Krankengeldberechnung ?????

Forum für alles, was in irgendeiner Weise mit Morbus Hodgkin zu tun hat. Dieses Forum soll in erster Linie aktuell Betroffenen helfen.

Für alles andere steht das "Plauder Forum" bereit.
Benutzeravatar
andreas1175
Beiträge: 27
Registriert: 30.12.2005 18:37
Wohnort: Neuffen

Krankengeldberechnung ?????

Beitragvon andreas1175 » 17.01.2006 13:21

Hallo

Wer kann mir helfen ? Habe heute meine Berechnung des Krankengelds bekommen bei dem ich ca.1000,- € weniger habe als wenn ich arbeiten würde!!! :shock: :shock: :shock:

Habe im Schnitt ein Brutto von 3500,-€

Und ein Netto Durchschnitt von ca. 2400 - 2500 €

Bin bei der AOK falls das euch was bringt für die Antworten !

Ich bin der Meinung das da etwas nicht stimmen kann da ein Krankengeld von 67 % vom Brutto und max.90 % vom Netto gezahlt werden sollte.



Bitte helft mir soweit ihr könnt!!

Danke im Voraus

Andreas 1175

Benutzeravatar
Tiffy
Beiträge: 1510
Registriert: 26.07.2004 22:39
Wohnort: Weimar
Kontaktdaten:

Beitragvon Tiffy » 17.01.2006 13:29

Hi Andreas,

die Differenz ist eindeutig zu groß. Schau nochmal ob das wirklich für einen ganzen Monat oder für eine andere Zeitspanne ist. Die Kassen zahlen nämlich gerne in Teilbeträgen. Falls es jedoch die volle Summe sein sollte, würde ich an deiner Stelle Widerspruch gegen die Zahlung einlegen und eine detailierte Aufstellung der Kostenermittlung verlangen.

Wichtig: per Fax und mit Fristsetzung zur Antwort (ca. 1-2 Wochen) abschicken!

Viel Erfolg

roro

Benutzeravatar
Sonnenkälbchen
Beiträge: 44
Registriert: 16.01.2006 21:06
Wohnort: Petershagen

Beitragvon Sonnenkälbchen » 17.01.2006 13:46

Hallo Andreas,
wie Tiffy schon sagte zahlen die gerne in Teilbeträgen. Als ich meine erste Abrechnung bekam war ich auch total erschrocken. dann fiel mir aber auf das es bei meiner KK sogar pro Tag abgerechnet wird. Das steht auf der Abrechnung aber auch ganz genau drauf.
wenn du unsicher bist geh doch am besten gleich mit der Abrechnung dort hin. Dann kannst du´s dir genau erklären lassen und ggf. Widerspruch einlegen.
Alles Gute für dich,
LG Kerstin
MH IIa mit RF, 6xABVD bis 12. `05 Bestrahlung 30 Gy ab 01.02.2006
Schatten, die auf unser Leben fallen, sind nichts anderes als ein sicheres Zeichen dafür, dass es irgendwo ein Licht geben muss, das es sich zu suchen lohnt.

Benutzeravatar
andreas1175
Beiträge: 27
Registriert: 30.12.2005 18:37
Wohnort: Neuffen

Krankengeldbescheid

Beitragvon andreas1175 » 17.01.2006 13:51

Hallo

habe ich oben vergessen reinzuschreiben

In dem Schreiben steht drin 55,21 € pro Tag

und ein Monat hat 30 Tage .

Daraus ergibt sich ein Betrag von 1656,30 im Monat



Viele Grüße Andreas1175

arminio

Beitragvon arminio » 17.01.2006 13:58

Hallo Andreas,

sind denn bei deinem Lohn der zuletzt abgerechneten Lohnabrechnungen Zuschläge ´(Nachtarbeit,Sonn.-u.Feiertag,Weihnachtsgeld usw.) enthalten gewesen ?
Ansonsten kan ich nur empfehlen, was meine Vorredner geschrieben haben. Die letzten 2 Lohnabrechnungen mitnehmen und den Erstattungsschein und ab damit zur AOK.
LG Armin,
den das auch zu wenig erscheint. :wow:

arminio

Beitragvon arminio » 17.01.2006 14:01

Hy,

so wie ich rechne bekommst du 67 % v. Nettolohn das könnte also schon auch stimmen. Ich meine es sind 70% des letzten Nettolohns bei Pflichversicherten der AOK.

