Neues Gerichtsurteil zu PET-Untersuchung

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Elisabeth
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Neues Gerichtsurteil zu PET-Untersuchung

Beitragvon Elisabeth » 11.09.2004 16:58

Hallo,

den beiliegenden Link zur Ärzte-Zeitung habe ich gerade im Krebskompass gefunden.
Anscheinend kommt nun Bewegung in die Sache.

http://www.aerztezeitung.de/docs/2004/0 ... ldundrecht

LG
Elisabeth

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Purmaus
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Beitragvon Purmaus » 11.09.2004 18:06

Hallo Elisabeth,

danke für deinen Beitrag, ich schau mir das jetzt mal in Ruhe an!

Schönes WE, Petra

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Purmaus
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Beitragvon Purmaus » 11.09.2004 18:12

Hej, und dann hat der Patient auch noch ein Hodgkin-Lymphom!! Super, das passt mir jetzt so richtig in Kram. Hab mir das jetzt schon ausgedruckt und kopiert und da bin ich mal gespannt, was meine Krankenkasse dazu sagt. Juchu! Naja, erst mal habe ich ja mein PET-Termin abgesagt. Aber egal, vielleicht mach ich ja in 3 Monaten noch mal eins. Man kann nie wissen. Danke noch mal für deinen Tip. Petra

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Beitragvon A n d r e a s » 13.09.2004 20:29

Hallo,

ist ja interessant. Danke für den Hinweis. Ich habe dazu noch ein paar weitere gleichlautende Meldungen gefunden:
http://www.versicherungsnetz.de/news/Meldung.asp?Meldung=4169
und
http://www.stiftungen.de/misc_full.cfm?ID=160224
sowie
http://www.presseportal.de/story.htx?nr=593937&firmaid=53520.

Letzterem war darüberhinaus zu entnehmen, dass dieses Thema bereits im Februar 2004 im TV durchgekaut wurde. Das ist zwar nicht hilfreich, rückt aber die (m.E. überflüssigen und teuren) Werbebotschaften der GKV's ins rechte Licht.

Weiß jemand, ob und wo das Urteil zu finden ist?

Gruß
A n d r e a s

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armin
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Beitragvon armin » 13.09.2004 20:42

Ola
9/10/2004
Krankenkasse muss Krebsdiagnosetechnik PET bezahlen
- Anderthalb Jahre kämpfte Sven B., 26, mit der Innungskrankenkasse Leipzig um die Kostenübernahme einer PET-Untersuchung, die ihm Klarheit über das Ausmaß seiner Krebserkrankung geben sollte. Nun gab ihm das Sozialgericht Leipzig Recht - ein Etappensieg für die neue Diagnosetechnik. Denn dieses Urteil ist das erste seiner Art in Deutschland. Im November 2001 fand man bei Sven B. ein Hodgkin-Lymphom, Lymphknotenkrebs. Es folgte eine intensive Chemotherapie mit anschließender Bestrahlung, aber eine vollständige Heilung konnte mit konventionellen Diagnoseverfahren nicht bestätigt werden. Der behandelnde Arzt sprach sich daraufhin mit Nachdruck für die sichere Abklärung der Befunde durch eine Positronen-Emissions-Tomographie (PET) aus.

Doch die Innungskrankenkasse Leipzig lehnte den Antrag ab.
Begründung: PET gehöre aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen noch nicht zu den anerkannten vertragsärztlichen Diagnosemethoden. In allen anderen europäischen Ländern und Nordamerika jedoch ist die PET (-CT)-Diagnose bereits gängige Praxis und wird von den sozialen Gesundheitssystemen bei wichtigen Indikationen erstattet. Allein in Deutschland ist diese Untersuchung Privatpatienten vorbehalten. Dabei belegen zahlreiche Studien eindeutig die Effizienz von PET in der Krebsdiagnose.

Auch ein erneuter Antrag mit Hinweis auf eine interdisziplinäre Konferenz 1997 zur Indikation des PET, die Untersuchungserfolge der PET bei Hodgkin-Krebs festgestellt hatte, wurde abgelehnt.

Anfang 2003 erhob Sven B. vor dem Sozialgericht Leipzig Klage gegen seine Krankenkasse. Das Gericht holte mehrere ärztliche Gutachten ein und entschied 2004 im Sinne des Klägers. Die Entscheidung gründet auf §27, Abs.1, Fünftes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V), der besagt, dass der Versicherte Anspruch auf eine Krankenbehandlung hat, wenn es notwendig ist, eine Krankheit zu erkennen, zu heilen oder zu lindern.

Die Detail-Begründung: Das Gericht sieht eine Verletzung des § 135 SGB V darin, dass das gesetzlich vorgesehene Anerkennungsverfahren nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt wurde und betont die Zuständigkeit des Gemeinsamen Bundesausschusses. Dadurch sei eine Versorgungslücke entstanden.

Laut Gutachter Prof. Dr. Axel Heyll, Medizinische Klinik und Poliklinik, Universität Düsseldorf, handelt es sich bei PET um das wahrscheinlich geeignetste Mittel, um bösartiges Gewebe bei Patienten mit Morbus Hodgkin nachzuweisen bzw. auszuschließen. Das Urteil schließt mit der Bemerkung des Gerichts: ?Die PET ist im vorliegenden Fall auch wirtschaftlicher. Die bisher durchgeführten MRT-Untersuchungen sind inzwischen teurer als die Durchführung einer PET.?

Zur Erläuterung:

Diese leistungsfähige und wegweisende Technik gewinnt zunehmend an Bedeutung in der Diagnostik von Krebserkrankungen, denn sie erspart dem Patienten einen beschwerlichen Diagnosemarathon sowie Operationen auf Verdacht. So können Therapien optimiert und Leben gerettet werden. Noch leistungsfähiger ist eine Kombination aus PET und Computertomographie (PET CT). Beide Geräte erstellen mit unterschiedlichem Schwerpunkt Aufnahmen vom Körper des Patienten, die übereinandergelegt eine Art 3D-Landkarte darstellen, mit der die Ärzte Krebszellen präzise lokalisieren können
Diag. 2/2004 ,MH 2a (Mischtyp) mit Risikofaktor (Bulk im Mediastinum 6,5x4,3x4,4cm und 3 Areale befallen) 1xABV Rest ABVD (4 Zyklen) ,30 Gy, Totale Vollremission , offiziell geheilt

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armin
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Beitragvon armin » 13.09.2004 20:49

Hey an alle Pets :wink:
hier der link zum Urteil http://www.pet-ct.org/common/Urteil_SG_Leipzig.pdf
Diag. 2/2004 ,MH 2a (Mischtyp) mit Risikofaktor (Bulk im Mediastinum 6,5x4,3x4,4cm und 3 Areale befallen) 1xABV Rest ABVD (4 Zyklen) ,30 Gy, Totale Vollremission , offiziell geheilt


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