hallo Hodgies,
ich bin 22 und habe seit Mai 2004 Hodgkin. Jetzt mal meine Frage, ich habe im März 2004 mein Studium der Lebensmitteltechnologie abgeschlossen und würde gerne wenn ich wieder gesund bin anfangen zu arbeiten. Ich habe zwar während des Studiums schon viele Praktika gemacht aber ich habe keine Ahnung wie meine Chancen so stehen nach der Krankheit eine feste Stelle zu bekommen. Hat irgendjemand damit Erfahrungen gemacht??
Wenn ich mich irgendwo bewerbe habe ich ja in meinem Lebenslauf eine große Lücke wegen der Therapie und da fragt ja bestimmt jeder Personaler nach und dann muss ich ja fast sagen dass ich krank war.
Würde mich sehr freuen, wenn sich jemand meldet, der in einer ähnlichen Situation war/ist.....
neue Arbeitsstelle nach Hodgkin-Heilung
hallo florence,
die lücke im lebenslauf stellt in der tat ein großes problem dar, denn du hast richtig erkannt, dass die lücke jedem personaldackel auffällt. hinzu kommt, dass die frage in einem vorstellungsgespräch:"sind sie krank?", von dir auch beantwortet werden muss. wenn deine erkrankung länger zurück liegt, kannste die frage bedenkenlos mit nein beantworten, denn dann bist du ja auch nicht mehr krank. wenn du dich aber zeitnah nach der therapie bewirbst, gilst du noch als krank. und das ist echt blöd. man wird leicht als nicht arbeitsfähig oder nicht belastbar usw. abgestempelt.
ich habe die erfahrung gemacht, dass sich die erkrankung insgesamt als karriere-hinderlich auswirkt. auch mit reichhaltigen und guten qualifikationen steht man oft hinten an. welche chancen sich nun in deinem fall bieten, kann ich nicht beurteilen. ich bin aber überzeugt, dass du zumindest in der anfangsphase schwierigkeiten bekommen wirst. lass dich aber nicht von diesem status quo entmutigen. schreibe viele bewerbungen. es gibt irgendwo einen arbeitgeber, den deine erkrankung nicht interessiert, sondern nur deine LEISTUNG!!!!!!
lg matze
die lücke im lebenslauf stellt in der tat ein großes problem dar, denn du hast richtig erkannt, dass die lücke jedem personaldackel auffällt. hinzu kommt, dass die frage in einem vorstellungsgespräch:"sind sie krank?", von dir auch beantwortet werden muss. wenn deine erkrankung länger zurück liegt, kannste die frage bedenkenlos mit nein beantworten, denn dann bist du ja auch nicht mehr krank. wenn du dich aber zeitnah nach der therapie bewirbst, gilst du noch als krank. und das ist echt blöd. man wird leicht als nicht arbeitsfähig oder nicht belastbar usw. abgestempelt.
ich habe die erfahrung gemacht, dass sich die erkrankung insgesamt als karriere-hinderlich auswirkt. auch mit reichhaltigen und guten qualifikationen steht man oft hinten an. welche chancen sich nun in deinem fall bieten, kann ich nicht beurteilen. ich bin aber überzeugt, dass du zumindest in der anfangsphase schwierigkeiten bekommen wirst. lass dich aber nicht von diesem status quo entmutigen. schreibe viele bewerbungen. es gibt irgendwo einen arbeitgeber, den deine erkrankung nicht interessiert, sondern nur deine LEISTUNG!!!!!!
lg matze
07/1985 - Stadium PS IIa - 40 Gy, danach 6 Zyklen COPP
07/1993 - Rezidiv Stadium IIIb - 4 Zyklen COPP-ABV-IMEP
16 Jahre in Remission
05/2009 Hinterwandinfarkt
12/2009 schwere Mitralklappen- und Trikuspidalklappenrekonstruktion
03/2010 Neuerkrankung hochmalignes NHL, schnellwachsend, aber gut auf die Therapie ansprechend. Geplant 4 Zyklen DEXA-BEAM, gerade mitten im dritten Zyklus.
