Ich lebe auch noch.

Hier kann nach Herzenslust geklönt werden. Alles, was nicht unbedingt mit Morbus Hodgkin zu tun hat, gehört hier rein.
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Petite
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Beitragvon Petite » 20.12.2004 18:29

Hallo Ihr Lieben,

eine schönere Nachricht vor Weihnachten hätte ich nicht bekommen können....es ist alles in Ordnung :D :D :D :D :D
bis auf einige Blutwerte, was aber nicht besonders gravierend ist.
Beim CT konnte man erkennen, dass alles konstant geblieben ist, seit dem letzten CT.
Jetzt hab ich bis Ostern meine Ruhe ;)
Ach nee, am 23.12. gehts noch zum Radiologen, aber dann....:)
Euch wünsche ich ebenso tolle Nachrichten!
Franzi
Ich wünsche euch allen viel Kampfgeist!
MH IIa, Nov.2003,in Remission seit Jun 2004

alty
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Beitragvon alty » 20.12.2004 18:37

Hallo Franzi,
na siehst du, alles ist gut. Ein besseres Weihnachtsgeschenk kann dir niemand machen. Geniesse die Weihnachtszeit und weiterhin alles Gute für dich!

...bis denne - LG Alty

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Cocolady
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Beitragvon Cocolady » 20.12.2004 21:09

Hey Franzi!

Dann kannst du jetzt ja richtig in Ruhe Weihnachten feiern!!

Freu mich für dich, dass alles ok ist!!
Bei mir war am Do auch alles in Ordnunung!

Nach dem CT muss ich eh meistens noch warten, bis die Nadel gezogen wird, weil sie sagen, dass sie dann sofort nen Zugang hätten, ich mal allergisch aufs Kontrastmittel reagieren würde. Bei meinen Venen wäre es ihnen lieber, wenn der Zugang noch ne halbe Stunde liegen bleibt. Dann gucke ich mir zusammen mit dem Doc immer die Bilder an und er erklärt, wo was ist und dass es wieder kleiner ist.
Wenn ich jedes Mal wieder ein paar Tage warten würde, würde ich ja verrückt!!

In diesem Sinne einen schönen Abend mit so tollen Ergebnissen!! Feier schön!

LG Corinna
April 2003: Diagnose Morbus Hodgkin Stadium 2bE - mediastinaler Bulk (6x8,5x11cm) und supraclaviculär, sämtliche B-Symptome...
April bis September 2003: Chemo nach HD 2002 Pilotsprotokoll für Kinder: 2xOPPA, 4xCOPP
Oktober 2003: Bestrahlung mit insg. 36 Gy (21,6 Gy Gesamtfeld, dann Aufsättigung des mediastinalen Restlymphoms mit 14,4 Gy)
seit November 2003: Vollremission

Spätfolgen:
- Februar 2010: M. Basedow, war aber nur 1 Jahr aktiv, seitdem ruht er (keine Medikamente, keine Symptome)
- Juni 2017: Vorzeitige Wechseljahre mit Hormonsubstitution / Unfruchtbarkeit
- Muffensausen vor weiteren Spätfolgen

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armin
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Beitragvon armin » 20.12.2004 21:26

Ja wunderbar,
ein wirklich schönes cadeau was ihr euch da selbst gemacht habt.
Ein schönes Fest und nen noch besseren Rutsch ins Neue Gesunde Jahr.
Liebe Grüße
Armin
Diag. 2/2004 ,MH 2a (Mischtyp) mit Risikofaktor (Bulk im Mediastinum 6,5x4,3x4,4cm und 3 Areale befallen) 1xABV Rest ABVD (4 Zyklen) ,30 Gy, Totale Vollremission , offiziell geheilt

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Kirlew
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Beitragvon Kirlew » 21.12.2004 07:52

Super!!! :D
Angaben zu meinem Freund:
Krankenhaus: 5.Juli 04 -> Diagnose: MH IIb (18,4 cm hinterm Brustbein) -> Therapie (nach HD15): 6x BEACOPP esk. beendet -> PET am 29.11. -> Ergebnis: kein aktives Gewebe -> 3.Nachsorge am 09.01. -> alles sieht gut aus :-)

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Matthias
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Beitragvon Matthias » 21.12.2004 13:29

*mitfreu*
lg matze
07/1985 - Stadium PS IIa - 40 Gy, danach 6 Zyklen COPP
07/1993 - Rezidiv Stadium IIIb - 4 Zyklen COPP-ABV-IMEP
16 Jahre in Remission
05/2009 Hinterwandinfarkt
12/2009 schwere Mitralklappen- und Trikuspidalklappenrekonstruktion
03/2010 Neuerkrankung hochmalignes NHL, schnellwachsend, aber gut auf die Therapie ansprechend. Geplant 4 Zyklen DEXA-BEAM, gerade mitten im dritten Zyklus.

carpe diem

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Beitragvon Purmaus » 21.12.2004 16:58

Hallo Franzi,
ich mich natürlich auch *mitfroi* *froi**froi*

Und jetzt mal zum Hamburger Modell. Bekommt man die Einarbeitungszeit hinten dran an die 78 Wochen Krankengeld oder muss ich nach 78 Wochen fertig sein mit dem Hamburger Modell?

Und noch was. Während der Kur krieg ich doch Übergangsgeld. Richtig?
Und zählt das mit in die 78 Wochen oder verlängert sich dadurch meine "Erholungsphase" noch um die 3 Wochen Kur?

