Behindertenausweis
hi sunny,
Du hast einen Steuerfreibetrag von 1060 Euro.
Den kannst Du Dir beim Steuerausgleich wiederholen.
Man kann den wohl auch auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, um so eher an das Geld zu kommen, aber wenn Du in remission bist, kann der Grad der Behinderung schnell mal auf 50 Grad oder so sinken.
Schöne grüsse Gabi
Du hast einen Steuerfreibetrag von 1060 Euro.
Den kannst Du Dir beim Steuerausgleich wiederholen.
Man kann den wohl auch auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, um so eher an das Geld zu kommen, aber wenn Du in remission bist, kann der Grad der Behinderung schnell mal auf 50 Grad oder so sinken.
Schöne grüsse Gabi
Mein Mann (Joachim) Diagnose MH I/IIA - LPHL im Februar 07, 2 x ABVD bis 9.5.07, 30 gray (17x1,8 gray) bis 19.07.07, PET - 14.06.07 negativ, 1.-8. NU ok, VOLLREMISSION, jetzt nur noch halbjährliche NUs
Wer Schmetterlinge lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.....
Wer Schmetterlinge lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.....
Hallo liebe Gabi,
danke für die Info!!
Also der Ausweis wurd mir so erstmal bis 10/2010 ausgestellt!
Muss ich das nun dem Finanzamt melden, damit das auf der Karte eingetragen wird oder muss ich das dann selbst eintragen, wenn ich nächstes Jahr meine Lohnsteuererklärung mache?? Weiß gar nicht, was das zu bedeuten hat mit dem Steuerfreibetrag?!?!?
danke für die Info!!
Also der Ausweis wurd mir so erstmal bis 10/2010 ausgestellt!
Muss ich das nun dem Finanzamt melden, damit das auf der Karte eingetragen wird oder muss ich das dann selbst eintragen, wenn ich nächstes Jahr meine Lohnsteuererklärung mache?? Weiß gar nicht, was das zu bedeuten hat mit dem Steuerfreibetrag?!?!?
Erstdiagnose: 28.04.2009
MH IIA nodulär sklerosierend
Studie HD 13 Arm A
Behandlung: 2xABVD + 30Gy (HD13)
1. Chemo: 12.05.2009
2. Chemo: 26.05.2009
3. Chemo: 09.06.2009
4. Chemo: 23.06.2009
Zwischen-Staging: 06.07./07.07. (CT+MRT)
1. Bestrahlung 15.07.09
Ende Bestrahlung 04.08.2009
Fertig
1. Nachsorge 15.09.2009
2. Nachsorge 16./17.12.2009
Vollremission
MH IIA nodulär sklerosierend
Studie HD 13 Arm A
Behandlung: 2xABVD + 30Gy (HD13)
1. Chemo: 12.05.2009
2. Chemo: 26.05.2009
3. Chemo: 09.06.2009
4. Chemo: 23.06.2009
Zwischen-Staging: 06.07./07.07. (CT+MRT)
1. Bestrahlung 15.07.09
Ende Bestrahlung 04.08.2009
Fertig
1. Nachsorge 15.09.2009
2. Nachsorge 16./17.12.2009
Vollremission
Wenn du nicht arbeitetest (oder arbeitetetetest? arbeitetetest???) also ,nicht arbeiten tun würdest, brächte der Ausweis steuerlich auch nichts.
Trägst einfach deinen GdB bei der nächsten Lohnsteuer mit ein & legst Kopie vom Ausweis bei. Ist aber nicht der Bringer, weil die 1000€ nur von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden; allerdings immer noch mehr als garnix...
J.
Trägst einfach deinen GdB bei der nächsten Lohnsteuer mit ein & legst Kopie vom Ausweis bei. Ist aber nicht der Bringer, weil die 1000€ nur von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden; allerdings immer noch mehr als garnix...
J.
IIa/IIIa, Diagnose 06.2004, 8 X BEACOPP esk. 08.2004-03.2005, Remission 04.2005
MH 2004
Rezidiv 08.2012, 2 x R-DHAP, anschl. Hochdosis & Stamzelltransplantation
MH 2012
R-DHAP - Blog
''Move ahead
And your ass will follow...''
FSK
MH 2004
Rezidiv 08.2012, 2 x R-DHAP, anschl. Hochdosis & Stamzelltransplantation
MH 2012
R-DHAP - Blog
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And your ass will follow...''
