Beruf und Hodgkin

Hier kann nach Herzenslust geklönt werden. Alles, was nicht unbedingt mit Morbus Hodgkin zu tun hat, gehört hier rein.
wolle118
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Beruf und Hodgkin

Beitragvon wolle118 » 18.10.2008 17:17

Hallo Leute,

könnt ihr mir mal Eure Erfahrungen schildern bezüglich Bewerbung um einen neuen Job und die Reaktionen falls Ihr gesagt habt das Ihr H hattet.
Oder habt ihr das lieber verschwiegen?
Wie auch immer, schießt los... :)

katrin1982
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Beitragvon katrin1982 » 20.10.2008 20:27

Hallo Wolle,

ich habe seit vier Monaten einen neuen Job. Ich konnte MH nicht verschweigen, weil ich durch die ganze Sache eine anerkannte Schwerbehinderung habe und die sollte man nicht unbedingt verschweigen. Wenn du aber keine Behinderung hast, musst du nicht über deine Erkrankung sprechen.
Solltest du aber eine Behinderung haben, kannst du diese in deiner Bewerbung angeben, musst es aber nicht. Aber spätestens im Bewerbungsgespräch musst du es sagen, sonst kann es Ärger geben.
Mein neuer Arbeitgeber hat ganz cool reagiert. Es ist ihm sozusagen egal. Er fragt nicht weiter danach und behandelt mich nicht anders, als andere und das ist das schönste Gefühl, dass es gibt. Einfach Normalität.
Für mich gehört die Geschichte einfach dazu und es hat mich auch verändert. so finde ich auch, dass ich darüber reden kann.
Aber das musst du auch ganz für dich alleine entscheiden, mein Weg bis zu dem heutigen Punkt war steinig und lang. Aber geschafft ist geschafft.
So, ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiter helfen.

Herzliche Grüße

Katrin
Morbus Hodgkin/ Diagnose 01/06
Befall im Thorax/ Verwachsung mit Herz und Lunge
Chemo 8 x BEACOPP-D und Bestrahlung bis 09/06 seitdem rezitivfrei/ Osteoporose durch Chemo mit Wirbelfrakturen

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critica
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Beitragvon critica » 08.11.2008 08:51

Hallo Wolle,

also ich habe leider negative Erfahrungen gemacht. Aber ich denke die meisten Arbeitgeber reagieren doof drauf, weil sie sich damit nicht auskennen.
Ich für meinen Teil, werde das nicht mehr angeben und verzichte dann lieber auf den zusätzlichen Urlaub usw.

Lieben Gruß

Caro
*********************************
Diagn. Nov. 06 MH 1b
Therapie: 4 x ABVD
ab 15.03.07 17x Bestrahlung
seit 29.05.2007 Vollremission

wolle118
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Beitragvon wolle118 » 29.11.2008 10:02

Danke erstmal für die Antworten.

Über weitere würde ich mich aber sehr freuen, was ist los, gehen die Ex Hodgkies nicht mehr arbeiten????? Das würde mir auch besser gefallen aber von irgendwas muss man ja leben.... :(

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Jason
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Beitragvon Jason » 29.11.2008 13:21

Man sollte allerdings beachten, dass "Behinderung haben" und "Schwerbehindertenausweis haben" nicht zwingend dasselbe ist.

J.
IIa/IIIa, Diagnose 06.2004, 8 X BEACOPP esk. 08.2004-03.2005, Remission 04.2005
MH 2004
Rezidiv 08.2012, 2 x R-DHAP, anschl. Hochdosis & Stamzelltransplantation
MH 2012

R-DHAP - Blog

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FSK

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ines75
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Beitragvon ines75 » 30.11.2008 20:55

Hi Wolle,

kann man so nicht sagen. Aber nicht alle Ex-Hodgies müssen sich neu bewerben. Da ich meine Stelle sicher habe, habe ich die Schwerbehinderung postwendend angegeben, damit ich den Zusatzurlaub bekomme. Leider läuft der Ausweis im nächsten Jahr aus. Aber ich will mich nicht beschweren. Ich habe zum Glück keine Beschwerden, die mich im täglichen Leben beeinträchtigen. :-) (Gut, die ersten zwei Jahre war ich megaviel krank, aber dass scheint sich endlich einzupegeln.)

Alles Gute für Deine Jobsuche!

