Hallo Leute,
ich muss euch kurz mal schreiben was mir diese Woche passiert ist. Ich arbeite seit vier Wochen wieder Vollzeit bei meinem alten Arbeitgeber, vorher Wiedereingliederugnsplan über sechs Wochen. Naja, weil ich einen Teil meines Weihnachtsgeldes in eine Direktversicherung zur Altersvorsorge stecke, musste ich mit meinem Chef über eben dieses Weihnachtsgeld reden.
Das Weihnachtsgeld bekomme ich nur anteilig für die Zeit in der ich auch lohnberechtigt in der Firma gewesen bin (okay, kann ich akzeptieren). Jedenfalls haben wir darüber geredet und dann stellte sich auf einmal heraus, dass er der Ansicht ist, mein nicht genommener Urlaub aus dem Jahr 2004 sei jawohl hinfällig geworden! Ich bin im Dezember krank geworden und hatte zu dem Zeitpunkt noch 18 (!) Tage Resturlaub. Nachdem ich erstmal mein Unverständnis geäußert habe und er dann doch noch einen Blick auf die Texte des Steuerberaterbüros geworfen hat, musste er einsehen, dass das wohl doch nicht so einfach geht.
Da steht: Auch wenn man arbeitsunfähig ist, erwirbt man einen Urlaubsanspruch, es muss lediglich das Arbeitsverhältnis bestehen und die sechsmonatige Wartezeit nach §4BUrlG erfüllt sein. Der Urlaub entfällt lediglich, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Urlausjahres und über den Übertragungszeitraum (§7 Abs.3 BUrlG) hinaus arbeitsunfähig gewesen ist, auch unabhängig vom Verschulden des Arbeitnehmers an der Erkrankung.
Natürlich besteht der Urlaubsanspruch für letztes und für dieses Jahr, daran habe ich eigentlich nicht gezweifelt, aber wenn man dann bei seinem Chef sitzt, wünscht man sich doch vielleicht einen vom Betriebsrat an seiner Seite (wenn es den gäbe).
Ich denke jedenfalls, dann kann man, wenn man krank ist, ja gleich seinen Arbeitsvetrag auf Eis legen oder auflösen und wenn man dann wieder gesund ist, gibt's vielleicht nen neuen. Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer? Brauchen wir alles nicht mehr! So ein doofer Arbeitnehmer soll nicht mehr kosten als den Lohn und die Lohnnebenkosten. In den paar Minuten hat sich meine Firmenloyalität jedenfalls blitzartig verringert, hätte ich gar nicht für möglich gehalten.
Wollte nur mal loswerden, was einem so alles passieren kann, vielleicht hat von euch ja auch schon mal einer sowas erlebt.
Viele Grüße
Stefan!
Kleiner Exkurs ins Arbeitsrecht
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MH, Diagnose am 14.01.2005, Stadium IIb, (HD14 Arm A) 4x ABVD, 30 Gray, 2. Nachsorge mit Erfolg bestanden
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Hallo Stefan,
eigentlich gehört es nicht unmittelbar zur Krankheit, aber da Du schon einen Exkurs ins Arbeitsrecht machst, will ich mal die §§ richtig zitieren, denn der Steuerberater gibt diese – wie man liest – auf keinen Fall richtig wieder.
Eine Übertragung des Urlaubsanspruches ist nur dann vorgesehen, wenn Du z.B. erkrankt warst (trifft zu). Ferner ist eine Übertragung jedoch nur in den ersten drei Monaten des Folgejahres vorgesehen; danach nicht mehr.
Nach meiner Ansicht ist der Resturlaubsanspruch aus 2004 verfallen. So gesehen solltest Du Dich über den Steuerberater Deines Chefs freuen.
Nachzulesen ist das ganze hier (BUrlG § 5 Teilurlaub) und hier (BUrlG § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs).
Hinweis: Sofern jedoch ein Tarifvertrag anzuwenden ist, gilt das, was im Tarifvertrag ggf. abweichend vom BUrlG steht.
Gruß
A n d r e a s
eigentlich gehört es nicht unmittelbar zur Krankheit, aber da Du schon einen Exkurs ins Arbeitsrecht machst, will ich mal die §§ richtig zitieren, denn der Steuerberater gibt diese – wie man liest – auf keinen Fall richtig wieder.