FSK
... aber nicht zu vergessen ist auch, daß die Entfernungspauschale bei den Fahrten zur Arbeit doppelt so hoch ist, wenn man mindestens 70 % hat!
In der Steuererklärung ist dafür bei den Angaben zu den Aufwendungen zu den Fahrten zur Arbeit (Anlage N) ein Kästchen "Behindert" zum Ankreuzen.
... und daß Du eine Woche zusätzlichen Urlaub bekommst, weißt Du bestimmt ...
Ansonsten habe ich mich geärgert, daß ausgerechnet Amrum (wo wir immer Urlaub machen) auch bei Behinderten die volle Kurtaxe kassiert ...
LG
Zwerg
In der Steuererklärung ist dafür bei den Angaben zu den Aufwendungen zu den Fahrten zur Arbeit (Anlage N) ein Kästchen "Behindert" zum Ankreuzen.
... und daß Du eine Woche zusätzlichen Urlaub bekommst, weißt Du bestimmt ...
Ansonsten habe ich mich geärgert, daß ausgerechnet Amrum (wo wir immer Urlaub machen) auch bei Behinderten die volle Kurtaxe kassiert ...
LG
Zwerg
MH Stufe 2B - Diagnose 6/2007
17.07.2007-6.4.2008: HD 15 Arm A => 8x BEACOPP esc.
Bis auf Restgewebe alles weg - gottseidank!
seit 27.11.2008 wieder Beitragszahler
seit 28. Oktober 2009 alle Blutwerte erstmalig wieder im Normbereich!!!
NU im Juni 2014: alles schick!
17.07.2007-6.4.2008: HD 15 Arm A => 8x BEACOPP esc.
Bis auf Restgewebe alles weg - gottseidank!
seit 27.11.2008 wieder Beitragszahler
seit 28. Oktober 2009 alle Blutwerte erstmalig wieder im Normbereich!!!
NU im Juni 2014: alles schick!
Da habe ich ja echt das Geld zum Fenster heraus geworfen.
Ich hatte meinen Behindenausweis zerschreddert nachdem ich nur Nachteile gesehen habe. Mein Chef bei dem ich damals beschäftigt war hat mich gekündigt, das lief sogar über das Amt für diese Ausweise(weiß nicht mehr wie das hieß) Da durfte ich hin fahren und hatte mir in der U-Bahn noch eine Erkältung zugezogen und das für nichts.
Danach hatte ich dann endlich einen neuen Arbeitgeber der mich nicht einstellen wollte, wegen diesem Ausweis... und da bekam ich ganz schöne Wut! Ich wollte unbedingt gesund sein und arbeiten gehen statt wegen so einem blöden Ausweis bestraft zu werden.
Meine momentane Arbeitgeberin hat keine Ahnung von meinen Vorerkrankungen, zur Zeit befinde ich mich sowieso in Elternzeit.
Ich hatte meinen Behindenausweis zerschreddert nachdem ich nur Nachteile gesehen habe. Mein Chef bei dem ich damals beschäftigt war hat mich gekündigt, das lief sogar über das Amt für diese Ausweise(weiß nicht mehr wie das hieß) Da durfte ich hin fahren und hatte mir in der U-Bahn noch eine Erkältung zugezogen und das für nichts.
Danach hatte ich dann endlich einen neuen Arbeitgeber der mich nicht einstellen wollte, wegen diesem Ausweis... und da bekam ich ganz schöne Wut! Ich wollte unbedingt gesund sein und arbeiten gehen statt wegen so einem blöden Ausweis bestraft zu werden.
Meine momentane Arbeitgeberin hat keine Ahnung von meinen Vorerkrankungen, zur Zeit befinde ich mich sowieso in Elternzeit.
