.

Sandra
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Beitragvon Sandra » 30.01.2005 20:04

Hallo Katarina,

ich hatte auch einen Schwerbehindertenausweis und habe ihn nicht verlängern lassen!

Ich hatte gleich, nachdem ich meinem Chef (Zahnarzt) mitgeteilt hatte das ich jetzt Schwerbehindert bin, die Kündigung bekommen und das trotz des Versorgungsamtes! Die hatten zugestimmt, weil die Kündigung "Betriebsbedingt" war, ein ziemlich dehnbarer Begriff!
Wenn Du natürlich Beamte bist hat das nur Vorteile.
Meine neue Chefin weiß noch nichts von meiner "Vergangenheit" und ich denke das sie das auch nie erfahren wird.

LG Sandra
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Beitragvon Tiffy » 30.01.2005 22:19

Hi Katharina,

... und nicht zu vergessen, wenn du ein eignes Auto hast, eine Steuerermäßigung von 50% auf die Kfz-Steuer sowie eine Reduzierung des ADAC-Beitrages.

LG roro
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Beitragvon Jason » 30.01.2005 22:22

50% auf die Kfz-Steuer ????
Generell?
Wo beantrage ich denn das ?

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Beitragvon Helga74 » 30.01.2005 23:32

Wie, wo was?
nur 50 % Kfz-Steuer? Das ist hier aber nicht erwähnt:
http://www.lvf.bayern.de/schwbg/br-schwbg.html#sonstige

Wenn das stimmt, kriege ich die auch nachträglich für 2004 erstattet?
ED 02/2004: MH IIIBS, Therapie: HD15-Studie 8xBeacopp14, Nebenwirkungen: diverse.
Nachsorge Juli 09: Zitat Befund: \\\"...erfreulicherweise weiterhin kein Hinweis auf Rezidiv...\\\"

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Beitragvon alty » 31.01.2005 01:56

Hey Tiffy,
verbreite mal keine Gerüchte. :wink:
Die KFZ-Steuerermäßigung usw. gibts nur mit einem großen G für gehbehindert im Ausweis und GL für gehörlos... und das, meines Wissens, auch nur unter bestimmten Voraussetzungen...

http://www.familienratgeber.de/ratgeber ... _7156.html

LG Alty

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Beitragvon Tiffy » 31.01.2005 11:36

Hi Alty,

dann hab ich eben "Glück" gehabt. Bei mir stehen ein "G" und ein Grad der Behinderung (GdB): 100. Der Ausweis ist erstmal gültig bis 04/2006. Also: Anspruch auf 50% Kfz-Steuerermäßigung.

LG roro
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Beitragvon Jason » 31.01.2005 12:28

50 % nur mit "G" ???
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armin
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Beitragvon armin » 31.01.2005 16:47

also da gibts für hodgies null und nix.
Bei RoRo mag es schon sein mit 100 % + G wegen der Rückenbeschwerden.
Aber KFZ Nachlaß kriegen vielleicht 1 % der Hodgies, wenn überhaupt.
LG Armin
PS.: und alle die , die dieses Toilettenpaier benutzen, bekommen noch KFZ-Steuererlass. hihi
Bild
Diag. 2/2004 ,MH 2a (Mischtyp) mit Risikofaktor (Bulk im Mediastinum 6,5x4,3x4,4cm und 3 Areale befallen) 1xABV Rest ABVD (4 Zyklen) ,30 Gy, Totale Vollremission , offiziell geheilt


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