Behindertenausweis - auch Nachteile?

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Binchen84
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Behindertenausweis - auch Nachteile?

Beitragvon Binchen84 » 19.10.2010 21:43

Hi Leute,

es wurde ja schon öfter das Thema Behindertenausweis angesprochen. Neben den ganzen Vorteilen, die immer aufgezählt werden, gibt's denn da auch Nachteile? Sowohl kurzfristige als auch eventuell auf lange Frist gesehen, also später bei Rente oder sowas in der Art?

Habt ihr denn einen beantragt?

Was mich noch interessieren würde: der ist ja zeitlich begrenzt, wie lange gilt der dann?

Freu mich auf eure Antworten!
Diagnose MH IIA mit RF (großer Mediastinaltumor): Ende Juni 2010

Chemo: 07.07.2010 bis 20.10.2010
2x BEACOPP esk., 2x ABVD
PET-CT negativ
trotzdem vom 20.12.2010 bis 12.01.2011 30Gy

1.NU (07.07.11): jippieeee :-)
Stand 2017: Immer noch jippiieeee :-)

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Alex2010
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Beitragvon Alex2010 » 19.10.2010 21:58

Hey Binchen,
also ich denke grundsätzlich kann der Ausweis schon ne nette Sache sein, aber ich habe mir nach reiflicher Überlegung keinen beantragt.

Ich würde erstmal gucken, ob du in deinem speziellen Fall wirklich davon profitieren würdest. Die Vorteile klingen zwar erstmal recht zahlreich & üppig, aber zB für mich habe ich keinen einzigen gefunden der mir wirklich etwas bringt.

Zum Zweiten sollte man bedenken wie es langfristig aussieht, gerade in Bezug auf die berufliche Planung. Im Bewerbungsgespräch muss man auf die Frage nach einer Behinderung wahrheitsgemäß antworten und das kann unter Umständen auch Nachteile mit sich ziehen. Oft heißt es zwar, dass Firmen & Behörden aufgrund von Quoten und staatlicher Förderung sogar besonders gerne Behinderte einstellen, aber ich zumindest will 1. nicht aus einem solchen Grund eingestellt werden und kann mir 2. gut vorstellen, dass nicht jeder potenzielle Arbeitgeber begeistert wäre.

Zum Dritten hab ich mich gefragt, ob ich so ein Teil eigentlich haben will und ob ich dies mit meiner Zielsetzung - dem Hodgkin kräftig und enddültig in Arsch zu treten und danach wieder komplett gesund werden - in Einklang bringen kann. Die Antwort muss jeder für sich selbst finden, aber ich konnte mich mit der Vorstellung nicht anfreunden schwarz auf weiß und amtlich bescheinigt zu kriegen, ich sei behindert. Jedenfalls nicht solange ich mich nicht dementsprechend fühle...

Was die Gültigkeit betrifft... ich meine gelesen zu haben dass diese in der Regel 2 Jahre beträgt und dann erneut vom Arzt bestätgit werden muss.
http://forum.hodgkin-info.de/viewtopic.php?t=4692
MH nodulär sklerosierend
Stadium IVa mit Lungenbefall
Teilnahme HD18
1. Zyklus Beacopp: 05.08.2010
2. Zyklus Beacopp: 26.08.2010
PET-CT 13.09: NEGATIV -> Arm D (4x)
3. Zyklus Beacopp: 16.09.2010
4. Zyklus Beacopp: 07.10.2010
Abschlussuntersuchung 24.11.2010 komplette Remission, Residuen bis 16x12mm
Kontroll-CT Dez.2012: alles top

Kirsten9981
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Beitragvon Kirsten9981 » 20.10.2010 07:11

