Schwerbehinderung - Bewerbung!
Schwerbehinderung - Bewerbung!
Hi,
ich habe ja 50% Schwerbehinderung durch den MH bekommen, dass heißt, ich habe den Urlaubsanspruch etc., demnach hat ein Arbeitgeber ja Nachteile durch mich... soll ich also, wenn ich mich mal neu bewerbe (noch nichts in Planung, aber mein Ausweis gilt ja bis 2009, wer weiß also, was dann alles passiert in der Zeit), angeben, dass ich Schwerbehindert bin oder erst hinterher was sagen?
Wenn ich es aber erst hinterher sage, kann ich dann wieder gekündigt werden, weil ich unter falschen Tatsachen die Stelle bekommen habe???
Fragen und Fragen! Hilfe!!!
Danke, eure Katharina
ich habe ja 50% Schwerbehinderung durch den MH bekommen, dass heißt, ich habe den Urlaubsanspruch etc., demnach hat ein Arbeitgeber ja Nachteile durch mich... soll ich also, wenn ich mich mal neu bewerbe (noch nichts in Planung, aber mein Ausweis gilt ja bis 2009, wer weiß also, was dann alles passiert in der Zeit), angeben, dass ich Schwerbehindert bin oder erst hinterher was sagen?
Wenn ich es aber erst hinterher sage, kann ich dann wieder gekündigt werden, weil ich unter falschen Tatsachen die Stelle bekommen habe???
Fragen und Fragen! Hilfe!!!
Danke, eure Katharina
Hallo Katharina,
du bist verpflichtet deinen zukünftigen Arbeitgeber über deine Schwerbehinderung aufzuklären, das hat zumindest jemand in der "Sozialsprechstunde" der AHB gesagt. Es ist nicht möglich wie bei einer Schwangerschaft zu lügen, wenn man danach gefragt wird.
Ich weiss auch nicht, ob es deswegen nicht doch etwas voreilig war einen Ausweis zu beantragen, bei mir wird jedoch im nächsten Jahr nochmal geprüft.
Vorteil für den Arbeitgeber ist, dass er nicht diese "Schwerbehindertenabgabe" zahlen muss, die durch deine Einstellung dann entfallen würde. Aber, so der Mann in der AHB, ein Schwerbehinderter ist immer teurer als die Abgabe ausmachen würde.
Ich denke, wenn man in den öffentlichen Dienst geht ist alles halb so schlimm, aber in der Privatwirschaft ist halt doch alles leider etwas kapitalistischer. Trotz des Ausweises fühle ich mich nicht schwerbehindert, klar harte Therapie und Mietnomaden sind plündernd durch den Körper gezogen, aber alle Vergünstigungen eines Schwerbehinderten müssen nicht immer sein und vielleicht muss man es dem potentiellen Arbeitgeber auch offensiv erklären, was die Krankheit bedeutet und man trotzdem zu normalen Arbeitsleistungen fähig ist.
Viele Grüße,
Stefan!
du bist verpflichtet deinen zukünftigen Arbeitgeber über deine Schwerbehinderung aufzuklären, das hat zumindest jemand in der "Sozialsprechstunde" der AHB gesagt. Es ist nicht möglich wie bei einer Schwangerschaft zu lügen, wenn man danach gefragt wird.
Ich weiss auch nicht, ob es deswegen nicht doch etwas voreilig war einen Ausweis zu beantragen, bei mir wird jedoch im nächsten Jahr nochmal geprüft.
Vorteil für den Arbeitgeber ist, dass er nicht diese "Schwerbehindertenabgabe" zahlen muss, die durch deine Einstellung dann entfallen würde. Aber, so der Mann in der AHB, ein Schwerbehinderter ist immer teurer als die Abgabe ausmachen würde.
Ich denke, wenn man in den öffentlichen Dienst geht ist alles halb so schlimm, aber in der Privatwirschaft ist halt doch alles leider etwas kapitalistischer. Trotz des Ausweises fühle ich mich nicht schwerbehindert, klar harte Therapie und Mietnomaden sind plündernd durch den Körper gezogen, aber alle Vergünstigungen eines Schwerbehinderten müssen nicht immer sein und vielleicht muss man es dem potentiellen Arbeitgeber auch offensiv erklären, was die Krankheit bedeutet und man trotzdem zu normalen Arbeitsleistungen fähig ist.
