Der Ausweis der Behinderung - Schwerbindertenausweis

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EsI
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Der Ausweis der Behinderung - Schwerbindertenausweis

Beitragvon EsI » 11.02.2009 20:54

Hallo zusammen,

lange nichts mehr geschrieben, aber jetz ist es wieder so weit.

Ich befinde mich gerade in meinem Staatsexamen und werde es hoffentlich auch bestehen :?:

Da ich Lehrer werde muss ich da auch zum Amtsarzt. Jetz hab ich mich vorab erkundigt und ein Mitarbeiter des BLLV (Bayrischer Lehrer/innen Verband) hat gemeint, dass ich unbedingt so ein Teil brauch.
Da soll dann 50% rauskommen und dann zum Arbeitsamt und einen Gleichstellungsantrag stellen...

Dann hab ich bessere Chancen auch Milch und Honig, oder so ähnlich...

Jetz meine Frage(n):

Was gibt es zu beachten? Soll mein Arzt irgendwas spezielles reinschreiben in so einen Bericht?
Ist das ein Problem, dass ich den nicht gleich nach/während meiner Therapie beantragt habe?
Hab ich da evtl jetz scho Pech gehabt und spar mir das dann lieber?

Vielen Dank schon mal für Infos!

Grus

Esi
MH 2B , RF > 3 Lymphknotenareale, hohe BSG , Diagnose 06.2005, Therapie 7.07.05-6.12.05, 2xBEACOPP + 2xABVD + Bestrahlung 30 Gy- Vollremission nach Studie HD14 -

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Beitragvon bonny0404 » 12.02.2009 10:15

hoffentlich wirst du ein netter,aber konsequenter lehrer...die haben bei den kindern den besten ruf :wink2:

also wieso muss dein arzt etwas in einen bericht schrieben?bei uns ist es so,dass der schwerbehindertenausweis beim versorgungsamt beantragt wird und die holen sich dann alle nötigen unterlagen.
allerdings erinnere ich mich,dass armin mal geschrieben hat,dass es deutlich schneller geht,wenn man die unterlagen zusammen dort hin bringt.vielleicht meinst du das :think2:
man muss die Welt nicht verstehen,man muss nur in ihr zurecht kommen!

Diagnose: Dez.2003
NHL Stadium III-IV,
3 Monate stationäre Behandlung
Therap.:Hochd.Chemo+2x autol.SZT+36 gy mehr über mich
letzte NS 09/2010 alles i.O. Bild

EsI
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Beitragvon EsI » 12.02.2009 10:31

ja ich hab auf deren hp gelesen, dass man das online machen kann und pers post.

online geht am schnellsten, aber weiter unten stand dann im text, wenn sie uns die benötigten unterlagen gleich mitschicken verkürzt das die bearbeitungszeit...
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Beitragvon Auge-Du » 12.02.2009 14:28

Moin Esi,
was Kniffe zum Antrag direkt angeht habe ich jetzt erst mal wenig Plan, bei mir lief alles automatisch übern Sozialarbeiter und das Versorgungsamt, :idea: aber ich habe hier fürs Lehramt eine schöne Zusammenstellung zu allem was Nachteilsausgleiche angeht.

Aktueller Stand, in diesem Fall zwar für NRW, aber ich denke, dass das zum einen weitestgehend übertragbar ist und zum anderen auch im jeweiligen Bundesland auffindbar sein wird...

Die komplette Zusammenstellung der Schwerbehindertenvertretung für NRW findet sich unter der folgenden Adresse
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/L ... hungen.pdf (da sind dann auf 288 Seiten mal wirklich alle Infos für Lehrer drin!!)

wenn der lange Link nicht funktioniert hier die Kurzform: http://tinyurl.com/d7hu89

Alles bei über Einstufung, Gleichstufung, Einstellung, Stundenreduzierung, Hilfen......

hoffe, damit kannst Du was anfangen?! :opa:

feinen Gruß
Auge
10/08 Morbus Hodgkin Stadium 2B mit RF Mediastinaltumor (14cm)
Behandlung nach HD18 - Arm D: 4 Zyklen
24.11.08-03.02.09 4 Zyklen BEACOPP eskaliert
AHB in der Klinik Sonneneck, Föhr
Voll auf die 12:
Mr. Hodgkin bekommt Saures

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bei Fragen direkt per PN, bin nur noch selten im Forum...
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Beitragvon Hans08 » 12.02.2009 18:57

Hallo Esi!

