Schwerbehindertenausweiß erhalten

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Kirsten
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Schwerbehindertenausweiß erhalten

Beitragvon Kirsten » 13.08.2005 13:04

Hallo Leute,

wir haben heute die Bestätigung für Hendriks Schwerbehindertenausweiß erhalten. Er hat einen GdB von 80% bekommen.
So nun unsere Frage, wir sollten den beantragen, aber warum keine ahnung. Was können wir damit erreichen. Er hat keiner weiteren Merkzeichen bekommen.
Man meinte, wir können KfZ-Steuer und so sparen und so weiter und GEz-Gebühren. Stimmt das so und wenn ja, was muß man da machen. Uns sagt immer keiner was.

Ganz Liebe Grüße Kirsten

Bonny

Beitragvon Bonny » 13.08.2005 13:15

Hallo Kirsten,

schau mal hier,das Thema hatten wir vor einiger Zeit schon:klick hier

LG Bonny

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Jason
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Beitragvon Jason » 14.08.2005 18:16

Hej Kirsten!

SB Ausweis bringt
- Freibetrag bei der Einkommenssteuer (ich hatte bei 80% so ca. 1000€ Freibetrag)
-5 Tage Extraurlaub
- Kloschlüssel

Der/den Rest (KFZ,GEZ,Freifahrten usw.) lohnt/gibts nicht...

Jason
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broncolor
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Beitragvon broncolor » 15.08.2005 08:37

Hallo meine Frau hat gerade Ihren bekommen 100 %. Weiterhin hat Sie da wir bei der Beantragung bei allen möglichen Sachen Kreuze gemacht haben die GEZ befreiung und eine Möglichkeit zur Telefonkosten reduzierung, geht aber nur bei der Telekom um 7 EUR für Inlandsfestnetzgespräche ( tolles Wort ). Dann die KFZ Steuer halbierung ( Reduktion um 50 % ) weiss aber nicht wie das mit nicht auf den eigenen Namen zugelassenen KFZ ist : Bspl. Ehepartner, oder wahlweise einen Busfahrtschein für 1 Jahr für 60 EURO. Desweiteren darf man natürlich mit so einem Ausweis direkt hinter dem Busfahrer sitzen davon haben wir doch alle im Schulbus als Kind geträumt. Der Ausweis den Sie eigentlich wollte, den zum Parken auf Behinderten Plätzen, um nicht so weit zu laufen den haben wir natürlich nicht bekommen. Begründung des Amtes war: den bekommen nur 2x Beinamputierte. Aber alle sagen ja der Ausweis würde schon reichen um Eindruck zu machen und dann kann man da auch parken da sich mit den Merkzeichen eh keiner Auskennt.
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Jason
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Beitragvon Jason » 15.08.2005 11:15

@broncolor

Zum Parken (und auch für die 50% KFZ-Steuer) braucht man diesen G-Vermerk im SB-Ausweis, und den bekommen wirklich nur Amputierte, Blinde usw. Auf der Arbeit habe ich 11 Schwerst - Mehrfachbehinderte, davon 9 mit 100% SB und selbst mit denen ist nix mit Behindertenparkplatz, weil alle Gliedmassen noch vorhanden sind...

broncolor hat geschrieben:Aber alle sagen ja der Ausweis würde schon reichen um Eindruck zu machen und dann kann man da auch parken da sich mit den Merkzeichen eh keiner Auskennt.

Na, da wär ich aber eher vorsichtig. Die Politeusen kennen sich damit nämlich mit Sicherheit aus. Wenn Du Glück hast, hat die Politesse vielleicht ihren sozialen Tag und lässt dich stehen, aber wenn nicht, ist die Karre weg. Und grade bei der neuen hamburger Abschlepppraxis ist das jetzt ein teurer Spass...

