Nach MH Studieren!

Forum für alles, was in irgendeiner Weise mit Morbus Hodgkin zu tun hat. Dieses Forum soll in erster Linie aktuell Betroffenen helfen.

Für alles andere steht das "Plauder Forum" bereit.
Benutzeravatar
Xyle
Beiträge: 28
Registriert: 15.08.2008 18:14
Wohnort: Troisdorf

Nach MH Studieren!

Beitragvon Xyle » 18.11.2008 11:52

Guten Morgen liebe Mitstreiter und die die alles schon hinter sich haben ;),

ich habe da mal eine Frage und zwar geht es um folgendes. Eigentlich würde ich immoment meinen Zivildienst absolvieren, aber leider kam da ja was dazwischen. Jetzt stehe ich im nächsten Jahr vor folgender Entscheidung: Direkt zum Wintersemester anfangen zu studieren (Was vll.verdammt anstrengend wird) oder lieber vorher noch ein FSJ (freiwilliges soziales Jahr) machen. Was mir wiederum helfen könnte bei meiner Studienwahl, da ich es an einer Förderschule für geistig und körperlich behinderte Kinder machen wollte und ich Sonderpädagogik studieren möchte. Da würde ich aber dann nur eine Sparte von Sonderpädagogik abdecken. Aber egal ich schweife ab...:D
Wenn ich jetzt erst das FSJ machen würde dann würde ich zur selben Zeit auf den Studienmarkt landen mit den normalen 13er Jahrgang und dem ersten 12er Abiturjahrgang...sprich doppelt soviele potentielle Bewerber... Jetzt war mein Abi mit 2,9 nicht schlecht, aber auch net allzu gut und der NC bei Sonderpädagogik liegt bei ca. 2,0 - 2,5!

Was ich fragen will ist: Ich habe gehört, dass Menschen mit Behinderung (dazu gehört man nach einer Krebstherapie ja auch) bevorzugt genommen werden und ich wollte fragen ob da jemand irgendwie mehr weiß oder Erfahrung hat? Inwieweit redet man von Behinderung und inwieweit wird das berücksichtigt? Irgendwie hätte ich schon ein schlechtes Gewissen, wenn ich das als Mittel zum Zweck benutzen würde, aber die Wartezeit würde wahrscheinlich verdammt lang werden... :cry:
02.09.2008 Auswertung: MH Stufe IIA (Grenzwertig zu III)

03.09.2008 Beginn des 1. Zyklus BEACOPP Überstanden :)
24.09.2008 Beginn des 2. Zyklus BEACOPP Überstanden :)
15.10.2008 Beginn des 1. Zyklus ABVD Überstanden :)
12.11.2008 Beginn des 2. Zyklus ABVD Überstanden :)

9.01.2009 Beginn Bestrahlung insg. 30 Grey
29.1.2009 Ende der Bestrahlung :D

mehr über mich ...

Benutzeravatar
kiddy
Beiträge: 36
Registriert: 04.07.2008 12:13
Wohnort: Bochum

Beitragvon kiddy » 18.11.2008 12:09

wie das mit bevorzugung von behinderten bei der bewerbung um ein studienplatz ist, weiß ich leider nicht. ich weiß nur, dass dir durch die behinderung während des studiums evtl. länger bafög zusteht.

was ich an deiner stelle auf jeden fall machen würde ist, dich sowohl für ein fsj als auch für einen studienplatz bewerben.
das heißt, wenn du den studienplatz nicht bekommen solltest, haste was anderes in petto. außerdem fängt ein fsj meist zum 01.08. oder 1.09. an.
das studium startet meist ende september (mit einführungswochen etc). das heißt, du fängst mit deinem fsj an und kannst dann schauen, ob du den studienplatz bekommst. wenn nicht, ist klar, das du das fsj zuende machst. wenn du den studienplatz bekommst, kannste immernoch abwägen, was du lieber möchtest.