MH 2b 'März-Sep. 2002, Beacopp 4xesc. + 4xbas.,
bestrahlt im Okt/Nov2002
bestrahlt im Okt/Nov2002
Noch am Rande ne Zusatzinfo für Studierende:
Auch als Studi kann man Vorteile haben mit SB-Ausweis, obwohl man das von den Sozialberatungen etc. nicht unbedingt so mitgeteilt bekommt (ich jedenfalls nicht). Man hat z. B. das Recht, Prüfungs- und Abschlussarbeitszeiten zu verlängern. Muss man in der jeweiligen Studienordnung oder beim Fachbereich genauer erfragen. Und ich bekomme während meines bald beginnenden Auslandssemesters Zusatzgelder vom DAAD, damit ich zur Nachsorge zwischendurch nach Deutschland reisen kann. Vielleicht sind solche Dinge hier ja für jemand von Interesse
Auch als Studi kann man Vorteile haben mit SB-Ausweis, obwohl man das von den Sozialberatungen etc. nicht unbedingt so mitgeteilt bekommt (ich jedenfalls nicht). Man hat z. B. das Recht, Prüfungs- und Abschlussarbeitszeiten zu verlängern. Muss man in der jeweiligen Studienordnung oder beim Fachbereich genauer erfragen. Und ich bekomme während meines bald beginnenden Auslandssemesters Zusatzgelder vom DAAD, damit ich zur Nachsorge zwischendurch nach Deutschland reisen kann. Vielleicht sind solche Dinge hier ja für jemand von Interesse
2008 MH IIb - 2 x ABVD + 30 gy
seither Vollremission
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- Beiträge: 300
- Registriert: 09.06.2008 17:16
- Wohnort: Harsefeld
Bin bis 12/2009 noch zu 100% und danach für x Jahre auf 60% gestuft.
Es bringt ein paar Ermäßigungen wie Einsparung von 50% auf Schwimmbad-Saisonkarte und eben den Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte. Ob man damit nun unkündbar ist.... wohl wenn man seine Arbeit macht und keine goldenen Löffel klaut... Allerdings kann ich mir schon vorstellen, wenn die Arbeitsleistung nicht ausreicht um den Job zu erfüllen, dass die Kündigung trotzdem ins Haus flattert. Allerdings muss das Amt für Soziales (ähm ja) zustimmen ... und wie die das handhaben, keine Ahnung welche Kriterien die anwenden.
LG Astrid
Es bringt ein paar Ermäßigungen wie Einsparung von 50% auf Schwimmbad-Saisonkarte und eben den Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte. Ob man damit nun unkündbar ist.... wohl wenn man seine Arbeit macht und keine goldenen Löffel klaut... Allerdings kann ich mir schon vorstellen, wenn die Arbeitsleistung nicht ausreicht um den Job zu erfüllen, dass die Kündigung trotzdem ins Haus flattert. Allerdings muss das Amt für Soziales (ähm ja) zustimmen ... und wie die das handhaben, keine Ahnung welche Kriterien die anwenden.
LG Astrid
Diagnose C81.9 Mischtyp Initalstadium III b m. Verd. auf Milzbefall, Mediastinaltumor am 29.02.2008
8 x nach BEACOPP eskaliert.
17.09.2008 fertig mit der Chemo!!!!
Lungenentzündung, Gürtelrose - Stopp der Therapie
20.01.09 endlich PET in Bremen
Danach ???
27.01.2009 Nix leuchtet!!! Therapie zu Ende!!!!
1 NU 16.04.2009 Alles okay!
12 NU 04.2015 Alles schick!
8 x nach BEACOPP eskaliert.
17.09.2008 fertig mit der Chemo!!!!
Lungenentzündung, Gürtelrose - Stopp der Therapie
20.01.09 endlich PET in Bremen
Danach ???
27.01.2009 Nix leuchtet!!! Therapie zu Ende!!!!
1 NU 16.04.2009 Alles okay!
12 NU 04.2015 Alles schick!
Hallo,
habe eben mal aus aktuellem die Antworten zum Behindertenausweis und Kündigungsschutz durchgelesen. Mein Ausweis mit 50% Beh. gilt noch bis 2012. Nun meine Frage:
Ich habe den Ausweis meinem Arbeitsgeber nicht vorgelegt als ich ihn letztes Jahr erhalten habe. Ich fühle mich eigentlich sehr gut und benötige daher nicht unbedingt die 5 zusätzlichen Urlaubstage. Für die erforderlichen Nachuntersuchungen benötige ich auch keinen Urlaub, da ich diese auf den morgen lege und danach wieder arbeiten gehe. Aber bei der momentanen Arbeitslage können evt. Kündigungen anstehen. Da mache ich mir auch Sorgen um die Sicherheit von meinem Arbeitsplatz. Macht es Sinn den Ausweis meinem Arbeitgeber nachträglich vorzulegen ? Habe ich dadurch evt. einen besseren Kündigungsschutz ?
Wer weiß mehr dazu ?
