Frage zum "Hamburger Modell"

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falkmed
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Frage zum "Hamburger Modell"

Beitragvon falkmed » 06.07.2005 19:41

hallo,

bei mir gehts aller voraussicht nach ab 01.08. mit der wiedereingliederung ala' "hamburger modell" los. daraufhin bekam ich diese woche einen anruf von meiner stets "besorgten" KK, wo man mir mitteilte, dass am 05.09. meine frist für das krankengeld ausläuft (78 wochen?). also hätte ich gerade mal 4-5 wochen anstatt der üblichen 8-12 wochen. meinen arbeitgeber wird dies nicht sehr erfreuen, und mich auch nicht.
frage: weiß jemand ob die wiedereingliederung als eigenständige behandlung anzusehen ist, und somit nichts mit dem regel-krankengeld zu tun hat ? ausserdem kommt ja hinzu, dass ja die ersten 6 wochen ab krankschreibung ja der arbeitgeber das krankengeld zahlt und nicht die kasse.
naja vielleicht hatte ja jemand ähnliche erfahrungen.

mfg

alty
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Beitragvon alty » 06.07.2005 20:05

Hallo Falkmed,
ich bin auch gerade mitten im Hamburger Modell.
Also das Krankengeld läuft auch mit diesem Modell nach 78 Wochen aus. Wir bekommen ja während dieser Maßnahme weiter das Krankengeld, da ist es unerheblich, ob du arbeitest oder im Bett liegst. Ob der Arbeitgeber erfreut sein wird oder nicht, sollte dich weniger interessieren. Das Hamburger Modell ist nicht als billiger Arbeitskräftelieferant für die Firma gedacht, sondern dient ganz allein der Wiedereingliederung des Patienten in das Berufsleben. Dass der Arbeitgeber dadurch eine billige bzw. kostenlose Arbeitskraft bekommt, ist für ihn ein angenehmer Nebeneffekt.
Diese Mitteilung der KK, dass das Krankengeld ausläuft wirst du auch noch schriftlich per Einschreiben bekommen. Diese 78 Wochen beziehen sich direkt auf's Krankengeld und nicht auf die Länge deiner Krankschreibung. Die 6 Wochen Lohnfortzahlung deines Arbeitgebers sind da nicht berücksichtigt.

Alles Gute dann für's HH Modell - Gruß Alty

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falkmed
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Beitragvon falkmed » 07.07.2005 10:26

@ alty,

danke erstmal fürs prompte antworten. es ging mir ja nicht nur um den effekt der "billigen" arbeitskraft, aber finde heutzutage mal einen arbeitgeber der einen schwerbeschädigten neu einstellt. da ist dieser anreiz der 2-3 monate zur einarbeitung nicht unerheblich. aber in erster linie gings mir ja auch um meine einarbeitung, denn ich habe schon des öfteren bemerkt, dass ich mich zwar 120 %ig fit fühle, aber sobald ich mal über einen längeren zeitraum angestrengt arbeite, doch sehr schnell körperlich abbaue. ich denke das ich die 2-3 monate durchaus benötige um wieder den stressigen arbeitsalltag 100 %ig gewachsen zu sein.

mfg

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Beitragvon alty » 07.07.2005 10:37

... klar, verstehe dich schon. Wenn dein Arbeitgeber dich so gut unterstützt, könnt ihr ja vielleicht intern eine Regelung finden, dass du nicht zu früh voll ranklotzen musst. Vielleicht könnt ihr ein/zwei Pausen extra einbauen.
Hey das kenne ich auch: ich denke ich könnte Bäume ausreissen und wenn man es dann versucht, stösst man doch recht schnell auf seine körperlichen Grenzen. Diese Erfahrungen mache ich ja zur Zeit bei meiner Arbeit. Mein Krankengeld läuft allerdings noch bis Ende September. Ich hoffe, dass ich bis dahin die berufliche Reha durchgedrückt habe.
Weiter alles Gute für dich,

LG Alty

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falkmed
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Beitragvon falkmed » 12.07.2005 10:00

hallo alty,

wollte nur kurz mitteilen, dass die zeit des krankengeldbezuges doch ab tag der ertsen krankschreibung losgeht. obwohl man erst noch 6 wochen vom arbeitgeber das geld bekommt. hatte gestern ein gespräch mit der kk und habe daraufhin im sgb nachgeschaut.
dies nur für alle zur info.


mfg

alty
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Beitragvon alty » 12.07.2005 10:23

Hallo Falkmed,
habe gerade nochmal in meinen Unterlagen nachgesehen und gerechnet. Du hast recht - Lohnfortzahlung des Arbeitgebers ist in den 78 Wochen Anspruchsdauer auf Krankengeld inclusive. Steht bei mir auch nochmal in einem Schreiben der KK.
Wünsche dir noch 'ne erholsame Zeit, bis du wieder langsam in die Arbeit einsteigst.

LG Alty

arminio

Beitragvon arminio » 12.07.2005 10:30

Hy
das liegt wohl auch daran, daß die meisten Arbeitgeber am Lohnumlageverfahren teilnehmen und sich zwischen 60-80 % der Arbeigeberlohnfortzahlung von den KKs wiederstattet lassen.
Somit ist das also auch eine gewisse Logik, denn die KK zahlt eigentlich schon ab dem 1ten Tag der Krankschreibung mit :roll: .
LG Armin

harry
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Beitragvon harry » 12.07.2005 17:22

ein kleiner Hinweis, vergiss nicht einen Schwerbehinderten-Ausweis zu beantragen.
Dies bringt zum einen den Vorteil für den Arbeitgeber, dich in seine Statistik aufnehmen zu können.
Für Dich bringt das etwas besseren Kündigungsschutz und zusätzliche freie Tage im Jahr, was nach der behandlun auch weiterhin nötig ist.

Der Link ist ganz Hilfreich, ist ein pdf:
http://www.darmstadt.ihk24.de/DAIHK24/D ... nderte.pdf

oder diese Suchbegriffe in Google:
beschäftigung schwerbehinderter +merkblatt +ihk


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