Strahlentherapie und Arbeit

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Elisabeth
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Beitragvon Elisabeth » 04.03.2005 19:55

Hallo nochmal,

der Arbeitgeber hat nur dann ein Recht darauf, über bestehende Krankheiten bzw. frühere Erkrankungen des Arbeitnehmers Bescheid zu wissen, wenn wegen dieser Erkrankung die zukünftige Tätigkeit nicht (richtig) ausgeübt werden kann. Allerdings muss der Arbeitnehmer dies auch nur auf eine ausdrückliche Frage des Arbeitgebers mitteilen, also nicht von sich aus offenbaren (keine Bringschuld).
Nachzulesen da: http://www.inkanet.de/db/sozialrecht/sc ... index.html
Vielleicht hilft das noch etwas weiter.

LG
Elisabeth

anna2

Beitragvon anna2 » 05.03.2005 13:49

hallo motzi!
also,ich würde sagen das jeder ganz anders auf die bestrahlung reagiert...!
dsa mit arbeiten + bestrahlung gleicheitig,ist für mich unvorstellbar,aber das hattst du ja auch nicht vor ;) !
also meine erfahrung zur bestrahlung:
ich hab 15 B. 20 gray (ziemlich wenig) bekommen!mein arzt sagte mir ich sollt danach aufjedenfall drei stunden schlafen,damit der körper sich erholt!!das ist GANZ WICHTIG!
also ich hba dann auch auf ihn gehört....weil ich nach den bestrahlungen schlapp müde war und mich einfach schlecht gefühlt hab...unwohl halt!
nach dem ich geschlafen hatte hatte ich noch unterricht (also zu hause)!
joa ich bin froh das das jetzt hinter mir liegt !aber kopf hoch ich das ist locker zu meistern!!:)
außerdem kann ich bestens verstehen das du einfach nur dein normales leben weiter führen willst!!ich hsse es auch so eingeschränkt zu sein und jeden schönen tag hier rum zu hängen!na ja ich hab gestern den broviak katheter rausoperiert bekommen und hffe einfach nur das ich nach den osterferien wieder in die schule gehen kann...und hoffen das mich da viel gutes erwartet^^!
na ja ich wünsch dir alles gute!!du kannst ja einach schauen wie es dir dann geht....ich denke wenn der job dich nich zu sehr beanspruch und du dich dabei gut fühlst,kannst du das ruhig machen,doch du solltest dich + deinen körper aufkeinen fall überfordern!!!
also byebye ;)

Campinchen
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Beitragvon Campinchen » 08.03.2005 09:27

Hallo Motzi, wie es in Österreich aussieht, kann ich leider nicht sagen. Ich habe mal einen Arbeitsrechtler gefragt wie es in Deutschland ist und er meint, dass man eine Krankheit nur dann offenbaren muss, wenn z.B. ein HIV-Erkrankter als Krankenpfleger o.ä. arbeiten will. Ansonsten habe der Arbeitgeber keinen Anspruch auf "wahrheitsgemäße Beantwortung" einer Frage nach Vorerkrankungen etc.
Viele Grüße
Heike


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