carpe diem

07/1993 - Rezidiv Stadium IIIb - 4 Zyklen COPP-ABV-IMEP
16 Jahre in Remission
05/2009 Hinterwandinfarkt
12/2009 schwere Mitralklappen- und Trikuspidalklappenrekonstruktion
03/2010 Neuerkrankung hochmalignes NHL, schnellwachsend, aber gut auf die Therapie ansprechend. Geplant 4 Zyklen DEXA-BEAM, gerade mitten im dritten Zyklus.
carpe diem

Hallo Flo,
wegen der Lücke im Lebenslauf würde ich persönlich mir überhaupt keine Dattel machen. Da kommt krank rein und basta. Du hast es dir schliesslich nicht ausgesucht, dass du mal eine Zeit lang nichts machen brauchst. Und wenn das ein Chef nicht akzeptieren kann, ist er menschlich nicht zu gebrauchen, schliesslich kann es jeden mal treffen. Ich bin auch noch am hin und her grübeln, wie es mit der Arbeit weitergehen soll. Einerseits hat mir mein Chef mitgeteilt, dass er nicht weiß, ob er mich überhaupt noch braucht oder vielleicht auch nur an 2 Tagen in der Woche, andererseits muss ich auch ehrlich zugeben, bin ich nicht scharf drauf, in dieses Irrenhaus zurück zu gehen. Da ich zu 80 % schwerbehindert bin, kann er mich ja nicht kündigen. Hm, ich weiß noch nicht, was ich machen werde. Wollt mich auch mal von fachkundiger Seite beraten lassen. Hast du schon einen SChwerbehindertenausweis beantragt?
wegen der Lücke im Lebenslauf würde ich persönlich mir überhaupt keine Dattel machen. Da kommt krank rein und basta. Du hast es dir schliesslich nicht ausgesucht, dass du mal eine Zeit lang nichts machen brauchst. Und wenn das ein Chef nicht akzeptieren kann, ist er menschlich nicht zu gebrauchen, schliesslich kann es jeden mal treffen. Ich bin auch noch am hin und her grübeln, wie es mit der Arbeit weitergehen soll. Einerseits hat mir mein Chef mitgeteilt, dass er nicht weiß, ob er mich überhaupt noch braucht oder vielleicht auch nur an 2 Tagen in der Woche, andererseits muss ich auch ehrlich zugeben, bin ich nicht scharf drauf, in dieses Irrenhaus zurück zu gehen. Da ich zu 80 % schwerbehindert bin, kann er mich ja nicht kündigen. Hm, ich weiß noch nicht, was ich machen werde. Wollt mich auch mal von fachkundiger Seite beraten lassen. Hast du schon einen SChwerbehindertenausweis beantragt?
Schwerbehindertenausweis hab ich noch nicht beantragt, was bringt mir der denn genau, bin ich bis jetzt noch nicht dahinter gekommen. Es ist doch so, dass Betriebe eine gewisse Anzahl an Schwerbehinderten einstellen müssen, oder.
Wie lange nach Beendigung der Therapie gilt man denn noch als krank????
Wie lange nach Beendigung der Therapie gilt man denn noch als krank????
hey florence
der bringt steuerliche Vorteile, besseren Kündigungsschutz und ein paar Tage mehr Jahresurlaub und Ermäßigungen im Theater, Zoo usw.
gültig ist er für 2-5 Jahre
lg armin
der bringt steuerliche Vorteile, besseren Kündigungsschutz und ein paar Tage mehr Jahresurlaub und Ermäßigungen im Theater, Zoo usw.
gültig ist er für 2-5 Jahre
lg armin
Diag. 2/2004 ,MH 2a (Mischtyp) mit Risikofaktor (Bulk im Mediastinum 6,5x4,3x4,4cm und 3 Areale befallen) 1xABV Rest ABVD (4 Zyklen) ,30 Gy, Totale Vollremission , offiziell geheilt
-
- Beiträge: 95
- Registriert: 21.08.2004 00:56
- Wohnort: Nähe Heidelberg/Mannheim
Hi Florence.
Die wichtigsten Punkte für einen Schwerbehindertenausweis sind wohl diese beiden:
-1-
Ab einem bestimmten Grad der Behinderung (GdB) erhöht sich der Steuerfreibetrag bei der Einkommenssteuer (EkSt). Der bedeutet, dass Dein zu versteuerndes Einkommen (i.d.R. Zinsen, Lohn/Gehalt) um diesen Betrag gemindert wird. Das ist ein finanzieller Vorteil bei der Einkommenssteuerlast.
