Arbeitsunfähigkeit und was danach kommt

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Nora
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Arbeitsunfähigkeit und was danach kommt

Beitragvon Nora » 16.03.2008 12:30

Hallo meine lieben Mitstreiter gegen das Böse! :wink2:

Ich würde total gerne wieder arbeiten gehen, am liebsten so, dass ich vor August (und möglichts lange vorher) mit der stufenweisen Wiedereingliederung fertig bin. Dann könnte ich nämlich zum August wieder in das zweite und letzte Jahr meiner Ausbildung einsteigen...
So hab ich mir das gedacht.
Immerhin hab ich im letzten Sommer die Zwischenprüfung als eine der besten geschrieben, und ich bin ganz sicher, dass ich das schaffe.

Meine Ausbildungsleitung sagt aber, weil ich noch so viel Urlaubstage durch die Krankheit habe, gäbe es ein Problem: Ich dürfe den Unrlaub nicht verfallen lassen, und wenn ich ihn nehme, verpasse ich zu viel (in der Berufsschule kann man eh keinen Urlaub nehmen)
Es gibt nämlich bei uns so ein System, dass man alle 4-6 Wochen in eine andere Abteilung versetzt wird, um möglichst viel kennen zu lernen.
Folglich "würde man mir eventuell raten", die komplette Ausbildung zu wiederholen.

Das will ich aber auf keinen Fall. Es ist ein sicherer Arbeitsplatz, aber es wär ein weiteres verlorenes Jahr.

Wisst ihr, wie das rechtlich ist? Können die mich zwingen?

Vielen Dank für euren Rat!!
LG, Nora
Ich bin nicht sehr krank, ich kann noch drüber reden.
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Sigi13
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Beitragvon Sigi13 » 16.03.2008 13:09

Hi Nora
Hier habe ich eine Telefonnummer für das Bundesministerium für Arbeitsrecht, die können Dir bestimmt weiterhelfen
01805676713
dann gibt es noch Intigrationsamt-dienst hilfe bei wiedereingliederung oder neureglungen am Arbeitsplatz
06151-801300
ich hab da auch schon mal angerufen, und ich denke Sie können Dir bestimmt auch helfen, denn noch mal von vorne anzufangen, finde ich auch als verlorenes Jahr :nono: , wo du Deine Zwischenpfrüfung so gut gemacht hast :respekt: .
Grüße SIGI

Diagnose März 2005
MH Stadium 2b 8*BEACOPP esk.
Rezidiv Feb 2007
nach autologer SZT keine Remission Pet im Nov.2007 zeigt noch aktivität an Stahlentherapie Jan.08
18.03.08 laut Onko nur Narbengewebe
24.10.08 2 Rezidiv ich hab die Schnauze voll...
immer wieder neue Chemos zur Erhaltung
Juli 10 geplante allogene SZT-> verschoben Jan. 10

verstorben am 14.2.11...nie vergessen

Nichts in der Welt versteht sich so gut wie zwei Träger gleicher Schmerzen.
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melle
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Beitragvon melle » 16.03.2008 13:44

hallo,
ich bin auch noch azubi u hatte auch noch ganz viel urlaub.

normalerweise müssen azubis ihren urlaub in den ferien nehmen, okay.
bei krankheit verfällt der urlaub in "mitarbeiter unfreundlichen betrieben" - klare sache, auch bei azubis.

restulaub darf ins nächste jahr mitgenommen werden und muss bis ende mai verbraten werden!

bei mir stand auch noch ordentlich urlaub auf der liste, wir haben folgendes gemacht:

ein teil des 2006 urlaubes haben wir gestrichen (mai 06 Diagnose, sommer 2007 wieder eingestiegen)
nach der wiedereingliederung habe ich ein tag in der woche frei genommen, das tat mir gut und ich habe weniger verpasst, als wenn ich die zeit am stück genommen hätte.
20 der tage habe ich ausgezahlt bekommen und nun über Ostern nehme ich die letzten tage.

ich muss sagen, das mein betrieb echt cool und verständnissvoll war und immernoch ist. - Reden hilft da, auch wenns gerade als azubi manchesmal unangenehm ist

vielleicht hat dir das geholfen....
liebe grüße

Nora
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Beitragvon Nora » 16.03.2008 14:44

Hallo Sigi, hallo Melle,

vielen Dank für eure schnellen Antworten!
Ich werde auf jeden Fall mal bei diesen Ämtern anrufen, und das mit dem zusätzlichen freien Tag in der Woche ist auch eine super Idee (mmmh, jede Woche langes Wochenende :D ).
Ich werds meinen Chefs mal vorschlagen.

Vielen lieben Dank, Nora
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sparklingmarc
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Beitragvon sparklingmarc » 16.03.2008 15:53

... also, ich hatte mir meinen riesigen Resturlaub letztes Jahr auszahlen lassen.
Machen Firmen nicht so gerne, aber in Anbetracht der Erkrankung machen die auch schon mal 'ne Ausnahme.
Und klingelt auch ganz nett im Geldbeutel... 8)
Ahoi Marc

zwerg
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Beitragvon zwerg » 16.03.2008 21:08

... es ist ja immer wieder erstaunlich, was einige Arbeitgeber so alles machen ...

Die Auszahlung von Urlaub ist während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses nicht zulässig, nur bei Beendigung darf noch nicht genommener Urlaub monetär abgegolten werden.

Der Resturlaub des Vorjahres muß bis zum 31.3. des Folgejahres genommen (nicht angetreten) sein, sonst verfällt er.

In manchen Tarifverträgen (z.B. im öffentlichen Dienst) sind bessere Regelungen vorgesehen, dann gelten die.
Nachzulesen sind diese Dinge im Bundesurlaubsgesetz.

Nachgucken solltest Du mal, wieviele Fehltage Du während Deiner Ausbildung wirklich haben darfst, das sollte geregelt sein und ist dann auch verbindlich.

Die Wiedereingliederung gilt noch als arbeitsunfähig, das ist Dir sicherlich bekannt? Erst wenn die Wiedereingliederung erfolgreich war, kannst Du Deinen Urlaub nehmen, wenn er dann noch nicht verfallen ist.

Ich habe mich auch schon von meinem Resturlaub aus 2007 (immerhin noch 20 Tage) verabschiedet, denn ich werde mit Glück morgen die 8. BEACOPP bekommen, dann AHB, dann Wiedereingliederung - und das ist auf keinen Fall bis Ende Mai (wir haben eine günstigere Regelung im Tarifvertrag) zu schaffen.

Schade um den Urlaub - aber Hauptsache man wird wieder gesund!

Zwerg

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sparklingmarc
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Beitragvon sparklingmarc » 16.03.2008 22:35

zwerg hat geschrieben:nur bei Beendigung darf noch nicht genommener Urlaub monetär abgegolten werden.

Ach so? Das traf jedenfalls bei mir zu.
Ahoi Marc


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