Hallo,
jetzt hab ich auch mal wieder eine Frage!!!!! Im Moment habe ich noch frei und kann meine erste Nachuntersuchung nächste Woche einfach in meiner sowieso vorhandenen Freizeit machen.....Allerdings fane ich im Juni zum Arbeiten an, es ist meine erste Arbeitsstelle (bin vor dem Hodgkie mit dem Stuium fertig gewerorden) und ich habe dem Arbeitgeber nichts von meiner Krankheit erzählt, sonst hätte er mich wahrscheinlich nicht genommen.....
Muss ich jetzt ab sofort für Nachsorgeuntersuchungen Urlaub nehmen??? Diese Untersuchungen können ja doch ein paar Stunden dauern und wenn ich mich vom Onkologe krankschreiben lasse wird sich mein Chef auch wundern.....
Hat da irgendjemand von euch Erfahrung damit????
Ich habe auch keinen Behidertenausweis, da mein Arbeitgeber ja nicht wissen soll dass ich krank war, deshalb habe ich natürlich auch keine 5 Tage Sonderurlaub.......
Urlaub für Nachuntersuchung?????
hallo florence
du hast die arbeit also bekommen?! wusste ich noch gar nicht. kann mich erinnern, als du damals im chat davon berichtet hast. wegen MH verschweigen oder nicht. glückwunschg also. ich hoffe es gefällt dir
das ist jetzt natürlich blöd mit den NU. bei mir ist das immer ein ganz normaler arzttermin, auch wenn es 6 stunden dauern sollte.
vielleicht ist es ja nach einer gewissen einarbeitungszeit möglich, dem chef so langsam davon zu berichten? wenn er mit dir zufrieden ist, dann ist das vielleicht kein problem mehr für ihn?
mir fällt leider im moment nicht mehr dazu ein, aber ich wünsch dir auf jeden fall für nächste woche zur 1.nachuntersuchung alles gute.
leibe grüsse sassi
du hast die arbeit also bekommen?! wusste ich noch gar nicht. kann mich erinnern, als du damals im chat davon berichtet hast. wegen MH verschweigen oder nicht. glückwunschg also. ich hoffe es gefällt dir

das ist jetzt natürlich blöd mit den NU. bei mir ist das immer ein ganz normaler arzttermin, auch wenn es 6 stunden dauern sollte.
vielleicht ist es ja nach einer gewissen einarbeitungszeit möglich, dem chef so langsam davon zu berichten? wenn er mit dir zufrieden ist, dann ist das vielleicht kein problem mehr für ihn?
mir fällt leider im moment nicht mehr dazu ein, aber ich wünsch dir auf jeden fall für nächste woche zur 1.nachuntersuchung alles gute.
leibe grüsse sassi
Hallo Florence,
dann solltest du das mit dem Beh.ausweis aber schnell nachholen. Habe keine falsche Scham, deine Rechte zu nutzen! Warum soll dein Chef nicht wissen, daß du krank warst, du mußt ihm doch nicht sagen was du hattest. Als Schwerbehinderter hast du doch auch einen besonderen Kündigungsschutz. Du kannst nur mit Zustimmung des Versorgungsamtes gekündigt werden und dazu muß der Arbeitgeber erstmal nachweisen, daß du aufgrund der "Behinderung" die Arbeitsaufgaben nicht erfüllen kannst. Die 5 Tage Sonderurlaub erwähntest du ja schon, auf die du verzichtest. Du hast als Schwerbehinderter auch einen besonderen Steuerfreibetrag ... oder hast du so viel zu verschenken
... nur, daß der Arbeitgeber nicht erfährt, daß du krank warst?
Überleg's dir nochmal, ob du dir nicht doch noch einen SB-Ausweis beantragst. Du hast so viel durchgemacht während deiner Krankheitsphase, daß du einfach das Recht hast, die wenigen Vorzüge, die daraus resultieren, zu nutzen.
