NHL // Fragen zu AHB + Schwerbehinderung

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Elbkind
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NHL // Fragen zu AHB + Schwerbehinderung

Beitragvon Elbkind » 10.01.2017 00:50

Hallo,

ich habe mich heute angemeldet, nachdem ich bisher nur stille Mitleserin gewesen bin. Es ist toll, dass es so ein Forum für offenen Fragen, Ängste und Sorgen gibt - zusammen ist man ja bekanntlich weniger allein.

Ende September 2016 habe ich einen Knoten in der Brust ertastet. Der Erstbefund nach der Biopsie war zwar Krebs, damals aber noch Brustkrebs. Eine Woche später dann die Diagnose Lymphknotenkrebs (NHL). Noch dazu höchst aggressiv. Denn noch vor Beginn der ersten Chemo, konnte ich bereits einen zweiten Knoten in der Brust ertasten...

Vom 25.10.2016 - 04.01.2017 habe ich ambulant die Chemo erhalten (R-CHOP-14). Das waren immer anstrengende 8-Stunden-Tage...

Nun erhalte ich noch zweimal zusätzlich Antikörper und bin am 01.02.2017 mit der Therapie durch.

Jeder Zyklus hielt andere Nebenwirkungen parat; meistens von So - Do. Zwischenzeitlich ging es mir mental und körperlich auch so mies, dass ich nach dem 4. Mal abbrechen wollte. Habe es natürlich nicht getan, aber es war ein harter Kampf an manchen Tagen...

Den Antrag auf eine AHB habe ich bereits gestellt. Einen Antrag auf Schwerbehinderung ebenfalls.

Vielleicht kann mir ja jemand folgende Fragen beantworten bzw. eure Erfahrungen mitteilen.

AHB
Die Antrags-Eingangsbestätigung der DRV habe ich am 30.12.2016 erhalten. Als Wunschklinik habe ich die Nordfrieslandklinik in SPO angegeben. Ich habe schon gehört, dass das der Porsche unter den Kliniken sein soll. Ich bin vollzeitbeschäftigt und möchte natürlich so schnell wie möglich wieder arbeiten.

1. Wann erhalte ich ca. eine Info, ob und ab wann die AHB genehmigt wird?
2. Wie lange wird die AHB aufgrund meiner Diagnose/Therapie dauern? Lt. meiner Ärztin 4 - 6 Wochen; im Internet lese ich oft nur 3 Wochen.
3. Wenn mein Wunsch nach SPO zu gehen abgelehnt wird, lohnt es sich Widerspruch einzulegen?
4. Muss ich für die AHB Übergangsgeld beantragen oder beziehe ich weiterhin Krankengeld?

Schwerbehinderung
1. Wie hoch ist der GdB aufgrund meiner Diagnose?
2. Als Vorteile sehe ich die Steuererleichterung und 5 Tage Urlaub mehr pro Jahr. Und ja, Kündigungsschutz. Gibt es sonst noch relevante Vorteile?

Ich hatte leider keinen Kontakt zu einem "sozialen Dienst" o. Ä., weshalb ich mich um Anträge und Infos selbst bemühen musste. Da es im Internet aber auch oft sehr unterschiedliche Aussagen gibt, freue ich mich über eure Erfahrungen.

Krankengeld beziehe ich bereits und ab nächster Woche habe ich endlich einen Platz bei einer Psycho-Onkologin erhalten.

Gibt es sonst noch etwas, was ich beantragen bzw. worum ich mich noch kümmern müsste?

Herzlichen Dank für eure Mühe & sonnige Grüße,
Elbkind
Diagnose am 12.10.2016:
Non-Hodgkin/Diffus großzelliges B-Zell-Lymphom der rechten Mamma, Stadium 1, extranodale Manifestation

Therapie vom 25.10.2016 - 01.02.2017:
R-CHOP-14 (6x R-Chop + 2x R)

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Jean
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Re: NHL // Fragen zu AHB + Schwerbehinderung

Beitragvon Jean » 12.01.2017 08:34

Hallo Elbkind,

willkommen im Forum, du hast das Schlimmste ja schon hinter dir.