Hallo also ich habe meinen Ausweis letztes Jahr im Oktober bekommen hat nee ewigkeit gedauert bis sie den genemigt hatten,er galt also fürs komplette jahr 2009 und 2010.im August hatten sie sich schon wieder gemeldet um den Grad der Behinderung neu zuberechnen.Jetzt bin ich innerhalb eines Jahres von 100 auf 80 % runter,da wie sie sagten die chemo zuende sei und ich in remission sei.muss ihn auch schon vor ablauf des Jahres abgeben auch wenn auf dem ausweis steht gültig bis januar 2011.
ich muss sagen man hat schon ein paar kleine vorteile 5 Tage mehr urlaub,je nachdem wie viel Prozent man hat bekommt man auch Lohnsteuerersparnis und manchmal hat man auch glück das man Ersparnisse bei Eintrittspreisen bekommt.
MH IV E,Milz,Leber und Lungen befall
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05-07.05.10: 1 Nachsorge:Gewebe hinterm Brustbein entdeckt erneute Biopsie
19.05.10:ergebnis der Biopsie:Entzündetes Fettgewebe hinterm Brustbein
Juli 2010:erneut CT alles unverändert aber zyste am Zahl also Zahn ziehen lassen
Oktober 2010: wieder CT immer noch alles unverändert
Januar 2011: immer noch alles Top
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janetrose
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Beitragvon janetrose » 20.10.2010 08:33

Der Ausweis ist fürs erste für ca. ein Jahr befristet, man geht davon aus, so lange wie die Dauer der Therapie ist, dann wird man runtergestuft und kann seinen Ausweis weitere 5 Jahre behalten (die Zeit der Heilungsbewährung) ca. 1 Jahr vor Ablauf der Heilungsbewährung erfolgt die Nachprüfung von amtswegen, man wird wieder runter gestuft und wenn einem gut geht und man keine weiteren Behinderungen hat wird einem der Ausweis entzogen.
Die Vorteile sind (wie die anderen schon erwähnt haben):

5 Tage mehr Urlaub
Steuerfreibetrag bei der Einkommensteuererklärung
Verbilligte Eintritte
Ermäßigungen bei ADAC
Befreiung von Mehrarbeit (Überstunden)
Befreiung von der Wehrpflich
Vorgezogene Altersrente
Kündigungsschutz
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BEACOPP 14 + Bestrahlungen

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Cheesecake
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Beitragvon Cheesecake » 20.10.2010 08:58

@Alex: Bist du dir sicher, dass man dem Arbeitgeber das mitteilen muss!? Ich meine, wenn ich die Vorteile (Urlaub, Steuern, etc.) nicht geltend machen möchte, muss ich doch gar nichts über die Behinderung sagen. Das geht den Arbeitgeber doch gar nichts an (solange die Arbeitskraft durch die Behinderung nicht eingeschränkt ist), es sei denn, ich möchte die Schutzrechte geltend machen. Dann muss ich über den Behindertenausweis aufklären.


Ich habe GdB 60 bekommen. Vorerst für ein Jahr lang ausgestellt. Prinzipiell hast du aber ein Anrecht auf 5 Jahre. Nur oftmals wird erstmal für ein Jahr ausgestellt, um danach noch einmal den GdB zu prüfen.
MH IIB
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04/2010 - 07/2010 Chemotherapie
08/2010 Strahlentherapie, da PET positiv
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Lila
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Beitragvon Lila » 20.10.2010 09:26

Hallo Cheesecake/Binchen84,

ab 50 % GdB bist du verpflichtet es deinem Arbeitgeber mitzuteilen, egal ob du die Vorteile geltend machst oder nicht, soviel ich weiß.

Bei kleineren Betrieben ist es bestimmt kein Vorteil einen Ausweis vorzulegen, dagegen, wenn du z. B. im öffentl. Dienst arbeitest es kein Thema ist..
Einen direkten Rat kann ich dir nicht geben.. entscheide als "junger" Mensch selber über die Vor-/Nachteile eines Ausweises.

Alles Gute.

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leuchtturm
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Beitragvon leuchtturm » 20.10.2010 10:20

Hallo Leute,

bezüglich der Dauer und der Höhe des Grades der Behinderung (GdB) gibt es so genannte Gutachterliche Richtlinien, die auch im Netz gefunden werden können. Dort ist es so, dass im Regelfall während der Therapie (in dem Jahr) ein GdB von 100 vergeben wird, während danach (Heilungsbewährung) für je nach dem 3 .. 5 Jahre ein unterschiedlich hoher GdB gewährt wird.
Die Versorgungsämter kürzen aber gern frei nach Schnauze. Nach entsprechendem Widerspruch haben sie aber schnell korrigiert.