Wenn Du - wenn ich Deine gegenwärtige berufliche Situation und Einkommenssituation richtig verstehe - kein zu versteuerndes Einkommen hast, Du also keine Einkommenssteuer (Lohnsteuer) zahlst, hast Du solange erst einmal keinen finanziellen Vorteil.
-2-
Es gab bis vor einigen Monaten bzw. Jahren das sog. Schwerbehindertengesetz. Die Vorschriften dieses Gesetztes hat man zwischenzeitlich in eines der sog. "Sozialgestzbücher" gepackt. Das war wohl lediglich eine Formalie (ABM-Maßnahme für Beamte - sorry, aber ...). Dort sind Vorschriften enthalten, die Schwerbehinderte besonders schützen sollen - nicht NUR im Arbeitsrecht, aber eben auch da. U.a. ist darin auch geregelt, welche Behörde für das Ausstellen eines Schwerbehindertenausweises zuständig ist. Ich weiß zwar dass diese Behörde mal "Hauptfürsorgestelle" hieß, aber ich weiß auch, dass sie heute einen anderen Namen hat.
Dort ist auch geregelt, wieviele Schwerbehinderte ab einem bestimmten GbB ein Betrieb je nach Gesamtbeschäftigtenzahl beschäftigen muss. Tut er's nicht, muss er an jene Behörde einen bestimmten Betrag bezahlen für jede vorgeschriebene Stelle, die nicht mit einer/m Schwerbehinderten besetzt ist.
Weiterhin ist darin geregelt, dass im Falle der Arbeitgeber der/m Schwerbehinderten eine Kündigung aussprechen will, die Behörde um Erlaubnis gefragt werden muss. Ohne diese Erlaubnis ist die Kündigung einer/s Schwerbehinderten unzulässig. Vorsicht: Die Behörde lehnt Kündigungen nicht grundsätzlich ab. Sie muss in erster Linie darauf achten, dass einer/m Schwerbehinderten nicht gerade wegen der Behinderung gekündigt wird. Das wäre unzulässig.
Bei betriebsbedingten Kündigungen ergibt sich noch ein Vorteil bei der Sozialauswahl. Dort steht man sich dann auf jeden Fall denjenigen gegenüber besser, die keine Behinderung, unterhaltspflichtige Familienangehörige haben und jung sind. Auch die Sozialauswahl prüft die Behörde.
Außerdem stehen Schwerbehinderten 5 weitere Urlaubstage zu den tariflichen bzw. gesetzlichen Urlaubstagen zu.
In beiden Fällen (EkSt, Kündigungsschutz) ist nicht das Datum der Erstausstellung eines gleichlautenden Ausweises maßgebend, sondern - nach meinem Kenntnisstand - der Zeitpunkt, seit wann die Behinderung besteht. Aber wie lange zurück man die Vorteile für sich in Anspruch nehmen kann, weiß ich jedoch auch nicht genau. Nur so nebenbei: Ein halbwegs guter Personalchef weiß das aber auch.
Bei der Jobsuche ist es sicherlich hilfreich, die besagte Lücke mit Dingen zu schließen, die auch nur irgendwie mit Deinem Beruf oder zukünftigen Erwerbsleben zu tun haben. Zur "Not" hilft es möglicherweise auch, das eine oder andere Skript aus Deinen zurückliegenden Semestern am PC in Reinform zubringen - das fällt mir gerade nur so ein, weil ich selbst über meine Sauklaue gestolpert bin, als ich was aus grauer Vorzeit nachlesen wollte, und wenn es sonst gar nichts anderes gibt.
Du solltest Dich nicht davon abhalten lassen, selbstbewusst und vor allem verhalten kämpferisch, was Deine Ziele betrifft, aufzutreten. Studium geschafft, Morbus Hodgkin hintersichgebracht (oder kurz davor, ich weiß es gerade nicht) - wenn das nichts ist.
Ich wünsche Dir jedenfalls ein gutes Händchen beim Stellefinden und natürlich auch sonst alles Gute
Viele Grüße A n d r e a s
Die wichtigsten Punkte für einen Schwerbehindertenausweis sind wohl diese beiden:
-1-
Ab einem bestimmten Grad der Behinderung (GdB) erhöht sich der Steuerfreibetrag bei der Einkommenssteuer (EkSt). Der bedeutet, dass Dein zu versteuerndes Einkommen (i.d.R. Zinsen, Lohn/Gehalt) um diesen Betrag gemindert wird. Das ist ein finanzieller Vorteil bei der Einkommenssteuerlast.
