Beitragvon Sabi » 26.04.2010 09:16
@Sane:
Grundsätzlich kann man natürlich aber davon ausgehen, das eine Ablehnung der Reha durch die Rentenversicherung nicht willkürlich erfolgt, sondern die Rentenversicherung diese Entscheidung aufgrund von Gesetzen trifft - ABER:
Es gibt da mehrere Unterschiede. Eine Reha muss natürlich grundsätzlich medizinisch notwendig sein und muss mit einem gewissen "Erfolg" verknüpft sein. Deswegen muss man da unterscheiden .
1. Ablehnung, weil medizinisch als nicht notwendig erachtet und durch die Reha auch keinerlei Verbesserung/Linderung der Indikationen die als Rehagrund angegeben worden sind, zu erwarten sind. Widersprich ist zwecklos im Regelfall.
2. Ablehnung, weil durch die Reha nur eine minimale Verbesserung/Linderung (oft nur sehr kurzfristig) zu ewarten ist, diese Verbesserung aber als nicht "genug" in Vergleich zum "Aufwand" (Kosten der Reha) erachtet wird. Hier kann die Rentenversicherung aber auch für eine Reha entscheiden. Im Regelfall wird aber erst einmal abgelehnt, weil nicht alle einen Widerspruch einlegen. Bei einem Widerspruch, wird die Reha im Regelfall dann doch genehmigt, aber nicht weil die Entscheidung der Rentenversicherung "falsch" ist, sondern weil es mehrere Gerichtsurteile gibt, die dann dem Patienten Recht gegeben haben.
Man kann sich sicher sein, dass die DRV in ihren "Urteilen" sich zu 100% absichert. Bei dem 2. Fall, ist es tatsächlich eine "Kann-Entscheidung" durch die Rentenversicherung. Es besteht lediglich die Gefahr, das bei Ablehnung des Widerspruches und Entscheidung durch das Gericht, die DRV verlieren würde, allein aus diesem Grund wird ziemlich oft dann doch auf einmal die Reha genehmigt.
Generell ist zu sagen, das bei "Kontakt" zur Rentenversicherung es sich empfiehlt, grundsätzlich die Rechtsgrundlagen aufzuführen, um Ansprüch jeglicher Art zu begründen um somit möglichst wenig Interpretationsspielraumn durch die Rentenversicherung zu lassen.
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