


Hodgkin-Krankheit
im Stadium I - IIIA
bei langdauernder (mehr als sechs Monate andauernder) Therapie, bis zum Ende der Intensiv-Therapie je nach Auswirkung auf den Allgemeinzustand 60 - 100
nach Vollremission für die Dauer von drei Jahren (Heilungsbewährung) 50
Nach Ablauf der Heilungsbewährung richtet sich der GdB/MdE-Grad nach dem verbliebenen Organschaden.
im Stadium IIIB und IV
bis zum Ende der Intensiv-Therapie 100
nach Vollremission für die Dauer von drei Jahren (Heilungsbewährung) 60
Nach Ablauf der Heilungsbewährung richtet sich der GdB/MdE-Grad nach dem verbliebenen Organschaden.