Auszahlungsscheine Krankenkasse, geht´s noch????

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Gaby
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Auszahlungsscheine Krankenkasse, geht´s noch????

Beitragvon Gaby » 25.08.2004 23:30

Hallo ihr Lieben,
muss mir mal kurz ein bisschen Luft machen. Mit wieviel Bürokratie und Formalismus muss man sich in Deutschland eigentlich noch rumschlagen, das geht ja gar nicht.
Vor ein paar Tagen erhielt ich von meiner KK (Barmer) ein Schreiben, wie hoch mein von denen errechnetes Krankengeld sei und das ich nunmehr seit dem 10.08. Anspruch darauf hätte. Dann sinngemäß, wenn ich Kohle haben wolle, dann soll ich so schnell wie möglich beiliegenden Auszahlungsschein ausgefüllt zurücksenden.

Brav ließ ich ihn durch die Poliklinik ausfüllen und von meinem Doc unterzeichnen. In die Spalte: Arbeitsunfähig bis.............schrieb er: bis auf weiteres

Nun bat ich meine KK in einem gesonderten Schreiben, mir mitzuteilen, wie lange "bis auf weiteres" zu definieren sei, also wann ich den nächsten Auszahlungsschein ausfüllen muss. Draufhin bekam ich den Hinweiszettel, den ich bereits mit dem ersten Auszahlungsformular erhielt gleich ein zweites Mal, diesmal war der erste Absatz (für doofe) mit Textmarker markiert. Dort ist folgendes zu lesen:
"Sie erhalten Krankengeld jeweils bis zu dem Tag an dem Ihre Arbeitsunfähigkeit ärztlich bestätigt wird (Datum der Unterschrift Ihrer Ärztin/Ihres Arztes). Beispiel: Arzt bestätigt am 18.06. auf dem Krankengeld-Auszahlungssein, dass Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich bis 25.06. besteht. Die Krankengeldauszahlung erfolgt bis zum 18.06. Eine Vorauszahlung ist nicht möglich."

Sind die denn nur bekloppt, dass heißt ja unzählige Auszahlungsscheine ausfühllen lassen. Denn den letzten habe ich am 20.08. ausfüllen lassen, das heißt ich bekomme nun erstmal vom 10.08. (Anspruchsbeginn) bis 20.08. (Ausfülldatum) Geld. Also, nächste Chemo wieder Zettel ausfüllen, nächste wieder und wieder und wieder und wieder.......

Das kann doch nicht wirklich deren Ernst sein. Geht/ging euch das auch so????Außerdem frage ich mich ernsthaft, warum der Arzt denn überhaupt die Spale "Arbeitsunfähig bis" ausfüllen soll, ist doch eh uninteressant für die Auszahlung, oder???

So, hoffentlich könnt ihr mir was dazu schreiben. Ansonsten danke fürs zuhören, bin mächtig gefrustet deswegen!!

Schlaft schön
Gaby

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Helga74
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Beitragvon Helga74 » 26.08.2004 01:33

Hallo Gaby,

ich bin bei der Techniker Krankenkasse und habe auch immer die Auszahlungsscheine erhalten. Je nachdem, welcher Stationsarzt das Formular ausgefüllt hat, stand mal drauf "krank bis auf weiteres" oder ich wurde für weitere 4 bis 6 Wochen nach Ausfülldatum krankgeschrieben. Die TK hat das immer brav akzeptiert und hat mir dann nach 4 Wochen einen neuen Auszahlungsschein geschickt.
Das Krankengeld habe ich jedoch auch immer erst im nachhinein erhalten, d. h. Anfang August wurde mir das Geld für den Monat Juli überwiesen, obwohl ich momentan noch bis Mitte September krankgeschrieben bin!

Sicherlich hängt es immer davon ab, an welchen Sachbearbeiter Du bei der KK gerätst. Also nicht ärgern, nur wundern, spare Deine Energie für's Gesundwerden auf!

