hi, na !!!
Ich komme aus Hannover und studiere gerade im 4 Semester! In Niedersachsen gibts leider Studiengebühren, entfallen die jetzt bei mir ?
Keine Studiengebühren bei MH?????
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- Registriert: 19.06.2009 21:02
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§ 14 Niedersächsisches Hochschulgesetz: Fälligkeit und Billigkeitsmaßnahmen
(2) Der Studienbeitrag (...) sowie die Gebühren und Entgelte (...) können auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Entrichtung zu einer unbilligen Härte führen würde. Eine unbillige Härte liegt hinsichtlich des Studienbeitrages und der Langzeitstudiengebühr in der Regel vor (...) bei studienzeitverlängernden Auswirkungen einer Behinderung oder schweren Erkrankung, (...). Das Vorliegen der Voraussetzungen (...; der Behinderung; Anm. der Redaktion) ist durch eine amtsärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Ein Antrag (...) kann längstens bis einen Monat nach Vorlesungsende des Semesters gestellt werden.
Also am Besten mit dem Schwerbehindertenausweis zum Studienbüro gehen und dort alles weitere erfragen/beantragen.
Diagnose 11/2006; MH Stadium IIIa+RF
HD-15, 6xBEACOPP eskaliert
Seit 6.5.10 Mama
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