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Forum für alles, was in irgendeiner Weise mit Morbus Hodgkin zu tun hat. Dieses Forum soll in erster Linie aktuell Betroffenen helfen.

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Sabine

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Beitragvon Sabine » 21.06.2001 13:49

Ich habe momentan Probleme mit meiner Arbeitsstelle, laut Betriebsarzt hat mein Arbeitgeber ein Gesetz, in dem es heißt, dass Leute, die an Krebs erkrankt waren oder sind nicht mit karzinogenen Stoffen arbeiten dürfen. Nun hat man mir angeboten, dass ich mit Hilfe des Schwerbehinderten beauftragten eine Arbeit bekommen könnte. Geht es jemandem von Euch in seinem Beruf ähnlich? Ich arbeite momentan als technische - Assistentin im Labor.
Mein Onkologe meint, manche Arbeitgeber haben solche Gesetze, andere nicht, sie wollen sich damit schützen, dass man Ihnen eine Krebserkrankung anhängt, schließlich ist das Risiko wieder an Krebs zu erkranken durch die Chemotherapie erhöht und man kann ja nie nachweisen woher so eine Erkrankung tatsächlich kommt.
Ich finde das teilweise ziemlich konfus, was da gesagt wird, zwar habe ich durch die Krankheit noch mehr Respekt vor krebserregenden Stoffen bekommen und will damit auch nicht unbedingt arbeiten, aber ich dachte, ich wäre jetzt gesund und es gäbe keine Einschränkungen.

Susi

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Beitragvon Susi » 22.06.2001 08:30

Ich kann mir solche Probleme lebhaft vorstellen...
Inwieweit möchtetst du denn überhaupt noch dort arbeiten? Gibt es evtl. eine Möglichkeit das dieses Gesetz unrechtmäßig ist und du eine Chance hättest dagegen zu klagen? Vielleicht solltest du es auch einfach als Chance sehen mit etwas Neuem beginnen zu können. Wir gehören nun mal leider lebenslang zu einer Risikogruppe.
Ich studiere zwar noch, werde aber voraussichtlich auch Probleme bekommen später so zu arbeiten wie ich es mir vorstelle. Ich studiere Lehramt und habe schon gehört, dass Menschen mit Krebserkrankungen nicht verbeamtet werden.

Sabine

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Beitragvon Sabine » 22.06.2001 14:08

Ich bin ja momentan ziemlich am überlegen, ob mein Beruf der richtige ist, dummerweise weiß ich erst seit knapp zwei Monaten von diesen komischen Gesetzen, mein Onkologe wußte zwar, dass ich in einem Labor arbeite, aber mit welchen Chemikalien, das hat ihn nie interessiert. Mittlerweile höre ich bei der Arbeit auch von ähnlichen Fällen, bei denen das Klagen aussichtlos war, ich hätte es nur gut gefunden, wenn ich eher auf so ein Gesetz hingewiesen worden wäre, schließlich wußten alle, dass ich krank war und so hätte ich mehr Zeit gehabt mich zu bewerben.
Ich versuche jetzt erstmal in anderen Laboren unterzukommen, die nicht mit krebserregenen Substanzen arbeiten, schließlich macht mir die Arbeit viel Spaß und da ich erst im August letzten Jahres meine Ausbildung beendet habe und bald darauf krank wurde, habe ich auch noch nicht so lange als TA gearbeitet.
Zwar schlagen mir viele Leute vor noch eine andere Ausbildung zu machen oder zu studieren, aber irgendwie habe ich da gar keine Lust mehr zu, das dauert so lange und durch die Krankheit habe ich erfahren wie schnell das Leben vorbei sein kann, da mache ich lieber Sachen die mir Spaß machen, ich hoffe immernoch, dass ich eine interessante Arbeit finde.
Dass Krebserkrankungen die Verbeamtung beeinflussen, habe ich noch nicht gehört, aber unmöglich ist nichts in diesem Staat, ich arbeite schließlich auch im öffentlichen Dienst. Als wäre man durch die Krankheit nicht genug bestraft, durch solche seltsamen Gesetze werden einem immer wieder Steine in den Weg gelegt.