LG Helga

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Beitragvon A n d r e a s » 26.08.2004 01:39

Hallo, Gaby,
ich kann über das Krankengeld und dessen Auszahlungsmodalitäten weder über eigene Erfahrungen berichten, noch kenne ich die Vorschriften hierüber.
Das Problem ist, dass die KK eine Unterschrift einer/s Medizinerin/s benötigt, die/der eine Zeitdauer abschätzen kann, wei lange die KK mindestens verpflichtet sein wird, Krankengeld zu zahlen. Die KK müsste sonst das überzahlte Krankengeld wieder zurückfordern, wenn die Vorauszahlung die tatsächlich zu leistende Zahlung übersteigt. Jetzt kommt meine eigenen Erfahung noch hinzu: Die Mediziner kennen sich in diesem sozialversicherungstechnischen Belangen zu wenig aus.
Ohne Deine Krankengeschichte aus zeitlicher Sicht zu kennen, nehme ich an, dass sich aufgrund einer Standard- oder Studien-Chemobehandlung doch ein gewisser zeitlicher Rahmen absehen lässt. Mir ist jedenfalls bis heute kein genauerer Behandlungsplanplan bekannt als der einer Chemotherapie bei MH. Die Behandlungsdauer eines gebrochenen Knochens ist nach meiner Einschätzung weniger genau vorherzusagen - aber ich bin ja erst Semiprofi. :)
Ich bekomme nach den ersten Tagen meiner Zyklen immer einen Brief für meine Hauärztin. Darin sind auch die Behandlungstermine genannt. Und der Hausarzt ist ja in der Regel in der Nähe Deines Wohnorts. Kann Dein Hausarzt nicht das Auszahlungsformular unterschreiben und somit die Arbeitsunfähigkeit bestätigen?
Ich würde mich an Deiner Stelle auch mal bei Deiner KK erkundigen, wann die Auszahlungstermine sind (an bestimmten Tagen des Monats, unmittelbar oder einige Tage nach Eingang des Auszahlungsformulars?). Das Krankengeld ist ja die Ersatzleistung für die zu Ende gegangene Lohnfortzahlung Deines Arbeitgebers. Der zahlt ja in der Regel auch erst am Ende des Monats. Also musst Du zur Zeit nicht die geleistete Arbeit nachweisen (früher: «Stechkarte»), sondern das Fortbestehen Deiner Arbeitsunfähigkeit. Wenn Du also nun weißt, wann die Zahlung des Krankengelds erfolgen wird, würde ich die Termine, an denen Du Dir die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen lässt, so legen, dass Du Dein Geld, welches Du zum Lebensunterhalt benötigst, ohne zeitliche Verzögerung bekommst.
Versuch doch mal ? trotz Deines Ärgers ? jemanden bei Deiner KK an die Strippe zu bekommen, der Dir hierüber Auskunft geben kann. Das mit der Bürokratie würde ich bei diesem Gespräch unterdrücken, das kannste ja dann hier rauslassen. Bild ... und alle anderen machen mit.

Ich hoffe, ich hab die Sache auch richtig verstanden.

Viele Grüße A n d r e a s

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armin
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Beitragvon armin » 26.08.2004 06:28

hey Gaby
ich bin privat versichert und muß diesen, einen ähnlichen Schein auch ausfüllen lassen, allerdings vom Hausarzt alle 14 Tage .
Dort bestätigt er , daß ich zu 100 % arbetsunfähig bin , keine Änderung der Diagnose aufgetaucht ist. Diesen leite ich dann per Fax an meine KK.
So ist da anscheinend überall, wenn Versicherungen was von unserem Geld rausrücken müssen.
Ich wurde sogar schon zu einem Amtsarzt bestellt, der mir jedoch eine weitere widerspruchslose Krankschreibung incl. Rekonvaleszenszphase bis anfang/mitte Dezember :wink: :wink: :D (das gibt Kohel ohne Ende, da ja meine Mitarbeiter weiterhin im Betrieb arbeiten)
LG Armin
Diag. 2/2004 ,MH 2a (Mischtyp) mit Risikofaktor (Bulk im Mediastinum 6,5x4,3x4,4cm und 3 Areale befallen) 1xABV Rest ABVD (4 Zyklen) ,30 Gy, Totale Vollremission , offiziell geheilt

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Purmaus
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Beitragvon Purmaus » 26.08.2004 11:53

Hallo Gaby,
bei mir läuft das auch so. Ich geh einmal im Monat (haben uns auf das Monatsende geeinigt) zur Hausärztin und die schreibt mich immer monatsweise krank, d.h. sie verlängert damit den Zeitraum. So find ich es übersichtlicher und ich weiß auch, wann ich ungefähr mit wieviel Geld rechnen kann. Ich war anfangs auch bissel überfordert, weil ich das Wort "Auszahlschein" vorher noch nie gehört hatte. Aber wir Menschen sind ja lernfähig und so hab ich mich schnell daran gewöhnt. Alles halb so schlimm. Lass es dir gut gehen!! Petra

