Aktenkopien

Hier kann nach Herzenslust geklönt werden. Alles, was nicht unbedingt mit Morbus Hodgkin zu tun hat, gehört hier rein.
renben
Beiträge: 421
Registriert: 05.03.2007 04:37
Wohnort: bei Berlin

Aktenkopien

Beitragvon renben » 17.01.2009 16:17

Hallo Leute, hat einer eine Ahnung davon:

habe am 12.02.2008 beim Hautarzt eine Aktenkopie abgeholt. An der Anmeldung von der Praxis, also kein Arztgespräch.

Ich wollte die Kosten für die Kopie zahlen, aber die Assistentin meinte, es würde über die Parxisgebühr laufen.

Ich hatte natürlich keine Überweisung dabei, weil wer geht schon zu seinem Hausarzt und sagt er bräuchte eine Überweisung zum Hautarzt, um eine AktenKOPIE abzuholen.

Ich habe keine Praxisgebühr beim Hautarzt bezahlt.

Heute kam ein Brief von der Kassenärztlichen Vereinigung:
laut $§ blabla bin ich verpflichtet, die Praxisgebühr zu zahlen - + 4 EUR Mahngebühren.

Kommt der Arzt damit durch, dass ich wegen einer Aktenkopie 10EUR Praxisgebühr zahlen muss, auch wenn ich den Arzt gar nicht zu Gesicht bekam?

Ich meine, ich habe die Quittung der gezahlten Praxisgebühr noch vom Q1 2008 vom Hausarzt.

Ideen? Meinungen? Rat?

Danke!

lg
renben

Sabi
Beiträge: 661
Registriert: 14.12.2005 21:56

Beitragvon Sabi » 17.01.2009 20:32

Hi Renben,

ich bin mir nicht 100% sicher, aber wenn du im ersten Quartal (d.h. Januar bis März 2008) bei deinem Hausarzt warst und dort die Praxisgebühr bezahlt hast und er bereit ist, dir nachträglich eine Überweisung für den 12.02.2008 auszustellen, könntest du um die Zahlung für den Hautarzt herumkommen.

Viele Grüße

Sabi
Beiträge: 661
Registriert: 14.12.2005 21:56

Beitragvon Sabi » 17.01.2009 20:36

Anderenfalls würde ich schnellmöglichst zahlen - der Arzt hätte dir nämlich zusätzlich zu der Praxisgebühr die Kopie der Akten in Rechnung stellen können und das ist wesentlich teurer als die Praxisgebühr.

renben
Beiträge: 421
Registriert: 05.03.2007 04:37
Wohnort: bei Berlin

Beitragvon renben » 17.01.2009 22:24

Du hast recht, ich glaub ich zahl wirklich erstmal...

Ich ärger mich, das ist der Typ der mir die Diagnose um 4 Monate verzögert hat und der meinte, mein Juckreiz wäre wegen einer Depression.

Und ich hatte die Q1 2008 Praxisgebühr am 02.Januar 08 bezahlt. Es sind auch nur 3 DIN A 4 Seiten. Und die bekam ich von der Sprechstundenhilfe - und nicht vom Arzt. Muss der nicht nachweisen wenn er angibt mich untersucht zu haben, was er untersucht hat? Und warum sollte ich zu einer Untersuchung zu dem Arzt, der mir die Diagnose vermasselt hat und dem ich jetzt wahrscheinlich chronischen Juckreiz zu verdanken habe. Und die Aktenkopie vom KH habe ich auch ohne Krankenhausgebühr abholen können, die hat zwar 60 EUR gekostet, sind aber auch mehr als 300 Seiten.

Ach egal, ich zahl die tacken und vergeß den Typen. Hast recht, bevor es noch teurer wird.

trotzdem doof :-(

fühl mich so hilflos.

lg
renben

Benutzeravatar
sparklingmarc
Beiträge: 3132
Registriert: 05.12.2006 01:30
Wohnort: Hamburg

Beitragvon sparklingmarc » 18.01.2009 00:35

... ich habe mir aus Freiburg die letzten Röntgenbilder schicken lassen.

Auf dem Umschlag ganz dick lesbar:
WICHIGE ÄRZTLICHE DOKUMENTE: NICHT KNICKEN!

Der Briefträger hat es aber trotzdem hinbekommen, in meinen wirklich kleinen Briefkasten die Röntgenaufnahmen rein zu bekommen... mehrfach geknickt. :doof:

Manche Sachen kann man einfach nicht verstehen... :keineAhnung:
Ahoi Marc


Zurück zu „Plauder Forum“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 3 Gäste