Schwerbehindertenausweis
Schwerbehindertenausweis
Habe heute meine Genehmigung für einen Schwerbehindertenausweis bekommen. Ich habe 50% bekommen, ist das angemessen?
LG, Katharina
LG, Katharina
Hallo Katharina, hm ob das angemessen ist weiß ich auch nicht genau, komisch nur du hast auch Stadium 2 wie ich, aber ich habe volle 100% bekommen...vielleicht liegt das am Alter und an der Sachbearbeiterin, aber so richtig weiß ich es auch nicht... 

Diagnose im Feb. 05, noduläre Sklerose, Stadium II BE, (BSG, Mediastinalbefall, extranodaler Befall, 3 Areale befallen), Therapie mit 6 Zyklen BEACOPPesk.
1-12 Nachsorgeuntersuchung:alles in Ordnung *Jippy*
Nach gut fünf Jahren ist alles noch in bester Ordnung und es gibt keine Probleme...
Fein fein..
Keine Auffälligkeiten, deshalb heißt es, nur noch 1 x im Jahr zur Nachsorge...*yeah*

1-12 Nachsorgeuntersuchung:alles in Ordnung *Jippy*
Nach gut fünf Jahren ist alles noch in bester Ordnung und es gibt keine Probleme...
Fein fein..
Keine Auffälligkeiten, deshalb heißt es, nur noch 1 x im Jahr zur Nachsorge...*yeah*