LG Alty
dann solltest du das mit dem Beh.ausweis aber schnell nachholen. Habe keine falsche Scham, deine Rechte zu nutzen! Warum soll dein Chef nicht wissen, daß du krank warst, du mußt ihm doch nicht sagen was du hattest. Als Schwerbehinderter hast du doch auch einen besonderen Kündigungsschutz. Du kannst nur mit Zustimmung des Versorgungsamtes gekündigt werden und dazu muß der Arbeitgeber erstmal nachweisen, daß du aufgrund der "Behinderung" die Arbeitsaufgaben nicht erfüllen kannst. Die 5 Tage Sonderurlaub erwähntest du ja schon, auf die du verzichtest. Du hast als Schwerbehinderter auch einen besonderen Steuerfreibetrag ... oder hast du so viel zu verschenken

Überleg's dir nochmal, ob du dir nicht doch noch einen SB-Ausweis beantragst. Du hast so viel durchgemacht während deiner Krankheitsphase, daß du einfach das Recht hast, die wenigen Vorzüge, die daraus resultieren, zu nutzen.
LG Alty
Hallo Flo,
ja das ist so eine Sache, grad bei euch jungen Mädchen. Ich habe von so einigen hier gelesen, dass die nichts von ihrer Krankheit erzählt haben, genau aus den Gründen wie du. Ich habe ja meine Arbeit weitestgehend behalten, habe also keine neue Arbeit oder so was und mein "alter" Chef ist gut informiert über mich. Er war völlig überfordert, als er in meinem Schwerbehindertenausweis die 80 gesehen hat. Aber da muss er durch. Ich muss dazu sagen, ich weiß jetzt im Moment auch nicht, ob ich einem möglichen neuen Chef davon erzählen würde. Aber wahrscheinlich ja. Es hängen für den Betrieb auch Zuschüsse dran, wenn sie einen schwerbehinderten einstellen. Also finanziell haben beide Seiten einen kleinen Vorteil davon und warum sollte man die kleinen Vorteile nicht schamlos ausnutzen? Du hast dir schliesslich die Krankheit nicht mit Absicht ausgesucht und du musstest da ganz alleine durch und nun ist es eben Zeit, mal was davon "abzuschöpfen". Und grad während der Arbeitszeit bringt dir der Schwerbehindertenausweis auch was, nämlich diesen kleinen Steuerfreibetrag. Der nutzt einem nämlich nur dann was, wenn man arbeitet.
kannst ja noch mal in Ruhe darüber nachdenken. Wir "alten" raten dir jedenfalls, zu deiner Schwerbehinderung zu stehen.
LG Petra
ja das ist so eine Sache, grad bei euch jungen Mädchen. Ich habe von so einigen hier gelesen, dass die nichts von ihrer Krankheit erzählt haben, genau aus den Gründen wie du. Ich habe ja meine Arbeit weitestgehend behalten, habe also keine neue Arbeit oder so was und mein "alter" Chef ist gut informiert über mich. Er war völlig überfordert, als er in meinem Schwerbehindertenausweis die 80 gesehen hat. Aber da muss er durch. Ich muss dazu sagen, ich weiß jetzt im Moment auch nicht, ob ich einem möglichen neuen Chef davon erzählen würde. Aber wahrscheinlich ja. Es hängen für den Betrieb auch Zuschüsse dran, wenn sie einen schwerbehinderten einstellen. Also finanziell haben beide Seiten einen kleinen Vorteil davon und warum sollte man die kleinen Vorteile nicht schamlos ausnutzen? Du hast dir schliesslich die Krankheit nicht mit Absicht ausgesucht und du musstest da ganz alleine durch und nun ist es eben Zeit, mal was davon "abzuschöpfen". Und grad während der Arbeitszeit bringt dir der Schwerbehindertenausweis auch was, nämlich diesen kleinen Steuerfreibetrag. Der nutzt einem nämlich nur dann was, wenn man arbeitet.
kannst ja noch mal in Ruhe darüber nachdenken. Wir "alten" raten dir jedenfalls, zu deiner Schwerbehinderung zu stehen.
LG Petra
MH II a,RF Bulk mediastina Diagnose 11/03
2 BEACOPP esk.+ 2 ABVD 12/03 - 03/04
Bestrahlung 04-05/04
Rest-LK: 3x5,7x5 cm
CT 04.07.2006: Restgewebe nur noch im Durchmesser 2,3 cm übrig *freu*
CT 10/2008 Restgewebe \\\\\"verkalkt\\\\\"
06/2014: Zungengrundkarzinom als Bestrahlungsfolge
Ich lebe seit 08.07.2014 ohne Zunge, ohne Kehlkopf.
kann nicht sprechen, nicht essen, ernähre mich künstlich.
ICH LIEBE MEIN LEBEN UND LEBE ES GERN. IMMERNOCH.