Gruß Günter
habe eben mal aus aktuellem die Antworten zum Behindertenausweis und Kündigungsschutz durchgelesen. Mein Ausweis mit 50% Beh. gilt noch bis 2012. Nun meine Frage:
Ich habe den Ausweis meinem Arbeitsgeber nicht vorgelegt als ich ihn letztes Jahr erhalten habe. Ich fühle mich eigentlich sehr gut und benötige daher nicht unbedingt die 5 zusätzlichen Urlaubstage. Für die erforderlichen Nachuntersuchungen benötige ich auch keinen Urlaub, da ich diese auf den morgen lege und danach wieder arbeiten gehe. Aber bei der momentanen Arbeitslage können evt. Kündigungen anstehen. Da mache ich mir auch Sorgen um die Sicherheit von meinem Arbeitsplatz. Macht es Sinn den Ausweis meinem Arbeitgeber nachträglich vorzulegen ? Habe ich dadurch evt. einen besseren Kündigungsschutz ?
Wer weiß mehr dazu ?
Gruß Günter
MH Diagnose Jan. 2008
Stadium 2a
4xABVD Feb - Juni 2008
Bestrahlung 30 gray (15x) Juli 2008
Abschlußuntersuchung am 01.09.2008, alles wieder in Ordnung.
Am 02.02.09 Nachuntersuchung mit CT, keine Auffälligkeiten.
Stadium 2a
4xABVD Feb - Juni 2008
Bestrahlung 30 gray (15x) Juli 2008
Abschlußuntersuchung am 01.09.2008, alles wieder in Ordnung.
Am 02.02.09 Nachuntersuchung mit CT, keine Auffälligkeiten.
- frühling06
- Beiträge: 275
- Registriert: 16.04.2006 23:38
http://www.integrationsaemter.de/webcom ... 155/i.html
Fazit: Günther, du solltest dir schleunigst einen Ausweis holen. Du musst ihn im Zweifelsfalle - so wie ich das verstehe - deinem Arbeitgeber gar nicht vorlegen (nur dann, wenn er dir kündigt, denn dann musst du's ja beweisen) und er erfährt davon auch von niemandem, außer ggf. von dir. Das würde ich dann einfach noch mal im Integrationsamt nachfragen, ob du auch dann den Schutz hast, wenn du den Ausweis nicht vorlegst, ich gehe davon aus, das ja.
Zitate:
Der besondere Kündigungsschutz nach den §§ 85 – 92 SGB IX ist ein Kernstück des Schwerbehindertenrechts (Teil 2 SGB IX).
Den besonderen Kündigungsschutz nach § 85 SGB IX genießt ein Arbeitnehmer nur, wenn es sich bei ihm um einen schwerbehinderten Menschen nach § 2 Abs. 2 SGB IX handelt. Danach sind Menschen schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt. Den besonderen Kündigungsschutz genießen daneben auch Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30, die nach § 2 Abs. 3 SGB IX einem schwerbehinderten Menschen von der Agentur für Arbeit gleichgestellt wurden.
(...)
Der besondere Kündigungsschutz gilt danach unter folgenden Voraussetzungen:
Zustimmung des Integrationsamtes: Der Arbeitgeber benötigt zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes (§ 85 SGB IX). Die erforderliche Zustimmung ist der wesentliche Inhalt des besonderen Kündigungsschutzes. Erst wenn die Entscheidung des Integrationsamtes in Form der Zustimmung vorliegt, kann der Arbeitgeber die Kündigung wirksam erklären (vgl. Kündigungsschutzverfahren). Die ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Sie kann auch nicht nachträglich durch das Integrationsamt genehmigt werden. Die Zustimmung ist notwendig für die ordentliche (§§ 85 ff. SGB IX) und die außerordentliche Kündigung (§ 91 SGB IX) durch den Arbeitgeber.
(...)
Ausnahmeregelungen: Einige Ausnahmen von der notwendigen Zustimmung des Integrationsamtes bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber enthält § 90 SGB IX. Hiernach ist u.a. die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen innerhalb von 6 Monaten seit Bestehen des Arbeitsverhältnisses zustimmungsfrei (§ 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX). Es genügt, wenn der Arbeitgeber die Kündigung innerhalb der Sechsmonatsfrist erklärt, selbst wenn die Kündigungsfrist danach endet. Zustimmungsfrei sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Kündigungen von schwerbehinderten Menschen, die sozial abgesichert sind (§ 90 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX); ferner Kündigungen der in § 90 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 SGB IX genannten Beschäftigungsverhältnisse.