Wenn Du - wenn ich Deine gegenwärtige berufliche Situation und Einkommenssituation richtig verstehe - kein zu versteuerndes Einkommen hast, Du also keine Einkommenssteuer (Lohnsteuer) zahlst, hast Du solange erst einmal keinen finanziellen Vorteil.
-2-
Es gab bis vor einigen Monaten bzw. Jahren das sog. Schwerbehindertengesetz. Die Vorschriften dieses Gesetztes hat man zwischenzeitlich in eines der sog. "Sozialgestzbücher" gepackt. Das war wohl lediglich eine Formalie (ABM-Maßnahme für Beamte - sorry, aber ...). Dort sind Vorschriften enthalten, die Schwerbehinderte besonders schützen sollen - nicht NUR im Arbeitsrecht, aber eben auch da. U.a. ist darin auch geregelt, welche Behörde für das Ausstellen eines Schwerbehindertenausweises zuständig ist. Ich weiß zwar dass diese Behörde mal "Hauptfürsorgestelle" hieß, aber ich weiß auch, dass sie heute einen anderen Namen hat.
Dort ist auch geregelt, wieviele Schwerbehinderte ab einem bestimmten GbB ein Betrieb je nach Gesamtbeschäftigtenzahl beschäftigen muss. Tut er's nicht, muss er an jene Behörde einen bestimmten Betrag bezahlen für jede vorgeschriebene Stelle, die nicht mit einer/m Schwerbehinderten besetzt ist.
Weiterhin ist darin geregelt, dass im Falle der Arbeitgeber der/m Schwerbehinderten eine Kündigung aussprechen will, die Behörde um Erlaubnis gefragt werden muss. Ohne diese Erlaubnis ist die Kündigung einer/s Schwerbehinderten unzulässig. Vorsicht: Die Behörde lehnt Kündigungen nicht grundsätzlich ab. Sie muss in erster Linie darauf achten, dass einer/m Schwerbehinderten nicht gerade wegen der Behinderung gekündigt wird. Das wäre unzulässig.
Bei betriebsbedingten Kündigungen ergibt sich noch ein Vorteil bei der Sozialauswahl. Dort steht man sich dann auf jeden Fall denjenigen gegenüber besser, die keine Behinderung, unterhaltspflichtige Familienangehörige haben und jung sind. Auch die Sozialauswahl prüft die Behörde.
Außerdem stehen Schwerbehinderten 5 weitere Urlaubstage zu den tariflichen bzw. gesetzlichen Urlaubstagen zu.
In beiden Fällen (EkSt, Kündigungsschutz) ist nicht das Datum der Erstausstellung eines gleichlautenden Ausweises maßgebend, sondern - nach meinem Kenntnisstand - der Zeitpunkt, seit wann die Behinderung besteht. Aber wie lange zurück man die Vorteile für sich in Anspruch nehmen kann, weiß ich jedoch auch nicht genau. Nur so nebenbei: Ein halbwegs guter Personalchef weiß das aber auch.
Bei der Jobsuche ist es sicherlich hilfreich, die besagte Lücke mit Dingen zu schließen, die auch nur irgendwie mit Deinem Beruf oder zukünftigen Erwerbsleben zu tun haben. Zur "Not" hilft es möglicherweise auch, das eine oder andere Skript aus Deinen zurückliegenden Semestern am PC in Reinform zubringen - das fällt mir gerade nur so ein, weil ich selbst über meine Sauklaue gestolpert bin, als ich was aus grauer Vorzeit nachlesen wollte, und wenn es sonst gar nichts anderes gibt.
Du solltest Dich nicht davon abhalten lassen, selbstbewusst und vor allem verhalten kämpferisch, was Deine Ziele betrifft, aufzutreten. Studium geschafft, Morbus Hodgkin hintersichgebracht (oder kurz davor, ich weiß es gerade nicht) - wenn das nichts ist.
Ich wünsche Dir jedenfalls ein gutes Händchen beim Stellefinden und natürlich auch sonst alles Gute
Viele Grüße A n d r e a s
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