Viele Grüße,
Stefan!
MH, Diagnose am 14.01.2005, Stadium IIb, (HD14 Arm A) 4x ABVD, 30 Gray, 2. Nachsorge mit Erfolg bestanden
Hallo,
also ich habe mich da mal mit den leuten bei der reha unterhalten! Und die meinten zu mir das man das ruhig sagen kann! Allerdings erst beim bewerbungsgespräch! Also nicht schon in der bewerbung sagen das man einen ausweis hat! Aber es ist auf jeden fall besser das vorher zu sagen! Weil wenn man damit später ankommt also wenn man die arbeit schon hat und dann ankommt und auf seine rechte besteht dann ist das ein kündigungsgrund! Oder aber man behält das für sich und arbeitet dann ganz normal wie jeder andere auch!
Mfg Kai
also ich habe mich da mal mit den leuten bei der reha unterhalten! Und die meinten zu mir das man das ruhig sagen kann! Allerdings erst beim bewerbungsgespräch! Also nicht schon in der bewerbung sagen das man einen ausweis hat! Aber es ist auf jeden fall besser das vorher zu sagen! Weil wenn man damit später ankommt also wenn man die arbeit schon hat und dann ankommt und auf seine rechte besteht dann ist das ein kündigungsgrund! Oder aber man behält das für sich und arbeitet dann ganz normal wie jeder andere auch!
Mfg Kai
Diagnose 5.2.04->MH 3b 7 von 8 zyklen Beacopp esk.(HD15) bekommen (Abbruch wegen knochennekrosen!)->PET 16.8 negativ trotzdem bestrahlung 30 gy! Dann zweifel ob alles weg ist! Seit april 05 in remission!Jetzt sind wieder beide hüften in Ordnung!:D
Hallo!
Eine weitere Möglichkeit (die natürlich für Dich nicht gerade vorteilhaft ist) besteht darin, dass man den Ausweis auch jederzeit wieder zurückgeben darf, d.h., Du bist nicht bis 2009 drauf festgenagelt. Natürlich gehen dann auch die Vergünstigungen flöten.
Ich bin grad in der Situation, ich hätte auch Anspruch auf 50 %, habe bisher aber auf den Ausweis verzichtet, weil ich noch keinen unbefristeten Vertrag hatte und weil es bei der Jobsuche in der Wirtschaft schon eher negativ ist (ich weiß zumindest, dass einige daraufhin abgelehnt wurden, aber das muss natürlich nicht immer so sein).
Jedenfalls ist man eben nicht immer so gleichgestellt, wie es der Gesetzgeber gern hätte, aber vielleicht hast Du mit dem Ausweis trotzdem Glück, denn eigentlich ist es ja auch nicht gerecht, auf Ansprüche verzichten zu müssen.
Gruß
Bianca
Eine weitere Möglichkeit (die natürlich für Dich nicht gerade vorteilhaft ist) besteht darin, dass man den Ausweis auch jederzeit wieder zurückgeben darf, d.h., Du bist nicht bis 2009 drauf festgenagelt. Natürlich gehen dann auch die Vergünstigungen flöten.
Ich bin grad in der Situation, ich hätte auch Anspruch auf 50 %, habe bisher aber auf den Ausweis verzichtet, weil ich noch keinen unbefristeten Vertrag hatte und weil es bei der Jobsuche in der Wirtschaft schon eher negativ ist (ich weiß zumindest, dass einige daraufhin abgelehnt wurden, aber das muss natürlich nicht immer so sein).
Jedenfalls ist man eben nicht immer so gleichgestellt, wie es der Gesetzgeber gern hätte, aber vielleicht hast Du mit dem Ausweis trotzdem Glück, denn eigentlich ist es ja auch nicht gerecht, auf Ansprüche verzichten zu müssen.
Gruß
Bianca
Diagnose meines Mannes:
Diagnose (Januar 05): MH IIb mit RF (>3 Areale und hohe BSG), HD 14 Arm A (4 Zyklen ABVD), 30 Gy, beendet 08/05, 3. Nachsorge am 01.09.06:alles o.k.!