dieses vorgehen ist gar nicht so unüblich. ich leite bildungswochen von fsjlern. und da gibt es einige, die das so handhaben. laut gesetz kannst du in der probezeit (die ersten drei monate) mit einer frist von zwei wochen kündigen.

und noch ein tipp: in bestimmten fällen ist es möglich, ein fsj zu splitten. das heißt, du kannst beispielsweise nach 3 oder 6 monaten die einsatzstelle wechseln. wie sinnvoll das ist (denn du musst ja auch immer erst eingearbeitet werden und lernst im laufe der zeit immer mehr) und ob du einsatzstellen findest, die das mitmachen, ist was anderes.
so besteht aber zumindest die möglichkeit mehrere tätigkeitsfelder kennenzulernen.
am besten besprichst du diese splitt-angelegenheit mit dem träger (rotes kreuz, ASB, caritas etc...) die können dir da bestimmt weiter helfen.

für weitere infos einfach mal nach "Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten" googlen. da findest du alle vertragsbedingungen.
wenn ich dir sonst noch in bezug auf das fsj weiter helfen kann, immer her mit den fragen :-)

liebe grüße
katharina

ps.: ach ja, ein fsj kannste dir auch als zivildienst anrechnen lassen.
Mai 2009 Stadium Ia
4x ABVD
15 Bestrahlungen à 2 Gray
(Bestrahlungen und Chemo super vertragen!)

Mai 2010 Rezidiv Stadium IVb
2 DHAP >> nicht angeschlagen
Stammzellentnahme >> Horror!
Hochdosis >> ewig lange im Krankenhaus
Krankenhauskoller >> Entlassung
Morphium-Entzug
Gewicht >> 39kg
erste mal wieder mehr als 100 Meter laufen >> Silvester
jetzt >> wieder top fit :-)

Benutzeravatar
sparklingmarc
Beiträge: 3132
Registriert: 05.12.2006 01:30
Wohnort: Hamburg

Re: Nach MH Studieren!

Beitragvon sparklingmarc » 18.11.2008 12:50

Xyle hat geschrieben:Was ich fragen will ist: Ich habe gehört, dass Menschen mit Behinderung (dazu gehört man nach einer Krebstherapie ja auch) bevorzugt genommen werden

... genau darauf hatte dir JU ja gehofft, als sie ihr Studium anfangen wollte.
No Chance, das hatte ihr gar nix gebracht - nur wenn du heftige Spätfolgen hast.
Ahoi Marc

JU
Beiträge: 748
Registriert: 18.01.2006 20:27

Re: Nach MH Studieren!

Beitragvon JU » 18.11.2008 13:18

sparklingmarc hat geschrieben:
Xyle hat geschrieben:Was ich fragen will ist: Ich habe gehört, dass Menschen mit Behinderung (dazu gehört man nach einer Krebstherapie ja auch) bevorzugt genommen werden

... genau darauf hatte dir JU ja gehofft, als sie ihr Studium anfangen wollte.
No Chance, das hatte ihr gar nix gebracht - nur wenn du heftige Spätfolgen hast.


Du hast es auf den Punkt gebracht! Ich hatte da neulich auch mal was zu gepostet... ich such es mal eben und kopiere es dann hier rein...


...gefunden:

steve-o hat geschrieben:@Ju
Wieso hast du's denn nicht versucht als Haertefall? Wenn schwangere und sozial Schwache Vorteile bei der Studienplatzvergabe haben, dann muesstest du doch aus deiner Krankheit auch einmal was positives ziehen und einen Platz bekommen koennen, oder?