Ich kenn mich mit Schwerbehindertenausweisen nicht aus - aber soweit ich gelesen habe war deine Erkrankung ja schon 2005. Hattest du schonmal einen Ausweis oder beantragst du ihn jetzt das erste Mal? Weil ob die dann nicht sagen, wenn du 4 Jahre jetzt keinen gebraucht hast, warum dann gerade jetzt wo sie doch eh "gesund" sind...

VG
Morbus Hodgkin IVB- März 07-Juli 07 8x Beacopp-14
http://forum.hodgkin-info.de/viewtopic.php?t=3100

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Michel
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Beitragvon Michel » 13.02.2009 03:10

Hallo zusammen, ich habe meinen Ausweis unmittelbar nach erfolgreicher Therapie beantragt und bekommen. Dieser läuft aber nur 3 Jahre und sollte nach dieser Zeit die Erkrankung nicht wieder ausgebrochen sein, wird er meines Wissens nach auch nicht verlängert.

Gruß Michel
MH IIA mit Risiko, 4 Zyklen ABVD + Bestrahlung. Seit Jan.06 sauber.

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Beitragvon EsI » 13.02.2009 09:53

danke schon mal für die infos.
durch einen behinderten-beauftragten habe ich bislang erfahren, dass es wohl prinzipiell egal ist wann man den antrag stellt.
er wird in der regel bei krebserkrankungen über die dauer der remissionszeit mit 50% ausgestellt. also nach dem ersten jahr.

bei uns sind das abhängig vom stadion in dem erkrankt ist I-III wohl insgesamt 5 Jahre und dann wird jährlich entschieden...

ich müsst eben nur raus bekommen was man machen kann, wenn man runtergestuft wird, was sind dann schlagkräftige argumente z.b.?

der nächste schritt ist nämlich bei runterstufung auf 30% das man zum arbeitsamt geht und sich einen sogenannten gelichstellungsantrag besorgt, dann wird man wieder behandelt wie mit 50% und das bis zum renteneintritt. hat was mit arbeitsplatzsicherung zu tun...

so hab ich das bisher verstanden.

@auge-du:

bist du auch im lehramt?
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Beitragvon roro » 13.02.2009 12:14

Hi Esi,

such mal unter dem Stichwort Ausweis oder Rente. Da müsstest du einige Aussagen finden, wie man seine realen Gebrechen auch verwaltungswirksam und dramatisch genug darstellen kann.

LG roro
Diagnose: 08.07.04, MH 4b, (LK-Ext. 24.06.04) - Therapie: Studie HD15, BEACOPP esk., 8 x 21 Tage
Nebenwirkungen: viele gehabt, noch einige vorhanden; kann damit umgehen!
PET-Ergebnis v. 18.01.05: Metabolisch komplette Remission
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Beitragvon EsI » 13.02.2009 15:57

... nochmal ne Frage an die, die schon mal so einen Antrag "erfolgreich" gestellt haben:

habt ihr dem Schreiben nur einen Arztbericht von eurer letzten Nachsorge beigelegt, oder ein Gutachten, bzw. ausformulierten Text des Arztes, den er unterschrieben hat?

Was habt ihr da für Probleme geschildert?
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Beitragvon Honi » 23.03.2009 11:05

Bei der Beantragung des SBA musste ich nur alle Ärzte angeben, bei denen ich in Behandlug bin. Das Amt für Soziales stzt sich dann mit denen in Verbindung. Zwischen Antrag und Ausstellung lagen bei mir 14 !!! Monate. Krass wa? Nützen tut Dir das Teil nur etwas, wenn Du in Arbeit bist. Kündigungsschutz und so. Wenn man erwerbslos ist, behindert er nur. Kein Schwein stellt Behinderte ein. Die Zahlen lieber ihre Strafe, anstatt ihre Behindertenprozente zu erfüllen. Leider. :cry:


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