Berufsunfähigkeitsrente

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Mieze
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Berufsunfähigkeitsrente

Beitragvon Mieze » 11.09.2005 11:55

Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage zur Berufsunfähigkeit. Vielleicht kann mir jemand helfen.
Also: ich habe eine private BU-Versicherung und beziehe im Moment Krankengeld. Laut der Versicherungsklauseln muss eine 50%ige Berufsunfähigkeit vorliegen, damit meine BU in Kraft tritt. Da dachte ich also, ich melde meine Krankheit ( und damit meine Berufsunfähigkeit) meinem Versicherungsmenschen. Dieser meinte aber, dass, solange ich Krankengeld beziehe, die BU nicht greift. OK, habe ich mich mit abgefunden.

Bei dem letzten Hodgie-Treffen meinte Comaus dann aber, sie hätte die BU zusätzlich zum Krankengeld erhalten. Immerhin 1000 Euro mehr im Monat. Meine BU ist ja eine private Angelegenheit. Weiss jemand ob die zahlen müssen oder nicht?

Liebe Grüsse

Mieze
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arminio

Beitragvon arminio » 11.09.2005 12:13

Hay Mieze,

wenn du eine private BU hast steht da wahrscheinlich der Leistungsausschluss bei Krankengeldzahlung drin irgendwo im Kleingedruckten. Glaube mir, ich habe auch alles versucht und damals erst gemerkt wie schlecht ich gegen sowas eigentlich abgesichert war/bin.

Die gesetzliche vorübergehende BU oder Erwerbsminderungsrente wir bei Pflichtversicherten zusätzlich zum Krankengeld bezahlt und auch unabhängig davon.

LG Armin

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Tiffy
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Beitragvon Tiffy » 11.09.2005 13:15

Hi Mieze,

wir hatten ja beim Treffen schonmal über das Thema gesprochen. Jetzt habe ich nochmal die rund 10 Seiten Kleingedrucktes meiner BU-Versicherung durchgelesen. Dort steht definitiv nichts über Abzug bzw. Gegenrechnung von anderen Leistungen. Es wird jedoch erwähnt, dass es sich um eine Zusatzversicherung handelt. Das bedeutet für mich, dass diese Leistungen zusätzlich zu anderen Leistungen gezahlt werden müssen.

Weiterhin steht drin, dass die Leistung rückwirkend zum Beginn des Versicherungsfalles gezahlt wird, abzüglich der evtl. vereinbarten Karenzzeit. Bei mir ist Voraussetzung GdB mindestens 50 über mindestens ein halbes Jahr, ohne Karenzzeit und mit eingeschränktem Verweis auf andere Tätigkeiten.

Also ich würde dir empfehlen, direkt bei der Versicherung die Leistungspflicht zu beantragen und gleichzeitig darauf verweisen, dass du dich bisher psychisch nicht in der Lage gefühlt hast, dich mit dem Versicherungskram auseinander zu setzen. Voraussetzung ist allerdings eine Einstufung der Behinderung entweder durch Behindertenausweis (beste Variante) oder durch die Versicherung. Die BU-Rente gilt nicht als Einkommen, ist jedoch als zeitlich begrenzte Laibrente Einkommenssteuer pflichtig!

Bei mir wurde jetzt (nach einem Jahr) die Leistungspflicht wieder überprüft und bestätigt. Günstig ist dabei ein guter Kontakt zu deinem Onkologen, dass dessen Aussage möglichst mit deiner übereinstimmt. Die Onkologen sind meistens sehr dankbar, wenn sie beim Ausfüllen der Unterlagen durch Informationen des Patienten unterstützt werden.

Viel Erfolg

roro


PS: Ich würde die Leistungen der jeweiligen Träger dem anderen nicht unbedingt auf die Nase binden, selbst wenn die Leistungen rechtlich ok sind. Nicht dass sie unberechtigte Leistungskürzungen vornehmen und du dann den Ärger und Schriftkrieg hast. Gekürzt ist immer schnell.
Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist.

Victor Hugo

http://einklang-katrin.blogspot.com/

Gast

Beitragvon Gast » 11.09.2005 13:23

Hi Armin,

durschreibst: Die gesetzliche vorübergehende BU oder Erwerbsminderungsrente wir bei Pflichtversicherten zusätzlich zum Krankengeld bezahlt und auch unabhängig davon.