Stefan hat geschrieben:Auch wenn man arbeitsunfähig ist, erwirbt man einen Urlaubsanspruch, es muss lediglich das Arbeitsverhältnis bestehen und die sechsmonatige Wartezeit nach §4BUrlG erfüllt sein. Der Urlaub entfällt lediglich, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Urlausjahres und über den Übertragungszeitraum (§7 Abs.3 BUrlG) hinaus arbeitsunfähig gewesen ist, auch unabhängig vom Verschulden des Arbeitnehmers an der Erkrankung.
§ 7 (3) BUrlG aber hat geschrieben:Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.
Eine Übertragung des Urlaubsanspruches ist nur dann vorgesehen, wenn Du z.B. erkrankt warst (trifft zu). Ferner ist eine Übertragung jedoch nur in den ersten drei Monaten des Folgejahres vorgesehen; danach nicht mehr.
Nach meiner Ansicht ist der Resturlaubsanspruch aus 2004 verfallen. So gesehen solltest Du Dich über den Steuerberater Deines Chefs freuen.
Nachzulesen ist das ganze hier (BUrlG § 5 Teilurlaub) und hier (BUrlG § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs).
Hinweis: Sofern jedoch ein Tarifvertrag anzuwenden ist, gilt das, was im Tarifvertrag ggf. abweichend vom BUrlG steht.
Gruß
A n d r e a s
Hallo,
A n d r e a s hat recht. Der Resturlaub aus 2004 ist am 31.03.2005 verfallen - Krankheit hin, Krankheit her. Habe auch die bittere Erfahrung machen müssen - bei mir waren es allerdings 29 Tage, die meinem Chef "geschenkt" wurden. Andere Arbeitgeber sind da kulanter, wie ich, glaube ich, auch schon hier las.
Was soll's, dafür gibts die näxten ca. 5 Jahre je 5 Tage Sonderurlaubanspruch aus dem Schwerbehindertengesetz.
LG Alty
A n d r e a s hat recht. Der Resturlaub aus 2004 ist am 31.03.2005 verfallen - Krankheit hin, Krankheit her. Habe auch die bittere Erfahrung machen müssen - bei mir waren es allerdings 29 Tage, die meinem Chef "geschenkt" wurden. Andere Arbeitgeber sind da kulanter, wie ich, glaube ich, auch schon hier las.
Was soll's, dafür gibts die näxten ca. 5 Jahre je 5 Tage Sonderurlaubanspruch aus dem Schwerbehindertengesetz.
LG Alty
Hallo,
mmh, also der Steuerberater hat Auszüge aus einer (Arbeitsrechts-)Datenbank geschickt. Das war vielleicht etwas missverständlich formuliert, dort beziehen sie sich auf Urteile des Bundesarbeitsgerichtes (oder BVerfG, weiss ich gerade nicht, die Zettel liegen zu Hause) in diesen Sachen und nciht auf den Gesetzeswortlaut.
Aus dem Gesetzestext kann man ja die Krankheit "als in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe" interpretieren, vielleicht ist das dort auch geschen. Ich werde das nochmal zitieren, wenn mir die Sachen wieder vorliegen. So oder so hätten mir jedoch die Urlaubstage ausgezahlt werden müssen (das ist so Praxis bei uns, wenn man Ende März noch Resturlaub hat), was nicht geschehen ist und deswegen verzichte ich nicht gleich auf den Anspruch.
Es wäre halt mehr als ärgerlich, da arbeitet man in dem Jahr wie ein blöder und wird durch die Streichung belohnt?
Viele Grüße
Stefan!
mmh, also der Steuerberater hat Auszüge aus einer (Arbeitsrechts-)Datenbank geschickt. Das war vielleicht etwas missverständlich formuliert, dort beziehen sie sich auf Urteile des Bundesarbeitsgerichtes (oder BVerfG, weiss ich gerade nicht, die Zettel liegen zu Hause) in diesen Sachen und nciht auf den Gesetzeswortlaut.
Aus dem Gesetzestext kann man ja die Krankheit "als in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe" interpretieren, vielleicht ist das dort auch geschen. Ich werde das nochmal zitieren, wenn mir die Sachen wieder vorliegen. So oder so hätten mir jedoch die Urlaubstage ausgezahlt werden müssen (das ist so Praxis bei uns, wenn man Ende März noch Resturlaub hat), was nicht geschehen ist und deswegen verzichte ich nicht gleich auf den Anspruch.
Es wäre halt mehr als ärgerlich, da arbeitet man in dem Jahr wie ein blöder und wird durch die Streichung belohnt?
Viele Grüße
Stefan!
MH, Diagnose am 14.01.2005, Stadium IIb, (HD14 Arm A) 4x ABVD, 30 Gray, 2. Nachsorge mit Erfolg bestanden
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