Letztlich muss natürlich jeder für sich entscheiden, ob er einen Schwerbeschädigtenausweis beantragt, aber warum wollt ihr denn auf die Vorteile - die Euch zustehen - verzichten?
Im Übrigen bedingt ein GdB von mindestens 50 (Ausweis) auch einen gewissen Kündigungsschutz.

Genau so sehe ich das mit der Reha/AHB. Es sind zwar viele junge Leute betroffen, aber lasst Euch von einem alten Sack sagen - so eine Reha kann man prima nutzen, um wieder ein wenig Kondition zu bekommen und Zeit für sich zu haben - vielleicht auch, um sich mit der eigenen Situation auseinander zu setzen.
Mir ging es auch so, dass ich während der Therapie "funktioniert" habe, keine Zeit für Sentimentalitäten.
Aber als das dann alles vorbei war, war da ein regelrechtes Loch, in das ich zu fallen drohte. Die Reha mit den anderen Schicksalen und der psychologischen Begleitung haben (zumindest mir) schon gut getan.
Darum möchte ich - bei aller jugendlicher Energie - empfehlen, eine Reha vor die Wiedereingliederung zu stellen.
Z.B. auf der Katharinenhöhe sind viele junge Leute, da macht sowas auch noch Spaß!

In dem Sinne
Viele Grüße
vom Leuchtturm
hoch malignes großzelliges B-Zell Lymphom Stadium IIA ,festgestellt 15.12.07
Staging: 7. - 10.1.08
Therapie: 6-8x R-CHOP 21 ab 14.01.08
16./17.4. SZ sammeln - fertig!
8. Zyklus am 11.06.08 - fertig!
23.06. Staging - fertig!
06.08. PET/CT - hurraaaaa!!!
20.08.-17.09. - Reha Ratzeburg
10/08 Sono- i.o.
11/08 1. NS - i.o.
02/09 2. NS - i.o.
05/09 3. NS - i.o.
08/09 4. NS - i.o.
11/09 5. NS - i.o.
02/10 6. NS - i.o.
05/10 7. NS - i.o.
12/10 8. NS - ???

Alex2010
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Beitragvon Alex2010 » 20.10.2010 11:39

leuchtturm hat geschrieben:Letztlich muss natürlich jeder für sich entscheiden, ob er einen Schwerbeschädigtenausweis beantragt, aber warum wollt ihr denn auf die Vorteile - die Euch zustehen - verzichten?



Wie schon gesagt, wenn man dadurch wirklich nennenswerte Vorteile erlangt macht so ein Ausweis auch in meinen Augen durchaus Sinn. Aber zumindest für mich hätte es keinen einzigen Vorteil gehabt (Student -> sowieso ermäßigte Eintritte; Steuern zahl ich nicht; Kündigungsschutz bringt mir im befristeten Vertragsverhältnis auch nix und ausgemustert bin ich sowieso) und daher würde ich einfach jedem empfehlen, wirklich zu gucken ob man davon tatsächlich profitiert oder nicht.

Dürfte ich damit auf einem Behindertenparkplatz würd ichs mir überlegen, aber selbst das geht damit ja nicht :D
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Cheesecake
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Beitragvon Cheesecake » 20.10.2010 12:20

@Alex: Irgendwann in den nächsten 5 Jahren (so lange hat man ein Anrecht auf den Ausweis) wirst du aber auch hoffentlich eine unbefristete Stelle bekommen und dann von den Vorteilen profitieren können. Ich bin ja auch Studentin und habe da im Moment nichts von. Aber ich gehe mal davon aus, dass ich irgendwann in den nächsten Monaten auch mal arbeiten darf. Und man muss ja nicht gleich bei der Bewerbung mit der Tür ins Haus fallen. ;) Aber du hast schon recht. Es ist - gerade für uns die noch keine feste Stelle haben - ein durchaus schwieriges Thema. Verlängert sich deine Studiendauer durch die Therapie? Ich mein, was sagt man denn auf die Frage, wieso man länger als die durchschnittl. Zeit gebraucht hat? Das sind alles so Fragen, die mich zur Zeit echt quälen. :?
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Beitragvon Cheesecake » 20.10.2010 12:26