Susi

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Beitragvon Susi » 23.06.2001 09:48

Ja, es ist frustrierend. Ich hatte seitens der Institution Uni während meiner Krankheit auch keine Hilfe. Wahrscheinlich bekomme ich noch nicht einmal länger Bafög, weil ich durch die Therapien meine Förderungshöchstdauer überschreiten musste. [Konnte schlecht ein 4-wöchiges Praktikum während der Bestrahlung absolvieren...] Solche Sachen sind dann ärgerlich und belasten zusätzlich!
Es ist wirklich nicht schön, dass du über dieses Gesetz nicht eher informiert wurdest. Aber vielleicht wollten sie dich während deiner Erkrankung nicht noch mehr belasten? Wieviel Zeit hast du denn jetzt dich neu zu bewerben? Ich drück dir jedenfalls die Daumen! Du kannst dich ja auch mal zusätzlich informieren, welche Berufe oder welcher Studiengang dir noch Spaß machen würden. Wenn dann wirklich nichts dabei ist, kannst du's immer noch lassen.

Sabine

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Beitragvon Sabine » 24.06.2001 17:43

Dass ich nicht vorher von diesem Gesetz erfahren habe, war wohl keine Schonung für mich, sondern eher ein Versäumnis der anderen. Meine Chefin interessiert sich nicht wirklich für derartige Bürokratie und der Betriebsarzt hat von der Verwaltung erst 4 Monate nachdem ich wieder angefangen habe zu arbeiten, erfahren, dass es mich gibt. Normalerweise muß man wohl in den ersten 1 bis 2 Wochen nach Dienstantritt zur amtsärztlichen Untersuchung. Da ich von meinem Onkologen auch vorher nichts derartiges erfahren habe, dachte ich, der Betriebsarzt erzählt mir "dummes Zeug", aber so nach und nach erfährt man von anderen ähnliche Sachen.
Ich weiß von dieser Sache definitiv seit Mitte Mai, eigentlich hätte ich wohl sofort nachdem der Betriebsarzt von meiner Krankheit wußte, meine Arbeit niederlegen sollen, aber da ich momentan noch einen Privatarbeitsvertrag bis Ende Juni habe, der unabhängig von gewissen Gesetzen ist, darf ich noch bleiben, so habe ich wenigstens etwas Zeit zum bewerben. Bis jetzt hat aber leider noch nichts geklappt.
Ich hatte mich neulich in einem Betrieb vorgestellt, der Spanplatten herstellt und diese Spanplatten auf Formaldehydabgabe testet, da Formaldehyd auch zu den karzinogenen Stoffen zählt, war das schonmal nichts. Aber bei sowas frage ich mich doch, darf ich dann überhaupt noch an einem Schreibtisch sitzen, der aus einer Spanplatte besteht?

Susi

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Beitragvon Susi » 26.06.2001 10:05

Bist du eigentlich verpflichtet bei einer Bewerbung deine Erkrankung anzugeben?

Sabine

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Beitragvon Sabine » 26.06.2001 12:48

Das habe ich mich auch schon gefragt. Aber ich denke es ist besser, es zu sagen, schließlich will ich auch nicht mit krebserregenden Substanzen arbeiten. Ich schreibe meine Krankheit aber nicht gleich in die Bewerbungsunterlagen, sondern sage es erst möglichst spät beim Vorstellungsgespräch, wenn ich die Leute schon von mir überzeugt habe. Dann ist es zwar meist besonders ärgerlich, wenn man zu hören bekommt, dass sie mich unter diesen Umständen nicht einstellen können, aber wenn man das gleich in die Bewerbung reinschreibt, wird man vielleicht noch nicht einmal eingeladen.
Während ich hier gerade so schreibe, klingelte das Telefon und ich habe für Freitag eine Einladung zum Vorstellungsgepräch bekommen, dort geht es um Feldversuche mit hoffentlich weniger ungesunden Chemikalien.
Von anderen habe ich gehört, dass gerade staatliche Betriebe gerne Leute wie mich nehmen um ihre Behindertenquote zu erfüllen. Im Arbeitsamt hat man mich auch als erstes gefragt, ob ich einen Schwerbehindertenausweis habe. Wurdest Du mit soetwas auch schon konfrontiert. Ich bin doch eigentlich gesund, das Problem sind mehr die Gesetze der Arbeitgeber, als mein Gesundheitszustand.

