Hey meine Lieben,
ich bin jetzt meine 6te Woche krank d.h. bekomme ab jetzt Krankengeld. Da dies ja nicht ganz meinem Azubilohn entspricht wollte ich fragen ob jemand von euch zusätzlich noch Förderungen beantragt hat wie z.B Erwerbsunfähigkeitsrente bzw. Unterstützung oder der gleichen?
Krankengeld
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- sparklingmarc
- Beiträge: 3132
- Registriert: 05.12.2006 01:30
- Wohnort: Hamburg
Krankengeld UND Rente gibts nicht (ausser vielleicht Du sägst Dir zusätzlich noch ein Bein ab).
Jason

Jason
IIa/IIIa, Diagnose 06.2004, 8 X BEACOPP esk. 08.2004-03.2005, Remission 04.2005
MH 2004
Rezidiv 08.2012, 2 x R-DHAP, anschl. Hochdosis & Stamzelltransplantation
MH 2012
R-DHAP - Blog
''Move ahead
And your ass will follow...''
FSK
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Hallo RJ1oo2,
Grundsätzlich gilt, dass Du möglicherweise einen ergänzenden Leistungsanspruch zu Deinem Krankengeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch hast (Hartz IV). Entscheidend ist, ob per Definition durch das SGB II das Krankengeld ausreicht, um Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten, ob du ggf. als unter 25 jährige im Haushalt Deiner Eltern oder eines Elternteils bzw. mit Deinem Freund zusammen lebst und somit eine Bedarfsgemeinschaft bildest. In diesen Fällen gilt die Unterhaltsvermutung der mit Dir in einem Haushalt lebenden Personen, sofern Du mit Ihnen eine Bedarfsgemeinschaft bilden kannst. Es kann auch sein, dass bei Erstausbildung Deine Eltern unterhaltspflichtig sind. - Bei alleinstehenden Auszubildenden werden keine ergänzenden Leistungen nach dem SGB II gewährt, hier kann aber BAB=Berufsausbildungsbeihilfe gewährt werden.
Der Bezug von Krankengeld ist kein Ausschlusskreterium für Leistungen nach dem SGB II, wird aber als Einkommen abzüglich eines Freibetrags in Höhe von derzeit 30,00 € angerechnet. Um von den Leistungen ausgeschlossen zu werden, müßte die Erwerbsunfähigkeit festgestellt sein.
Ich kann Dir gerne weitere Infos zur Verfügung stellen. Um eine präzise Aussage zu treffen, benötige ich aber weitere Angaben.... vielleicht per Mail oder PN!
Es kommt halt sehr auf den Einzelfall an.
In meinem Profil steht als Beruf zwar Industriekaufmann, ich bin allerdings schon seit einigen Jahren als "Quereinsteiger" bei der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt und mache nichts anderes als Leistungsgewährung im Bereich des Zweiten Sozialgesetzbuchs - Hartz IV -
LG
Jörg
Grundsätzlich gilt, dass Du möglicherweise einen ergänzenden Leistungsanspruch zu Deinem Krankengeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch hast (Hartz IV). Entscheidend ist, ob per Definition durch das SGB II das Krankengeld ausreicht, um Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten, ob du ggf. als unter 25 jährige im Haushalt Deiner Eltern oder eines Elternteils bzw. mit Deinem Freund zusammen lebst und somit eine Bedarfsgemeinschaft bildest. In diesen Fällen gilt die Unterhaltsvermutung der mit Dir in einem Haushalt lebenden Personen, sofern Du mit Ihnen eine Bedarfsgemeinschaft bilden kannst. Es kann auch sein, dass bei Erstausbildung Deine Eltern unterhaltspflichtig sind. - Bei alleinstehenden Auszubildenden werden keine ergänzenden Leistungen nach dem SGB II gewährt, hier kann aber BAB=Berufsausbildungsbeihilfe gewährt werden.
Der Bezug von Krankengeld ist kein Ausschlusskreterium für Leistungen nach dem SGB II, wird aber als Einkommen abzüglich eines Freibetrags in Höhe von derzeit 30,00 € angerechnet. Um von den Leistungen ausgeschlossen zu werden, müßte die Erwerbsunfähigkeit festgestellt sein.
Ich kann Dir gerne weitere Infos zur Verfügung stellen. Um eine präzise Aussage zu treffen, benötige ich aber weitere Angaben.... vielleicht per Mail oder PN!
Es kommt halt sehr auf den Einzelfall an.
In meinem Profil steht als Beruf zwar Industriekaufmann, ich bin allerdings schon seit einigen Jahren als "Quereinsteiger" bei der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt und mache nichts anderes als Leistungsgewährung im Bereich des Zweiten Sozialgesetzbuchs - Hartz IV -
LG
Jörg
M.Hodgkin prädominanter Typ Stadium IIA mit einem Risikofaktor (erhöhte BSG)
HD 14 Studie
4 Zyklen ABVD
Strahlentherapie 30 Gray
Über mich:
http://forum.hodgkin-info.de/viewtopic.php?t=3373
HD 14 Studie
4 Zyklen ABVD
Strahlentherapie 30 Gray
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Hi,
wenn Du eine private Berufsunfähigkeitsversicherung hast,
dann stell unbedingt einen Antrag auf BU,
die steht Dir dann normalerweise zu,
bzw. Du bist Beitragsbefreit.
Lg Meli
wenn Du eine private Berufsunfähigkeitsversicherung hast,
dann stell unbedingt einen Antrag auf BU,
die steht Dir dann normalerweise zu,
bzw. Du bist Beitragsbefreit.
Lg Meli
01.08.06 MH 3a
HD 15, 8 x BEACOPP 14 , Ende 19.12.06
Lungenentzündung nach 5. Zyklus
11.01.2007 nach PET Vollremission mit Restgewebe
Mai 2010 Konisation
Dez 2010 Uterus-Exstirpation
HD 15, 8 x BEACOPP 14 , Ende 19.12.06
Lungenentzündung nach 5. Zyklus
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Mai 2010 Konisation
Dez 2010 Uterus-Exstirpation
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