Reha abgelehnt- Widerspruch?

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Sane
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Reha abgelehnt- Widerspruch?

Beitragvon Sane » 25.04.2010 12:20

Hallo, ihr!
Meine Reha ist von der Rentenversicherung abgelehnt worden. Ich werde auf jeden Fall einen Widerspruch schreiben, natürlich auch noch mal mit dem Doc sprechen, allerdings wäre ich dankbar für Tipps. Jemand schon mal Erfolg gehabt mit dem Widerspruch??? :sasmeck: :verwirrt:

Schönen Sonntag,
Sane
Morbus Hodgkin 2a
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CT am 22. 2. 2008 zeigt Narbengewebe
PET am 26.3. negativ
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roro
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Beitragvon roro » 25.04.2010 12:53

Hi Sane,

bonny0404, noch einige andere und ich haben reichlich Erfahrungen mit Widersprüchen, da es die Rentenversicherung ständig darauf anlegt Kosten zu sparen, auch wenn es nicht berechtigt ist. Bis jetzt wurden alle wichtigen Widersprüche von mir erfolgreich durchgesetzt. Also grundsätzlich gegen Ablehnungen Widerspruch einlegen! Lass dich nicht unterkriegen und bleib dran!

Ich bin mittlerweile sogar soweit, eine Untätigkeitsklage vorzubereiten, da auf den Antrag für die Kinderbetreuungskosten während Reha im November/Dezember 2008 immer noch keine Zahlung oder überhaupt Aussage vorliegt.

Für mich ist die DRV einfach ein riesiger Sauhaufen, der sich auf Kosten der Bedürftigen einen Mitarbeiterstab hält. Manchmal habe ich den Eindruck, dass die zum Selbstzweck arbeiten.

LG roro
Diagnose: 08.07.04, MH 4b, (LK-Ext. 24.06.04) - Therapie: Studie HD15, BEACOPP esk., 8 x 21 Tage
Nebenwirkungen: viele gehabt, noch einige vorhanden; kann damit umgehen!
PET-Ergebnis v. 18.01.05: Metabolisch komplette Remission
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Sabi
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Beitragvon Sabi » 26.04.2010 09:16

@Sane:

Grundsätzlich kann man natürlich aber davon ausgehen, das eine Ablehnung der Reha durch die Rentenversicherung nicht willkürlich erfolgt, sondern die Rentenversicherung diese Entscheidung aufgrund von Gesetzen trifft - ABER:

Es gibt da mehrere Unterschiede. Eine Reha muss natürlich grundsätzlich medizinisch notwendig sein und muss mit einem gewissen "Erfolg" verknüpft sein. Deswegen muss man da unterscheiden .

1. Ablehnung, weil medizinisch als nicht notwendig erachtet und durch die Reha auch keinerlei Verbesserung/Linderung der Indikationen die als Rehagrund angegeben worden sind, zu erwarten sind. Widersprich ist zwecklos im Regelfall.

2. Ablehnung, weil durch die Reha nur eine minimale Verbesserung/Linderung (oft nur sehr kurzfristig) zu ewarten ist, diese Verbesserung aber als nicht "genug" in Vergleich zum "Aufwand" (Kosten der Reha) erachtet wird. Hier kann die Rentenversicherung aber auch für eine Reha entscheiden. Im Regelfall wird aber erst einmal abgelehnt, weil nicht alle einen Widerspruch einlegen. Bei einem Widerspruch, wird die Reha im Regelfall dann doch genehmigt, aber nicht weil die Entscheidung der Rentenversicherung "falsch" ist, sondern weil es mehrere Gerichtsurteile gibt, die dann dem Patienten Recht gegeben haben.

Man kann sich sicher sein, dass die DRV in ihren "Urteilen" sich zu 100% absichert. Bei dem 2. Fall, ist es tatsächlich eine "Kann-Entscheidung" durch die Rentenversicherung. Es besteht lediglich die Gefahr, das bei Ablehnung des Widerspruches und Entscheidung durch das Gericht, die DRV verlieren würde, allein aus diesem Grund wird ziemlich oft dann doch auf einmal die Reha genehmigt.


Generell ist zu sagen, das bei "Kontakt" zur Rentenversicherung es sich empfiehlt, grundsätzlich die Rechtsgrundlagen aufzuführen, um Ansprüch jeglicher Art zu begründen um somit möglichst wenig Interpretationsspielraumn durch die Rentenversicherung zu lassen.

Drück dir die Daumen
MH 2A mit 2 Risikofaktoren (hohe BSG + 3 befallene Areale)

Therapie: HD14 Arm B (2x Beacopp esk. + 2x ABVD + 30 Gy Grillsession)

Langzeit-Vollremission

Sane
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Beitragvon Sane » 26.04.2010 11:20

Moin,
und danke erst mal an Euch zwei. Mein Problem mit dem Widerspruch ist, dass die Rentenversicherung nur einen Standartbrief als Ablehnung geschickt hat (ohne Unterschrift gültig), und ich dadurch nicht weiß- woran liegt es denn???

Ich werde mich noch mal schlau machen und dann Widerspruch einlegen.

@Danke roro, Dein emotionaler Kommentar hat gut getan!!!

Sane 8)
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Beitragvon Miime » 26.04.2010 11:21

VErsuchs mal über deine Krankenkasse, bei mir hat die Rentenversicherung abgelehnt, nun bekomm ich drei wochen reha über meiner Krankenkasse (TKK) muss allerdings 10 euro täglich zuzahlen.
Stadium IIB + Risikofakt.
Behandlung nach Studie HD 14
2xBEACOPP eskaliert + 2xABVD + 30GY
Restnarbengewebe Mediastinum: 4,9x2,5cm
AHB in Bad Soden-Salmünster
In Vollremission :)


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