Beitragvon Jean » 23.05.2012 08:48
In der Brochüre "Wegweiser für Menschen mit Behinderung" (bayerische Ausgabe) steht, dass man im Ausland keinen Anspruch auf Nachteilsausgleiche hat, es jedoch nicht ausgeschlossen ist, dass man diese trotzdem bekommt. Zu diesem Zweck kann man eine Bescheinigung in englischer, französischer, spanischer und italienischer Sprache anfordern.
Ich habe damals in Spanien auch manchmal auf Vorlage des deutschen Ausweises eine Ermäßigung beim Museumseintritt bekommen.
Jean
mein Blog:
https://isv20.wordpress.com2001 diffus großzelliges Non-Hodgkin-Lymphom: 3 CHOP + Bestrahlungen
2003 Marginalzonenlymphom: Wait and Watch
2012 Morbus Hodgkin, nodulär-sklerosierender Typ, Stadium IIB:
ABVD (4 Zyklen, d.h. 8 mal)
PET-CT: refraktäre LK
2 DHAP, 2 IGEV, HD-BEAM mit autologer SZT
komplette Remission Dez. 2012
Reha in Oberstaufen Jan. 2013
2013 Rezidiv des MH von 201204/13: Bestrahlungen 15*2Gy
ab 05/13: 4 Brentuximab
ab 07/13: HD-FBM + allogene SZT
10/13-01/14: EBV, Lungenentzündung, Reha
02/14: komplette Remission
GdB 100, von 11.2012 bis 07.2015 Erwerbsminderungsrente
seitdem: es geht mir gut!
2018: Ende der regelmäßigen Nachsorgeuntersuchungen