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Beitragvon broncolor » 15.08.2005 11:27

Problem dabei ist aber das die Merkmale ja nur auf der Rückseite sind und wenn man den dann so geschickt hinlegt hat man denke ich glück.
Meine Frau hatte halt den Text bei der Beantragung beigelgt: das Sie, da durch die Chemo geschwächt die Kinder zur Schule und Sport bringen möchte und bei den Arztterminen auf das Auto angewiesen ist daher würde Sie um die Behinderten Parkplatz Berechtigung bitten. Alles andere hat Sie bekommen nur das nicht. Naja so ist das halt.
Es soll auch kinoeintrittsermäßigungen geben, aber nicht bei der Cinemaxx Kette. Aber das ist wohl eher was für die Zeit danach ( Leukoschwache Zeit bedenken ), son Ausweis hält ja länger als die Krankheit.
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Beitragvon Jason » 15.08.2005 12:26

@broncolor
So einfach ist es leider nicht. Wenn jemand zum SB-Ausweis diese Parkberechtigung hat, bekommt er ein Zusatzblatt zum SB-Ausweis. Und dieses Zusatzblatt (nicht der SB-Ausweis!) kommt dann unter die Windschutzscheibe. SB-Ausweis unter der Scheibe sagt der Politesse nur: "Ich bin behindert und versuche, mir 'nen Parkplatz zu erschleichen. Bittebitte schreib mich nicht auf!" Bei mir hier oben op'n Dörp klappt das auch ganz gut, aber hier gibts auch bestenfalls ein Ticket. In HH wäre ich damit seeehr vorsichtig, da kommt ja gleich der Abschleppwagen.

:D
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Beitragvon broncolor » 15.08.2005 13:04

Achso das wußt ich natürlich nicht danke dann muß ich wohl mal kurz den Wagen holen gehn .......
Schade eigentlich gerade in HH wäre das natürlich endlich mal ein Vorteil den man gerne hätte. Also doch nur ab demnächst häufig Kino und Theater. ( Und dahin mit der Ubahn )
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Beitragvon ines75 » 17.08.2005 00:41

Hallo Broncolor,

da hat ja Deine Frau ganz schön "abgesahnt". Ich habe auch einen GdB 100 und wollte mich von der GEZ-Gebühr befreien lassen. Meine Behandlung fand ja überwiegend im Winter statt, und ich musste tierisch wegen der Ansteckungsgefahr aufpassen. (Mal abgesehen davon, dass Konzerte, Kino etc. bei Übelkeit oder Durchfall auch nicht gerade spassig sind.) Von daher habe ich öffentliche Veranstaltungen u.a. Massenansammlungen gemieden. Aber im Bescheid stand, ich könne ja in Begleitung oder zumindest im Rollstuhl an den Veranstaltungen teilnehmen. Fand ich ganz schön ironisch. Mein Widerspruch war auch nicht erfolgreich. :evil:

Gruß, Ines
MH IIIAS + 2 Risikofaktoren, diagnostiziert 15.11.04, Therapie: Studie HD15, BEACOPP esk., 8 x 21 Tage, Therapieende 26.6.05, PET vom 4.7.05 zeigt kein aktives Gewebe :D
Letzte Nachsorge 05/2010: alles paletti

Gast

Beitragvon Gast » 17.08.2005 11:00

GEZ? Wasdasdenn????
(ich poste das lieber mal anonym. Feind liest mit... :D )

Krümel
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Beitragvon Krümel » 17.08.2005 11:11

Ich weiss ja nu nicht ob das n dummer scherz ist, aber naja.....

Gebühren Einzugs Zentrale, musst bezahlen wenn du TV und Rdio hast usw.

Naja welcher feind sollte denn mitlesen, lieber gast?????????

Die von der GEZ vll.?