Ich stelle keinen Härtefall dar. Die haben da ziemlich strikte Kriterien, die man erfüllen muss und ich erfülle keine dieser.
Wäre es nun so, dass es mir auf Grund von MH unzumutbar wäre Wartesemester zu sammeln, weil sich mein gesundheitlicher Zustand im Laufe der Zeit verschlimmern würde, sodass ein sofortiger Studienbeginn unaufschiebbar wäre, dann würde ich schon eher zu der Kategorie "Härtefall" zählen, aber da dies ja nicht so ist (glücklicherweise versteht sich!), guck ich halt in die Medizinstudienplatzvergaberöhre...
Vielleicht sollte ich tatsächlich einfach schwanger werden... :roll:
Diagn. Sept. '05
-> MH 2ae mit Risikofaktoren
-> HD14 mit 4xABVD & 30 Gray
-> Remission

Bild

Tinalein
Beiträge: 5
Registriert: 24.05.2007 11:28
Wohnort: Freiburg

Beitragvon Tinalein » 18.11.2008 13:24

Hallöchen!

Ich musste mich von 2003 auf 2004 mit MH auseinandersetzen und habe direkt 3 Monate nach der Reha mit dem Sonderpädagogik-Studium in Heidelberg angefangen.
Bei den Bewerbungen hab ich meinen Schwerbehindertenausweis (damals 100%) kopiert und beigelegt. Ob mir das direkt was genutzt hat, weiß ich nicht, weil ich mit 2,0 ja eh schon einen passenden Abi-Schnitt hatte...
Es hat auf jeden Fall was bei der Bewerbung um einen Wohnheimsplatz geholfen - diesen habe ich nämlich nur wegen dem Ausweis bekommen (zwar eine Wohnung im 3. Stock, was am Anfang echt hart war, aber immerhin :)).
An Deiner Stelle würde ich erstmal ein FSJ machen. Na ja, wobei es ja schon blöd ist, wenn Du dann in den überfüllten Jahrgang reinrutschst...
Ich hab vor dem Studium auch erstmal ein FSJ in einem Schulkindergarten für körperlich und geistig behinderte Kinder gemacht und würde nie auf diese Erfahrung verzichten wollen! Das bringt Dir ja auch Sozialpunkte ein, die Dir dann helfen, Deine Chancen zu verbessern :-) Und es ist wirklich eine absolut geniale Erfahrung!! Außerdem ist das Studium echt nicht ohne und aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass man schon dazu tendiert, sich an den anderen - gesunden - Studis (PHasis nenen wir die hier
:wink2: weil es 700 Mädels und nur 50 Jungs in meinem Jahrgang waren :shock:) orientiert und sich somit schnell überfordert.
Also lass es lieber ruhig angehen - das ist zumindest nachträglich meine Erfahrung :)
In nächster Zeit finden übrigens an vielen Orten Infoveranstaltungen statt (an der PH in Heidelberg zum Beispiel morgen :wink2: ) und vielleicht kannst Du Dich dann dort genauer beraten lassen.

Viel Erfolg bei der Entscheidungsfindung! :D
Grüße, Tina
Diagnose 12/2003: MH 2a
Therapie 12/2003 bis 5/2004: HD 14 4mal ABVD + 15mal 30 gray
AHB in Freiburg
Seither putzmunter!!

Benutzeravatar
Xyle
Beiträge: 28
Registriert: 15.08.2008 18:14
Wohnort: Troisdorf

Beitragvon Xyle » 18.11.2008 17:04

Danke für die schnellen und hilfreichen Antworten ;),

@sparklingmarc und JU: Das kann ich mir nicht richtig vorstellen, mal davon abgesehen das das auch sehr unfair wäre… Vielleicht liegt es am Fach oder an der UNI an sich, ich habe keine Ahnung. Habe jetzt von ein paar Leuten gehört, dass die sehrwohl berücksichtig worden sind, dass man bei ihnen dann gar nicht mehr nach den Noten gefragt hat. Ich muss mich einfach mal bei der Uni an sich melden und dort mal fragen. Mal davon abgesehen, dass ich nach dem FSJ dann auch 4 Wartesemester hätte :D