Das ist definfitiv nicht so. Ich wollte meine Rente auf das Krankengeld der gesetzlichen Kasse anrechnen lassen, mit dem Ergebnis, dass ich jetzt ausschließlich gesetzliche Rente bekomme. Der Zahlbetrag liegt rund 500€ unter dem Krankengeld. Die Ursache war falsche Beratung durch die BfA. Mir bleibt jetzt nur der Weg über eine Schadensersatz-Klage das Geld einzufordern, da mein Widerspruch letzte Woche abgelehnt wurde. Bei mir handelt es sich immerhin um 12 Monate a 500 €.

Also Vorsicht! Vorher genau sachkundig machen, ob Krankengeld oder staatliche Rente höher ist. Bei niedrigerer Rente diese erst 3 Monate vor Ablauf der Krankengeldzahlung beantragen. Die private BU-Rente ist hiervon meiner Meinung nach komplett isoliert zu betrachten.

LG roro

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Petite
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Beitragvon Petite » 11.09.2005 19:57

Hallo Mieze,

ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass ich trotz Krankengeld meine Berufsunfähigkeitsrente von einem Privaten Versicherungsunternehmen erhalten habe. Leg auf jeden Fall Widerspruch ein und kämpfe um deine Rente, schließlich hast du diese Versicherung genau für solche Fälle abgeschlossen!!
Lies die Versicherungsbedingungen genau durch und sei hartnäckig. Ich dachte, dass ich solch einen Kampf durchmachen muss, aber er blieb zum Glück aus. Tut mir leid, dass du jetzt da durch musst. Ich drücke dir die Daumen!
Gib Bescheid, wenn du Hilfe brauchst.

Viele Grüße!
Franzi, die am Dienstag zur Reha fährt *freu*
Ich wünsche euch allen viel Kampfgeist!
MH IIa, Nov.2003,in Remission seit Jun 2004

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Michi
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Beitragvon Michi » 16.09.2005 11:35

Hallo Mieze,

die Anrechnung von Krankengeld ist wohl eher Unsinn - im Zweifel gilt aber was im Kleingedruckten Deines Vertrages steht. Es bleibt Dir wohl nichts anderes übrig, als all das Kleingedruckte zu lesen...
Bei meiner privaten BU sind die Voraussetzungen: mind. 50% Erwerbsunfähigkeit voraussichtlich über mind. 6 Monate. Vom Anrechnen von Krankengeld ist da nicht die Rede und meine Versicherungsvertreterin (zum Glück 'ne Schulfreundin) hat mich darin bestärkt und hilft mir durch das Formularschlamassel.
Viel Glück beim Kampf mit der Versicherung!

Liebe Grüssle,
Michi
Diagnose Mai 2005: MH Stadium IIa, kein RF; Therapie mit 2xABVD + 30 Gy Bestrahlung. 26.9.05: FERTIG!!!!!
seither alle Nachsorgen: OK!

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Holger
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Beitragvon Holger » 23.09.2005 16:06

Hallo Mieze,

ich habe neulich mal nachgefragt und jetzt einen umfangreichen Fragebogen meiner BU-Versicherung zugeschickt bekommen. Der Sachbearbeiter meinte am Telefon, wenn ich absehbar länger als ein halbes Jahr durchgehend krankgeschrieben bin, hätte ich wahrscheinlich Anspruch auf BU-Rente. Wenn das jetzt noch nicht feststeht, ob es ein halbes Jahr wird, hätte ich gegebenenfalls auch rückwirkenden Anspruch (also nachdem ich das halbe Jahr krank war gibt es Kohle für das halbe Jahr).

Ein Krankengeld wird nicht angerechnet. Mal sehen, was mit meinem zweiten Vertrag bei einer anderen Gesellschaft ist. Wenn die tatsächlich beide zahlen sollten, wäre das ja mal eine unerwartete positive Sache! Dann würde ich wenigstens zusätzlich zur Krankheit nicht auch noch finanziell gebeutelt. :P

Holger
25.08.05: Diagnose MH, Mischtyp, Stadium IVa (Milz- und KM-Befall)
Therapie: 8 x BEACOPP eskaliert, recht gut vertragen
Nachwirkungen: z.T. Gelenkschmerzen u.ä.
11.04.2006: Laut PET-CT alles wieder weg!
...
2009: nächste Kontrolle im Dezember
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Beitragvon Mieze » 23.09.2005 16:52

Ich habe mir jetzt auch mal einen Antrag zuschicken lassen und schaue einfach mal was dabei heraus kommt. Ich will mich ja gar nicht bereichern an der Krankheit ( obwohl, schön wär´s schon so ein paar Kröten nebenbei zu bekommen). Wenn wenigstens die Differenz zwischen Krankengel und Nettogehalt ausgeglichen würde wäre es schon ok.

Werde das Ergebnis hier posten.

Gruss

Mieze
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