
Ich würde total gerne wieder arbeiten gehen, am liebsten so, dass ich vor August (und möglichts lange vorher) mit der stufenweisen Wiedereingliederung fertig bin. Dann könnte ich nämlich zum August wieder in das zweite und letzte Jahr meiner Ausbildung einsteigen...
So hab ich mir das gedacht.
Immerhin hab ich im letzten Sommer die Zwischenprüfung als eine der besten geschrieben, und ich bin ganz sicher, dass ich das schaffe.
Meine Ausbildungsleitung sagt aber, weil ich noch so viel Urlaubstage durch die Krankheit habe, gäbe es ein Problem: Ich dürfe den Unrlaub nicht verfallen lassen, und wenn ich ihn nehme, verpasse ich zu viel (in der Berufsschule kann man eh keinen Urlaub nehmen)
Es gibt nämlich bei uns so ein System, dass man alle 4-6 Wochen in eine andere Abteilung versetzt wird, um möglichst viel kennen zu lernen.
Folglich "würde man mir eventuell raten", die komplette Ausbildung zu wiederholen.
Das will ich aber auf keinen Fall. Es ist ein sicherer Arbeitsplatz, aber es wär ein weiteres verlorenes Jahr.
Wisst ihr, wie das rechtlich ist? Können die mich zwingen?
Vielen Dank für euren Rat!!
LG, Nora