Axel B.

Krebs und Beruf

Beitragvon Axel B. » 26.06.2001 23:03

Ich finde es ziemlich abartig, dass man nach so einer Erkrankung für den Rest seines Lebens als behindert gemarkt wird. Ich glaube das ist nicht rechtens, ganz zu schweigen vom Schwerbehindertenstatus. Da müßte ja jeder Behindert sein, der mal krank war. Ich vertrete den Standpunkt, dass man krank war und nach der Therapie wieder gesund. Ich habe KEINEN Krebs mehr und damit Basta.

Außerdem ist es unlogisch, wenn Firmen keine Leute mehr einstellen, die mal an Krebs erkrankt waren, nur weil die Stoffe, mit denen man bei ihnen umgeht krebserregend sein könnten. Wenn es wirklich so wäre und dadurch das Krebsrisko erhöht wäre, dann dürften auch Gesund nicht mit diesen Stoffen umgehen. Immerhin sollte man auch im Hinterkopf haben, dass die Ursachen für Hodgkin immer noch im Dunklen liegen.

Wenn ich es mir so recht überlege, würde ich meinem Arbeitgeber nicht unbedingt unter die Nase reiben, dass ich mal Krebs hatte. Das liegt für mich in der Vergangenheit. Ich habe heute unter keinerlei gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu leiden und bin voll leistungsfähig. Ich würde also meinem Arbeitgeber nichts verschweigen. Wenn man es so angehen würde, dann müßte man ja auch gleich, seine Gen-Datei mitbringen. Und DAS ist vom Gesetzgeber bereits untersagt worden.

Sabine

Krebs und Beruf

Beitragvon Sabine » 27.06.2001 11:53

Nur, wenn die Arbeitgeber in ihren Gesetzen wort wörtlich stehen haben: " Leute die Krebserkrankungen hatten oder haben, dürfen nicht mit krebserregenden Substanzen arbeiten" nützt verschweigen leider auch nicht viel. Vielleicht sollte ich Politik studieren und alle Gesetze ändern.

Susi

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Beitragvon Susi » 27.06.2001 15:22

Eigentlich nicht. Mir grauts schon davor, wenn ich mit dem Studium fertig bin. Ich glaube, ich werde die Krankheit verschweigen. In deinem Fall kann ich aber auch verstehen, dass du es sagst. Ich werde ja nicht mit Chemikalien arbeiten müssen. Ist echt ne Zwickmühle! Ich drücke dir jedenfalls ganz kräftig die Daumen für deine Vorstellungsgespräche.
Einen Schwerbehindertenausweis bekommt man eigentlich auch erst, wenn man bestimmte Kriterien - wie sie beispielsweise die WHO festlegt - erfüllt. Dafür braucht man eine amtsärztliche Untersuchung. Keine Ahnung, ob du darauf Anspruch hast. Vielleicht kannst du dich ja mal beim Gesundheitsamt oder beim Versorgungsamt erkundigen. Wenn so ein Ausweis einen Job oder andere Vorteile mit sich bringt: Immer her damit!

Axel B.

Krebs und Gesetz

Beitragvon Axel B. » 28.06.2001 13:25

Da hast du leider recht. Es gilt das geschriebene Gesetz - unsinnig oder nicht. Da darfst du deine Krankengeschichte gar nicht verschweigen. Wenn ich mehr Erfahrung mit solchen rechtlichen Angelegenheiten hätte, würde ich mich echt mal damit befassen, ob so ein "Gesetz" überhaupt verfassungsrechtlich legitim ist. Vielleicht schreibt mir ja mal ein Jurist ...