Hey Katharina,
hmmm, schon komisch. Scheint von Versorgungsamt zu Versorgungsamt anders gehandhabt zu werden, warum auch immer. Ich hatte MH 2A mit Risikofaktor, hatte die gleiche Therapie wie du und bekam GdB 60. Keine Ahnung was da für Kriterien eine Rolle spielen. Eigenartig finde ich auch, dass bei der Schwerbehindertenangelegenheit als Beeinträchtigung "Bluterkrankung" als Grundlage dient.
Ich selbst bekam vorige Woche ein Schreiben vom Versorgungsamt. Eine Nachprüfung der Schwerbehinderung ist vorgesehen und ich musste ein Formular ausfüllen. Offensichtlich will man mich runterstufen (Ausweis ist eigentlich bis Ende Januar 2006 gültig). Dickfellig, wie ich bin, habe ich in dem Formular einfach einen höheren GdB beantragt und alle grossen und kleinen Zipperlein, mit denen ich noch zu tun habe, als Begründung aufgeführt. Vielleicht erreiche ich wenigstens, dass ich nicht runtergestuft werde und den GdB 60 behalte.
Vielleicht kannst du ja nochmal anfragen, auf welcher Grundlage du nur GdB 50 bekamst.
LG Alty
hmmm, schon komisch. Scheint von Versorgungsamt zu Versorgungsamt anders gehandhabt zu werden, warum auch immer. Ich hatte MH 2A mit Risikofaktor, hatte die gleiche Therapie wie du und bekam GdB 60. Keine Ahnung was da für Kriterien eine Rolle spielen. Eigenartig finde ich auch, dass bei der Schwerbehindertenangelegenheit als Beeinträchtigung "Bluterkrankung" als Grundlage dient.
Ich selbst bekam vorige Woche ein Schreiben vom Versorgungsamt. Eine Nachprüfung der Schwerbehinderung ist vorgesehen und ich musste ein Formular ausfüllen. Offensichtlich will man mich runterstufen (Ausweis ist eigentlich bis Ende Januar 2006 gültig). Dickfellig, wie ich bin, habe ich in dem Formular einfach einen höheren GdB beantragt und alle grossen und kleinen Zipperlein, mit denen ich noch zu tun habe, als Begründung aufgeführt. Vielleicht erreiche ich wenigstens, dass ich nicht runtergestuft werde und den GdB 60 behalte.
Vielleicht kannst du ja nochmal anfragen, auf welcher Grundlage du nur GdB 50 bekamst.
LG Alty
Hallo Katharina,
schau doch mal da wegen der genauen Kriterien zum Behinderungsgrad.
Da du die Therapie schon hinter dir hast, bekommst du vermutlich nur die 50%.
@ alty
MH ist eine Bluterkrankung und wird ausgelöst durch eine Veränderungen der B-Zellen (einer Untergruppe der Leukozyten). Baustelle stimmt also schon.
LG
Elisabeth
schau doch mal da wegen der genauen Kriterien zum Behinderungsgrad.
Da du die Therapie schon hinter dir hast, bekommst du vermutlich nur die 50%.
@ alty
MH ist eine Bluterkrankung und wird ausgelöst durch eine Veränderungen der B-Zellen (einer Untergruppe der Leukozyten). Baustelle stimmt also schon.
LG
Elisabeth
Hallo!
Scheint wirklich relativ unterschiedlich zu sein mit der Einstufung, mein Freund hat mit IIb 80 % bekommen, allerdings hat er den Ausweis während der Therapie beantragt und der soll jetzt erstmal bis 8/2006 gültig sein.
Weiß auch nicht, ist aber wohl von Sachbearbeiter oder von Stadt zu Stadt verschieden.
Einen Unterschied kann ich aus Erfahrung nennen: bei der Bahn bekommt man erst ab 70 % GdB die BahnCard zum halben Preis und jemand hatte auch mal was wegen Kfz-Verischerung gepostet, müsstest Du mal suchen...
Aber Steuererleichterung und 5 Tage extra Urlaub bekommt man glaube ich auch mit 50 %.
Viele Grüße
Bianca
Scheint wirklich relativ unterschiedlich zu sein mit der Einstufung, mein Freund hat mit IIb 80 % bekommen, allerdings hat er den Ausweis während der Therapie beantragt und der soll jetzt erstmal bis 8/2006 gültig sein.
Weiß auch nicht, ist aber wohl von Sachbearbeiter oder von Stadt zu Stadt verschieden.
Einen Unterschied kann ich aus Erfahrung nennen: bei der Bahn bekommt man erst ab 70 % GdB die BahnCard zum halben Preis und jemand hatte auch mal was wegen Kfz-Verischerung gepostet, müsstest Du mal suchen...
Aber Steuererleichterung und 5 Tage extra Urlaub bekommt man glaube ich auch mit 50 %.
Viele Grüße
Bianca
Diagnose meines Mannes:
Diagnose (Januar 05): MH IIb mit RF (>3 Areale und hohe BSG), HD 14 Arm A (4 Zyklen ABVD), 30 Gy, beendet 08/05, 3. Nachsorge am 01.09.06:alles o.k.!
Diagnose (Januar 05): MH IIb mit RF (>3 Areale und hohe BSG), HD 14 Arm A (4 Zyklen ABVD), 30 Gy, beendet 08/05, 3. Nachsorge am 01.09.06:alles o.k.!
Hallo Katharina,