Ich versuche mal, einen Teil deiner Fragen zu beantworten:

Die AHB wird meistens für 3 Wochen angesetzt. Während der letzten Woche wird den meisten Berufstätigen dann eine Verlängerung um 1 Woche angeboten (so meine Erfahrung von 2 AHBs). Bei mir kam die Zusage erst wenige Tage vor Beginn der AHB. So weit ich mich erinnere, gab es während meiner ersten AHB Übergangsgeld von der RV - ich habe allerdings vorher kein Krankengeld bekommen, sondern habe gearbeitet. Bei meiner zweiten AHB war ich schon aus dem Krankengeld herausgefallen und habe Arbeitslosengeld bezogen, das nachträglich in eine Erwerbsminderungsrente umgewandelt worden ist. Frag doch einfach mal bei deiner Krankenkasse nach, ob die weiterhin zahlen, oder ob der Übergang zum Übergangsgeld automatisch ist.

Ich habe nach dem NHL einen GdB von 70 oder 80 gehabt, befristet auf 3 Jahre. Laut sozialem Dienst ist der Kündigungsschutz nicht allzu viel wert, da er auch umgangen werden kann, wenn der Arbeitgeber es darauf anlegt. Hauptvorteile sind der Steuerfreibetrag und die 5 Tage Extra-Urlaub (sowie einige vergünstigte Eintrittsgelder).

Gute Erholung in der AHB (wo du sicher auch einen Termin beim sozialen Dienst erhalten wirst),
Jean
mein Blog: https://isv20.wordpress.com

2001 diffus großzelliges Non-Hodgkin-Lymphom: 3 CHOP + Bestrahlungen
2003 Marginalzonenlymphom: Wait and Watch
2012 Morbus Hodgkin, nodulär-sklerosierender Typ, Stadium IIB:
ABVD (4 Zyklen, d.h. 8 mal)
PET-CT: refraktäre LK
2 DHAP, 2 IGEV, HD-BEAM mit autologer SZT
komplette Remission Dez. 2012
Reha in Oberstaufen Jan. 2013
2013 Rezidiv des MH von 2012
04/13: Bestrahlungen 15*2Gy
ab 05/13: 4 Brentuximab
ab 07/13: HD-FBM + allogene SZT
10/13-01/14: EBV, Lungenentzündung, Reha
02/14: komplette Remission
GdB 100, von 11.2012 bis 07.2015 Erwerbsminderungsrente
seitdem: es geht mir gut!
2018: Ende der regelmäßigen Nachsorgeuntersuchungen

Thomas-D
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Re: NHL // Fragen zu AHB + Schwerbehinderung

Beitragvon Thomas-D » 13.01.2017 20:12

Der Kündigungsschutz kann zwar umgangen werden, jedoch ist das für den Arbeitsgeber nicht ganz billig, vorausgesetzt Du nimmst Dir einen Anwalt, evtl. über die Gewerkschaft.

Die AHB war bei mir für 3 Wochen bewilligt und die Klinik hat gleich eine Verlängerung um 2 Wochen beantragt.

Der GdB ist in den meisten Fällen zwischen 60 und 100 und wird nach einem Jahr auf 50-60 gekürzt

Ein weiterer Vorteil eines Schwerbehindertenausweises sind noch ermäßigter oder kostenloser Eintritt in Museen, Schwimmbad, Zoo usw. Jedoch nicht in jedem sondern nur in einzelnen.
2012 Hodgkin Lymphom St. IVBE, mediastinaler bulk >50
diffuser Lungen und Knochenbefall
, HD18 Studie (4 Durchgänge BEACOPP)
1. Nachuntersuchung 5.2.13
alle weiteren NU bis heut (23.05.20917) waren für mich positiv. Bis jetzt ist nicht wieder aufgetaucht. Weitere NU finden im Halbjahresrhythmus statt
http://forum.hodgkin-info.de/viewtopic.php?t=5735

Elbkind
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Re: NHL // Fragen zu AHB + Schwerbehinderung

Beitragvon Elbkind » 17.01.2017 13:11

Jean hat geschrieben:Hallo Elbkind,
--> Hallo Jean. :)

willkommen im Forum, du hast das Schlimmste ja schon hinter dir.
--> Danke. Oh ja, das stimmt... ;)

