@Lena
Behinderterausweis:
1.) Wenn die Behinderung dich bei der Ausübung deines Berufes einschränkt, musst Du's angeben.
2.) Wenn die Behinderung dich bei der Ausübung deines Berufes NICHT einschränkt, musst Du's NICHT angeben. (bekommst natürlich dann auch keine Vergünstigung).
Wenn es dich nicht einschränkt:
ist "Behinderterausweis haben" in etwa so, wie "schwanger sein": ist zwar netter dem AG gegenüber, wenn man's angibt, müssen muss man aber nicht.
Ethisch mag's ja ein Vertrauensbruch sein, rechtlich hätte es keine Konsequenzen.
-->Guckst du hier !
@Allgemein:
Wie ists jetzt eigentlich mit dem FAQ zum Arbeitsrecht? Die SB-Ausweis - Problematik taucht doch hier alle 3 Monate mehr oder weniger identisch wieder auf, da hielte ich eine Standart-Antwortseite zu dem Thema eigentlich für ganz angebracht. Man kann die Fragenden natürlich auch auf die "Suche" verweisen, aber dann müssen sie sich aus den 125 Treffern selber eine Antwort zusammenklemptnern. Und bei einer so unstrittigen Rechtslage wie beim SB-Ausweis inst das IMHO unnötig und potentiell fehleranfällig.
Jason
IIa/IIIa, Diagnose 06.2004, 8 X BEACOPP esk. 08.2004-03.2005, Remission 04.2005
MH 2004
Rezidiv 08.2012, 2 x R-DHAP, anschl. Hochdosis & Stamzelltransplantation
MH 2012
R-DHAP - Blog
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