leg doch erst mal Widerspruch ein. Kann nie schaden und vielleicht erwischt du beim nächsten Mal eine andere Bearbeiterin. Bei mir steht nicht Bluterkrankung, sondern Erkrankung des lymphatischen Systems. Ich hatte Stadium 2a und bin genau wie du und Alty behandelt worden. Ich habe seit Dezember 2003 (Therapiebeginn) einen GdB von 80. Nach einem Jahr erfolgte nun auch eine Überprüfung und ich habe weiterhin einen GdB von 80, bis 2009. Ich kann dir nicht sagen, warum das so unterschiedlich eingestuft wird. Die Unterschiede oder Vorzüge die man durch den GdB im Schwerbehindertenausweis hat, werden wohl nicht so gravierend sein.
LG Petra
leg doch erst mal Widerspruch ein. Kann nie schaden und vielleicht erwischt du beim nächsten Mal eine andere Bearbeiterin. Bei mir steht nicht Bluterkrankung, sondern Erkrankung des lymphatischen Systems. Ich hatte Stadium 2a und bin genau wie du und Alty behandelt worden. Ich habe seit Dezember 2003 (Therapiebeginn) einen GdB von 80. Nach einem Jahr erfolgte nun auch eine Überprüfung und ich habe weiterhin einen GdB von 80, bis 2009. Ich kann dir nicht sagen, warum das so unterschiedlich eingestuft wird. Die Unterschiede oder Vorzüge die man durch den GdB im Schwerbehindertenausweis hat, werden wohl nicht so gravierend sein.
LG Petra
MH II a,RF Bulk mediastina Diagnose 11/03
2 BEACOPP esk.+ 2 ABVD 12/03 - 03/04
Bestrahlung 04-05/04
Rest-LK: 3x5,7x5 cm
CT 04.07.2006: Restgewebe nur noch im Durchmesser 2,3 cm übrig *freu*
CT 10/2008 Restgewebe \\\\\"verkalkt\\\\\"
06/2014: Zungengrundkarzinom als Bestrahlungsfolge
Ich lebe seit 08.07.2014 ohne Zunge, ohne Kehlkopf.
kann nicht sprechen, nicht essen, ernähre mich künstlich.
ICH LIEBE MEIN LEBEN UND LEBE ES GERN. IMMERNOCH.
2 BEACOPP esk.+ 2 ABVD 12/03 - 03/04
Bestrahlung 04-05/04
Rest-LK: 3x5,7x5 cm
CT 04.07.2006: Restgewebe nur noch im Durchmesser 2,3 cm übrig *freu*
CT 10/2008 Restgewebe \\\\\"verkalkt\\\\\"
06/2014: Zungengrundkarzinom als Bestrahlungsfolge
Ich lebe seit 08.07.2014 ohne Zunge, ohne Kehlkopf.
kann nicht sprechen, nicht essen, ernähre mich künstlich.
ICH LIEBE MEIN LEBEN UND LEBE ES GERN. IMMERNOCH.
Also ich habe jetzt mal auf dieser einen Homepage geguckt und da steht, dass ich 50% bekomme, weil ich schon in Vollremission bin, jetzt wo ich endlich die Genehmigung kriege. Aber ich habe den auch schon während der Therapie beantragt, die haben sich mit Absicht so lange gewartet, dass sie mir "nur" 50% geben müssen, aber ich meine, besser als nichts! Ich habe Steuervorteile und mehr Urlaub! Das reicht mir schon als wiedergutmachung für die 7 Urlaubstage vom letzten Jahr, die mir weggefallen sind! Und mein Ausweis gilt bis Mai 2009! Also profitiere ich länger davon!
Trotzdem Danke für eure Nachrichten!
Trotzdem Danke für eure Nachrichten!
Hallo Katharina,
ich habe GdB 90%.Ich habe ein dreiviertel Jahr auf meinen Ausweis gewartet und bekam rückwirkend 100% für die 3 Monate,wo ich im KH lag.Als ich jedoch versuchte steuerlich etwas geltend zu machen meinten die nur:nee,da brauchen Sie hinter dem GdB noch ein Merkzeichen.
Ich also mal nachgesehen...aber da war keins,also keine steuerlichen Vorteile,auch nicht für die Zeit mit 100% .Ich hab ja trotzdem Widerspruch eingelegt,auf die Antwort warte ich jetzt auch schon wieder 4 Monate.
Meine Meinung zu diesem Schwerbehindertenausweis ist:Ob man den hat,oder nicht,er bringt nichts als Unruhe und Fragen,sowie zusätzliche Lauferein und Untersuchungen.Darfst ja nicht mal auf so einen Behindertenparklplatz stehen...naja mir hat er einzig und allein 4.-EUR Ersparnis eingebracht,als wir bei Sassi bei den Lipizanern waren und ich dort etwas Eintritt sparte,dabei hatte ich ihn nicht mal dabei
wie das meist so ist,wenn man was braucht.
Eintrittsermäßigungen bekomme ich nun seit ich Rente bekomme,den Schwerbehindertenausweis habe ich weit verstaut.
LG Bonny
ich habe GdB 90%.Ich habe ein dreiviertel Jahr auf meinen Ausweis gewartet und bekam rückwirkend 100% für die 3 Monate,wo ich im KH lag.Als ich jedoch versuchte steuerlich etwas geltend zu machen meinten die nur:nee,da brauchen Sie hinter dem GdB noch ein Merkzeichen.
Ich also mal nachgesehen...aber da war keins,also keine steuerlichen Vorteile,auch nicht für die Zeit mit 100% .Ich hab ja trotzdem Widerspruch eingelegt,auf die Antwort warte ich jetzt auch schon wieder 4 Monate.
Meine Meinung zu diesem Schwerbehindertenausweis ist:Ob man den hat,oder nicht,er bringt nichts als Unruhe und Fragen,sowie zusätzliche Lauferein und Untersuchungen.Darfst ja nicht mal auf so einen Behindertenparklplatz stehen...naja mir hat er einzig und allein 4.-EUR Ersparnis eingebracht,als wir bei Sassi bei den Lipizanern waren und ich dort etwas Eintritt sparte,dabei hatte ich ihn nicht mal dabei