Und wie gesagt, ich denke man muss dem Arbeitgeber nichts sagen, wenn man die Schutzrechte nicht geltend machen möchte. Nur dann kann man bei einer drohenden Kündigung natürlich nicht ankommen und sagen: Hey, ich habe aber einen Behindertenausweis! Und das man bei einem Vorstellungsgespräch immer wahrheitsgemäß antworten muss, wäre mir absolut neu --> z.B. Frage nach Kinderwunsch, etc.
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Lila
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Beitragvon Lila » 20.10.2010 12:49

Hallo Cheesecake,

habe da mal was aus dem Internet herüberkopiert. Kinderwunsch muss man natürlich nicht angeben! :oops:


Da die Schwerbehinderung nur selten für jeden erkennbar ist, kann der Arbeitgeber hierüber in der Regel nur durch die Mitteilung des Arbeitnehmers erfahren.

Haben Arbeitgeber das Recht, nach der Schwerbehinderung zu fragen ? Besteht gar eine Mitteilungspflicht des Arbeitnehmers ?

Das Gesetz hat diese Frage nicht selber geregelt, sondern die Beantwortung den Arbeitsgerichten überlassen.

Nach der mittlerweile überholten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes sollte der Arbeitnehmer beim Bewerbungsgespräch verpflichtet sein, eine Frage des Arbeitgebers, ob er schwerbehindert ist, wahrheitsgemäß zu beantworten. Nur ungefragt sollte niemand verpflichtet sein, seine Schwerbehinderung anzugeben.

Habt ihr neuere Infos?
VlG

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Cheesecake
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Beitragvon Cheesecake » 20.10.2010 13:18

Ich frag mich manchmal, wo die Grenzen liegen. Was darf der Arbeitgeber fragen, was muss man wahrheitsgemäß beantworten? Da hat man ja gar keinen Überblick mehr. :?

Ich schätze man muss einfach für sich entscheiden, inwiefern man von den Vorteilen zehren möchte und was für einen selbst gut ist. Und ich habe immer noch die Hoffnung, dass der potentielle Arbeitgeber nach Qualifikation und Sympathie entscheidet, und nicht danach, wer wie schon einmal erkrankt war und 5 Tage mehr Urlaub im Jahr beziehen darf.

Man darf ja auch nicht vergessen, dass die Anstellung eines Arbeitnehmers mit Behinderung auch Vorteile für den Arbeitgeber haben kann.

Ein Patentrezept gibt es nicht. Ich für mich habe entschieden, dass ich mit offenen Karten spielen werde. Wenn ich auf Grund dessen eine Stelle nicht bekomme (was man allerdings so nie erfahren wird), dann habe ich - streng genommen - einfach Pech gehabt. :?
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Beitragvon Alex2010 » 20.10.2010 13:36

Cheesecake hat geschrieben:@Alex: Irgendwann in den nächsten 5 Jahren (so lange hat man ein Anrecht auf den Ausweis) wirst du aber auch hoffentlich eine unbefristete Stelle bekommen und dann von den Vorteilen profitieren können. Ich bin ja auch Studentin und habe da im Moment nichts von. Aber ich gehe mal davon aus, dass ich irgendwann in den nächsten Monaten auch mal arbeiten darf. Und man muss ja nicht gleich bei der Bewerbung mit der Tür ins Haus fallen. ;) Aber du hast schon recht. Es ist - gerade für uns die noch keine feste Stelle haben - ein durchaus schwieriges Thema. Verlängert sich deine Studiendauer durch die Therapie? Ich mein, was sagt man denn auf die Frage, wieso man länger als die durchschnittl. Zeit gebraucht hat? Das sind alles so Fragen, die mich zur Zeit echt quälen. :?


In Hinblick auf die nächsten Jahre könnte ich womöglich irgendwann von den Vorteilen profitieren, aber da will ich das ganz ehrlich nicht mal mehr. Ich will gesund werden - und zwar richtig gesund - und das so schnell wie möglich. Solange ich dieses Ziel für realistisch halte, möchte ich eben auch gar nicht auf Jahre amtlich bescheinigt haben, dass ich in irgendeiner Hinsicht eingeschränkt bin. Sollte hingegen eine solche Einschränkung tatsächlich dauerhaft oder längerfristig der Fall sein, kann ich das Ding ja immer noch beantragen...
Was die Studiendauer etc. angeht habe ich eigentlich nicht vor irgendetwas zu verheimlichen, aber ich gehe davon aus die Sache zum Bewerbungszeitpunkt als "abgeschlossen + abgehakt" betrachten und dementsprechend auch so kommunizieren zu können. Ich fände es auch irgendwie komisch einem potenziellen Arbeitgeber zu erklären, man sei wieder gesund und leistungsfähig, aber 5 Tage mehr Urlaub hätte man trotzdem ganz gerne.