@Tinalein: Ja ich denke schon, dass Sonderpädagogik mein Steckenpferd sein wird!!!! Werde aber wahrscheinlich echt noch das FSJ machen, kann nicht schaden und bewerben werde ich mich einfach dann nächstes Jahr schon, dann kann man mir ja sagen ob ich genommen werde oder nicht :)

Gruß Flo
02.09.2008 Auswertung: MH Stufe IIA (Grenzwertig zu III)



03.09.2008 Beginn des 1. Zyklus BEACOPP Überstanden :)

24.09.2008 Beginn des 2. Zyklus BEACOPP Überstanden :)

15.10.2008 Beginn des 1. Zyklus ABVD Überstanden :)

12.11.2008 Beginn des 2. Zyklus ABVD Überstanden :)



9.01.2009 Beginn Bestrahlung insg. 30 Grey

29.1.2009 Ende der Bestrahlung :D



mehr über mich ...

JU
Beiträge: 748
Registriert: 18.01.2006 20:27

Beitragvon JU » 18.11.2008 21:09

Xyle hat geschrieben:@sparklingmarc und JU: Das kann ich mir nicht richtig vorstellen, mal davon abgesehen das das auch sehr unfair wäre… Vielleicht liegt es am Fach oder an der UNI an sich, ich habe keine Ahnung.


Für Medizin muss man sich ja über die ZVS bewerben. Dort gelten halt diese Härtefall-Regeln. Ich weiß nicht wie es aussieht, wenn man sich direkt an den Hochschulen bewirbt. Da habe ich keine Erfahrungen gesammelt... Vielleicht bringt dir der Schwerbehindertenausweis dann ja doch etwas...?
Diagn. Sept. '05

-> MH 2ae mit Risikofaktoren

-> HD14 mit 4xABVD & 30 Gray

-> Remission



Bild

Benutzeravatar
Xyle
Beiträge: 28
Registriert: 15.08.2008 18:14
Wohnort: Troisdorf

Beitragvon Xyle » 18.11.2008 23:22

Das wiederum könnte tatsächlich sein, da ich mich bei Sonderpädagogik direkt bei der Uni Köln bewerbe. Naja ich werds mal sehen!

Wie siehts eigentlich aus: Kann man den Ausweis jetzt schon beantragen oder erst nach der Therapie?

Gruß Flo
02.09.2008 Auswertung: MH Stufe IIA (Grenzwertig zu III)



03.09.2008 Beginn des 1. Zyklus BEACOPP Überstanden :)

24.09.2008 Beginn des 2. Zyklus BEACOPP Überstanden :)

15.10.2008 Beginn des 1. Zyklus ABVD Überstanden :)

12.11.2008 Beginn des 2. Zyklus ABVD Überstanden :)



9.01.2009 Beginn Bestrahlung insg. 30 Grey

29.1.2009 Ende der Bestrahlung :D



mehr über mich ...

Benutzeravatar
Steve-O
Beiträge: 677
Registriert: 19.10.2005 13:50
Wohnort: Berlin

Beitragvon Steve-O » 19.11.2008 05:51

Interessehalber hab ich nochmals bei meiner Hochschule nachgefragt und ich lag richtig:
Als Haertefall wird man dort behandelt, wenn man schwanger ist / aus nachweislich schwachem sozialem Umfeld kommt / eine Behinderung MIT Grad von mindestens 50% (und das kriegt JEDER nach MH fuer 3 Jahre) hat / und noch ein paar uninterssante Sachen, die ich jetzt vergessen hab.

Noch was faellt mir ein:
Die Studiengebuehren brauchst du (falls du in Bayern studierst) mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % auch nicht abdruecken - das ist ja schon mal was, weil du dich dann ein wenig mehr auf das Studium konzentrieren kannst und nicht so viel nebenher arbeiten musst. Nur der Studentenwerksbeitrag wird trotzdem faellig, aber das is nicht so viel (bei mir 85 Euro oder so pro Semester).