Diagnose (Januar 05): MH IIb mit RF (>3 Areale und hohe BSG), HD 14 Arm A (4 Zyklen ABVD), 30 Gy, beendet 08/05, 3. Nachsorge am 01.09.06:alles o.k.!
Hi Katharina!
Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen.
Es ist immer gut, in einem Bewerbungsgespräch von Grund auf ehrlich zu sein. Du musst es ihnen ja noch nicht gleich im Lebenslauf stecken.
Jedoch wenn dich eine Firma aufgrund dieser Sache ablehnt, ist sie es auch nicht wert, dass du für sie arbeitest!
Wer in irgendeiner Form mal mit unserer Sache in Kontakt getreten ist sollte eigentlich wissen, dass es auch eine persönliche Leistung ist, so etwas zu schaffen.
Liebe Grüßle nach Nürnberch, Steppo
Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen.
Es ist immer gut, in einem Bewerbungsgespräch von Grund auf ehrlich zu sein. Du musst es ihnen ja noch nicht gleich im Lebenslauf stecken.
Jedoch wenn dich eine Firma aufgrund dieser Sache ablehnt, ist sie es auch nicht wert, dass du für sie arbeitest!
Wer in irgendeiner Form mal mit unserer Sache in Kontakt getreten ist sollte eigentlich wissen, dass es auch eine persönliche Leistung ist, so etwas zu schaffen.
Liebe Grüßle nach Nürnberch, Steppo

MH 4b, Mischtyp mit Knochenbefall, BEACOPP
esk. Diagnose im Mai 2005
esk. Diagnose im Mai 2005
Hej Katharina
Da muss ich Stefan aber mal energisch widersprechen:
Du musst Deine Schwerbehinderung bei der Bewerbung --> NICHT <-- angeben!!!
Ausnahme: Deine Krankheit hindert Dich konkret daran, den jew. Job auszuüben. Dürfte aber bei MH in Remission wohl kaum der Fall sein...
Der Grad der Behinderung bei Krebserkrankungen wird als 'ne Art Pauschale für durch die Krankheit erlittene Kalamitäten vergeben und hat NIX damit zu tun, dass Du irgendwie nur zu 50% funktionsfähig wärst.
Ich arbeite z,B. ganz normal meine 38,5 Std runter, trotzdem ich noch mindestens die nächsten 2 Jahre mindestens 'nen GdB von 80 habe.
Wenn in der Richtung irgendwie Ärger in Sicht wäre, könntest Du deinen MH also guten Gewissens verheimlichen. Überstandener MH geht potentielle Arbeitgeber genausoviel an wie Deine Lieblingsjoghurtsorte oder der Mädchenname deiner Grossmutter, nämlich nichts.
In dem Falle müsstest Du natürlich auch auf die SB-Vorteile verzichten: 5 Tage Urlaub, effektiv so ~100€ bei der Steuer und den erhöhten Kündigungsschutz. Alles in allem nicht sooo furchtbar fiel, finde ich.
Tja, wenn Du ihm es hinterher erzählst, kann er dich natürlich daraufhin kündigen.
Dazu 1 Geheimtipp: Erzählst es ihm einfach nicht!:aha:
Mit offensive Erklärungsversuchen wäre ich da eher vorsichtig.
Wies im einzelnen geht liest Du hier...
"Wir wären gut,
Anstatt so mies...
Doch die Verhältnisse,
Erlauben Sie's ?
Nein, sie erlaubens leider nicht...":keineAhnung:
B.Brecht
Jason

Du musst Deine Schwerbehinderung bei der Bewerbung --> NICHT <-- angeben!!!
Ausnahme: Deine Krankheit hindert Dich konkret daran, den jew. Job auszuüben. Dürfte aber bei MH in Remission wohl kaum der Fall sein...
Der Grad der Behinderung bei Krebserkrankungen wird als 'ne Art Pauschale für durch die Krankheit erlittene Kalamitäten vergeben und hat NIX damit zu tun, dass Du irgendwie nur zu 50% funktionsfähig wärst.
Ich arbeite z,B. ganz normal meine 38,5 Std runter, trotzdem ich noch mindestens die nächsten 2 Jahre mindestens 'nen GdB von 80 habe.
