Schwerbehindertenausweis und Schicht- bzw. Nachtdienste?

Hier kann nach Herzenslust geklönt werden. Alles, was nicht unbedingt mit Morbus Hodgkin zu tun hat, gehört hier rein.
Benutzeravatar
Cheesecake
Beiträge: 463
Registriert: 24.04.2010 17:24

Schwerbehindertenausweis und Schicht- bzw. Nachtdienste?

Beitragvon Cheesecake » 07.11.2011 19:03

Hallo ihr Lieben,

ich bräuchte mal euren Rat bezüglich SB-Ausweis und Schicht- bzw. Nachtdienste.

Ich bin jetzt nach Abschluss meines Studiums in der Bewerbungsphase und muss mich permanent mit der Frage: SB-Ausweis angeben oder lieber verschweigen? Im Öffentlichen Dienst gebe ich ihn eigentlich an und es ist ja auch mein gutes Recht. Nun bin ich aber in der Zwickmühle: Die eine Stelle würde Wochenenddienste, Nachtbereitschaft und evtl. mehrtägige Ausflugsfahrten mit sich bringen. Ich habe mal irgendwo - hier im Forum? - vernommen, dass man mit SB-Ausweis keine Überstunden, Nachtdienste etc. machen darf. Ist das gesetzlich so oder kann man freiwillig auf solche "Vorzüge" verzichten? Weil wenn nicht, dann muss ich meinen SB-Ausweis wohl verschweigen... :?
MH IIB
2 Zyklen ABVD + 20 Gy Bestrahlung (HD16)
04/2010 - 07/2010 Chemotherapie
08/2010 Strahlentherapie, da PET positiv
01/2012 6. NU: Alles tutti! :)
04/2016 noch immer alles tiptop!

Benutzeravatar
Cheesecake
Beiträge: 463
Registriert: 24.04.2010 17:24

Beitragvon Cheesecake » 09.11.2011 15:14

So, ich habe mal mehr recherchiert und schreibe mal nieder, was ich so herausgefunden habe. Vielleicht ist es ja für den ein oder anderen informativ:

Schwerbehinderte Menschen können sich von Mehrarbeit freistellen lassen. Dies gilt auch für Mehrarbeiten in Form von "Rufbereitschaft/Hintergrunddienst". Unter Umständen kann man sich auch von Nacht- und Wechselschicht freistellen lassen (das müsste aber individuell geprüft werden und dem Arbeitgeber dürfen dadurch nicht unverhältnismäßige Aufwendungen entstehen).

Man darf aber - und das war mir ganz wichtig zu wissen - freiwillig auf diese "Vorzüge" verzichten bzw. muss diese Freistellung ohnehin erst beantragen. D.h. der Arbeitgeber darf einem durchaus Mehrarbeit zumuten, solange man keine entsprechende Freistellung beantragt hat oder freiwillig auf diese Freistellung verzichtet.
MH IIB
2 Zyklen ABVD + 20 Gy Bestrahlung (HD16)
04/2010 - 07/2010 Chemotherapie
08/2010 Strahlentherapie, da PET positiv
01/2012 6. NU: Alles tutti! :)
04/2016 noch immer alles tiptop!

Bella3
Beiträge: 4
Registriert: 15.11.2011 12:08

Beitragvon Bella3 » 18.11.2011 10:46

Danke für diese sehr nützliche Information. Ich wusste nicht, dass das quasi auf freiwilliger Basis ist, und dass man auf diese Rechte auch verzichten kann, das wundert mich ehrlich gesagt. Aber es ist auch gut, weil man so offener bei der Arbeitssuche sein kann, auch was den Arbeitgeber angeht, bringt das ja Vorteile und die Stellensuche gestaltet sich dadurch vielleicht auch einfacher.


Zurück zu „Plauder Forum“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 34 Gäste