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Bestrahlung 04-05/04
Rest-LK: 3x5,7x5 cm
CT 04.07.2006: Restgewebe nur noch im Durchmesser 2,3 cm übrig *freu*
CT 10/2008 Restgewebe \\\\\"verkalkt\\\\\"
06/2014: Zungengrundkarzinom als Bestrahlungsfolge
Ich lebe seit 08.07.2014 ohne Zunge, ohne Kehlkopf.
kann nicht sprechen, nicht essen, ernähre mich künstlich.
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hi florence,
es gab vor kurzem schon einmal die diskussion hier forum, ob und wann eine erkrankung beim arbeitgeber angegeben werden muss. ich komme ja arbeitstechnisch aus dem personmanagement, zwar mehr aus der personalentwicklung, aber natürlich werde ich täglich auch mit fragen aus dem personalrecht konfrontiert. leider habe ich jetzt etwas wenig zeit, um ausführlich auf deine frage einzugehen. ich werde aber in den nächsten tagen versuchen, einen neuen thread zu diesem thema ins forum zu stellen. nur soviel zu deinem problem:
du schreibst, dein chef hätte dich in kenntnis deiner erkrankung wohl nicht eingestellt. hat er dich nach bestehenden erkrankungen beim vorstellungsgespräch gefragt?? wenn ja, hättest du diese frage wahrheitsgemäß mit JA beantworten müssen. zurückliegende erkrankungen kann man verschweigen, bestehende nicht.
sorry, aber im moment fehlt mir wirklich die zeit. ich werde ausführlich dazu stellung nehmen und meinen chef in dieses allgemeine problem involvieren (der ist nämlich jurist und ist im arbeitsrecht ziemlich fitt).
also, bis denne
lg matze
es gab vor kurzem schon einmal die diskussion hier forum, ob und wann eine erkrankung beim arbeitgeber angegeben werden muss. ich komme ja arbeitstechnisch aus dem personmanagement, zwar mehr aus der personalentwicklung, aber natürlich werde ich täglich auch mit fragen aus dem personalrecht konfrontiert. leider habe ich jetzt etwas wenig zeit, um ausführlich auf deine frage einzugehen. ich werde aber in den nächsten tagen versuchen, einen neuen thread zu diesem thema ins forum zu stellen. nur soviel zu deinem problem:
du schreibst, dein chef hätte dich in kenntnis deiner erkrankung wohl nicht eingestellt. hat er dich nach bestehenden erkrankungen beim vorstellungsgespräch gefragt?? wenn ja, hättest du diese frage wahrheitsgemäß mit JA beantworten müssen. zurückliegende erkrankungen kann man verschweigen, bestehende nicht.
sorry, aber im moment fehlt mir wirklich die zeit. ich werde ausführlich dazu stellung nehmen und meinen chef in dieses allgemeine problem involvieren (der ist nämlich jurist und ist im arbeitsrecht ziemlich fitt).
also, bis denne
lg matze
aha, Matze, guter Tip, dann komm ich bestimmt auch mal auf dich zurück. Aber mir reicht es, wenn ich dich Pfingsten mal intensiv interviewe! Petra
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CT 04.07.2006: Restgewebe nur noch im Durchmesser 2,3 cm übrig *freu*
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06/2014: Zungengrundkarzinom als Bestrahlungsfolge
Ich lebe seit 08.07.2014 ohne Zunge, ohne Kehlkopf.
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also Zuschüsse gibts da keine für den Betrieb !!
Aber die Behindertenquote, die ab einer Mitarbeiterzahl von mind. 5 eintritt verlangt die Einstellung eines Schwebehinderten oder alternativ eine Ausgleichszahlung bei Nichteinstellung eines Schwerbehinderten.
Der höhere Steuerfreibetrag wird ja im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs geltend gemacht und so erfährt der Arbeitgeber auch nichts davon.
Ich als Arbeitgeber finde es allerdings blöd, wenn ich sowas verschwiegen bekomme, ich finde man sollte ehrlich zueinander sein um Vertrauen zu schaffen.
Ich verstehe nicht warum viele Krebserkrankte gerade die Vergünstigungen als Arbeitnehmer nicht in Anspruch nehmen die ihnen rechtlich zustünden.
Ich denke , ein Chef den eine Morbus-Hodgkinerkrankung an einer Einstellung hindern, wenn alle anderén Anforderungen passen ist auch kein guter Chef.
Auch die Nachsorgetermine könntest du ohne Urlaubsverlust wahrnehmen Florence du müßtest dich nur trauen.