Wenn in der Richtung irgendwie Ärger in Sicht wäre, könntest Du deinen MH also guten Gewissens verheimlichen. Überstandener MH geht potentielle Arbeitgeber genausoviel an wie Deine Lieblingsjoghurtsorte oder der Mädchenname deiner Grossmutter, nämlich nichts.
In dem Falle müsstest Du natürlich auch auf die SB-Vorteile verzichten: 5 Tage Urlaub, effektiv so ~100€ bei der Steuer und den erhöhten Kündigungsschutz. Alles in allem nicht sooo furchtbar fiel, finde ich.
Tja, wenn Du ihm es hinterher erzählst, kann er dich natürlich daraufhin kündigen.
Dazu 1 Geheimtipp: Erzählst es ihm einfach nicht!:aha:
Mit offensive Erklärungsversuchen wäre ich da eher vorsichtig.
Wies im einzelnen geht liest Du hier...
"Wir wären gut,
Anstatt so mies...
Doch die Verhältnisse,
Erlauben Sie's ?
Nein, sie erlaubens leider nicht...":keineAhnung:
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Jason
IIa/IIIa, Diagnose 06.2004, 8 X BEACOPP esk. 08.2004-03.2005, Remission 04.2005
MH 2004
Rezidiv 08.2012, 2 x R-DHAP, anschl. Hochdosis & Stamzelltransplantation
MH 2012
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Wie? Heißt das ich hätte die Joghurtsorte im Einstellungsgespräch gar nicht sagen müssen? Und die Schuhgröße womöglich auch nicht??
Interessanter Link, Jason! Ich bin auch gerade am überlegen, ob ich den Ausweis beantragen soll oder nicht. Eigentlich habe ich zwar nicht die Absicht, demnächst den Arbeitgeber zu wechseln, aber es sieht halt wirtschaftlich nicht so toll aus. Wenn die Firma zumachen würde, hätte ich mit dem Ausweis das Bewerbungsproblem.
In allen Beschreibungen wurde bisher aufgelistet, welche Vorteile man bekommt wenn bestimmte Kennbuchstaben vorhanden sind. Aber was bekommt man denn nun konkret als MH-Fall?
Soweit ich bisher mitbekommen habe:
- Steuerfreibetrag
- 5 Tage Extraurlaub
- besserer Kündigungsschutz
Steht einem sonst noch etwas zu? z.B. Steuerermäßigung fürs Motorrad?
Holger
Interessanter Link, Jason! Ich bin auch gerade am überlegen, ob ich den Ausweis beantragen soll oder nicht. Eigentlich habe ich zwar nicht die Absicht, demnächst den Arbeitgeber zu wechseln, aber es sieht halt wirtschaftlich nicht so toll aus. Wenn die Firma zumachen würde, hätte ich mit dem Ausweis das Bewerbungsproblem.
In allen Beschreibungen wurde bisher aufgelistet, welche Vorteile man bekommt wenn bestimmte Kennbuchstaben vorhanden sind. Aber was bekommt man denn nun konkret als MH-Fall?
Soweit ich bisher mitbekommen habe:
- Steuerfreibetrag
- 5 Tage Extraurlaub
- besserer Kündigungsschutz
Steht einem sonst noch etwas zu? z.B. Steuerermäßigung fürs Motorrad?

Holger
25.08.05: Diagnose MH, Mischtyp, Stadium IVa (Milz- und KM-Befall)
Therapie: 8 x BEACOPP eskaliert, recht gut vertragen
Nachwirkungen: z.T. Gelenkschmerzen u.ä.
11.04.2006: Laut PET-CT alles wieder weg!
...
2009: nächste Kontrolle im Dezember
--> Vorstellung<--
Therapie: 8 x BEACOPP eskaliert, recht gut vertragen
Nachwirkungen: z.T. Gelenkschmerzen u.ä.
11.04.2006: Laut PET-CT alles wieder weg!
...
2009: nächste Kontrolle im Dezember
--> Vorstellung<--
@Holger
Welches Bewerbungsproblem denn? Was der A.geber nicht weiss, das macht ihn auch nicht heiss! Und solange Du nicht selbst mit dem Ausweis angewedelt kommst...