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Jason
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Beitragvon Jason » 17.08.2005 11:51

Also, wie ich das verstanden habe, ist das so:
Erstmal wird Hodgkin vom Amt (und ja wohl nicht nur von denen) als vorübergehende Erkrankung angesehen. Den GdB gibts dann sozusagen pauschal als "Ausgleich" für alle während der Therapie erlittenen Beeinträchtigungen. Da ist dann z.B. Ines' Veranstaltungsbesuchseinschränkung schon mit drin. Der MH - GdB schwankt wohl, was ich so höre, je nach Amt zwischen 60 und 100 %. Wobei der Witz wohl darin liegt, über 50% zu kommen, weil es darunter keine Vergünstigungen gibt. Und weil es vorübergehend ist, ist man nach ein paar Remissionsjahren den GdB auch wieder los.

Und das man als MH-ler nicht frei parken darf, finde ich so wild nun auch nicht. Damit, dass dieser Parkschein denen vorbehalten ist, die ihn wirklich nötig haben, hab ich kein Prolem. Wenn "zeitweise schlecht zu Fuss" dafür schon reichen würde, wären die Beh.parklätze doch sofort voll mit verknacksten Knöcheln, die sich nen guten Anwalt leisten können.

Jason
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matzilie*

Beitragvon matzilie* » 17.08.2005 13:40

hi ihrs,

der sb-ausweis mit dem g-merkmal weist auch auf der vorderseite ein merkmal aus, woran die politesse erkennen kann, dass da noch was draufstehen muss:
er ist halb grün und halb orange. ohne jegliches merkmal ist er nur grün und schon weiß frau HIPO, dass du schummelst. und dann wird´s richtig teuer. außedem reicht eigentlich das G (gehbehindert) auch nicht aus. da muss schon AG (außergewöhnlich gehbehindert) stehen. den parkausweis für SB kann man auch bei der Ordnungsbehörde seiner stadt oder gemeinde beantragen. wenn die zu klein ist (in hessen unter 7500 einwohner) dann beim straßenverkehrsamt des zulassungsbezirks. Kfz-steuerbefreiung oder bahnfahrtermäßigungen gibt es definitiv nur bei G, AG, BL, H, usw....

ansonsten schließe ich mich jason an. es gibt rund 1000 euro steuerfreibetrag und 5 tage zusatzurlaub. die anderen vergünstigungen halten sich deutlich in grenzen und können vernachlässigt werden.

bei mir war es so, dass nach 3 jahren die erste überprüfung kam und statt GdB 80 nur noch Gdb 50 vorhanden war. nach weiteren 2 jahren war dann der GdB komplett weg.

übrigens: der grad der behinderung (GdB) wird nur in einer zahl ausgedrückt (z.b. 50 oder 80 oder 100). das %-zeichen könnt ihr vergessen. nur mal so am rande.

arminio

Beitragvon arminio » 17.08.2005 14:10

Hey Matze,

wenn es keine Prozente sind, müßtest du doch eigentlich 250 GdB haben, so wie ich dich kenne BildBildBild

Wenn man den SB-Ausweis bei normalen gebührenpflichtigen Parkplätzen mit vorne reinlegt, gibt es seltener Knöllchen, weil die Politessen so eher mit sich diskutieren lassen und etwas nachsichtiger sind.
Auf Behindertenparkplätze würde ich mich auch nie stellen ohne das AG.

LG Armin

Bild

Bonny

Beitragvon Bonny » 31.08.2005 12:04

Hi :D

habe heute meinen Widerspruchsbescheid vom Versorgungsamt bekommen...in Fachkreisen auch "Abhilfebescheid" genannt.... :wink:

Auf jeden Fall mal wieder ein Beweis,das Widerspruch lohnenswert sein kann,denn er war positiv!

Habe nun rückwirkend zum 15.12.03 (Diagnose) meine 100 Prozent bekommen.
Wer weiß von euch,ob ich damit überhaupt arbeiten darf?Kann es sein,das ich jetzt nicht mal stundenweise arbeiten darf?Ich muss mich auch mal belesen,aber noch kann ich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen,denn arbeiten möchte ich auf jeden Fall weiterhin.

Mein Bescheid wurde bis 2/2008 bewilligt.

LG Bonny


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