Aber als Arbeitgeber habe ich natürlich gut reden, allerdings war ich aber auch gute 10 Jahre auf der anderen Seite.
LG und schöne Ostern

Armin
Aber die Behindertenquote, die ab einer Mitarbeiterzahl von mind. 5 eintritt verlangt die Einstellung eines Schwebehinderten oder alternativ eine Ausgleichszahlung bei Nichteinstellung eines Schwerbehinderten.
Der höhere Steuerfreibetrag wird ja im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs geltend gemacht und so erfährt der Arbeitgeber auch nichts davon.
Ich als Arbeitgeber finde es allerdings blöd, wenn ich sowas verschwiegen bekomme, ich finde man sollte ehrlich zueinander sein um Vertrauen zu schaffen.
Ich verstehe nicht warum viele Krebserkrankte gerade die Vergünstigungen als Arbeitnehmer nicht in Anspruch nehmen die ihnen rechtlich zustünden.
Ich denke , ein Chef den eine Morbus-Hodgkinerkrankung an einer Einstellung hindern, wenn alle anderén Anforderungen passen ist auch kein guter Chef.
Auch die Nachsorgetermine könntest du ohne Urlaubsverlust wahrnehmen Florence du müßtest dich nur trauen.
Aber als Arbeitgeber habe ich natürlich gut reden, allerdings war ich aber auch gute 10 Jahre auf der anderen Seite.
LG und schöne Ostern



Armin
Danke erstmal für eure Tips und Tricks
naja, der Chef hat mich beim Vorstellungsgespräch gefragt, was ich denn das letzte Jahr so getrieben hab, da mein Unizeugnis auf März 2004 ausgestellt ist und ich mich ja erst im Februar 2005 vorgestellt habe. Diese Frage war ja eigentlich klar. Ich habe ihm dann erzählt dass ich nach der Uni erstmal ein bißchen Pause machen wollte und Urlaub und dass ich dann eine zeitlan in der Praxis meienr Mama mitgearbeitet habe. Das ist insofern nicht falsch, da ich meiner Mama wirklich immer wieder geholfen habe......... Nach Krankheiten hat mich der Chef nicht gefragt.......
Deshalb weiß ich nicht, ob er mich eingestellt hätte wenn ich vom Hodgkin erzählt hätte......ich war allerdings bei anderen Vorstellungsgesprächen, wo ich nach Krankheit gefragt wurde und die haben mir dann abgesagt......
wenn man ehrlich ist ist man eben nicht immer der Schlaue????
Ich habe jetzt dort einen befristeten Vertrag für 2 Jahre, da ich als Redaktionsvolontär eingestellt bin, da ist die Befristung normal. Danach werde ich normalerweise als festangestellte Redakteuerin übernommen.....Der Verlag ist auch nicht besonders groß, circa 30 Mitarbeiter....
Naja, ich weiß auch nicht, aber ich glaube ich erzähle erstmal nichts von meiner Krankheit......naja, andererseits war ich die Wunschkandidatin und wenn sie sehen dass ich gut arbeite.....mal sehen....

naja, der Chef hat mich beim Vorstellungsgespräch gefragt, was ich denn das letzte Jahr so getrieben hab, da mein Unizeugnis auf März 2004 ausgestellt ist und ich mich ja erst im Februar 2005 vorgestellt habe. Diese Frage war ja eigentlich klar. Ich habe ihm dann erzählt dass ich nach der Uni erstmal ein bißchen Pause machen wollte und Urlaub und dass ich dann eine zeitlan in der Praxis meienr Mama mitgearbeitet habe. Das ist insofern nicht falsch, da ich meiner Mama wirklich immer wieder geholfen habe......... Nach Krankheiten hat mich der Chef nicht gefragt.......
Deshalb weiß ich nicht, ob er mich eingestellt hätte wenn ich vom Hodgkin erzählt hätte......ich war allerdings bei anderen Vorstellungsgesprächen, wo ich nach Krankheit gefragt wurde und die haben mir dann abgesagt......
wenn man ehrlich ist ist man eben nicht immer der Schlaue????
Ich habe jetzt dort einen befristeten Vertrag für 2 Jahre, da ich als Redaktionsvolontär eingestellt bin, da ist die Befristung normal. Danach werde ich normalerweise als festangestellte Redakteuerin übernommen.....Der Verlag ist auch nicht besonders groß, circa 30 Mitarbeiter....
