Frage zu Kündigung und anderem Driss

Hier kann nach Herzenslust geklönt werden. Alles, was nicht unbedingt mit Morbus Hodgkin zu tun hat, gehört hier rein.
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Mariii
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Frage zu Kündigung und anderem Driss

Beitragvon Mariii » 29.01.2013 21:41

Liebe Mithäftlinge, äh Insassen, nee Mitglieder und Freunde,

aaaalso, wie ihr ja wisst, schreibe ich ab Juli von einem ungarischen Server aus. Ich gehe seit Kurzem wieder arbeiten. (Teilzeit 80 Std. im Monat)
Durch den Job meines Mannes werde ich das nicht mehr einhalten können und muss wahrscheinlich demnächst wieder kündigen ( mein Arzt schreibt mich sehr ungern länger krank, er hat mich jetzt 2 Wochen rausgenommen, da mein Herr Gemahl sich gerstern schlauerweise die Schulter beim Skifoarn brach) :roll: ...! Hat jemand Erfahrung mir kündigen/kündigen lassen? Wieviel Ärger macht der Behindertenausweis? Werde ich gesperrt für Arbeitslosengeld, oder gibts da Ausnahmeregelungen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass überhaupt eine Firma mich kündigt. Gebt mir doch bitte ein paar schlaue Tipps, es ist ganz schön verzwickt...

Mariii
Morbus Hodgkin IIa (Mischtyp) cervical, mediastinal

2 Zyklen ABVD+ Bestrahlung Studie HD16
6 .2.12 -19.3.12

http://forum.hodgkin-info.de/viewtopic.php?t=5297

5.4.12 Pet leuchtet noch leicht
26.4. -11. 5.12 Bestrahlung 20gy

19. 6. 12 Abschlus CT und MR schick,
28.8 12 1.Nachsorge, PET nichts leuchtet!
11.12.12 2.Nachsorge alles schick!
März 13 3.Nachsorge MRT Hals/Thorax- sauber
Juli 13 4.Nachsorge 2 kleine neue Lymphis
Aug. 13 Lymphis wieder kleiner PUH!
Feb. 14 5.Nachsorge tutti paletti. Alles weg!



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soul-touch
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Beitragvon soul-touch » 30.01.2013 21:50

Ich kann mir nicht vorstellen, dass du deinen Chef eventuell überreden kannst, dir zu kündigen...eben wegen deiner Behinderung ;-)

Genau firm bin ich da aber leider nicht...

LG Diana
10.10.2011 Diagnose: T-Hodgkin Lymphom Stad. IA/IIA(?) Befall re Axilla
Therapie: 6xCHOP
CT 23.3.2012--->sauber
PET-CT 26.3.2012 NIX LEUCHTET!! !--->komplette metabolische Remission
doch noch Bestrahlung nach Prothesenexplantation und Kapsolusektomie am 10.5.2012-Infaltration mit Lymphomzellen nachgewiesen, 36 Gray ab 25.6.2012
Diagnose geändert: implantatassoziiertes ALCL
10/2012 1. NU alles schicki!!!
3/13 2.NU--->weiterhin alles schick :-D
9/13 3.NU--->immernoch gesund!!!!!
10/2016 immernoch gesund :daumen:

Thomas-D
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Beitragvon Thomas-D » 31.01.2013 11:12

"Schwerbehinderte und behinderte Menschen haben einen besonderen Kündigungsschutz (§§ 85 ff SGB IX). Ihnen darf nur gekündigt werden, wenn das Integrationsamt vorher zugestimmt hat (gilt für ordentliche und auch fristlose Kündigung). Eine Kündigung ohne Zustimmung ist unwirksam (nichtig)."

Voraussetzung für Kündigungsschutz ist, daß das Arbeitsverhältnis bereits mehr als 6 Monate besteht. Die Kündigungsfrist beträgt dann mindestens vier Wochen (§ 86 SGB IX). Eine bestimmte Betriebsgröße ist bei diesem Kündigungsschutz (anders als beim normalen Kündigungsschutz) nicht erforderlich

Die Behinderung muss bei Zugang der Kündigung bereits durch die zuständige Behörde festgestellt worden sein (man muß also bereits den Behindertenausweis haben) oder der Antrag auf Anerkennung muss bereits mindestens drei Wochen vor dem Zugang der Kündigung gestellt worden sein (§ 90 Abs. 2a SGB IX)[10]. Der besondere Kündigungsschutz besteht aber auch bei offensichtlicher Schwerbehinderung.

Die Küdnigung ist auch dann unwirksam, wenn der Arbeitsgeber von der Schwerbehinderung nichts wußte, sofern der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich über seinen Behindertenstatur oder den gestellten Antrag informiert.

Die Kündigung gilt als wirksam, wenn der behinderte Arbeitnehmer nicht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung einen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben hat (§ 7 in Verbindung mit § 4 KSchG). Die Frist beginnt aber erst zu laufen ab Bekanntgabe der Entscheidung des Integrationsamtes an den Arbeitnehmer (§ 4 Satz 4 KSchG). Hat der Arbeitgeber keine Zustimmung beantragt oder erhalten, läuft die Frist also nicht.

Hinweis: Ich bin kein Rechtsanwalt und kann somit auch keine Rechtsberatung geben. Diese Informationen habe ich nach gutem Wissen und meiner Erfahrung niedergeschrieben. Fehler sind daher nicht auszuschließen. Dieser Hinweis muß leider mitterlweile sein, da ich mir sonst eine Klage wegen einer unzulässigen Rechtsberatung einhandeln könnte.
2012 Hodgkin Lymphom St. IVBE, mediastinaler bulk >50
diffuser Lungen und Knochenbefall
, HD18 Studie (4 Durchgänge BEACOPP)
1. Nachuntersuchung 5.2.13
alle weiteren NU bis heut (23.05.20917) waren für mich positiv. Bis jetzt ist nicht wieder aufgetaucht. Weitere NU finden im Halbjahresrhythmus statt
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Mariii
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Beitragvon Mariii » 01.02.2013 20:56

Oh Dankeschön, lieber Thomas,

welch Infoflut...! Aber wenn ich das alles so lese, dann geh ich davon aus, dass ich nicht gekündigt werden kann . Ich hab heut mal pro forma in der Arbeitsagentur angerufen und bekomme innerhalb 48 Std. eine telefonische Beratung. Ich denke und hoffe aber, dass durch unsere familiären Umstände diese blöde Sperrfrist umgangen werden kann, ich werde euch meine Erfahrungen dann auch hier mitteilen, viell. hilft das ja mal jemandem...! nochmal DANKESCHÖN, Mari
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11.12.12 2.Nachsorge alles schick!

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Juli 13 4.Nachsorge 2 kleine neue Lymphis

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