Eintrittsermäßigungen bekomme ich nun seit ich Rente bekomme,den Schwerbehindertenausweis habe ich weit verstaut.
LG Bonny
Hallo Bonny
das stimmt jetzt aber nicht.
Ich bekomme mit 60% GdB-- laß mich lügen 1250 € vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Das entspricht so 250 bis 400 € Steuerersparnis je nach Einkommen und Steuersatz
.
siehe auch hier irgendwo
LG Armin
das stimmt jetzt aber nicht.
Ich bekomme mit 60% GdB-- laß mich lügen 1250 € vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Das entspricht so 250 bis 400 € Steuerersparnis je nach Einkommen und Steuersatz

siehe auch hier irgendwo
LG Armin
.
@ Bonny
und wer hat dir die Schwerbehindertenermässigung besorgt bei den Lippizanern, nachdem ich der o.g. sich für dich verbürgte
Ich habe meinen immer dabei, habe auch schon Knöllchen gespart -- wenn ich im Halteverbot parke lege ich ihn immer in die Auslage und es funktioniert, hihi.
LG Armin
Also daß mit der Steuerersparnis gibts ab 50% auch ohne Merkmale !!!
@ Bonny
und wer hat dir die Schwerbehindertenermässigung besorgt bei den Lippizanern, nachdem ich der o.g. sich für dich verbürgte


Ich habe meinen immer dabei, habe auch schon Knöllchen gespart -- wenn ich im Halteverbot parke lege ich ihn immer in die Auslage und es funktioniert, hihi.
LG Armin
Also daß mit der Steuerersparnis gibts ab 50% auch ohne Merkmale !!!
Hallo Katharina,
für den jetzigen Moment kann Dein GdB schon angemessen sein. Für die 3 Jahre Heilungsbewährung stehen einem 50% zu, danach richtet es sich nach dem verbliebenen Organschaden. Unter der Therapie können es 60-100% sein. Je nachdem, wie sehr sie einen einschränkt. Ich habe z.B. auch 100%.
Für die Zeit der Therapie hätte Dir also ein höherer GdB zugestanden (zumindest in NRW). So entgeht Dir wahrscheinlich ein größerer Steuerfreibetrag für 2005.
Da solltest Du vielleicht doch noch mal nachhaken.
Liebe Grüße, Ines
für den jetzigen Moment kann Dein GdB schon angemessen sein. Für die 3 Jahre Heilungsbewährung stehen einem 50% zu, danach richtet es sich nach dem verbliebenen Organschaden. Unter der Therapie können es 60-100% sein. Je nachdem, wie sehr sie einen einschränkt. Ich habe z.B. auch 100%.
Für die Zeit der Therapie hätte Dir also ein höherer GdB zugestanden (zumindest in NRW). So entgeht Dir wahrscheinlich ein größerer Steuerfreibetrag für 2005.

Liebe Grüße, Ines
MH IIIAS + 2 Risikofaktoren, diagnostiziert 15.11.04, Therapie: Studie HD15, BEACOPP esk., 8 x 21 Tage, Therapieende 26.6.05, PET vom 4.7.05 zeigt kein aktives Gewebe
Letzte Nachsorge 05/2010: alles paletti