Naja, ich weiß auch nicht, aber ich glaube ich erzähle erstmal nichts von meiner Krankheit......naja, andererseits war ich die Wunschkandidatin und wenn sie sehen dass ich gut arbeite.....mal sehen....
Es gibt vom Integrationsamt oder Versorgungsamt einen Zuschuss für den Chef, der heisst Minderleistungsausgleich. Nun weiß ich nicht genau ob es den Lohnkostenzuschuss von der BfA dazugibt oder nur eins von beiden. Da bin ich auch überfragt. Ausserdem kann es in verschiedenen Betrieben dazu kommen, dass der Chef erst mal einen "behindertengerechten" Arbeitsplatz einrichten muss.Dafür gibts wohl auch einen Zuschuss, wobei ich das mal mit in diesen Minderleistungsausgleich schieben würde. Also das ist der neuste Stand über die Leistungen, jedenfalls hier bei uns im Osten. Also ruhig mal rumfragen und beraten lassen. LG Petra
MH II a,RF Bulk mediastina Diagnose 11/03
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Bestrahlung 04-05/04
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CT 04.07.2006: Restgewebe nur noch im Durchmesser 2,3 cm übrig *freu*
CT 10/2008 Restgewebe \\\\\"verkalkt\\\\\"
06/2014: Zungengrundkarzinom als Bestrahlungsfolge
Ich lebe seit 08.07.2014 ohne Zunge, ohne Kehlkopf.
kann nicht sprechen, nicht essen, ernähre mich künstlich.
ICH LIEBE MEIN LEBEN UND LEBE ES GERN. IMMERNOCH.
2 BEACOPP esk.+ 2 ABVD 12/03 - 03/04
Bestrahlung 04-05/04
Rest-LK: 3x5,7x5 cm
CT 04.07.2006: Restgewebe nur noch im Durchmesser 2,3 cm übrig *freu*
CT 10/2008 Restgewebe \\\\\"verkalkt\\\\\"
06/2014: Zungengrundkarzinom als Bestrahlungsfolge
Ich lebe seit 08.07.2014 ohne Zunge, ohne Kehlkopf.
kann nicht sprechen, nicht essen, ernähre mich künstlich.
ICH LIEBE MEIN LEBEN UND LEBE ES GERN. IMMERNOCH.
Liebe Florence,
das ist echt nicht einfach. Über diese Frage habe ich mir auch schon viel den Kopf zerbrochen. Die bisherigen Antworten haben ja eher für Offenheit plädiert. Ich persönlich bin während der Erkrankung sehr offen damit umgegangen. Als ich aber ca. eineinhalb Jahre nach Ende meiner Hodgkin-Therapie einen neuen Job gesucht habe, habe ich niemanden etwas davon erzählt, auch auf Nachfrage nicht. Auch nicht in der ärztlichen Einstellungsuntersuchung, die ich dann noch während der Probezeit machen musste, was natürlich eine ziemliche Nervenprobe war. Ich weiß nicht, ob das rechtlich ganz in Ordnung war, aber ich war mir ziemlich sicher, dass mich sonst keiner neu eingestellt hätte. Außerdem war und bin ich ja in meiner Leistungsfähigkeit zum Glück in keiner Weise eingeschränkt, die Krankheit ist für meinen Job also völlig irrelevant. Einen Schwerbehinderten-Ausweis habe ich nie beantragt. Gerade am Anfang, wenn man noch in der Probezeit ist oder wenn man einen befristeten Vertrag hat, würde ich wohl lieber nichts davon sagen.
Wenn ich zur Nachsorge muss, nehme ich einen Tag Urlaub und begründe das entweder gar nicht oder mit irgend was anderem. Für mich persönlich ist das am wenigsten stressig, und ich kann mir nach dem Vormittag in der Klinik noch einen schönen restlichen Tag machen.