Fazit: Günther, du solltest dir schleunigst einen Ausweis holen. Du musst ihn im Zweifelsfalle - so wie ich das verstehe - deinem Arbeitgeber gar nicht vorlegen (nur dann, wenn er dir kündigt, denn dann musst du's ja beweisen) und er erfährt davon auch von niemandem, außer ggf. von dir. Das würde ich dann einfach noch mal im Integrationsamt nachfragen, ob du auch dann den Schutz hast, wenn du den Ausweis nicht vorlegst, ich gehe davon aus, das ja.
Zitate:
Der besondere Kündigungsschutz nach den §§ 85 – 92 SGB IX ist ein Kernstück des Schwerbehindertenrechts (Teil 2 SGB IX).
Den besonderen Kündigungsschutz nach § 85 SGB IX genießt ein Arbeitnehmer nur, wenn es sich bei ihm um einen schwerbehinderten Menschen nach § 2 Abs. 2 SGB IX handelt. Danach sind Menschen schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt. Den besonderen Kündigungsschutz genießen daneben auch Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30, die nach § 2 Abs. 3 SGB IX einem schwerbehinderten Menschen von der Agentur für Arbeit gleichgestellt wurden.
(...)
Der besondere Kündigungsschutz gilt danach unter folgenden Voraussetzungen:
- Es muss ein Antrag auf Gleichstellung oder Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft gestellt worden sein. Dies muss mindestens 3 Wochen vor Zugang der Kündigungserklärung erfolgt sein.
Das Versorgungsamt oder die nach Landesrecht zuständige Behörde bzw. die Agentur für Arbeit hat innerhalb der 3 Wochenfrist keine Entscheidung getroffen. Dies beruht nicht allein auf fehlender Mitwirkung des Antragstellers.
Wenn eine Feststellung des Versorgungsamtes bzw. der nach Landesrecht zuständigen Behörde über einen GdB unterhalb von 50 bzw. eine ablehnende Entscheidung der Agentur für Arbeit erstinstanzlich erfolgt ist, findet der besondere Kündigungsschutz auch dann keine Anwendung, wenn gegen die erstinstanzliche Entscheidung Rechtsmittel eingelegt worden sind, d. h. diese noch nicht rechtskräftig ist.
Zustimmung des Integrationsamtes: Der Arbeitgeber benötigt zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes (§ 85 SGB IX). Die erforderliche Zustimmung ist der wesentliche Inhalt des besonderen Kündigungsschutzes. Erst wenn die Entscheidung des Integrationsamtes in Form der Zustimmung vorliegt, kann der Arbeitgeber die Kündigung wirksam erklären (vgl. Kündigungsschutzverfahren). Die ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Sie kann auch nicht nachträglich durch das Integrationsamt genehmigt werden. Die Zustimmung ist notwendig für die ordentliche (§§ 85 ff. SGB IX) und die außerordentliche Kündigung (§ 91 SGB IX) durch den Arbeitgeber.
(...)
Ausnahmeregelungen: Einige Ausnahmen von der notwendigen Zustimmung des Integrationsamtes bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber enthält § 90 SGB IX. Hiernach ist u.a. die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen innerhalb von 6 Monaten seit Bestehen des Arbeitsverhältnisses zustimmungsfrei (§ 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX). Es genügt, wenn der Arbeitgeber die Kündigung innerhalb der Sechsmonatsfrist erklärt, selbst wenn die Kündigungsfrist danach endet. Zustimmungsfrei sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Kündigungen von schwerbehinderten Menschen, die sozial abgesichert sind (§ 90 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX); ferner Kündigungen der in § 90 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 SGB IX genannten Beschäftigungsverhältnisse.
http://forum.hodgkin-info.de/viewtopic.php?t=2854
MH II B E 3 x RF (12.04.06), AK St. Georg HH, HD15, 8xBEACOPP esk. 18.04.-26.09.06, Bestrahlung 27.11.-19.12.,
Progress (25.01.07), UK Köln, HDR-2 (Arm B) inkl. autologer Transpl. 02.02.-14.05., Bestrahlung 05.06.-03.07.
Progress (17.07.07), IGEV 25.07.-10.09., allogene TP 01.-29.10., 08.10.08: Mein 1. Geburtstag und immer noch Hodgkin-frei **************
2013: Weiterhin gesund!
MH II B E 3 x RF (12.04.06), AK St. Georg HH, HD15, 8xBEACOPP esk. 18.04.-26.09.06, Bestrahlung 27.11.-19.12.,
Progress (25.01.07), UK Köln, HDR-2 (Arm B) inkl. autologer Transpl. 02.02.-14.05., Bestrahlung 05.06.-03.07.