Anni an Sabine

Beruf

Beitragvon Anni an Sabine » 28.06.2001 15:19

Hallo Sabine.
Um es gleich im voraus zu sagen: Wenn sich jemand so positiv fuer seinen erlernten Beruf entscheidet und so konsequent alle Moeglichkeiten ausschoepft, kann das nur Erfolg bringen, das musst Du mir glauben. Sicher kann es eine Weile dauern, aber manchmal ist es auch gut wenn man Abstand gewinnt und nicht das naechst beste Angebot annimmt. Du musst auch die" andere" Seite verstehen. Die Arbeitgeber muessen sich heutzutage auch absichern, da ja ueberall geklagt wird. Die grosse Firma( hat auch Beziehungen in Deutschland) ,wo meine Tochter arbeitet, ist nun " bankrott" ( natuerlich besteht sie weiter) , um den Asbestos -Klagen zu entgehen, in die sie sekundaer hineingezogen wurde. Leider weiss ich nicht wie breitflaechig Deine Ausbilding war, waere Krankenhaus Labor eine Moeglichkeit?. Alles Gute Anni

Sabine

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Beitragvon Sabine » 29.06.2001 18:07

Meine Ausbildung als landwirtschaftlich - technische Assistentin war schon sehr vielseitig, allerdings eher in Richtung biologisch -technische Assistentin. Ich bewerbe mich auch auf Stellen, die für biologisch-, chemisch- oder medizinisch technische Assistenten ausgeschrieben sind. Ich habe in der Richtung von meinen Erfahrungen her auch gute Chancen, ich arbeite momentan molekularbiologisch nur gerade in dem Sektor kann man gewissen karzinogenen Stoffen nicht ausweichen, man begegnet solchen Stoffen mehr oder weniger in allen molekularbiologisch arbeitenden Laboren. Ich versuche mich mehr auf mikrobiologische Labore zu konzentrieren und auf Feldarbeiten wie man sie als landwirtschaftlich - technische Assistentin eigentlich macht, was während meiner Ausbildung allerdings eher zu kurz kam.

Gast

Krebs und Gesetz

Beitragvon Gast » 03.07.2001 21:23

Hallo Axel!
Hier schreibt Dir mal ein Jurist. Ich bin selbst MH-Patientin und zur Zeit noch in Strahlentherapie.
Aber nun zu Deiner Frage. Es gibt kein spezielles Gesetz, dass Dich verpflichtet, Behindertenstatus und Krebserkrankung preiszugeben. Vielmehr ist die Geheimhaltung von Umständen bei der Einstellung in ein Arbeitsverhältnis ein Anfechtungsgrund nach § 123 BGB [Täuschung].
Der Arbeitgeber kann also, wenn gewisse Umstände bei der Einstellung verschwiegen wurden, den Arbeitsvertrag bis zum Ablauf eines Jahres anfechten, was die gleiche Wirkung wie eine Kündigung hat. Diese Anfechtung ist aber nur dann möglich, wenn das Verschweigen von Umständen widerrechtlich ist, also dann, wenn auf eine rechtlich zulässige Frage des Arbeitgebers falsch geantwortet wurde.
Stellt der Arbeitgeber also eine rechtlich unzulässige Frage, darf gelogen werden, was das Zeug hält. Fliegt der Schwindel auf, darf der Arbeitgeber weder kündigen noch den Arbeitsvertrag anfechten.

Nach dem Bundesarbeitsgericht sind Fragen des Arbeitgebers nur dann zulässig, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Fragen im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis hat.
So ist z.B. die Frage nach der Schwangerschaft unzulässig, da sie eine geschlechtsspezifische Benachteiligung von Frauen zur Folge hat und kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers besteht. Diesen Grundgedanken hat das BAG nicht nur auf geschlechtsspezifische Benachteiligung beschränkt, sondern auf andere Bereiche ausgedehnt, wo eine Ungleichbehandlung zu befürchten ist. So z.B. auch bei der Frage nach zurückliegenden Krankheiten und Behinderungen (nicht jedoch bei Schwerbehindertenstatus!). Es darf also gelogen werden!!
Aber: es gibt natürlich Ausnahmen. So ist die Frage nach Behinderungen dann zulässig, wenn die Behinderung eine Erbringung der Arbeitsleistung erschweren würde (z.B. gehbehinderter Sportlehrer) oder wenn die Behinderung zu Mehraufwendungen des Arbeitgebers führen würde (z.B. Spezialstühle, Aufzug ect.).
Die Frage nach Erkrankungen ist nur dann zulässig, wenn die Krankheit gerade dazu führt, dass die Leistungsfähigkeit vermindert ist oder Ansteckungsgefahr besteht. Für MH-Betroffene dürften solche Ausnahmen nur in den seltensten Fällen bestehen. Also braucht Ihr weder Behinderungen noch Erkrankung anzugeben (auch nicht bei direkter Frage des Arbeitgebers).