Ich wünsche Dir alles Gute und hoffe, dass Du die richtige Lösung für Dich findest.
susanne
das ist echt nicht einfach. Über diese Frage habe ich mir auch schon viel den Kopf zerbrochen. Die bisherigen Antworten haben ja eher für Offenheit plädiert. Ich persönlich bin während der Erkrankung sehr offen damit umgegangen. Als ich aber ca. eineinhalb Jahre nach Ende meiner Hodgkin-Therapie einen neuen Job gesucht habe, habe ich niemanden etwas davon erzählt, auch auf Nachfrage nicht. Auch nicht in der ärztlichen Einstellungsuntersuchung, die ich dann noch während der Probezeit machen musste, was natürlich eine ziemliche Nervenprobe war. Ich weiß nicht, ob das rechtlich ganz in Ordnung war, aber ich war mir ziemlich sicher, dass mich sonst keiner neu eingestellt hätte. Außerdem war und bin ich ja in meiner Leistungsfähigkeit zum Glück in keiner Weise eingeschränkt, die Krankheit ist für meinen Job also völlig irrelevant. Einen Schwerbehinderten-Ausweis habe ich nie beantragt. Gerade am Anfang, wenn man noch in der Probezeit ist oder wenn man einen befristeten Vertrag hat, würde ich wohl lieber nichts davon sagen.
Wenn ich zur Nachsorge muss, nehme ich einen Tag Urlaub und begründe das entweder gar nicht oder mit irgend was anderem. Für mich persönlich ist das am wenigsten stressig, und ich kann mir nach dem Vormittag in der Klinik noch einen schönen restlichen Tag machen.
Ich wünsche Dir alles Gute und hoffe, dass Du die richtige Lösung für Dich findest.
susanne
Hallo Florence,
meine Erfahrungen kommen aus einer leitenden Tätigkeit, die fast einer Cheffunktion gleichgestellt ist oder wie bei Matze im Personalbereich liegt.
Voraussetzung für eine Information an deinen Arbeitgeber ist die Einstufung als Behinderte/r (Ausweis). Wenn das nicht gegeben ist, nützt die Information, dass du krank warst/bist auch deinem Arbeitgeber nichts, da er keine Vorteile davon hat. Im anderen Fall - Einstufung als Behinderte/r - kann er dich bei der obligatorischen Behindertenquote anrechnen und muss dadurch weniger Gebühren abdrücken. Da wir als Hodgkinger ja nicht allzu doll in unserer Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind (zumindest im allgemeinen), dürften somit die positiven Effekte überwiegen. Überleg es noch mal in Ruhe in dieser Richtung. Außerdem wie Armin schon aus der Sicht als Chef schrieb, fände ich es auch besser die Wahrheit zu sagen, da ich mich als Chef hintergangen fühlen würde. Was die Konsequenzen sein werden, wenn es dann irgendwann mal rauskommt (bei 30 Kollegen eine Frage der Zeit), kannst du dir selber ausmalen.
Wir können dir nur unsere Sichtweise als Entscheidungshilfe anbieten. Sicher wirst du für dich die richtige Entscheidung treffen.
In diesem Sinne wünsche ich dir erstmal ein schönes Osterfest ohne Arbeit.
Liebe Grüße
Robert
meine Erfahrungen kommen aus einer leitenden Tätigkeit, die fast einer Cheffunktion gleichgestellt ist oder wie bei Matze im Personalbereich liegt.
Voraussetzung für eine Information an deinen Arbeitgeber ist die Einstufung als Behinderte/r (Ausweis). Wenn das nicht gegeben ist, nützt die Information, dass du krank warst/bist auch deinem Arbeitgeber nichts, da er keine Vorteile davon hat. Im anderen Fall - Einstufung als Behinderte/r - kann er dich bei der obligatorischen Behindertenquote anrechnen und muss dadurch weniger Gebühren abdrücken. Da wir als Hodgkinger ja nicht allzu doll in unserer Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind (zumindest im allgemeinen), dürften somit die positiven Effekte überwiegen. Überleg es noch mal in Ruhe in dieser Richtung. Außerdem wie Armin schon aus der Sicht als Chef schrieb, fände ich es auch besser die Wahrheit zu sagen, da ich mich als Chef hintergangen fühlen würde. Was die Konsequenzen sein werden, wenn es dann irgendwann mal rauskommt (bei 30 Kollegen eine Frage der Zeit), kannst du dir selber ausmalen.
Wir können dir nur unsere Sichtweise als Entscheidungshilfe anbieten. Sicher wirst du für dich die richtige Entscheidung treffen.
In diesem Sinne wünsche ich dir erstmal ein schönes Osterfest ohne Arbeit.
Liebe Grüße
Robert
Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist.
