Vielleicht kann`s mir ja eine(r) hier im Forum erklären:
Worauf bezieht sich denn jetzt genau der Grad der Behinderung/Beschädigung. (Auch und gerade in Zusammenhang mit evtl. Fatigue!): st denn damit jetzt "nur" die körperliche Einschränkung gemeint oder auch evtl. psychische Folgen. (z. B. vermehrte Gereiztheit bei mir aufgrund körperlicher Erschöpfung). Und wenn ich schon - in meinem Fall - lt. "offizieller" Bestätigung "nur" noch 70 % eistung bringen kann warum muss ich dann weiter Vollzeit arbeiten.
Sind nur so ein paar Gedanken, die mir beim Stöbern hier im Forum gekommen sind. Vielleicht kann/mag wer was dazu schreiben!
GdB 30% - worauf bezieht sich das denn jetzt!?
- Paolo Zabel
- Beiträge: 38
- Registriert: 11.10.2007 13:51
- Wohnort: Nähe Erding/Bayern
GdB 30% - worauf bezieht sich das denn jetzt!?
PZ
Diagnose MH IIIb 08/2000
8xBeacopp bis 03/2001
Kein Rezitiv
Diagnose MH IIIb 08/2000
8xBeacopp bis 03/2001
Kein Rezitiv
Der GdB bezieht sich auf garnichts.
Der wird pauschal vergeben und lässt sich auch nicht aufrechnen.
Das geht in etwa so:
Du hast MH, die gucken in ihre Liste:
Stadium soundso, das gibt GdB X für Y Jahre,
danach nix mehr, es sei denn, du legst ärztl. Atteste vor.
Beim Attest gucken sie wieder in die Liste:
und es gibt GdB X2 für Y2 Jahre,
usw...
X/Y und was als Beeinträchtigung anerkannt wird, variiert von Amt zu Amt.
GdB von 30 heisst absolut NICHT, dass Du nur noch zu 70% Leistung bringen kannst.
Ich habe mit einem GdB von 80 fast 3 Jahre lang (bis mein Ausweis ablief) vollzeit mit Schwerst-Mehrfachbehinderten gearbeitet, die z.T. auch nur einen GdB von 80 haben und nicht mal allein die Schuhe zubekommen.
J.
Der wird pauschal vergeben und lässt sich auch nicht aufrechnen.
Das geht in etwa so:
Du hast MH, die gucken in ihre Liste:
Stadium soundso, das gibt GdB X für Y Jahre,
danach nix mehr, es sei denn, du legst ärztl. Atteste vor.
Beim Attest gucken sie wieder in die Liste:
und es gibt GdB X2 für Y2 Jahre,
usw...
X/Y und was als Beeinträchtigung anerkannt wird, variiert von Amt zu Amt.
GdB von 30 heisst absolut NICHT, dass Du nur noch zu 70% Leistung bringen kannst.
Ich habe mit einem GdB von 80 fast 3 Jahre lang (bis mein Ausweis ablief) vollzeit mit Schwerst-Mehrfachbehinderten gearbeitet, die z.T. auch nur einen GdB von 80 haben und nicht mal allein die Schuhe zubekommen.
J.
IIa/IIIa, Diagnose 06.2004, 8 X BEACOPP esk. 08.2004-03.2005, Remission 04.2005
MH 2004
Rezidiv 08.2012, 2 x R-DHAP, anschl. Hochdosis & Stamzelltransplantation
MH 2012
R-DHAP - Blog
''Move ahead
And your ass will follow...''
FSK
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aktueller Stand ist wohl im moment:
Hodgkin-Krankheit
im Stadium I-IIIA
bei langdauernder (mehr als sechs Monate andauernder)
Therapie, bis zum Ende der Intensiv-Therapie je nach
Auswirkung auf den Allgemeinzustand . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 - 100
nach Vollremission für die Dauer von drei Jahren
(Heilungsbewährung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Nach Ablauf der Heilungsbewährung richtet sich der
GdB/MdE-Grad nach dem verbliebenen Organschaden.
im Stadium IIIB und IV
bis zum Ende der Intensiv-Therapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
nach Vollremission für die Dauer von drei Jahren
(Heilungsbewährung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Nach Ablauf der Heilungsbewährung richtet sich der
GdB/MdE-Grad nach dem verbliebenen Organschaden
J.
Hodgkin-Krankheit
im Stadium I-IIIA
bei langdauernder (mehr als sechs Monate andauernder)
Therapie, bis zum Ende der Intensiv-Therapie je nach
Auswirkung auf den Allgemeinzustand . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 - 100
nach Vollremission für die Dauer von drei Jahren
(Heilungsbewährung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Nach Ablauf der Heilungsbewährung richtet sich der
GdB/MdE-Grad nach dem verbliebenen Organschaden.
im Stadium IIIB und IV
bis zum Ende der Intensiv-Therapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
nach Vollremission für die Dauer von drei Jahren
(Heilungsbewährung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Nach Ablauf der Heilungsbewährung richtet sich der
GdB/MdE-Grad nach dem verbliebenen Organschaden
J.
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- Paolo Zabel
- Beiträge: 38
- Registriert: 11.10.2007 13:51
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Danke, Jason für die umfassende Information.
War mir schon klar. dass das nicht so simpel ist, von wegen nur noch 70% arbeiten...
Aber andererseits ist's natürlich auch nervig wenn jede(r) immer wieder von vorne seinen GdB und evtl. Rentenansprüche usw. individuell feststellen und erkämpfen muss...!
War mir schon klar. dass das nicht so simpel ist, von wegen nur noch 70% arbeiten...
Aber andererseits ist's natürlich auch nervig wenn jede(r) immer wieder von vorne seinen GdB und evtl. Rentenansprüche usw. individuell feststellen und erkämpfen muss...!
PZ
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