Progress (17.07.07), IGEV 25.07.-10.09., allogene TP 01.-29.10., 08.10.08: Mein 1. Geburtstag und immer noch Hodgkin-frei **************
2013: Weiterhin gesund!
- firlefrats
- Beiträge: 85
- Registriert: 22.07.2008 15:32
- Wohnort: Berlin
Guten Abend zusammen,
meine Ärztin meinte da ich schon zu 100% arbeite und "nur" Stadium 1A hatte ich mit 20-30% rechnen kann. Ist dem so? Die 5Tage Urlaub wuerde ich gerne beantragen aber da sieht es dann eher wohl schlecht aus fuer mich oder hat jemand Erfahrung ob dies auch möglich ist bei Stradium 1A und 100% arbeitend?
Gruss
Daniel
meine Ärztin meinte da ich schon zu 100% arbeite und "nur" Stadium 1A hatte ich mit 20-30% rechnen kann. Ist dem so? Die 5Tage Urlaub wuerde ich gerne beantragen aber da sieht es dann eher wohl schlecht aus fuer mich oder hat jemand Erfahrung ob dies auch möglich ist bei Stradium 1A und 100% arbeitend?
Gruss
Daniel
Stage 1A
3* ABVD ab 12.08.2008
12.08.08-erledigt; 26.08.08-erledigt; 9.09.2008-erledigt-HALBZEIT; 23.09.2008-erledigt 75% sind durchgestanden; 07.10.2008-erledigt
21.10.2008-erledigt 100% sind durchgestanden
15.11.2008- 1.Woche Bestrahlung; 22.11.2008- 2. Woche Bestrahlung; 29.11.2008- dritte Woche Bestrahlung erledigt; 20.02.2009- PET Scan; 23.02.2009- Der GROSSE Tag fuer Ergebnisse; 25.02.2009- In Gedanken an meine Schwester(Non Hodgkin)
3* ABVD ab 12.08.2008
12.08.08-erledigt; 26.08.08-erledigt; 9.09.2008-erledigt-HALBZEIT; 23.09.2008-erledigt 75% sind durchgestanden; 07.10.2008-erledigt
21.10.2008-erledigt 100% sind durchgestanden
15.11.2008- 1.Woche Bestrahlung; 22.11.2008- 2. Woche Bestrahlung; 29.11.2008- dritte Woche Bestrahlung erledigt; 20.02.2009- PET Scan; 23.02.2009- Der GROSSE Tag fuer Ergebnisse; 25.02.2009- In Gedanken an meine Schwester(Non Hodgkin)
hallo firlefrats,
also Joachim hatte den Ausweis schon früh beantragt. In der Chemo- Zeit
hatte Grad 60 und jetzt hat er schon 2 Jahre Grad 50 - somit schwerbehindert. Und er arbeitet (4 Wochen nach Reha begonnen) 100 Prozent als Schreibtischtäter. Sein Stadium hiess immer 1 bis 2.
Also hör nicht auf das Geschwätz der Ärzte. Du bist jetzt 5 Jahre in Heilungsbewährung und da würde ich den Antrag stellen, die Arztbriefe beilegen (Joachims Arztbriefe klangen super) und davon ausgehen das Du vermutlich Grad 50 kriegst. Wenn nicht, würd ich in Widerspruch gehen.
Bist Du denn jetzt wieder in D? Liebe Grüsse Gabi
also Joachim hatte den Ausweis schon früh beantragt. In der Chemo- Zeit
hatte Grad 60 und jetzt hat er schon 2 Jahre Grad 50 - somit schwerbehindert. Und er arbeitet (4 Wochen nach Reha begonnen) 100 Prozent als Schreibtischtäter. Sein Stadium hiess immer 1 bis 2.
Also hör nicht auf das Geschwätz der Ärzte. Du bist jetzt 5 Jahre in Heilungsbewährung und da würde ich den Antrag stellen, die Arztbriefe beilegen (Joachims Arztbriefe klangen super) und davon ausgehen das Du vermutlich Grad 50 kriegst. Wenn nicht, würd ich in Widerspruch gehen.
Bist Du denn jetzt wieder in D? Liebe Grüsse Gabi
Mein Mann (Joachim) Diagnose MH I/IIA - LPHL im Februar 07, 2 x ABVD bis 9.5.07, 30 gray (17x1,8 gray) bis 19.07.07, PET - 14.06.07 negativ, 1.-8. NU ok, VOLLREMISSION, jetzt nur noch halbjährliche NUs
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