Nachdem mir das Versorgungsamt zunächst einen Bescheid mit 10 % KB bescheinigt hatte, will es nun nach anhörung des Onkologen den % -Satz auf 80 % herabsetzen.
Der Onkologe hat mitgeteilt, dass eine Teilremission vorliegt (Rest 1,2 x 2 cm).
Nach den Tabellllen des Versorgungsamtes besteht bis zum Ende der Therapie eine 100 % ige Minderung.
Als nächste Stufe - nach Abschluss der Therapie bei VOLLREMISSION für die Dauer von 3 Jahren ein %-Satz von 8o %.
Ich würde mich sehr freuen, wenn tatsächlich eine Vollremission vorläge. Dann könnte ich gut auf den Schwerbehindertenausweis verzichten.
Bei mir liegt aber nur eine Teilremission vor; der Onkologehat weiter ausgeführt, dass die Lymphomresiduen vermutlich nur noch Avitale Zellen enthalten, was durch den weiteren Verlauf abgeklärt werden soll.
Ich halte es für eine Unverschämtheit des Versorgungsamtes, bereits jetzt den Bescheid zu meinem - steuerlichen - nachteil ändern zu wollen.
Das kostet mich ca. 150 ? im Jahr.
Habt Ihr ähnlicheErfahrungen?
Viele Grüße
(auch zu Weihnachten und zum Jahreswechsel)
wallipue
Änderung Schwerbehindertausweis
Hi Wallipue,
ist ja keine erfreuliche Nachricht, jetzt schon den GdB zu ändern. Sprich deinen Onkologen noch mal auf die ganzen Nebenwirkungen an:
- Konzentrationsprobleme
- Kribbeln in Händen und Füßen (neuerologische Störungen)
- Schwächephasen
- Medikamenteneinschränkungen
...
Damit sollte doch noch für eine Weile 100% drin sein!
Ansonsten auch von mir noch ein restliches frohes Fest
LG roro
PS: Gfls. lass dich von Armin nochmal beraten, der hatte letztens so eine Untersuchung!
ist ja keine erfreuliche Nachricht, jetzt schon den GdB zu ändern. Sprich deinen Onkologen noch mal auf die ganzen Nebenwirkungen an:
- Konzentrationsprobleme
- Kribbeln in Händen und Füßen (neuerologische Störungen)
- Schwächephasen
- Medikamenteneinschränkungen
...
Damit sollte doch noch für eine Weile 100% drin sein!
Ansonsten auch von mir noch ein restliches frohes Fest
LG roro
PS: Gfls. lass dich von Armin nochmal beraten, der hatte letztens so eine Untersuchung!
Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist.
Victor Hugo
http://einklang-katrin.blogspot.com/
Victor Hugo
http://einklang-katrin.blogspot.com/
Hallo Wallipue
- das Problem kenne ich. Bei mir wollen sie auch schon ran. Ich hatte ja von Angang an 80 %. Allerdings habe ich keine Vollremission, bin schon mal gespannt, zu welchem Urteil das Versorgungsamt kommt. Gegebenenfalls werde ich Einspruch bzw. Widerspruch einlegen, mein ursprünglicher Bescheid gilt nämlich noch bis 5.12.2005. Da sollen die mir erst mal ran wollen...
Naja, ich lass mich erst mal überraschen.
LG Petra
- das Problem kenne ich. Bei mir wollen sie auch schon ran. Ich hatte ja von Angang an 80 %. Allerdings habe ich keine Vollremission, bin schon mal gespannt, zu welchem Urteil das Versorgungsamt kommt. Gegebenenfalls werde ich Einspruch bzw. Widerspruch einlegen, mein ursprünglicher Bescheid gilt nämlich noch bis 5.12.2005. Da sollen die mir erst mal ran wollen...
Naja, ich lass mich erst mal überraschen.
LG Petra
MH II a,RF Bulk mediastina Diagnose 11/03
2 BEACOPP esk.+ 2 ABVD 12/03 - 03/04
Bestrahlung 04-05/04
Rest-LK: 3x5,7x5 cm
CT 04.07.2006: Restgewebe nur noch im Durchmesser 2,3 cm übrig *freu*
CT 10/2008 Restgewebe \\\\\"verkalkt\\\\\"
06/2014: Zungengrundkarzinom als Bestrahlungsfolge
Ich lebe seit 08.07.2014 ohne Zunge, ohne Kehlkopf.
kann nicht sprechen, nicht essen, ernähre mich künstlich.
ICH LIEBE MEIN LEBEN UND LEBE ES GERN. IMMERNOCH.