Victor Hugo
http://einklang-katrin.blogspot.com/
Victor Hugo
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Hej Florence,
mit dem Erzählen wäre ich da auch vorsichtig gewesen. Denn mit dem juristischen Konstrukt, das selbst 100% im SB-Ausweis eben nicht automatisch eine Behinderung darstellen, haben ja schon hier genug Leute Schwierigkeiten, die überlegen, ob sie den Ausweis beantragen sollen oder nicht. Da ist es eben nicht unwahrscheinlich, dass bei einem Arbeitgeber automatisch die Klappe fällt, wenn er "80%" hört...
Beantragen würde ich den Ausweis auf jeden Fall. Es sei denn, dei Frage "1000 Euro haben oder nicht haben"(Lohnsteuerjahresausgl.!) stellt sich bei dir nicht. In dem Fall würde ich dir dann meine Kontonummer mailen.
Solange Du nicht losmarschierst und das Ding dem A-geber auf den Tisch legst, erfährt er auch nichts davon (allerdings entfallen dann auch deine Sonderrechte).
Was Du dem A-geber mitteilen musst ist:
a) bestehende Erkrankung
b) Beeinträchtigungen der Arbeitsfähigkeit auf Grund der Behinderung
c) ob Du schwerbehindert bist oder nicht. Dies allerdings nur, wenn er explizit danach fragt!
Wenns auf der Arbeit gut läuft und Du es im Blick hast, ob dei 5 Extra-Urlaubstage den Betrieb ruinieren oder nicht, kannst Du es auch nachträglich noch mitteilen. (Ausser Du hast bei c) geschwindelt, dann kann er dich rausschmeissen...)
Ach ja, Vorsicht mit Sichtweisen & Meinungen! Wenn man juristisch auf der sicheren Seite ist, sollte man sich sowas zulegen. Vorher kann es einen in Teufels Küche bringen!
Hier ist das Ganze nochmal genau aufgedröselt
Jason
Denn für dieses Leben
Ist der Mensch nicht gut genug
Darum haut ihm eben
Ruhig auf den Hut!
B.Brecht, BALLADE VOM ANGENEHMEN LEBEN
mit dem Erzählen wäre ich da auch vorsichtig gewesen. Denn mit dem juristischen Konstrukt, das selbst 100% im SB-Ausweis eben nicht automatisch eine Behinderung darstellen, haben ja schon hier genug Leute Schwierigkeiten, die überlegen, ob sie den Ausweis beantragen sollen oder nicht. Da ist es eben nicht unwahrscheinlich, dass bei einem Arbeitgeber automatisch die Klappe fällt, wenn er "80%" hört...
Beantragen würde ich den Ausweis auf jeden Fall. Es sei denn, dei Frage "1000 Euro haben oder nicht haben"(Lohnsteuerjahresausgl.!) stellt sich bei dir nicht. In dem Fall würde ich dir dann meine Kontonummer mailen.

Solange Du nicht losmarschierst und das Ding dem A-geber auf den Tisch legst, erfährt er auch nichts davon (allerdings entfallen dann auch deine Sonderrechte).
Was Du dem A-geber mitteilen musst ist:
a) bestehende Erkrankung
b) Beeinträchtigungen der Arbeitsfähigkeit auf Grund der Behinderung
c) ob Du schwerbehindert bist oder nicht. Dies allerdings nur, wenn er explizit danach fragt!
Wenns auf der Arbeit gut läuft und Du es im Blick hast, ob dei 5 Extra-Urlaubstage den Betrieb ruinieren oder nicht, kannst Du es auch nachträglich noch mitteilen. (Ausser Du hast bei c) geschwindelt, dann kann er dich rausschmeissen...)
Ach ja, Vorsicht mit Sichtweisen & Meinungen! Wenn man juristisch auf der sicheren Seite ist, sollte man sich sowas zulegen. Vorher kann es einen in Teufels Küche bringen!
Hier ist das Ganze nochmal genau aufgedröselt
Jason
Denn für dieses Leben
Ist der Mensch nicht gut genug
Darum haut ihm eben
Ruhig auf den Hut!
B.Brecht, BALLADE VOM ANGENEHMEN LEBEN
IIa/IIIa, Diagnose 06.2004, 8 X BEACOPP esk. 08.2004-03.2005, Remission 04.2005
MH 2004
Rezidiv 08.2012, 2 x R-DHAP, anschl. Hochdosis & Stamzelltransplantation
MH 2012
R-DHAP - Blog
''Move ahead
And your ass will follow...''
FSK
MH 2004
Rezidiv 08.2012, 2 x R-DHAP, anschl. Hochdosis & Stamzelltransplantation
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