Mehr als die 3 Vorteile, die Du gefunden hast gibts eigentlich nicht. Wenn der A.geber von nix weiss, bleibt auch nur der Steuerfreibetrag übrig. Das ist zwar nicht grad der Brecher, aber immer noch mehr als nichts. Die Kennbuchstaben für frei parken, umsonst Fahren etc. kriegt man wirklich nur bei Bein ab, blind u.ä. Die sind für uns MH'ler alle k.v. (kannst vergessen).
Was noch ganz nett ist: Ermässigung bei Kinos, Theatern usw., da ist von Fall zu Fall doch einiges drin. Ausser bei unserem Hodgkietreffen natürlich. Der Raddampferkapitän mit dem wir da Raddampfer gefahren sind liess sich weder auf Behinderten- noch Rentner- noch Gruppen- noch Rentner- noch Kinderrabatt ein. Nichtmal Wimpernklimpern half da, eisenhart, der Mann!:sasmeck:
Ach ja, wenn Du den Ausweis beantragen willst und dir grad die Haare abhanden gekommen sind: Mein Versorgungsamt hat mir auf Antrag & ohne Zicken einen Ausweis ohne Lichtbild ausgestellt (Ich wollt dann doch nicht die nächsten 2 Jahre mit dem Glatzenbild herumlaufen).
Jason
Welches Bewerbungsproblem denn? Was der A.geber nicht weiss, das macht ihn auch nicht heiss! Und solange Du nicht selbst mit dem Ausweis angewedelt kommst...

Mehr als die 3 Vorteile, die Du gefunden hast gibts eigentlich nicht. Wenn der A.geber von nix weiss, bleibt auch nur der Steuerfreibetrag übrig. Das ist zwar nicht grad der Brecher, aber immer noch mehr als nichts. Die Kennbuchstaben für frei parken, umsonst Fahren etc. kriegt man wirklich nur bei Bein ab, blind u.ä. Die sind für uns MH'ler alle k.v. (kannst vergessen).
Was noch ganz nett ist: Ermässigung bei Kinos, Theatern usw., da ist von Fall zu Fall doch einiges drin. Ausser bei unserem Hodgkietreffen natürlich. Der Raddampferkapitän mit dem wir da Raddampfer gefahren sind liess sich weder auf Behinderten- noch Rentner- noch Gruppen- noch Rentner- noch Kinderrabatt ein. Nichtmal Wimpernklimpern half da, eisenhart, der Mann!:sasmeck:
Ach ja, wenn Du den Ausweis beantragen willst und dir grad die Haare abhanden gekommen sind: Mein Versorgungsamt hat mir auf Antrag & ohne Zicken einen Ausweis ohne Lichtbild ausgestellt (Ich wollt dann doch nicht die nächsten 2 Jahre mit dem Glatzenbild herumlaufen).
Jason
IIa/IIIa, Diagnose 06.2004, 8 X BEACOPP esk. 08.2004-03.2005, Remission 04.2005
MH 2004
Rezidiv 08.2012, 2 x R-DHAP, anschl. Hochdosis & Stamzelltransplantation
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Hallo Katharina,
ein weiterer Punkt, es offen dem neuen AG zu sagen, ist dass die LVA/BfA diese sogenannten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zahlen (alles natürlich nur auf Antrag) Man kann sich dazu auch bei der LVA beraten lassen. Da kommt extra so ein Beraterfritze angerauscht. Die Leistungen können sein: Arbeitgeberzuschuss. Der läuft 1 Jahr und länger. Gleichzeitig bekommt der AG aufgebrummt, dass er dich im Anschluss noch mal so lange behalten muß, wie die Förderung war. D.h. er würde für ein Jahr einen Zuschuß bekommen, dann müßte er dich noch ein weiteres Jahr beschäftigen. Du hättest dadurch schon mal 2 Jahre Arbeit. Es können auch Fortbildungskosten gezahlt werden, notfalls auch ne ganze Umschulung (bei jüngeren Küken) Ich war nämlich erst gestern bei einem Vortrag der LVA. Wie hoch dieser AG-Zuschuß in % denn sei, konnte mir die Dame allerdings nicht sagen. Dazu müßte man sich wirklich mal beraten lassen.