LG, Ines
MH IIIAS + 2 Risikofaktoren, diagnostiziert 15.11.04, Therapie: Studie HD15, BEACOPP esk., 8 x 21 Tage, Therapieende 26.6.05, PET vom 4.7.05 zeigt kein aktives Gewebe :D
Letzte Nachsorge 05/2010: alles paletti

Sabi
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Beitragvon Sabi » 01.12.2008 13:32

Ich hatte hier mal vor längerer Zeit gepostet, wie das mit "Behinderung" und "Schwerbehinderung" ist, weil ich mich damit mal intensiv auseinandersetzen musste.
Guckste du hier :D

http://forum.hodgkin-info.de/viewtopic. ... ehinderung

LG
MH 2A mit 2 Risikofaktoren (hohe BSG + 3 befallene Areale)

Therapie: HD14 Arm B (2x Beacopp esk. + 2x ABVD + 30 Gy Grillsession)

Langzeit-Vollremission

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frühling06
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Beitragvon frühling06 » 05.12.2008 20:16

Hallo,
also ich hab da noch Fragen zu:

- wenn man SB ist, muss man NICHT von sich aus sagen, dass dies so ist, wenn man keine tatsächlichen Einschränkungen hat, oder? Oder bedeutet der Umstand, dass man 5 Tage mehr Urlaub hat, dass man den AG in jedem Fall informieren muss?

- wenn der AG von sich aus fragt, ob man SB ist oder dies auf einem Formular angekreuzt werden muss, so muss man das wahrheitsgemäß tun, egal, ob man Einschränkungen hat oder nicht

- in dem Moment, in dem man den SB-Ausweis zurück gibt, ist man nicht mehr SB, muss also auch dem AG nichts von der zurückliegenden SB und der Krankheit sagen, oder?

- Was ist denn eine spezifische Schwerbehinderung? Müsste der AG dann z.B. fragen: Haben Sie Probleme, sich zu konzentrieren aufgrund einer SB? Haben Sie Probleme, länger zu stehen aufgrund einer SB? Oder was müsste der dann fragen?
Danke & LG
Frü*
http://forum.hodgkin-info.de/viewtopic.php?t=2854
MH II B E 3 x RF (12.04.06), AK St. Georg HH, HD15, 8xBEACOPP esk. 18.04.-26.09.06, Bestrahlung 27.11.-19.12.,
Progress (25.01.07), UK Köln, HDR-2 (Arm B) inkl. autologer Transpl. 02.02.-14.05., Bestrahlung 05.06.-03.07.
Progress (17.07.07), IGEV 25.07.-10.09., allogene TP 01.-29.10., 08.10.08: Mein 1. Geburtstag und immer noch Hodgkin-frei :) **************
2013: Weiterhin gesund!

renben
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Beitragvon renben » 05.12.2008 22:59

tut mir leid wenn ich das so zerstückele :-) ...

frühling06 hat geschrieben:- wenn man SB ist, muss man NICHT von sich aus sagen, dass dies so ist, wenn man keine tatsächlichen Einschränkungen hat, oder? Oder bedeutet der Umstand, dass man 5 Tage mehr Urlaub hat, dass man den AG in jedem Fall informieren muss?

Inwiefern DU dazu verpflichtet bist, kann Dir innerhalb weniger Sekunden das Integrationsamt, das Versorgungsamt oder Deine Sozialdienststelle des KH am Telefon sagen.
5 Tage mehr kann Dir der AG ja nur geben wenn er von Deinem SB Ausweis weiss.

frühling06 hat geschrieben:- wenn der AG von sich aus fragt, ob man SB ist oder dies auf einem Formular angekreuzt werden muss, so muss man das wahrheitsgemäß tun, egal, ob man Einschränkungen hat oder nicht

Davon gehe ich auch aus, wenn das Integrations-/Versorgungsamt aber sagt: muss man nicht mitteilen, dann bin ich auch bei dieser Frage unsicher. Ich wurde nie um "Kreuzchen machen" gebeten oder gezielt gefragt.

frühling06 hat geschrieben:- in dem Moment, in dem man den SB-Ausweis zurück gibt, ist man nicht mehr SB, muss also auch dem AG nichts von der zurückliegenden SB und der Krankheit sagen, oder?

Meinst du nen neune AG? Der bisherige muss jedenfalls informiert werden, wenn er über deinen SB bescheid weiss, weil er als AG dann eine Quote für SB Beschäftigte hat und wenn Du nicht mehr SB bist, verliert er den Punkt für Dich in seiner Quote, einen SB zu beschäftigen.

frühling06 hat geschrieben:- Was ist denn eine spezifische Schwerbehinderung? Müsste der AG dann z.B. fragen: Haben Sie Probleme, sich zu konzentrieren aufgrund einer SB? Haben Sie Probleme, länger zu stehen aufgrund einer SB? Oder was müsste der dann fragen?
Danke & LG
Frü*


Ich glaube nicht dass es den AG interessieren "darf" WAS die nicht auf den SB stehenden weiteren Einschränkungen sind. Darum bekommt der AG bei ner Krankschreibung ja auch nicht mehr den Grund der Krankschreibung. Er müsste m.E. nur wissen, wie hoch der GdB ist und ob "Merkzeichen" dabei sind.

