Ich habe folgendes Problem mein Arbeitgeber hat mir betriebsbedingt auf den 31.10.06 gekündigt .
Meine Frage ist wenn ich bis dahin nicht arbeite was geschieht dann mit meinem Urlaubsanspruch vom laufenden Jahr das wären ja immerhin mit 5 Tagen für Behindertenausweis 30 Arbeitstage . Verfallen die wenn ich vorher nicht arbeiten kann??
Ich habe ein Schreiben vom Arbeitsgericht in der die Abfindung geregelt ist ,bin immerhin schon 6 einhalb Jahre dort beschäftigt. Da steht was drin von den nicht genommenen Urlaub wird am letzten Arbeitstag ausbezahlt . Gilt das auch im Krankheitsfall?? Ich möchte aber nicht unbedingt nochmal dort arbeiten !! Habe ab 1.11. neue Arbeitsstelle !!
Bitte helft mir ich weiß nicht was ich tun soll . Schenken will ich den Urlaub meinem AG nicht .


Viele Grüße
Andreas1175