Gruß Armin

Benutzeravatar
armin
Beiträge: 2213
Registriert: 29.02.2004 08:11
Wohnort: Im schönen Baden

Beitragvon armin » 17.01.2006 14:09

Nachsatz:

Ich bitte meine Tippfehler zu entschuldigen, aber ich habe mir eine neue Tastatur installiert vorhin und muss erst üben mit der ergonomisch geformten Tastatur :oops: :oops: :oops:

LG Armin :wink2:
Diag. 2/2004 ,MH 2a (Mischtyp) mit Risikofaktor (Bulk im Mediastinum 6,5x4,3x4,4cm und 3 Areale befallen) 1xABV Rest ABVD (4 Zyklen) ,30 Gy, Totale Vollremission , offiziell geheilt

Benutzeravatar
Rainer1971
Beiträge: 20
Registriert: 14.07.2005 07:33

Beitragvon Rainer1971 » 17.01.2006 16:58

Hi Andreas,
ich habe gelesen das Du Tankwagenfahrer bist. Kann es vielleicht sein,
das Du tägliche Spesen bekommst ? Meist ist es ja bei Truckern so, das Sie ein Grundgehalt bekommen + Spesen. Die Krankenkasse berechnet dann das Krankengeld vom Grundgehalt.
Gruß, Rainer :(
nach 8x BEACOPP eskaliert mit Therapie fertig

Benutzeravatar
andreas1175
Beiträge: 27
Registriert: 30.12.2005 18:37
Wohnort: Neuffen

AOK-Gespräch

Beitragvon andreas1175 » 17.01.2006 17:11

Hallo

erstmal Danke für eure vielen Antworten !!! :D

War gerade bei Krankenkasse .

Berechnung ist soweit richtig da ja auf der Abrechnung nur mein Sozialversicherungsbrutto zugrundegelegt wird und somit Rainer recht hat

Spesen,Nachtzuschlag Prämien usw. nicht in das Sozialversicherungsbrutto reinfällt.

somit habe ich ein Netto von ca. 1900,-€ davon 90% ergibt ca die 1600,- €



Viele grüße

Andreas1175

Benutzeravatar
Holger
Beiträge: 1285
Registriert: 05.09.2005 15:38
Wohnort: Wunstorf
Kontaktdaten:

Beitragvon Holger » 18.01.2006 08:40

Hallo Andreas,

ich hatte neulich ein ähnliches Problem (siehe hier).
Bei telefonischer Nachfrage haben mir die Sachbearbeiter auch erzählt, das wäre schon alles korrekt so. Ich hab mich trotzdem mal weiterinformiert und einen Widerspruch geschrieben. Jetzt kriege ich monatlich 400 Euro mehr...
Es lohnt sich also auf jeden Fall, denen genau auf die Finger zu sehen!

1600€ Krankengeld klingt ja so erstmal nicht schlecht, aber wenn man 1000 Euro mehr gewöhnt ist, tut das schon richtig weh! Und Du hast ja wahrscheinlich auch die entsprechenden Ausgaben.

Quäl dich doch mal durch diese Seite, vor allem §47. Absatz 3 könnte auf Dich zutreffen!

Viel Hoffnung will ich dir nicht machen, aber wenn Du regelmäßig mehr Geld bekommst als Dein Grundgehalt, könnte es sein, daß dann ein Durchschnittsgehalt der letzten Monate zugrundegelegt werden muß.

Schreib doch einfach mal einen Widerspruch und leg die letzten drei Gehaltsabrechnungen bei. Begründe den Widerspruch damit, daß du "vor Deiner Krebserkrankung" regelmäßig mehr Geld als das Grundgehalt bekommen hast und der Ansicht bist, daß das berücksichtigt werden müßte.

Die Sachbearbeiter bzw. Vorgesetzten haben teilweise einen gewissen Ermessensspielraum. Wenn man freundlich bleibt und eventuell leicht und unauffällig (!) auf die Tränendrüse drückt, nutzen die den vielleicht in die für dich richtige Richtung aus.

Hast Du eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Die meisten zahlen, wenn man länger als ein halbes Jahr krankgeschrieben ist!