Die Frage nach dem Schwerbehindertenstatus ist laut BAG zulässig. Hier darf also nicht gelogen werden (Urteil v. 05.10.1995). Das Fragerecht des Arbeitgebers wird damit begründet, dass dem Arbeitgeber durch die Einstellung Schwerbehinderter gesetzliche Verpflichtungen entstehen (Sonderurlaub -5 Urlaubstage im Jahr mehr- besonderer Kündigungsschutz ect).

Wenn Ihr durch den Schwerbehindertenstatus Nachteile bei der Jobsuche befürchtet (die nicht ganz unbegründet sind), dann beantragt am besten erst gar keinen Schwerbehindertenausweis oder gebt ihn zurück mit der Begründung, Euer Zustand hätte sich verbessert, denn nur so werdet Ihr den Status wieder los.
Ehrlich gesagt, hab ich noch nie verstanden, warum man uns einen Schwerbehindertenstatus zubilligt, denn ?für mich gesprochen- bin ich schon jetzt wieder im Vollbesitz meiner körperlichen und geistigen Kräfte.

Ich hoffe, Axel, dass ich Dir helfen konnte.
Liebe Grüße, Gast

Sabine

Krebs und Gesetz

Beitragvon Sabine » 06.07.2001 20:26

Dein Beitrag in diesem Forum ist sehr interessant für mich. Ich habe das ja jetzt verstanden, dass ich meine Krankheit verschweigen kann, wenn ich z.B. als Bürokauffrau arbeiten will, nur darf ich das wirklich tun, wenn ich in eine Arbeit in einem Labor annehmen will, in dem krebserregende Substanzen sind und die Firma ein derartiges Gesetz hat wie meine und mir das Arbeiten mit solchen Substanzen verbietet?
Meiner Meinung nach darf ich das in dem Fall nicht verschweigen, oder, schließlich bin ich ja dann irgendwie eingeschränkt oder ist das nur ein Problem des Arbeitgebers?
Gestern habe ich mich erstmal mit meinem Onkologen auseinandergesetzt, weil ich von allen Seiten mit der Frage nach einem Schwerbehindertenausweis "bombadiert" werde, wollte ich doch endlich mal wissen, was daran ist. Mein Onkologe erklärte mir, dass man die ersten fünf Jahre nach Heilung der Krebserkrankung einen Schwerbehindertenausweis bekommen kann. Ein Schwerbehindertenbeauftragter meines vielleicht zukünftigen Arbeitgebers riet mir zum Beantragen eines solchen Ausweises, denn ich würde im öffentlichen Dienst angestellt sein und dort können wohl extra Gelder für Schwerbehinderte "locker gemacht werden", außerdem würde ich zum "Quotenschwerbehinderten" werden. Im öffentlichen Dienst scheint der Schwerbehindertenstatus also ein Vorteil zu sein, in der privaten Wirtschaft aber wohl eher weniger, schließlich würden auch zusätzliche Kosten entstehen. Nun weiß ich überhaupt nicht, ob ich so einen Ausweis beantragen soll, aber es beruhigt mich, dass Du schreibst, dass man ihn jederzeit zurückgeben kann.
Eigentlich bin ich ja gesund und fühle mich auch so, deshalb klingt das alles sehr abwegig, aber es kann ja scheinbar gegebenenfalls vorteilhaft sein.
Wo kann ich denn mehr über Vor - und Nachteile eines solchen Ausweises erfahren, weißt Du darüber etwas?


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