@Ju
Hab damals ganz vergessen zu antworten - is irgendwie untergegangen... Sorry... :oops:
Jedenfalls schade, dass die ZVS das so sieht. Denn meiner Meinung nach haettest du ja OHNE MH einen ganz anderen Fitnessgrad, eine andere geistige Frische und mehr Energie vorm Abi gehabt - das wuerde dir auch jeder Arzt bescheinigen - so dass dein Abiturschnitt mit SEHR hoher Wahrscheinlichkeit noch besser ausgefallen waere. Gerade fuer ein Medizinstudium sollte sowas doch zaehlen - du hast vlt knapp den erforderlichen NC verpasst, bringst aber so viel Erfahrung mit, dass du bestimmt keine 08/15 Arztin geworden waerst...
Aber sowas zaehlt nicht und ist eben typisch deutsch, deswegen faellt es mir immer so schwer, in dieses Spiessbuergertum zurueck zu kehren - da fragt man sich doch, wo bei den ganzen Regeln und dieser Buerokratie die Menschlichkeit geblieben ist... Wir leben in einem Rechtsstaat - gerecht isses deswegen noch lange nicht, wie dein Fall mal wieder beweist. :x

Auf der anderen Seite: Waere ich in einem anderen Land dieser Erde aufgewachsen und so krank geworden, dann waer ich u.U. gar nicht mehr da, weil das Gesundheitssystem wohl nicht mit dem spiessbuergerlichen deutschen vergleichbar waere... Vielleicht waere ich dann aber auch gar nicht erst krank geworden... Was war zuerst: Das Huhn oder das Ei :?: Okay ich gebe zu: Das ist nicht Gegenstand der Diskussion... :D

Vielleicht haettest du nach dem Ergebnis ein wenig hartnaeckiger sein muessen, das ganze erinnert mich vom Prozedere, obwohl inhaltlich null Zusammenhang besteht, schwer an die lange Zeit verweigerten Rentenzahlungen von Roro und Bonny...
Ich persoenlich kann diese Entscheidung nicht nachvollziehen. Du haettest uebrigens (so isses zumindest bei meiner Hochschule) auch Widerspruch einlegen koennen, dann waere alles nochmal aufgerollt worden.
Schade, dann wird die Welt auf liebe Frau Dr. ****** wohl leider verzichten muessen... :D

@Flo
Den Behindertenausweis kannst du jetzt schon beantragen. Ich hab ihn 3 Monate nach der Therapie beantragt und der Beginn der Laufzeit wurde dann um 3 Monate zurueckdatiert - ausserdem dauert die Bearbeitung 'ne gefuehlte Ewigkeit...

Gute Entscheidung @ Flo & Gruss an alle aus Asien,

Stefan

PS: Ich bin kein Philosophiestudent! :)
Diagnose 10/2005: MH Stadium 1a mit Risikofaktor erhöhte BSG
Therapie 11/2005 bis 04/2006: HD 14 Arm A, also 4 Zyklen ABVD +17 x 1,8 Gray
Remission seit Mai 2006

"Wer kämpft, kann verlieren.
Wer nicht kämpft, hat schon verloren!" (B. Brecht)

Hier mehr

Jo
Beiträge: 9
Registriert: 11.02.2008 19:31

Beitragvon Jo » 20.11.2008 15:38

Hallo
Ich wurde auch wegen MH behandelt bis April diesen Jahres und habe jetzt im Oktober mit dem Wintersemester begonnen.
Zwar studiere ich nicht Sonderpädagogig sondern BWL jedoch an einer sehr renomierten Hochschule bei der ein NC von 2,3 benötigt wird.
Mein Abi-Schnitt lag allerdings bei einer unterirdischen 3,3 ich konnte jedoch einen Härteantrag auf Grund meiner Krankheit stellen, dem statt gegeben wurde.
Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen


Zurück zu „Morbus Hodgkin“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 22 Gäste