Holger

PS: Bist Du eigentlich verheiratet? Mir bleiben bei einem ähnlichen Bruttogehalt immer nur ca. 60% netto übrig. :?
25.08.05: Diagnose MH, Mischtyp, Stadium IVa (Milz- und KM-Befall)
Therapie: 8 x BEACOPP eskaliert, recht gut vertragen
Nachwirkungen: z.T. Gelenkschmerzen u.ä.
11.04.2006: Laut PET-CT alles wieder weg!
...
2009: nächste Kontrolle im Dezember
--> Vorstellung<--

matzilie*

Beitragvon matzilie* » 18.01.2006 09:54

hi andreas,

ich gebe holger recht (tiffy glaub ich auch). ein widerspruch "frisst ja kein brot" und sollte im normalfall dazu führen, dass der sachbearbeiter und/oder eine weitere instanz deinen fall noch mal prüft. ich habe jetzt die einschlägigen §§§ nicht gelesen, aber wenn da tatsächlich ein ermessensspielraum besteht, dann lohnt sich der widerspruch allemal.

gerade im hinblick auf ein mögliches ermessen ist auch folgendes zu bedenken: wird dem sachbearbeiter bei seiner entscheidung vom gesetzgeber ein ermessen eingeräumt, so muss er dies nicht nur ausüben, sondern er muss auch eine ermessensfehlerfreie entscheidung treffen. wenn holger recht hat (und davon gehen wir jetzt einfach mal aus) und du kannst über den § xy eventuell regelmäßig erhaltene zuschläge geltend machen, dann muss der sachbearbeiter prüfen, ob er im rahmen des ihm eingräumten ermessens diese zuschläge berücksichtigen kann/muss/soll. seine ermessensentscheidung muss er dann auch begründen, egal ob sie positiv ist oder negativ für dich.

ein weiterer fall wäre, dass es für den sachbearbeiter nur noch eine mögliche fehlerfreie entscheidung gibt. z.b. das die berücksichtigung deiner zuschläge die einzige richtige entscheidung wäre. juristisch spricht man in solchen fällen von einer "ermessensreduzierung auf null". dies würde ich in deinem fall aber eher verneinen.

also, auf jeden fall widerspruch einlegen :!: :!: :!:

lg matze

arminio

Beitragvon arminio » 18.01.2006 13:26

Sag mal Andreas,

was mir da gerade noch einfällt - evtl. könntst du auch versuchen den Hodgkin als Berufskrankheit durchbekommen als Tankwagenfahrer.

Lösungsmittel u. Benzole stehen ja bei der Enstehung v. MH auch in Verdacht - vielleicht mal die Docs drauf ansprechen.

LG Armin :roll:

Benutzeravatar
andreas1175
Beiträge: 27
Registriert: 30.12.2005 18:37
Wohnort: Neuffen

Berufskrankheit

Beitragvon andreas1175 » 18.01.2006 16:22

Hallo Arminio

Das habe ich mir auch schon gedacht werde ja demnächst sowieso in Uniklinik gehen könnte ich dort ja mal ansprechen was die dazu meinen sowie die Chancen auf EU Rente stehen habe laut BFA Infobrief anrecht auf 1100 € plus priv.BU 1100€ dann stände ich auch besser wie jetzt

Das muß ich aber erst abklären.



Gruß Andreas1175

Benutzeravatar
Jason
Beiträge: 1296
Registriert: 20.09.2004 12:28
Wohnort: Kappeln

Beitragvon Jason » 18.01.2006 18:08

Hm, mit den Zuschlägen lief das bei mir anders.
Ich bekomme auch ganz gut extra wegen Nacht-/Wochenendarbeit, Wexelschicht usw.
Krankengeld habe ich ab Oktober bekommen und da haben sie einfach mein Nettogehalt bis dahin als Basis genommen, das aufs Jahr hochgerechnet und davon hab so um die 70% bekommen.
War allerdings DAK.

:keineAhnung:
Jason
IIa/IIIa, Diagnose 06.2004, 8 X BEACOPP esk. 08.2004-03.2005, Remission 04.2005
MH 2004
Rezidiv 08.2012, 2 x R-DHAP, anschl. Hochdosis & Stamzelltransplantation
MH 2012

R-DHAP - Blog

''Move ahead
And your ass will follow...''
FSK


Zurück zu „Morbus Hodgkin“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 32 Gäste