Aber ums abschließend nochmal zu sagen: In vielen Situationen mag der Ausweis durchaus Vorteile bringen und zumindest offiziell hat er eigentlich keine Nachteile. Ob man den Ausweis haben will oder nicht, sollte man aber meiner Meinung nach neben dem Krankheitsverlauf auch anhand seiner Lebens- und Berufssituation sowie seiner eigenen Einstellung und Zielsetzung zu dem Thema festmachen. Ein richtig oder falsch gibts da nicht.

Zum Bewerbungsgespräch: Ich hatte da vor einiger Zeit mal etwas recherchiert und meine überall gelesen zu haben, dass man in puncto Behinderung nicht lügen darf. Man muss das Thema nicht von sich aus ansprechen, darf aber auf eine Frage des AG nach einer Behinderung nicht falsch antworten. Insofern kann man das Thema gegebenenfalls komplett umschiffen, aber dann fallen natürlich erstmal auch Vorteile wie Zusatzurlaub weg.
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Beitragvon Duminica » 23.10.2010 23:57

hallo zusammen,

Alex hat recht, die Bewerber müssen laut derzeitiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Behinderung die Wahrheit sagen, wenn sie gefragt werden und wenn sie 50% und mehr behindert sind (denn erst dann gilt man laut Gesetz als "schwerbehindert"). Wer lügt, den kann der Arbeitgeber - sollte es zu einem Arbeitsvertrag kommen - auf Grund dieser Lüge im Vorstellungsgespräch später kündigen.

Allerdings ist ein Bewerber grundsätzlich nicht verpflichtet, im Vorstellungsgespräch die Schwerbehinderung ungefragt auf den Tisch zu bringen. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn er die Tätigkeit nicht oder nur mit Einschränkungen ausüben kann. Dann muss er von sich aus auf seine Behinderung zu sprechen kommen.

Und wenn der Arbeitgeber nicht im Vorstellungsgespräch fragen sollte, kommt es häufig vor, dass in dem Personalfragebogen danach gefragt wird. Denn schließlich muss der AG wissen, wie er die entgeltlichen und urlaubstechnischen Grundlagen in sein Entgeltsystem einzupflegen hat.

Leider ist es auch so, dass viele AG vor "bescheinigten Behinderungen" - unbescheinigte "Kopfkrankheiten" gibt es in der Arbeitswelt ja leider viel zu häufig :-) - zurückschrecken, da bei diesen Mitarbeitern nicht nur ein schärferer Kündigungsschutz und mehr Urlaubsanspruch gilt, sondern bei möglichen Kündigungen immer das Intergrationsamt eingeschaltet werden muss.

Also ich habe und werde wohl keinen Behindertenstatus anpeilen, da es mir 1. zu gut geht und 2. ich auch ganz gesund sein will - ohne Behindertenstatus. Aber wie schon so oft bisher gesagt. Das muss jeder selber entscheiden, denn jeder geht mit seiner Krankheit anders um und jeder Körper reagiert da auch anders drauf. Die Vorteile wurden ja schon mehrfach genannt.

So, gute Nacht.
Duminica
Duminica
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Sommer 2003 - MH IA - HD 13 Studie Arm "2* VD (statt ABVD) * 30 Gy Bestrahlung"
komplette Remission

02/2010 Diagnose Rezidiv, Beschwerden seit 07/2009
19.4. - 15.10.10: 8 * Beacopp esk.
PET-CT: es leuchtet
20.12.10 Bestrahlung 30 gy: Mediastinum +Becken
16.2.11 Reha in St.Peter-Ording
Trotz PET positiv im April: weitere Nachsorgen ohne Befund ;-)

Vorstellung ...


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