Habe heute bescheid beckommen über Behinderterausweis (GdB) 80 . Muss ich den meinem Arbeitgeber vorlegen oder wie läuft das und was hat das für folgen für mich?
Hätte da einige Fragen
Hätte da einige Fragen
Hallo
! Habe die zusage für eine REHA beckommen. Wollte zwar nach Bad Oexen - komme aber nach Röpersberg- Klinik in Ratzeburg
,war da schon jemand ,wie ist es da? Möchte meinen 3 jährigen Sohn mitnehmen, habe aber jezt ein Problem die haben das bei der Rentenversicherung übersehen ,bin am überlegen ist die Klinik überhaubt für Kleinkinder geeignet.
Habe heute bescheid beckommen über Behinderterausweis (GdB) 80 . Muss ich den meinem Arbeitgeber vorlegen oder wie läuft das und was hat das für folgen für mich?
Habe heute bescheid beckommen über Behinderterausweis (GdB) 80 . Muss ich den meinem Arbeitgeber vorlegen oder wie läuft das und was hat das für folgen für mich?
Nie aufgeben,wir schaffen das.
Hi Lena,
zur Kur kann ich dir nichts weiter sagen, aber zum SB-Ausweis.
Es ist natürlich deine Entscheidung, ob du den Ausweis deinem AG vorlegst. Wie ich das rauslese bist du in einem bestehenden AV. In diesem Fall würde ich den Ausweis vorlegen, da du (und auch dein AG) durch den Ausweis Vorteile hast. Zum einen sind es mehr Urlaubstage, zum anderen ein entsprechender Kündigungsschutz. Du hast also im Zweifelsfall bessere Karten bei der Sozialauswahl.
Wenn du es nicht an deinen AG meldest und er es heraus bekommt, kann es andererseits als Vertrauensbruch ausgelegt werden.
Aber, wie schon gesagt, letztendlich ist es deine Entscheidung.
LG roro
zur Kur kann ich dir nichts weiter sagen, aber zum SB-Ausweis.
Es ist natürlich deine Entscheidung, ob du den Ausweis deinem AG vorlegst. Wie ich das rauslese bist du in einem bestehenden AV. In diesem Fall würde ich den Ausweis vorlegen, da du (und auch dein AG) durch den Ausweis Vorteile hast. Zum einen sind es mehr Urlaubstage, zum anderen ein entsprechender Kündigungsschutz. Du hast also im Zweifelsfall bessere Karten bei der Sozialauswahl.
Wenn du es nicht an deinen AG meldest und er es heraus bekommt, kann es andererseits als Vertrauensbruch ausgelegt werden.
Aber, wie schon gesagt, letztendlich ist es deine Entscheidung.
LG roro
Diagnose: 08.07.04, MH 4b, (LK-Ext. 24.06.04) - Therapie: Studie HD15, BEACOPP esk., 8 x 21 Tage
Nebenwirkungen: viele gehabt, noch einige vorhanden; kann damit umgehen!
PET-Ergebnis v. 18.01.05: Metabolisch komplette Remission
Mitgliederkarte
Nebenwirkungen: viele gehabt, noch einige vorhanden; kann damit umgehen!
PET-Ergebnis v. 18.01.05: Metabolisch komplette Remission
Mitgliederkarte
Hi Lena,
Du könntest gegen Deinen Reha-Bescheid Widerspruch einlegen. Schließlich hat man in Bad Oexen die Möglichkeit sein Kind mitzunehmen. Wie das in Ratzeburg ist, weiß ich nicht.
Ich würde einfach mal beim Leistungsträger anrufen und den Fall schildern.
Gruss
Mieze
Du könntest gegen Deinen Reha-Bescheid Widerspruch einlegen. Schließlich hat man in Bad Oexen die Möglichkeit sein Kind mitzunehmen. Wie das in Ratzeburg ist, weiß ich nicht.
Ich würde einfach mal beim Leistungsträger anrufen und den Fall schildern.
Gruss
Mieze
MH II A , Schema : 4 x ABVD (HD 14)
3.Nachsorge am 27.9.06: alles bestens
seit dem 12.2. glückliche Mama von Lia Josephina
3.Nachsorge am 27.9.06: alles bestens
seit dem 12.2. glückliche Mama von Lia Josephina
@Lena
Behinderterausweis:
1.) Wenn die Behinderung dich bei der Ausübung deines Berufes einschränkt, musst Du's angeben.
2.) Wenn die Behinderung dich bei der Ausübung deines Berufes NICHT einschränkt, musst Du's NICHT angeben. (bekommst natürlich dann auch keine Vergünstigung).
Wenn es dich nicht einschränkt:
ist "Behinderterausweis haben" in etwa so, wie "schwanger sein": ist zwar netter dem AG gegenüber, wenn man's angibt, müssen muss man aber nicht.
Ethisch mag's ja ein Vertrauensbruch sein, rechtlich hätte es keine Konsequenzen. -->Guckst du hier !
@Allgemein:
Wie ists jetzt eigentlich mit dem FAQ zum Arbeitsrecht? Die SB-Ausweis - Problematik taucht doch hier alle 3 Monate mehr oder weniger identisch wieder auf, da hielte ich eine Standart-Antwortseite zu dem Thema eigentlich für ganz angebracht. Man kann die Fragenden natürlich auch auf die "Suche" verweisen, aber dann müssen sie sich aus den 125 Treffern selber eine Antwort zusammenklemptnern. Und bei einer so unstrittigen Rechtslage wie beim SB-Ausweis inst das IMHO unnötig und potentiell fehleranfällig.
Jason
Behinderterausweis:
1.) Wenn die Behinderung dich bei der Ausübung deines Berufes einschränkt, musst Du's angeben.
2.) Wenn die Behinderung dich bei der Ausübung deines Berufes NICHT einschränkt, musst Du's NICHT angeben. (bekommst natürlich dann auch keine Vergünstigung).
Wenn es dich nicht einschränkt:
ist "Behinderterausweis haben" in etwa so, wie "schwanger sein": ist zwar netter dem AG gegenüber, wenn man's angibt, müssen muss man aber nicht.
Ethisch mag's ja ein Vertrauensbruch sein, rechtlich hätte es keine Konsequenzen. -->Guckst du hier !
@Allgemein:
Wie ists jetzt eigentlich mit dem FAQ zum Arbeitsrecht? Die SB-Ausweis - Problematik taucht doch hier alle 3 Monate mehr oder weniger identisch wieder auf, da hielte ich eine Standart-Antwortseite zu dem Thema eigentlich für ganz angebracht. Man kann die Fragenden natürlich auch auf die "Suche" verweisen, aber dann müssen sie sich aus den 125 Treffern selber eine Antwort zusammenklemptnern. Und bei einer so unstrittigen Rechtslage wie beim SB-Ausweis inst das IMHO unnötig und potentiell fehleranfällig.
Jason
IIa/IIIa, Diagnose 06.2004, 8 X BEACOPP esk. 08.2004-03.2005, Remission 04.2005
MH 2004
Rezidiv 08.2012, 2 x R-DHAP, anschl. Hochdosis & Stamzelltransplantation
MH 2012
R-DHAP - Blog
''Move ahead
And your ass will follow...''
FSK
MH 2004
Rezidiv 08.2012, 2 x R-DHAP, anschl. Hochdosis & Stamzelltransplantation
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