Danke schon mal im voraus für deine Antwort.
Bis denne, LG Petra
MH II a,RF Bulk mediastina Diagnose 11/03
2 BEACOPP esk.+ 2 ABVD 12/03 - 03/04
Bestrahlung 04-05/04
Rest-LK: 3x5,7x5 cm
CT 04.07.2006: Restgewebe nur noch im Durchmesser 2,3 cm übrig *freu*
CT 10/2008 Restgewebe \\\\\"verkalkt\\\\\"

06/2014: Zungengrundkarzinom als Bestrahlungsfolge
Ich lebe seit 08.07.2014 ohne Zunge, ohne Kehlkopf.
kann nicht sprechen, nicht essen, ernähre mich künstlich.

ICH LIEBE MEIN LEBEN UND LEBE ES GERN. IMMERNOCH.

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Petite
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Beitragvon Petite » 21.12.2004 20:23

Hallöchen Ihr fleißigen Forum-Leser & -Schreiber!

Tja, ich muss halt immer so ca. eine Woche warten, bis ich genaues über die Untersuchungsergebnisse höre. Aber damit muss ich leben und kann ich auch, solange es keine Anzeichen von Rezidiven oder anderer Krankheiten gibt.
Beim CT muss ich auch noch ne Weile die "Nadel" in der Vene lassen, falls ich wegen des Kontrastmittels vielleicht umfalle oder sonst was, sodass die Ärzte sofort was geben können.
Ich war ein wenig verdutzt darüber, dass das Narbengewebe nicht kleiner geworden ist, aber ich habe dann festgestellt, dass es echt egal ist, solange es nicht größer wird. ;)

Zum Hamburger Modell:
Also ich stecke ja noch mitten in den 78 Wochen, wo Krankengeld gezahlt wird, aber auch nicht mehr so lang. Aber da ich ab Januar wieder Gehalt erhalten werde, werde ich nicht volle 78 Wochen nutzen müssen.
Also diesbezüglich kann ich leider nicht weiterhelfen.
Während der Reha erhält man nur Übergangsgeld, kein Krankengeld! Und daher nehme ich an, dass es nicht zu den 78 Wochen zählt. Frag am besten mal deine KK.

Euch auch ein wunderschönes Weihnachtsfest mit euren Liebsten!

Viele Grüße, Franzi
Ich wünsche euch allen viel Kampfgeist!

MH IIa, Nov.2003,in Remission seit Jun 2004

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armin
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Beitragvon armin » 21.12.2004 20:54

hallo,
ich habe das mal aus demm KK reinkopiert :
Schritt für Schritt wieder arbeiten
Nach schwerer Krankheit oder Verletzung kann die Berufstätigkeit oft nicht von heute auf morgen mit der vollen Arbeitsleistung ausgeübt werden. In der Praxis hat sich deshalb die sogenannte stufenweise Wiedereingliederung bewährt. Dabei wird die Arbeit zunächst in einem zeitlich eingeschränkten Rahmen wieder aufgenommen. Wichtig: Ein Arzt muss diese Maßnahme befürworten.
Bei Arbeitsunfähigkeit kann oft eine schrittweise Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz aus therapeutischen Gründen angezeigt sein. Der Arbeitnehmer wird individuell, das heißt je nach Krankheit und bisheriger Arbeitsunfähigkeitsdauer kontinuierlich wieder an die Belastungen seines Arbeitsplatzes herangeführt.
Er erhält damit die Möglichkeit, seine Belastbarkeit entsprechend dem Stand seiner wieder erreichten Leistungsfähigkeit zu steigern.
Mit der Stufenweisen Wiederaufnahme der bisherigen Tätigkeit tritt keine Arbeitsfähigkeit ein. Die Arbeitsunfähigkeit endet erst dann, wenn die zuletzt ausgeübte Tätigkeit wieder in vollem Umfang aufgenommen werden kann.
Teilarbeitsentgelt ist während der Stufenweisen Wiedereingliederung nicht zu zahlen, denn auch arbeitsrechtlich werden diese eingeschränkt arbeitsfähigen Arbeitnehmer so gestellt, als wären sie voll arbeitsunfähig. Das Krankengeld wird gegebenenfalls ungekürzt weitergezahlt.
Gesetzlich geregelt ist die "stufenweise Wiedereingliederung" in § 74 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). Können danach arbeitsunfähige Versicherte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten und sind sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben einzugliedern, soll der behandelnde Arzt auf einer Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit die Art und den Umfang der möglichen Tätigkeiten angeben. In geeigneten Fällen kann er dabei die Stellungnahme des Betriebsarztes oder mit Zustimmung der Krankenkasse die Stellungnahme des Medizinischen Dienstes einholen.
Die stufenweise Wiedereingliederung ist nur möglich, wenn ein Arzt diese Maßnahme befürwortet und sowohl der Versicherte als auch der Arbeitgeber einer solchen Maßnahme zustimmen.
Die Teilnahme an der Stufenweisen Wiedereingliederung ist freiwillig. Auch der Arbeitgeber kann eine schrittweise Arbeitsaufnahme ablehnen. Die individuellen Verhältnisse des Einzelfalles sind bei einer einvernehmlichen Lösung maßgeblich zu berücksichtigen
Eine schrittweise Aufnahme der Tätigkeit, d.h. eine langsame Steigerung der Arbeitszeit ist möglich. Krankenkassen unterstützen diese Art von Wiedereingliederung.
Also man gilt auch beim Hamburger Modell als arbeitsunfähig und bezieht kein Geld vom Arbeitgeber sonder bekommt weiterhin sein Krankengeld.
LG Armin
Diag. 2/2004 ,MH 2a (Mischtyp) mit Risikofaktor (Bulk im Mediastinum 6,5x4,3x4,4cm und 3 Areale befallen) 1xABV Rest ABVD (4 Zyklen) ,30 Gy, Totale Vollremission , offiziell geheilt


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