Insgesamt finde ich sind Deine Fragen bestimmt bei einem Sozialdienstbüro, Integrationsbeauftragten oder beim Versorgungsamt gut aufgehoben. Am besten vlt. alle diese 3 Stationen dieselben Fragen zu stellen.

Grüße
renben
März 07: Diagnose Hodgkin IVEB nod.skler.
April 07 - Okt. 07: 8x beacopp eskaliert
Okt. 07 - Nov. 07: atypische Lungenentzündung (PCP)
Jan. 08: 15x 2Gy Restgewebe Bestrahlung

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roro
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Beitragvon roro » 05.12.2008 23:10

Hi Frü*,

aktuelle Info von der Reha-Beraterin in Bad Sooden-Allendorf (letzte oder vorletzte Woche) war:

- bis zum Ende der Probezeit nicht unbedingt über SB reden, kann allerdings als Vertrauensbruch auf gefasst werden => keine generelle Empfehlung

- SB darf vom AG nicht erfragt bzw. vom zukünftigen AN wahrheitswidrig beantwortet werden, ohne rechtliche Folgen (auch hier Thema Vertrauensbruch);
SB darf allerdings den Job nicht beeinträchtigen oder eine Sicherheitsgefährdung darstellen

- Rückgabe des SB hängt mit der Beantwortung der oberen Fragen eng zusammen

- Art der SB darf vom AG grundsätzlich nicht erfragt werden (siehe o.g. Einschränkungen), ist ähnlich wie bei normalen Erkrankungen, das hat der AG auch kein Informationsrecht

LG roro
Diagnose: 08.07.04, MH 4b, (LK-Ext. 24.06.04) - Therapie: Studie HD15, BEACOPP esk., 8 x 21 Tage
Nebenwirkungen: viele gehabt, noch einige vorhanden; kann damit umgehen!
PET-Ergebnis v. 18.01.05: Metabolisch komplette Remission
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Paolo Zabel
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Beitragvon Paolo Zabel » 08.12.2008 18:27

Nur zur Erinnerung:
(Vielleicht hat`s ja schon einer angeführt, dann `tschuldigung)
Erst ab 50% Behinderung gibt`s 5 Tage mehr Urlaub, einen Behindertenausweis und KÜDIGUNGSSCHUTZ! Also zumindest der alte Arbeitgeber kann einen dann nicht so leicht rauswerfen! Unter 50% hat man die A..karte gezogen, da gibt`s nur `ne Anrechnung beim Lohnsteuerausgleich.
PZ
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8xBeacopp bis 03/2001
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Beitragvon renben » 09.12.2008 09:27

Habe noch eine Info bei einem GdB zwischen 30 und 50...
Zitat der Agentur für Arbeit zum Gleichstellungsantrag:

Sehr geehrter Herr ***renben***,

behinderte Menschen, denen nicht nur vorübergehend ein Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30 zuerkannt wurde, sollen von der Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können (§2 Abs.3 SGB IX).

Aus den vorliegenden Unterlagen ist ersichtlich, dass der bei Ihnen festgestellte Grad der Behinderung 100 beträgt. Damit sind sie bereits als schwerbehinderter Mensch anerkannt. Eine Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen ist nicht erforderlich.

Eine erneute Antragstellung kann bei Änderung der Verhältnisse jederzeit erfolgen.
...
Zitat ende

(Mir [GdB100] wurde das Antragsformular von der Agentur fälschlicher Weise gegeben ... und nach seitenweise Kreuzchen machen und Fragen beantworten bekam ich diese Antwort).

vielleicht hilfts ja jemanden.

Ich werde das garantiert in Anspruch nehmen, wenn es soweit ist. Und zuerst den neuen Ausweis in der Agentur vorlegen und den Gleichstellungsantrag stellen, bevor ich es dem Arbeitgeber vorlege.
Man muss zur zust. Agenutr für Arbeit und bekommt dort ein Formular. Vielleicht gehts auch einfacher, aber so ist es wohl am sichersten. Der Tag wird auf die Minute genau getrackt, wann man sich dort meldet - für eine Gleichstellung -.
lg
renben
März 07: Diagnose Hodgkin IVEB nod.skler.

April 07 - Okt. 07: 8x beacopp eskaliert

Okt. 07 - Nov. 07: atypische Lungenentzündung (PCP)

Jan. 08: 15x 2Gy Restgewebe Bestrahlung


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