Huhu!
@ Holger: hätte das so machen sollen wie du! Habe mich jetzt erkundigt und könnte
Warnung an alle!!!
Das Übergangsgeld, welches man von der Arbeitsgemeinschaft bezahlt bekommt, sollte man innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung der Reha wieder arbeiten gehen, ist
weniger als das Krankengeld!!!
Zur Berechnung wird nämlich das Nettoarbeitsentgelt durch 30 Tage geteilt. Hiervon bekommt man dann 68%.
Zur Krankengeldberechnung wird das Nettoarbeitsentgelt durch 22 bzw. 23 Tage geteilt. Dies wird dann mit 30 Tagen multipliziert und davon bekommt man dann 68%. Davon gehen dann noch Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung ab.
Man ist aber mit dem Krankengeld auf jeden Fall besser gestellt als mit dem Übergangsgeld!!!
Hätte man mir das vorher gesagt, dann hätte ich noch gewartet, bevor ich wieder mit dem Arbeiten anfange.
Passt also gut auf!!!
Liebe Grüße
Mandy
Diagnose: 10/05, Stadium 2b mit RF c + d (hohe BSG und mehr als 3 Areale befallen)
Studie HD 14, Arm B, 2 x BEACOPP, 2 x ABVD, danach Bestrahlung.
Beginn Behandlung 08.12.2005