Ich versuche mal, einen Teil deiner Fragen zu beantworten:

Die AHB wird meistens für 3 Wochen angesetzt. Während der letzten Woche wird den meisten Berufstätigen dann eine Verlängerung um 1 Woche angeboten (so meine Erfahrung von 2 AHBs). Bei mir kam die Zusage erst wenige Tage vor Beginn der AHB. So weit ich mich erinnere, gab es während meiner ersten AHB Übergangsgeld von der RV - ich habe allerdings vorher kein Krankengeld bekommen, sondern habe gearbeitet. Bei meiner zweiten AHB war ich schon aus dem Krankengeld herausgefallen und habe Arbeitslosengeld bezogen, das nachträglich in eine Erwerbsminderungsrente umgewandelt worden ist. Frag doch einfach mal bei deiner Krankenkasse nach, ob die weiterhin zahlen, oder ob der Übergang zum Übergangsgeld automatisch ist.
--> Danke. Das werde ich dann bei meiner Krankenkasse erfragen, sobald ich eine Zusage zur AHB habe und weiß, ab wann es losgeht.

Ich habe nach dem NHL einen GdB von 70 oder 80 gehabt, befristet auf 3 Jahre. Laut sozialem Dienst ist der Kündigungsschutz nicht allzu viel wert, da er auch umgangen werden kann, wenn der Arbeitgeber es darauf anlegt. Hauptvorteile sind der Steuerfreibetrag und die 5 Tage Extra-Urlaub (sowie einige vergünstigte Eintrittsgelder).
--> Zwischenzeitlich habe ich den Feststellungsbescheid zur Schwerbehinderung erhalten: 100 %.

Gute Erholung in der AHB (wo du sicher auch einen Termin beim sozialen Dienst erhalten wirst),
Jean
--> Vielen Dank. Einen sozialen Dienst gibt es in der Tagesklinik leider nicht, weshalb ich vieles nur durch Zufall erfahren habe und mich um alles selbst kümmern musste. Nun habe ich aber einen Termin bei der Hamburger Krebsgesellschaft und hoffe, hier noch offene Fragen beantwortet zu bekommen. Viele Grüße, elbkind
Zuletzt geändert von Elbkind am 17.01.2017 13:13, insgesamt 1-mal geändert.
Diagnose am 12.10.2016:
Non-Hodgkin/Diffus großzelliges B-Zell-Lymphom der rechten Mamma, Stadium 1, extranodale Manifestation

Therapie vom 25.10.2016 - 01.02.2017:
R-CHOP-14 (6x R-Chop + 2x R)

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Re: NHL // Fragen zu AHB + Schwerbehinderung

Beitragvon Elbkind » 17.01.2017 13:13

Thomas-D hat geschrieben:Der Kündigungsschutz kann zwar umgangen werden, jedoch ist das für den Arbeitsgeber nicht ganz billig, vorausgesetzt Du nimmst Dir einen Anwalt, evtl. über die Gewerkschaft.
--> Ich hoffe einfach weiterhin auf das sehr gute Verhältnis zwischen meinem Arbeitgeber und mir. :)

Die AHB war bei mir für 3 Wochen bewilligt und die Klinik hat gleich eine Verlängerung um 2 Wochen beantragt.

Der GdB ist in den meisten Fällen zwischen 60 und 100 und wird nach einem Jahr auf 50-60 gekürzt
--> Mein GdB ist 100 % und wird in den Folgejahren dann wohl reduziert.

Ein weiterer Vorteil eines Schwerbehindertenausweises sind noch ermäßigter oder kostenloser Eintritt in Museen, Schwimmbad, Zoo usw. Jedoch nicht in jedem sondern nur in einzelnen.
Diagnose am 12.10.2016:
Non-Hodgkin/Diffus großzelliges B-Zell-Lymphom der rechten Mamma, Stadium 1, extranodale Manifestation

Therapie vom 25.10.2016 - 01.02.2017:
R-CHOP-14 (6x R-Chop + 2x R)


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