Letzte Nachsorge 05/2010: alles paletti
@ Ines:
habe auch diese Woche meinen Schwerbehindertenausweis bekommen: 60%. Ich befinde mich ja auch noch in der Therapie und wohne in NRW. Mich würde mal interessieren, wieso Du 100 % bekommst. Was steht denn bei dir drin. Überlege auch gerade ob ich Widerspruch einlegen soll, lohnt sich das denn?
Gruss
Mieze
habe auch diese Woche meinen Schwerbehindertenausweis bekommen: 60%. Ich befinde mich ja auch noch in der Therapie und wohne in NRW. Mich würde mal interessieren, wieso Du 100 % bekommst. Was steht denn bei dir drin. Überlege auch gerade ob ich Widerspruch einlegen soll, lohnt sich das denn?
Gruss
Mieze
MH II A , Schema : 4 x ABVD (HD 14)
3.Nachsorge am 27.9.06: alles bestens
seit dem 12.2. glückliche Mama von Lia Josephina
3.Nachsorge am 27.9.06: alles bestens
seit dem 12.2. glückliche Mama von Lia Josephina
Also ich habe während der Therapie den Ausweis beantragt und hatte ihn 3 Wochen später : 60 % GdB gültig bis Juni 2008.
Noch während ich mich in der Therapie befand legte ich ebenfalls Widerspruch ein, mit der Begründung, daß ich doch zumindest während der Therapiezeit eine höheren GdB bekommen müßte.
Der Widerspruch wurde abgelehnt wegen des nur intermediären Stadiums der Erkrankung und wohl auch weil meine Ärzte keine Nebenwirkungen angeben konnten , da ich ja keine hatte.
Man sollte also möglichst viele Wehwehchen angeben evtl. am besten noch psychischer Art um mit 2a einen höheren GdB zu erhalten.
Und dann wird das Ganze noch von Bundesland zu Bundesland und dort auch noch von Versorgungsamt zu Versorgungsamt unterschiedlich gehandhabt.
Ich empfehle jedem Widerspruch einzulegen - es kostet ja nichts außer den Steuergeldern und die werden ja schon genug vergeudet, hihi.
LG Armin
Noch während ich mich in der Therapie befand legte ich ebenfalls Widerspruch ein, mit der Begründung, daß ich doch zumindest während der Therapiezeit eine höheren GdB bekommen müßte.
Der Widerspruch wurde abgelehnt wegen des nur intermediären Stadiums der Erkrankung und wohl auch weil meine Ärzte keine Nebenwirkungen angeben konnten , da ich ja keine hatte.
Man sollte also möglichst viele Wehwehchen angeben evtl. am besten noch psychischer Art um mit 2a einen höheren GdB zu erhalten.
Und dann wird das Ganze noch von Bundesland zu Bundesland und dort auch noch von Versorgungsamt zu Versorgungsamt unterschiedlich gehandhabt.
Ich empfehle jedem Widerspruch einzulegen - es kostet ja nichts außer den Steuergeldern und die werden ja schon genug vergeudet, hihi.
LG Armin
Hey Armin,
da brauche ich nicht lange zu überlegen wegen den Lipizanern
Also um mal auf deinen Link zurück zu kommen:da steht auch immer nur was mit Merkzeichen und ich habe keins
Naja und Steuerausgleich ist ja nicht notwendig,war ja 1,5 Jahre krank geschrieben,also mache ich keinen Lohnsteuerjahresausgleich.
Ich hab´gar nix davon das ich GdB 90 hab´
Zu den Anderen:Ich hab mir prinzipiell angewöhnt überall Widerspruch einzulegen und damit schon viel erreicht.Sogar bei Versicherungen,Wohngeldstelle damals,ALG II,Jahresabrechnungen...aber man muss auch drauf gefasst sein,das man mal Pech hat,ein Widerspruch muss ja nicht immer positiv verlaufen.Beim Ordnungsamt ist es besonders anstrengend,da muss man immer Widerspruch gegen den Widerspruch einlegen,dann klappt es erst meistens
LG Bonny
da brauche ich nicht lange zu überlegen wegen den Lipizanern

Also um mal auf deinen Link zurück zu kommen:da steht auch immer nur was mit Merkzeichen und ich habe keins

Naja und Steuerausgleich ist ja nicht notwendig,war ja 1,5 Jahre krank geschrieben,also mache ich keinen Lohnsteuerjahresausgleich.
Ich hab´gar nix davon das ich GdB 90 hab´

Zu den Anderen:Ich hab mir prinzipiell angewöhnt überall Widerspruch einzulegen und damit schon viel erreicht.Sogar bei Versicherungen,Wohngeldstelle damals,ALG II,Jahresabrechnungen...aber man muss auch drauf gefasst sein,das man mal Pech hat,ein Widerspruch muss ja nicht immer positiv verlaufen.Beim Ordnungsamt ist es besonders anstrengend,da muss man immer Widerspruch gegen den Widerspruch einlegen,dann klappt es erst meistens

LG Bonny
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