Aber ob letztendlich wirklich was gezahlt wird, steht ja sowieso in den Sternen. Die Tante bei der LVA meinte, man versucht alles, damit der kranke nicht auf Idee kommt, Rente zu beantragen!!
Aber irgendwie kann das doch auch ein Anreiz für den Arbeitgeber sein. Ich weiß nämlich ganz genau, dass es für meinen Chef ein Anreiz ist, mich wieder einzustellen, wenn er weiß, dass er dafür auch noch Geld kriegt!!
Petra
ein weiterer Punkt, es offen dem neuen AG zu sagen, ist dass die LVA/BfA diese sogenannten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zahlen (alles natürlich nur auf Antrag) Man kann sich dazu auch bei der LVA beraten lassen. Da kommt extra so ein Beraterfritze angerauscht. Die Leistungen können sein: Arbeitgeberzuschuss. Der läuft 1 Jahr und länger. Gleichzeitig bekommt der AG aufgebrummt, dass er dich im Anschluss noch mal so lange behalten muß, wie die Förderung war. D.h. er würde für ein Jahr einen Zuschuß bekommen, dann müßte er dich noch ein weiteres Jahr beschäftigen. Du hättest dadurch schon mal 2 Jahre Arbeit. Es können auch Fortbildungskosten gezahlt werden, notfalls auch ne ganze Umschulung (bei jüngeren Küken) Ich war nämlich erst gestern bei einem Vortrag der LVA. Wie hoch dieser AG-Zuschuß in % denn sei, konnte mir die Dame allerdings nicht sagen. Dazu müßte man sich wirklich mal beraten lassen.
Aber ob letztendlich wirklich was gezahlt wird, steht ja sowieso in den Sternen. Die Tante bei der LVA meinte, man versucht alles, damit der kranke nicht auf Idee kommt, Rente zu beantragen!!
Aber irgendwie kann das doch auch ein Anreiz für den Arbeitgeber sein. Ich weiß nämlich ganz genau, dass es für meinen Chef ein Anreiz ist, mich wieder einzustellen, wenn er weiß, dass er dafür auch noch Geld kriegt!!
Petra
MH II a,RF Bulk mediastina Diagnose 11/03
2 BEACOPP esk.+ 2 ABVD 12/03 - 03/04
Bestrahlung 04-05/04
Rest-LK: 3x5,7x5 cm
CT 04.07.2006: Restgewebe nur noch im Durchmesser 2,3 cm übrig *freu*
CT 10/2008 Restgewebe \\\\\"verkalkt\\\\\"
06/2014: Zungengrundkarzinom als Bestrahlungsfolge
Ich lebe seit 08.07.2014 ohne Zunge, ohne Kehlkopf.
kann nicht sprechen, nicht essen, ernähre mich künstlich.
ICH LIEBE MEIN LEBEN UND LEBE ES GERN. IMMERNOCH.
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Bestrahlung 04-05/04
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CT 04.07.2006: Restgewebe nur noch im Durchmesser 2,3 cm übrig *freu*
CT 10/2008 Restgewebe \\\\\"verkalkt\\\\\"
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Ich lebe seit 08.07.2014 ohne Zunge, ohne Kehlkopf.
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@PM
Aber Du hattest Deinen Job ja auch schon vorher!
Jason
Aber Du hattest Deinen Job ja auch schon vorher!
Jason
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@Jason,
ist doch egal, welcher Chef den Zuschuß kriegt, der alte oder der neue.
Es kam beim Vortrag eher so raus, als ob hauptsächlich kranke Arbeitslose solche Leistungen kriegen sollen. Mit so einem Fall wie mir, also ungekündigt, war die Tante völlig überfordert. ich habe auch nicht wirklich was neues erfahren, steht alles in den Broschüren. Mich hätt mal interessiert, wie es in der Praxis so aussieht mit den Leistungen, theoretisch hört sich das alles immer gut an. Werd mal sehen, ob ich so was beantragen kann. Mal gucken, damit warte ich aber noch bis näxtes Jahr. Schönen Boxabend noch, Petra
ist doch egal, welcher Chef den Zuschuß kriegt, der alte oder der neue.