2 BEACOPP esk.+ 2 ABVD 12/03 - 03/04
Bestrahlung 04-05/04
Rest-LK: 3x5,7x5 cm
CT 04.07.2006: Restgewebe nur noch im Durchmesser 2,3 cm übrig *freu*
CT 10/2008 Restgewebe \\\\\"verkalkt\\\\\"
06/2014: Zungengrundkarzinom als Bestrahlungsfolge
Ich lebe seit 08.07.2014 ohne Zunge, ohne Kehlkopf.
kann nicht sprechen, nicht essen, ernähre mich künstlich.
ICH LIEBE MEIN LEBEN UND LEBE ES GERN. IMMERNOCH.
hi alle zusammen,
also der schwerbehindertengrad und ausweis geistert hier im forum nun schon eine ganze weile herum und beschäftigt doch einige.
insgesamt muss man wohl sagen, dass jede erkrankung für sich gesehen werden muss. wenngleich MH in vielen fällen sehr ähnlich verläuft, so ist doch jeder patient für sich zu sehen. und das spiegelt sich auch bei der bemessung des GdB wieder. übrigens spricht man beim GdB nicht von %, sondern halt vom GdB (Grad der Behinderung). es ist tatsächlich so, dass die behinderung nach der therapie am höchsten eingestuft wird. dies geschieht zum ausgleich für die körperlichen schwächen/nachteile, die wir durch die therapie erleiden müssen. da sich der körper relativ schnell wieder erholt, wird auch der GdB relativ schnell überprüft. bei mir geschah dies auch schon nach 1,5 jahren. ich wurde dann nach 2 jahren von 80 auf 50 runtergeholt. nach weiteren 3 jahren war die behinderung dann laut versorgungsamt vollkommen weg.
die rechtsgrundlagen hierfür waren vor knapp 5 jahren der § 48 SGB X und § 4 SchwbG. ich denke, dass sich die rechtsgrundlagen seit dem nicht geändert haben, übernehme aber keine gewähr. ich habe damals auch zunächst widerspruch eingelegt, habe ihn aber dann wieder zurückgenommen, da nach rücksprache mit meiner onkologin keine erfolgsaussichten bestanden.
also, ich hoffe meine ausführungen helfen euch ein wenig
lg matze
also der schwerbehindertengrad und ausweis geistert hier im forum nun schon eine ganze weile herum und beschäftigt doch einige.
insgesamt muss man wohl sagen, dass jede erkrankung für sich gesehen werden muss. wenngleich MH in vielen fällen sehr ähnlich verläuft, so ist doch jeder patient für sich zu sehen. und das spiegelt sich auch bei der bemessung des GdB wieder. übrigens spricht man beim GdB nicht von %, sondern halt vom GdB (Grad der Behinderung). es ist tatsächlich so, dass die behinderung nach der therapie am höchsten eingestuft wird. dies geschieht zum ausgleich für die körperlichen schwächen/nachteile, die wir durch die therapie erleiden müssen. da sich der körper relativ schnell wieder erholt, wird auch der GdB relativ schnell überprüft. bei mir geschah dies auch schon nach 1,5 jahren. ich wurde dann nach 2 jahren von 80 auf 50 runtergeholt. nach weiteren 3 jahren war die behinderung dann laut versorgungsamt vollkommen weg.
die rechtsgrundlagen hierfür waren vor knapp 5 jahren der § 48 SGB X und § 4 SchwbG. ich denke, dass sich die rechtsgrundlagen seit dem nicht geändert haben, übernehme aber keine gewähr. ich habe damals auch zunächst widerspruch eingelegt, habe ihn aber dann wieder zurückgenommen, da nach rücksprache mit meiner onkologin keine erfolgsaussichten bestanden.
also, ich hoffe meine ausführungen helfen euch ein wenig
lg matze
07/1985 - Stadium PS IIa - 40 Gy, danach 6 Zyklen COPP
07/1993 - Rezidiv Stadium IIIb - 4 Zyklen COPP-ABV-IMEP
16 Jahre in Remission
05/2009 Hinterwandinfarkt
12/2009 schwere Mitralklappen- und Trikuspidalklappenrekonstruktion
03/2010 Neuerkrankung hochmalignes NHL, schnellwachsend, aber gut auf die Therapie ansprechend. Geplant 4 Zyklen DEXA-BEAM, gerade mitten im dritten Zyklus.
carpe diem
07/1993 - Rezidiv Stadium IIIb - 4 Zyklen COPP-ABV-IMEP
16 Jahre in Remission
05/2009 Hinterwandinfarkt
12/2009 schwere Mitralklappen- und Trikuspidalklappenrekonstruktion
03/2010 Neuerkrankung hochmalignes NHL, schnellwachsend, aber gut auf die Therapie ansprechend. Geplant 4 Zyklen DEXA-BEAM, gerade mitten im dritten Zyklus.
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