Widerspruch gegen Schwerbehinderungsbescheid - wie läuft das

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nuvoletta
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Widerspruch gegen Schwerbehinderungsbescheid - wie läuft das

Beitragvon nuvoletta » 10.08.2007 17:54

Hallo!

Kann uns jemand sagen, wenn bei der Feststellung einer Behinderung etwas nicht anerkannt wird und man legt Widerspruch ein, wie es dann weitergeht?

Folgt dann eine erneute Begutachtung?
Wer sucht den Gutachter aus?
Kann man den Schwerbehindertenausweis ganz verlieren, wenn man Widerspruch einlegt?

Viele Grüße!

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Tiffy
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Beitragvon Tiffy » 10.08.2007 18:22

Hallo,

der roro (das ist mein Mann) ist Meister im Widerspruch einlegen. Sicher kann er dir den einen oder anderen Rat geben.
Werde ihn auf alle Fälle auf deine Anfrage hinweisen.

LG Tiffy
Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist.

Victor Hugo

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bonny0404
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Beitragvon bonny0404 » 10.08.2007 18:32

ich bin doch schon "Meister im Widerspruch" Tiffy :41533:

@nuvoletta
welchen gutachter meinst du denn?Bei mir gab es keinen gutachter für den SBA,oder ist das jetzt anders? :think2:

Ich hab damals auch widerspruch eingelegt (weil ich ja der meister bin und nicht unser robertchen :lol: ) und das dafür hab ich nur den ärztlichen befund meiner knochendichte eingereicht....und überhaupt wurde das ganze erledigt,ohne,das ich je einen fuß ins versorgungsamt gesetzt habe,also eine entscheidung über den schreibtisch.

lg Bonny
man muss die Welt nicht verstehen,man muss nur in ihr zurecht kommen!

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nuvoletta
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Beitragvon nuvoletta » 10.08.2007 19:04

Hallo Tiffy!

Danke für die Antwort!
Das wäre sehr nett von dir, wenn du deinen Mann fragen könntest.

Viele Grüße!

nuvoletta
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Beitragvon nuvoletta » 10.08.2007 19:09

Hallo Bonny!

Danke für deine Antwort!

Hier ist es so, wenn du einen Schwerbehindertenausweis beantragst, liegt es im Ermessen des Versorgungsamtes, ob sie zusätzlich zu den ärztlichen Befunden, auch noch eine körperliche Untersuchung verlangen.
Bestehen sie darauf, musst du zu einer Begutachtung kommen.

Und im Bezug auf einen Widerspruch wurde mir von einigen erzählt, wenn du einen Widerspruch einlegst, wirst du immer begutachtet.
Ich weiß nicht, ob das stimmt, daher dachte ich, frage ich hier mal nach, wie das bei euch abgelaufen ist.

Lg
Nuvoletta

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roro
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Beitragvon roro » 13.08.2007 23:05

Hi Nuvoletta,

meine Frau (Tiffy) hat schon richtig geschrieben, dass ich der "Meister" des Widerspruchs bin.

=>@bonny: Du bist maximal die "Meisterin"; ich bestehe auf meine Emanzipation. Unabhängig davon denke ich, dass unser beider Erfahrungen den anderen hier im Forum gut weiterhelfen können.<=

Im Versorgungsamt habe ich gleichzeitig mit dem Widerspruch Akteneinsicht bei meinen behandelnden Ärzten genehmigt. Es hat zwar alles etwas gedauert, aber für den SB-Ausweis ging es ohne Begutachtung.

Anders war es bei der Rente, dort wurde ich mehrfach begutachtet. Zuerst vor der Ablehnung und dann nochmal. Die Verlängerung wurde letzten Endes doch genehmigt.

LG roro
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Beitragvon your-photo » 28.08.2007 21:40

Also ich hab jetzt letzte Woche Bescheid vom Versorgungsamt erhalten und 60% bekommen (Ich war im Stadium 1a)...
Also einen direkten Gutachter gab es nicht. Das Versorgungsamt hat sich einfach nur die ganzen Infos vom Krankenhaus angefordert.

LG, Sebastian

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Beitragvon nuvoletta » 31.08.2007 13:47

@roro
Danke für deine Antwort!

@Sebastian
Danke auch dir für deine Antwort!

@roro und bonny
Ich habe da noch eine Frage.
Meine Tochter hat jetzt Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt.
Habt ihr da damals eine ausführliche Begründung dazugeschrieben, wieso ihr Widerspruch einlegt oder wie habt ihr das gemacht?

Lg

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Beitragvon roro » 31.08.2007 22:57

Hi nuvoletta,

ich habe meine Widersprüche so gut wie möglich und sehr umfassend begründet, also alle Schäden, Schwächen und Befindlichkeiten angegeben. Das Ziel dabei ist eine entsprechend hohe/dauerhafte (langfristige) Einstufung, um nicht jedesmal dieses Prozedere durchmachen zu müssen.

Warum sollten SIE (die Entscheider) den Widerspruch sonst zu deinen Gunsten entscheiden, wenn du nichts hast?

LG roro
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Beitragvon nuvoletta » 02.09.2007 03:42

Hallo roro!

Danke für deine Antwort!
Bereits beim Antragsverfahren haben wir mit eigenen Worten auf mehreren Seiten genau beschrieben, welche dauerhaften Einschränkungen meine Tochter hat, hat aber nur wenig genutzt.
Auch unzählige Befunde liegen vor.

Deshalb frage ich mich, soll man beim Widerspruch noch etwas neues schreiben oder auf die bereits eingereichten Unterlagen verweisen?

Außerdem wurde der Antrag erst dieses Jahr im Juli genehmigt und bereits im März 2008 soll neu überprüft werden.
Ist das normal, dass der Ausweis nur so kurz gültig ist?

Lg

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Beitragvon bunny » 02.09.2007 14:23

Hallo Nuvoletta,

zum Thema Widerspruch kann ich nix beisteuern. Aber ich kann vielleicht erklären, warum so schnell eine Überprüfung angesetzt ist.

Ist bei mir auch so und ich vermute mal, dass es bei Euch auch deswegen ist, da ihr den Antrag während oder noch recht kurz nach der Therapie gestellt habt. Es wird dann wohl nochmal geschaut und je nach vorhandener Einschränkung kommt man dann in "Heilungsbewährung", was normalerweise eine Herabstufung bedeutet, oder man erhält nochmal die gleiche Stufe. Je näher an der Erkrankung umso enger wohl das Zeitraster der Überprüfung - allerdings habe ich auch den Eindruck, dass es von Behörde zu Behörde anders gehandhabt wird.

Gruß und viel Erfolg mit dem Widerspruch
Bunny
Diagnose Ende März; Chemobeginn Ende 04.07; HD14-Studie, Arm B (2x Beacopp esk; 2x ABVD-Doppelzyklus), Bestrahlung bis Ende September 07, Abschlussuntersuchung Nov 07: Restgewebe, aber negatives PET; 1. NU Februar 08: laut CT "größenregredientes" Narbengewebe - welch kleines Wort, aber eine soooo schöne Bedeutung!; 2. + 3. NU: alles o.k.
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Beitragvon roro » 02.09.2007 21:18

Hi nuvoletta,

ich habe mein vorheriges Schreiben einfach kopiert (aus dem PC), ein bisschen (nur ganz wenig) umformuliert und etwas mehr dramatisch dargestellt bzw. um vergessene "Kleinigkeiten" ergänzt.

LG roro
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