Es kam beim Vortrag eher so raus, als ob hauptsächlich kranke Arbeitslose solche Leistungen kriegen sollen. Mit so einem Fall wie mir, also ungekündigt, war die Tante völlig überfordert. ich habe auch nicht wirklich was neues erfahren, steht alles in den Broschüren. Mich hätt mal interessiert, wie es in der Praxis so aussieht mit den Leistungen, theoretisch hört sich das alles immer gut an. Werd mal sehen, ob ich so was beantragen kann. Mal gucken, damit warte ich aber noch bis näxtes Jahr. Schönen Boxabend noch, Petra
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Ich lebe seit 08.07.2014 ohne Zunge, ohne Kehlkopf.
kann nicht sprechen, nicht essen, ernähre mich künstlich.
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@PM
Ja, schon klar, aber es ging ja auch drum, ob man seinen MH bei der Bewerbung angeben sollte oder nicht. Und das hätte ich unterlassen, weil ja doch die nicht unerhebliche Gefahr besteht, dass der neue Boss einen schon in der Kiste liegen sieht, wenn er nur "Krebs" hört. Und einen daraufhin - Zuschuss hin, Zuschuss her - erstmal vorsichtshalber nehmsiesnichtpersönlichabermanweissjanie lieber nicht einstellt. Ist ja leider nicht jeder MH-mässig so kenntnisreich wie unsereins...
Jason
Ja, schon klar, aber es ging ja auch drum, ob man seinen MH bei der Bewerbung angeben sollte oder nicht. Und das hätte ich unterlassen, weil ja doch die nicht unerhebliche Gefahr besteht, dass der neue Boss einen schon in der Kiste liegen sieht, wenn er nur "Krebs" hört. Und einen daraufhin - Zuschuss hin, Zuschuss her - erstmal vorsichtshalber nehmsiesnichtpersönlichabermanweissjanie lieber nicht einstellt. Ist ja leider nicht jeder MH-mässig so kenntnisreich wie unsereins...
Jason
IIa/IIIa, Diagnose 06.2004, 8 X BEACOPP esk. 08.2004-03.2005, Remission 04.2005
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hallo
ich denke mal das ich Mh angeben muss. denn fakt ist, das ich nach der schule nix machen konnte da MH dazwischen kam. also bleibt mir ja nichts anderes übrig als zu sagen das ich krank war zu der zeit wo mein lebenslauf lücken aufweist. ich denke mal das es dann für mich sehr schwer sien wird, mit der vorgeschichte eine ausbildung zu bekommen!
carina
ich denke mal das ich Mh angeben muss. denn fakt ist, das ich nach der schule nix machen konnte da MH dazwischen kam. also bleibt mir ja nichts anderes übrig als zu sagen das ich krank war zu der zeit wo mein lebenslauf lücken aufweist. ich denke mal das es dann für mich sehr schwer sien wird, mit der vorgeschichte eine ausbildung zu bekommen!
carina

@Krümel
Naja, Katharina war ja nach nem halben Jahr durch, das lässt sich dann noch kreativ umschreiben im Lebenslauf.
Und es kommt natürlich auch frauf an, was man denn machen will. Im öff.Dienst und oder sozialen Bereich kann das Ding ja u.U. auch hilfreich sein.
Jason
Naja, Katharina war ja nach nem halben Jahr durch, das lässt sich dann noch kreativ umschreiben im Lebenslauf.
Und es kommt natürlich auch frauf an, was man denn machen will. Im öff.Dienst und oder sozialen Bereich kann das Ding ja u.U. auch hilfreich sein.
Jason
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Ja,
und ich bin wieder der Oberangeschmierte als Arbeitgeber - von wegen 5 Tage mehr Jahresurlaub
.
Armes Deutschland, die Arbeitnehmer bringen die Unternehmer noch ins Grab mit ihren ständigen Forderungen
Gruß Armin
Ps.: Ich würde die Behinderung immer angeben, ich wäre auch enttäuscht, wenn mir ein Mitarbeiter das verheimlichen würde.
und ich bin wieder der Oberangeschmierte als Arbeitgeber - von wegen 5 Tage mehr Jahresurlaub

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Gruß Armin
Ps.: Ich würde die Behinderung immer angeben, ich wäre auch enttäuscht, wenn mir ein Mitarbeiter das verheimlichen würde.
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