GdB 30% - worauf bezieht sich das denn jetzt!?

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Paolo Zabel
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GdB 30% - worauf bezieht sich das denn jetzt!?

Beitragvon Paolo Zabel » 16.06.2009 16:03

Vielleicht kann`s mir ja eine(r) hier im Forum erklären:
Worauf bezieht sich denn jetzt genau der Grad der Behinderung/Beschädigung. (Auch und gerade in Zusammenhang mit evtl. Fatigue!): st denn damit jetzt "nur" die körperliche Einschränkung gemeint oder auch evtl. psychische Folgen. (z. B. vermehrte Gereiztheit bei mir aufgrund körperlicher Erschöpfung). Und wenn ich schon - in meinem Fall - lt. "offizieller" Bestätigung "nur" noch 70 % eistung bringen kann warum muss ich dann weiter Vollzeit arbeiten.
Sind nur so ein paar Gedanken, die mir beim Stöbern hier im Forum gekommen sind. Vielleicht kann/mag wer was dazu schreiben!
PZ
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Jason
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Beitragvon Jason » 17.06.2009 16:52

Der GdB bezieht sich auf garnichts.
Der wird pauschal vergeben und lässt sich auch nicht aufrechnen.

Das geht in etwa so:
Du hast MH, die gucken in ihre Liste:

Stadium soundso, das gibt GdB X für Y Jahre,
danach nix mehr, es sei denn, du legst ärztl. Atteste vor.

Beim Attest gucken sie wieder in die Liste:
und es gibt GdB X2 für Y2 Jahre,

usw...

X/Y und was als Beeinträchtigung anerkannt wird, variiert von Amt zu Amt.

GdB von 30 heisst absolut NICHT, dass Du nur noch zu 70% Leistung bringen kannst.

Ich habe mit einem GdB von 80 fast 3 Jahre lang (bis mein Ausweis ablief) vollzeit mit Schwerst-Mehrfachbehinderten gearbeitet, die z.T. auch nur einen GdB von 80 haben und nicht mal allein die Schuhe zubekommen.

J.
IIa/IIIa, Diagnose 06.2004, 8 X BEACOPP esk. 08.2004-03.2005, Remission 04.2005
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Jason
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Beitragvon Jason » 17.06.2009 16:56

aktueller Stand ist wohl im moment:

Hodgkin-Krankheit
im Stadium I-IIIA
bei langdauernder (mehr als sechs Monate andauernder)
Therapie, bis zum Ende der Intensiv-Therapie je nach
Auswirkung auf den Allgemeinzustand . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 - 100
nach Vollremission für die Dauer von drei Jahren
(Heilungsbewährung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Nach Ablauf der Heilungsbewährung richtet sich der
GdB/MdE-Grad nach dem verbliebenen Organschaden.
im Stadium IIIB und IV
bis zum Ende der Intensiv-Therapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
nach Vollremission für die Dauer von drei Jahren
(Heilungsbewährung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Nach Ablauf der Heilungsbewährung richtet sich der
GdB/MdE-Grad nach dem verbliebenen Organschaden

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Paolo Zabel
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Beitragvon Paolo Zabel » 18.06.2009 18:45

Danke, Jason für die umfassende Information.
War mir schon klar. dass das nicht so simpel ist, von wegen nur noch 70% arbeiten...
Aber andererseits ist's natürlich auch nervig wenn jede(r) immer wieder von vorne seinen GdB und evtl. Rentenansprüche usw. individuell feststellen und erkämpfen muss...!
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