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Beitragvon Manuela » 26.08.2004 12:00

Hallo Gaby,

das Problem kennen wir auch. Mein Mann war während der kompletten Therapie krankgeschrieben. Als dann die Zeit kam, wo ihm Krankengeld zustand, fing die Bürokratie mit den Auszahlungscheinen an. Wir sind auch bei der Barmer versichert.
Also, die zahlen wirklich nur rückwirkend aus, auch wenn du weiterhin krankgeschrieben bist.
Wir haben uns dann den Zettel immer für 1 Monat ausstellen lassen. Du musst aber nicht immer ins KH, sondern der Hausarzt kann den Wisch genausogut unterschreiben.
Die Zettel haben wir dann von der Krankenkasse zugeschickt bekommen, bzw. auf dem Auszahlungsschein war ein Kästchen, mit dem du einen weiteren Auszahlungsschein anfordern kannst.
Ärgere dich nicht so viel... konzentriere dich auf das Gesund werden.

Alles Gute

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Beitragvon Comaus » 26.08.2004 14:28

Also genau wie Du habe ich mich auch tierisch aufgeplustert, weil ich diesen blöden Zettel auch zurückbekommen habe und auch mit textmarker (für die ganz dummen) versehen.

Ich habe mich geärgert, weil es sich verzögert hat, ichwieder Porto zahlen musste und angeblich fehlte eine Arztunterschrift und ein Termin wäre unklar (da war mein arzt im urlaub)...naja, die haben scheinbar sonst nix zu tun!Also habe ich den rest zusammengefaket und gut war!

Nicht aufregen!

lg Pat
Alles wird gut!!!

Gaby
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Beitragvon Gaby » 27.08.2004 13:27

Hallo zusammen,
erstmal herzlichen Dank, dass ich mir hier über so unangenehmen und trockene Themen wie Auszahlungsscheine Luft machen konnte und für eure Antworten.

Zwischenzeitlich habe ich mit meine Sachbearbeiter gesprochen. Prinz Valium persönlich, aber ganz nett. Also, wie ihr mir auch schon erzählt habt, reicht es in der Tat, wenn man seinen Auszahlungsschein einmal im Monat von seinem Doc (ob im Krankenhaus oder beim Hausarzt ist egal) ausfüllen lässt. Aber das bleibt jedem selbst überlassen, wie er halt die Kohle benötigt.

Etwas ägerlich ist allerdings die Tatsache, dass ich während meiner Krankheit eine Gehaltserhöhung bekommen habe (Höhergruppierung, im Rahmen des Bewährungsaufstieges) und ich davon nun erstmal gar nichts habe. Ganz toll. Denn zur Berechnung des Krankengeldes werden lediglich die letzten drei Gehaltsabrechnungen vor deiner Krankheit herangezogen. Erhöhungen, Zulagen, Gratifikation während er Krankheit können dann nicht mehr berücksichtigt werden. :twisted: :x :cry:

Nun gut, dann sehe ich es eben als Ansporn, schnell wieder gesund zu werden, damit ich auch noch schnell was davon habe!!!

Ganz liebe Grüße und viel Kraft uns allen
Gaby

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Comaus
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Beitragvon Comaus » 27.08.2004 13:47

Ja, dazu fällt mir auch noch ne Frage ein:

wie ist denn das mit weihnachtsgeld dieses Jahr? fällt ja dann auch flach, oder?

Alles Käse, wir müssen schnell gesund werden...nicht nur wegen der Kohle!

Alles Gute
Alles wird gut!!!

Gaby
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Beitragvon Gaby » 27.08.2004 13:59

STIMMT!!!!

Wegen Weihnachtsgeld? Angeblich soll das ja von vornherein berücksichtigt worden sein. In meinem Schreiben von der KK wegen Krankengeldanspruch steht dazu folgendes:

"Beitragspflichtige Einmalzahlungen (z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) die in den letzten 12 Kalendermonaten vor Beginn der ARbeitsunfähigkeit bezogen wurden, werden bei der Krankengeldberechnung berücksichtigt. Wenn Sie im maßgebenden Zeitraum Beiträge aus Einmalzahlungen entreichtet haben, sind diese mit in die Berechnung des Krankengeldes eingeflossen!"

Demnach gibts leider nichts extra :cry: , da alles schon im "Rundumsorglospaket" der Krankenkasse (hi, hi) enthalten!!!!!!

LG Gaby


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